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chillie

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Beiträge von chillie

  1. lol ... ich wäre schon längst Pleite :cool:

    ich hab auch noch einen:

    ... wenn Du mit Deiner Schwiegermutter einen Kaufvertrag nach §433 BGB für einen Wasserkoch abschliesst (2 übereinstimmende Willenserklärungen), sie sich dann aber in Annahmeverzug befindet und Du versuscht klar zu stellen, dass Du für zufälligen Untergang des Wasserkocher nicht mehr verantwortlich bist, der Kaufpreisanspruch aber gewahrt bleibt :D

    Achja, soetwas führt im übrigen zu Eintrag #74

  2. Hi Sam,

     

    Im Gegensatz zum ersten genannten Fall hast Du keine Klausel im Arbeitsvertrag die ein Studium verbietet. Somit ist nur zu klären ob ein nebenberufliches Studium eine Nebentätigkeit ist.

    Folgt man den o.g. Ausführungen so ist dem nicht der Fall. Nach der obigen Ausführung ist ein Dienstverhältnis, eine selbständige Arbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit als Nebentätigkeit anzusehen und nicht ein freiwilliges nebenberufliches Studium.

    Ich persönlich würde das Vorhaben dem Arbeitgeber nicht offenbaren. Die entsprechenden Informationen und Grundlagen dazu sind in diesem Thread bereits ausdrücklich aufgeführt.

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