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Ein kleines Stück voran - Der Fernunterrichtsvertrag.


Markus Jung

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So, heute habe ich mir mal wieder den Studienbrief zum Fernunterrichts-Recht vorgenommen und angefangen, mich mit dem Fernunterrichtsvertrag zu beschäftigen.

Das wird jetzt ein längeres und auch halbwegs komplexes Thema, so dass ich es aufteilen werde. Heute ging es um die Rechte und Pflichten der Anbieter (viele Pflichten) und Teilnehmer (nur eine Pflicht: zahlen!) und die Schriftform des Vertrages. Diese gilt hinsichtlich der Vetragsurkunde nur für die Willenserklärung des Teilnehmers! Die Annahme kann dann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges handeln - meist in Form der Zusendung des Lernmaterials, erfolgen.

Nächstes Mal geht es dann mit den Muss- und Soll-Angaben weiter, welche die Vertragsurkunde enthalten muss.

Jetzt ist aber erstmal wieder das Gewissen beruhigt, etwas getan zu haben :-) Ich muss ja nicht so groß dazu schreiben, dass es nur drei Seiten im Heft waren...

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

So ein ruhiges Gewissen ist doch auch eine Leistung. Da verschwimmt die Anzahl der Seiten im Hintergrund. ;)

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Ich denke auch. Nun dran bleiben und häufiger mal ein bisschen was tun, dann geht es auch voran. Mich treibt ja auch keiner.

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