Passend dazu habe ich im HFH-Portal folgende Info gefunden:
"Hinweise zur Komplexen Übung im Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik im Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor)
.....
Wenn Sie auf dem Gebiet der Komplexen Übung "Software-Tools" (siehe hierzu Modulübersicht zum Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik) bereits im Wesentlichen vergleichbare Leistungen erbracht haben sollten (z. B. durch Ihre vorangegangene Ausbildung oder Berufstätigkeit), so können Sie gemäß § 13 Abs. 8 der o.g. Prüfungsordnung auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich diese Leistungen als Testat anerkennen zu lassen..."
Inhaltlich geht es in der Übung genau um sol ein Fallbeispiel, wie sie in den SAP Kursen "Einführung in SAP ERP" gemacht werden.
Da sollte einer Annerkennung doch nichts im Wege stehen. Vorallem, wenn zusätzlich zu dem Hochshulzertifikat noch eine Prüfung bei SAP absolviert wurde.
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