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Han_Feizi

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Beiträge von Han_Feizi

  1. Ich verweise mal auf meinen eigenen Beitrag an anderer Stelle:

    Die Aussage des zuständigen Ministeriums in NRW sagt hier, dass bei der Frage, wie Grade geführt werden können und ob möglicherweise die begünstigenden Regelungen für Doktorgrade greifen, der Status der Hochschule und deren Berechtigung, nach dem Recht des Herkunftslandes die entsprechenden Grade verleihen zu dürfen, eine wichtige Rolle spielen. Dies ist bei maltesischen Institutionen vertieft und gesondert zu prüfen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

     

    Es wird dir also niemand hier sagen können, ob der DBA dieser Institution in Deutschland als Dr. getragen werden darf.


    Daher würde ich an deiner Stelle eine Anfrage an das Wissenschaftsministerium deines Bundeslandes richten.
    Wenn ich dazu noch einen Tipp geben darf: Über fragdenstaat.de habe ich bisher am schnellsten Antworten von offizieller Stelle bekommen

  2. Kann jetzt nichts zu den einzelnen Programmen hier sagen, aber ich glaube 8.600€ ist nicht so viel günstiger als andere Programme:

     

    https://www.ist-hochschule.de/master-of-business-administration-mba
    8.910€

     

    https://www.hs-koblenz.de/wiso/mba-fernstudienprogramm/mba-fernstudium

    10.400€ + studentischer Beitrag

     

    https://mba.bw.hs-kl.de/de/fernstudiengang/mba-marketing-management

    8.400€

     

    https://www.hfh-fernstudium.de/master-mba-general-management

    11.220 €

  3. Ich verweise hier einmal auf meine Anfrage an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Doktor in Malta:

    Die wichtigste Stelle ist folgende:
     

    Zitat

     

    Bei der Frage, wie Grade geführt werden können und ob möglicherweise sogar die begünstigenden Regelungen für Doktorgrade aus der vorgenannten Verordnung greifen, spielen der Status der Hochschule und deren Berechtigung, nach dem Recht des Herkunftslandes die entsprechenden Grade verleihen zu dürfen, eine wichtige Rolle.

     

    Dies ist erfahrungsgemäß bei maltesischen Institutionen vertieft und gesondert zu prüfen und kann nicht pauschal und ohne weitere Information, welche Institution Sie konkret meinen, beantwortet werden.

     

     


    @Martin Stieger

    Gibt es hier eine Aussage des Wissenschaftsministerium irgendeines Bundeslandes als verantwortliche Stelle wie der Doktor getragen werden darf?

  4. Nachdem das Sekretariat der KMK mich an die Wissenschaftsministerien der Länder verwiesen hat, habe ich beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen folgendes angefragt:

     

    Zitat

    Meine Anfrage konzentriert sich auf folgende Punkte:
    1. Welche spezifischen Kriterien und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der maltesische DBA-Abschluss in Deutschland gemäß § 69 HG als "Dr." geführt werden darf?
    2. Ist neben der Akkreditierung und Bewertung durch MFHEA und MQRIC eine weitere Anerkennung oder Eintragung, etwa in der Anabin-Datenbank, notwendig?
    3. Können Sie mir spezifische Beratungsstellen oder Kontakte nennen, an die ich mich für eine detaillierte Beratung und Auskunft wenden kann?

     

    Darauf wurde mir dann folgende Antwort gegeben:

    Zitat

     

    In Ihrer Anfrage stellen Sie allgemeine Fragen zum maltesischen Hochschulsystem und insbesondere zu maltesischen Doktorgraden - also solchen, die von Hochschulen in Malta verliehen werden – diese beantworte ich Ihnen gerne im Folgenden.

     

    Zunächst möchte ich eine Klarstellung voranstellen. Sie fragen in Ihrer Mail nach der „Anerkennung“ maltesischer Doktorgrade.

     

    1. Führbarkeit im Ausland erworbener akademischer Grade:

    Die Führbarkeit ausländischer Grade – wenn diese in EU-Mitgliedsstaaten verliehen wurden – richtet sich nach § 69 Abs. 2 Satz 1 HG. Darin ist bestimmt, dass ein von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehener Hochschulgrad, sowie entsprechende staatliche Grade, hier in der verliehenen Form ohne Herkunftsnachweis geführt werden können.

     

    Die verliehene Form des Grades kann bei anderen als lateinischen Schriftarten in die lateinische Schrift übertragen werden; ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder, soweit keine solche besteht, die dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.

     

    Darüber hinaus gibt es die bereits von Ihnen selbst genannten begünstigenden Regelungen für die Führbarkeit von Doktorgraden – geregelt in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=11587&anw_nr=2). Diese enthält vor allem Begünstigungen für Doktorgrade aus dem europäischen Ausland. Auch demnach muss der Doktorgrad von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule verliehen werden. Hinzukommt, dass der Grad in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben sein muss. 

     

    Bei der Frage, wie Grade geführt werden können und ob möglicherweise sogar die begünstigenden Regelungen für Doktorgrade aus der vorgenannten Verordnung greifen, spielen der Status der Hochschule und deren Berechtigung, nach dem Recht des Herkunftslandes die entsprechenden Grade verleihen zu dürfen, eine wichtige Rolle.

     

    Dies ist erfahrungsgemäß bei maltesischen Institutionen vertieft und gesonderte zu prüfen und kann nicht pauschal und ohne weitere Information, welche Institution Sie konkret meinen, beantwortet werden.

     

    2. Zu Ihren beiden Fragen:

     

    Ist zusätzlich zur Akkreditierung durch die MFHEA eine Anerkennung des Malta Qualifications Recognition Information Centre (MQRIC) erforderlich, um die Gleichwertigkeit des Doktorgrads mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen zu bestätigen?

    Nach meinem Verständnis gibt es zwei verschiedene Verfahren bei der MFHEA. Zum einen gibt es die Akkreditierung im Sinne einer institutionellen Anerkennung, der sog. licence. Diese licence bezieht sich auf den provider (Anbieter) von Bildungsangeboten und nicht auf bestimmte Bildungsprogramme. Das Verfahren ist erforderlich für andere Anbieter (provider), die in or from Malta Bildung im Bereich der postsekundären beruflichen oder der Hochschulbildung (further or higher education) anbieten möchten. Ausgenommen hiervon sind  die University of Malta sowie eine fachhochschulähnliche Einrichtung (Malta College of Arts, Science and Technology (MCAST), die auch den berufsbildenden Bereich abdeckt (gemäß aktueller maltesischer Kategorisierung further and higher education institutions). Das maltesische Hochschulgesetz, der Education Act, sieht für diese beiden originär in Malta ansässigen Hochschulinstitutionen, deren Studienangebote sich in erster Linie an die maltesische Bevölkerung richten, detaillierte Regelungen zur Struktur und zur Qualitätssicherung vor.

    Daneben gibt es – ebenfalls erteilt durch die MFHEA - studiengangbezogene accreditations. Da aber durch die MFHEA im Zuge der Erteilung der accreditiations lediglich eine förmliche Kenntnisnahme von Studienplänen erfolgt, handelt es sich hinsichtlich der Qualitätsanforderungen der Studiengänge um ein grundlegend anderes Verfahren als das Verfahren, das für die University of Malta und das MCAST gilt. Eine vergleichbare Qualitätssicherung wie an den beiden genannten Institutionen findet bei der Erteilung der accreditations nicht statt. Die University of Malta und das MCAST benötigen dementsprechend keine accreditation für ihre Studiengänge (self-accrediting).

    Die MFHEA trägt darüber hinaus keine Verantwortung für mit einer accreditation versehene, im Ausland durchgeführte Ausbildung sowie für deren Qualität. Auch Aspekte der beruflichen Anerkennung sind nicht Bestandteil des von der MFHEA durchgeführten Verfahrens der accreditation. Vor diesem Hintergrund ist aus dem Nachweis der accreditations die Anerkennungsfähigkeit der von einem der rund 50 von der MFHEA mit einer licence versehenen hochschulischen Bildungsanbieter (provider) erworbenen Abschlüsse in Deutschland nicht abzuleiten.

     

    Daneben gibt es in Malta ein spezielles Verfahren für die andere Anbieter (provider), die in or from Malta Bildung im Bereich der postsekundären beruflichen oder der Hochschulbildung (further or higher education) anbieten möchten. Für diese Verfahren ist die MFHEA zuständig. Ziel ist die Erteilung einer licence. Die Erteilung der licence erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr und ist mit dem Eintrag des Anbieters in das maltesische Handelsregister verbunden; es wird eine Firma gegründet. Laut einem amtlichem Verzeichnis der NCFHE / MFHEA mit Stand vom 21.12.2020 befinden wohl sich insgesamt 160 Bildungsanbieter im Besitz einer solchen licence. Nicht alle davon bieten aber Abschlüsse im Hochschulbereich an.

     

    Das Malta Qualifications Recognition Information Centre (MQRIC) hat eine andere Funktion als die Anerkennung durch die MFHEA. Hierbei handelt es sich um eine, dem MQRIC zugehörige Stelle für die Einordnung von Qualifikationen in eine Qualifkationsrahmen (sog. Malta Qualifications Framework (MQF)). So etwas gibt es in Deutschland mit Deutschen Qualifikationsrahmen auch. Die Grundlage der Qualifikationsrahmen bietet der Europäische Qualifikationsrahmen.

     

    Ist eine Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zwingend notwendig für die Anerkennung des Abschlusses, wenn keine Eintragung der Institution in der Datenbank anabin vorliegt? Oder spielen ZAB und KMK hier keine Rolle, da es sich um eine Frage der akademischen Anerkennung handelt und nicht um eine Frage der Zeugnis-/Gleichwertigkeits-Anerkennung?

     

    Für die Führbarkeit von akademischen Graden zuständige Stelle ist unser Ministerium, an das Sie sich bereits gewandt haben. Bei der rechtlichen Einschätzung über die Führbarkeit von akademischen Graden bedienen wir (und auch die anderen Bundesländer, sowie weitere Behörden, Kammern etc.) uns der Expertise der ZAB bei der KMK. Eine Stelle, die Sie die Ihnen diesbezüglich beratend zu Seite steht, gibt es nicht.

     

    Für konkretere Ausführungen lassen Sie mir gerne nähere Informationen über die maltesische Institution und den von Ihnen angedachten Studiengang zukommen.

     

    Ich hoffe, Ihre Fragen aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

     

     

    Da eigentlich keine Einzellfallentscheidungen getroffen werden, habe ich den Namen der Institution bei der ersten Anfrage wegelassen. Nachdem hier jedoch danach gefragt wurde, habe ich konkret nach der Triagon gefragt und warte nun auf Antwort.

  5. vor 6 Minuten schrieb ThomasP:

    Eine Anfrage bei der ZAB wäre sicherlich auch sinnvoll. Denn die treffen sehr eindeutige Aussagen. 

    Denke auch das eine Anfrage da sinnvoll wäre. Ansonsten habe ich noch eine Anfrage beim Bildungsministerium NRW zu dem Thema Triagon offen, da ich von der KMK dorthin weitergeleitet wurde. Die wollten mir eigentlich im Januar diesen Jahres antworten. Vielleicht bewegt sich mehr wenn ein Journalist anfragt.

  6. vor 4 Stunden schrieb stefhk3:

    Wobei das natürlich grade Beispiele von Hochschulen sind, bei denen man zumindest in der Vergangenheit auch ganz ohne Bachelor einen Master machen konnte (dann ist es wenig überraschend, dass es auch mit dem Triagon-Bachelor geht), die sich stark oder primär (Steinbeis) an Weiterbildungsinteressenten richten und deren Ruf nicht unbedingt erste Sahne ist (wie wichtig auch immer der Ruf ist).

    Das kann und will ich nicht beurteilen. Mir ist es einfach auf LinkedIn aufgefallen das es Leute mit einem Bachelor der Triagon und einem Master von anderen Institutionen gibt. Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen ein Ausweg aus der Misere der Anerkennung. Wer fragt bei einem Master schon nach einem Bachelor.

  7. vor 5 Stunden schrieb fabianstark:

    Kennt ihr denn Leute, deren Abschlüsse der Triagon, v.a. die Top-up-Bachelor, auch ganz praktisch nicht anerkannt wurden von einer Hochschule in Deutschland, Österreich oder Schweiz?

    Ich denke die einfachste Möglichkeit als Journalist zu dem Thema mehr herauszufinden, wäre bei den Hochschulen direkt zu fragen, ob der "Top-Up" Abschluss der Triagon oder der Masterabschluss für weiterführende Studien an der Hochschule reichen. Bei dem Thema kocht jede Institutionen ein wenig ihr eigenes Süppchen. Das ein Master nicht mit einem Bachelor einer anderen Hochschule begonnen werden kann ist in Deutschland nicht so besonders. Eine Vorstellung von bspw 20 Institutionen und Ihren Stellungnahmen zu dem Thema käme mir aber sehr lesenswert vor. Dies hätte in seiner Masse eine eigene Aussagekraft.

  8. Nur zur Allgemeinen Information: Laut Linkedin haben haben mehrere Leute ein Masterstudium bei der FH Burgenland und bei der Steinbeis School of Management and Technology mit einem Top-Up Bachelor der Triagon Academy begonnen. Dort ist der Abschluss anscheinend "anerkannt" genug.
    Ich denke bevor man ein Studium an der Triagon Academy beginnt, sollte man sich darüber klar werden welche Ziele man damit erreichen möchte und etwaige interessante Hochschulen bereits zuvor anschreiben um nachzufragen, ob ein weiteres Studium dort möglich ist.

    Wobei das auch wieder etwas amüsant ist, die FH Burgenland ist immerhin eine staatliche Hochschule in Österreich.

  9. Falls jemand sich dafür interessiert wie eine Dissertation bei der Triagon Academy aussieht:

    http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.21619.30248

    Ansonsten wurde auch auf frag-einen-anwalt.de gefragt ob die Doktortitel der Triagon in Deutschland führbar sind:

    Hier der PhD: Sollte nach oberflächlicher Untersuchung als Dr führbar sein
    Hier der DBA: Führbarkeit kann nicht beurteilt werden
     

  10. vor 6 Minuten schrieb Muddlehead:

    Wenn es kein akademischer Grad ist, dann hast du auch kein "Bachelor of Science" erworben. 

    Da haben wir doch ein wunderbares Beispiel, um Diskussionen zum Thema Anerkennung kommt man auch bei rein deutschen Abschlüssen nicht herum.

     

    Auf dem Abschluss steht Bachelor of Science, ist hochschulrechtlich gleichgestellt und ich habe einen Master von einer Uni die den Abschluss für die Zulassung akzeptiert hat. Nenn es wie du willst, ich glaube aber die Diskussion gehört nicht hier hin.

  11. Ich befürchte, man sollte sich immer mit der Hochschule und ihrer Anerkennung beschäftigen, wenn man dort studieren möchte. Und das umfasst nicht nur im Ausland umfangreiche Diskussionen, Recherchen und Nachfragen bei Behörden.

     

    Ich selbst habe einen Bachelor of Science von einer hessischen Berufsakademie. Dabei handelt es sich um keinen akademischen Grad; der Abschluss ist nur staatlich anerkannt. Mit diesem hatte ich dann innerhalb Hessens Probleme, ein Masterstudium aufzunehmen, von anderen Bundesländern ganz zu schweigen.

     

    Wenn man vorhat, in einem bestimmten Land beruflich tätig zu werden oder an einer bestimmten Hochschule weiterzustudieren, sollte man sich bereits vorab informieren, ob Abschlüsse am Zielort so anerkannt sind, wie man das haben möchte. Für mich ist diese Recherche daher kein negativer Punkt für die Reputation einer Hochschule.

  12. vor 34 Minuten schrieb Mustermax:

    Danke sehr gut recherchiert.

    Mir ist jemand bekannt der dort promoviert hat und jetzt an einer deutschen staatlichen Hochschule Professor ist. Das setzt meiner Kenntnis nach eine Zeugnisbewertung der KMK vorraus. 

    Trotzdem sollte man aufpassen. Nur weil ein Studiengang in Ordnung geht sind nicht direkt alle anerkannt

  13. Gleiches Spiel wie immer: Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt.

     

    Aber schauen wir uns die Institution doch mal an. Laut der Website sind sie in Slovenien akkreditiert. Eqar zufolge ist Slovenien "Fully aligned with the ESG". Die verantwortliche Qualitätssicherungsagentur ist die SQAA (Slovenian Quality Assurance Agency for Higher Education)/ NAKVIS. Diese hat eine Datenbank mit akkreditierten Institutionen hier.
    Dort finde ich eine Eintragung der "ALMA MATER EUROPAEA - Europäisches Zentrum, Maribor" mit dem Eintrag "Doktorski" auf der dritten Bologna Ebene.

    Die ALMA MATER EUROPAEA ist also grundsätzlich von Slovenien dazu berechtigt ein Promotionsstudium anzubieten. Ob es sich um das hier dargestellte handelt kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. 

    Auf den ersten Blick sieht also alles ganz gut aus, aber ich würde trotzdem bei der KMK nachfragen, auch wenn man sich meiner Meinung nach nicht wirklich auf sie verlassen kann. Ansonsten hast du endgültige Gewissheit erst nachdem jemand mit genau diesem Studiengang ein Gerichtsverfahren durch hat.

  14. vor einer Stunde schrieb mgertler:

    H+ bei Anabin heißt nur, dass an solchen Institutionen in Deutschland führbare Hochschulabschlüsse verliehen werden. Über eine Unterscheidung zwischen Uni- oder FH- bzw. HE- bzw. HAW- bzw. UoAS-Status wird damit nichts ausgesagt.

     

    Es wird mit dem Status etwas darüber ausgesagt, ob es sich um eine im Landesrecht akkreditierte Hochschule handelt oder nicht. Laut KMK wird die Triagon anscheinend nicht als solche betrachtet.
    Die Abkürzungen HE- bzw. HAW- bzw. UoAS sind mir nicht bekannt

     

    H +

    Die Institutionen dieses Typs sind im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen.

    Besonders für Länder der ehemaligen sozialistischen Welt sind auch Forschungsinstitute erfasst, da an ihnen Promotionen und Habilitationen möglich sind. Da diese Qualifikationen denen an Hochschulen gleichwertig sind, werden die Forschungsinstitute ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet.

    Achtung!
    Die Einstufung als H+ bedeutet lediglich, dass Abschlüsse, die an dieser Einrichtung erreicht wurden einer Gleichwertigkeitsuntersuchung im Hochschulbereich unterzogen werden können. Eine Vorentscheidung darüber, ob die Abschlüsse dieser Einrichtung deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt werden können, ist damit nicht verbunden.

  15. Was ich an dieser Stelle gerade nicht Verstehe: Wenn nur drei Institutionen berechtigt sind akademische Grade zu verleihen und im deutschen Recht als Hochschule anerkannt sind, warum sind dann 5 maltesische Institutionen auf Anabin mit H+ bewertet? Eine solche Bewertung heißt doch, dass die Institutionen im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen sind?

    Und warum nicht einfach eine Bewertung der Triagon mit H-? Die Schreiben von ZAB/KMK stammen ja laut @Qui aus 2021, da sollte genug Zeit vergangen sein, um die Mühlen der Bürokratie mahlen zu lassen.

    Stattdessen bekommt man vom Sekreteriat des KMK im August diesen Jahres folgendes:
     

    Zitat

    Sehr geehrter Herr [Han_Feizi],
    ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.08.2023, mit welcher Sie sich über die Anerkennung und Führung eines von einer privaten maltesischen Bildungsinstitution verliehenen Doktorgrades informieren wollten. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Anfrage nicht als Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz qualifizieren, sondern als Bürgeranfrage werten. Diese beantworten wir Ihnen gerne wie folgt: Über die Führung von ausländischen Hochschulgraden in Deutschland entscheiden die Wissenschaftsministerien der Länder. Gemäß den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/grundsaetze.pdf) und der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/KMK_Beschluss_Beguenstigende_Regelungen_Fuehrung_Hochschulgrade.pdf) ist die Führung eines in Malta an der Triagon Academy, Ltd. erworbenen "Doctor of Business Administration" in Deutschland in seiner Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung (DBA) ohne Herkunftsangabe möglich, da es sich um einen in Malta durch die dafür zuständige Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) akkreditierten Studiengang handelt. Die Führung eines in einem Mitgliedstaat der EU an einer dort anerkannten Hochschule erworbenen Doktorgrads in der Form "Dr." ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021) in Deutschland dann möglich, wenn der Erwerb des Grades in einem wissenschaftlichen Promotionsstudium nachgewiesen wird. Wie o.g. sind in dieser Frage die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Die Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der ZAB ist nicht vom Eintrag einer Einrichtung bzw. eines Abschlusses in der Datenbank anabin abhängig. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)

     

    Ist doch klar, dass das für Verwirrung sorgt. Was soll das??

  16. Der Punkt den man sich einfach merken muss ist: Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt. Ein deutscher Abschluss kann dir in Frankreich genauso Probleme bringen wie ein maltesischer in Deutschland. Ich würde daher ehrlich gesagt in Frage stellen, dass die IU für die Briten automatisch unproblematisch ist, nur weil in Deutschland anerkannt.

    Ein Top-Up Studium ist im Vereinigten Königkreich meines Eindrucks nach weit verbreitet und anerkannt. In Deutschland weniger:
    Hier bestätigte das Gericht, dass ein "Top-Up" Bachelor-Abschluss, der größtenteils auf außeruniversitären Leistungen basiert, nicht als gleichwertiger Abschluss für den Zugang zu einem Masterstudium in Deutschland anerkannt wird.

    Hier hebt das Gericht hervor, dass für die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland nicht nur die Art des Abschlusses, sondern auch die Dauer und die Art der absolvierten Studienleistungen eine wichtige Rolle spielen. Ein kurzes Studium, das deutlich weniger umfasst als das übliche sechssemestrige Bachelorstudium in Deutschland, wird in der Regel nicht als gleichwertig angesehen.

     

    Am 18.10.2023 um 13:45 schrieb svennobereit:

    Glauben Sie, dass die 180 ECTS aus dem Bachelor grundsätzlich im Rahmen einer Anerkennung für weiterführende Studien anerkannt sind? Wenn ich jetzt z.B. die IU nehme, dann weiß ich sicher, dass die Bachelor Abschlüsse nicht diskutiert werden müssen wenn es um eine Anerkennung in irgendeiner Form geht. 

    Meiner Meinung nach trifft der Top-Up Bachelor der Triagon Academy Malta damit nicht deine Ansprüche an "Anerkannt". Jedenfalls nicht in Deutschland.

     

    Unabhängig davon kann ein weiteres Studium in Großbritannien damit sehr wohl möglich sein. Ich habe um dies zu prüfen jetzt direkt bei der KMU Akademie angefragt und melde mich, sobald es dort eine Rückmeldung gibt.

    Edit: Für weitere Informationen hier eine Publikation vom Wissenschaftsrat die sich mit studiengangsbezogenen Kooperationen auseinandersetzt

  17. vor 10 Minuten schrieb stefhk3:

    Es gibt (laut anabin) in Malta fünf Hochschulen mit H+ - diese müssen irgendwie anders zugelassen sein als die Triagon (sonst hätten sie ja kein H+, sollte man denken). Es gibt also offenbar auch einen "richtigen" Hochschulstatus in Malta. Warum hat Triagon diesen nicht? Damit wären doch alle Probleme aus der Welt.

    Naja, nur weil irgendwo in Europa eine neue Hochschule aufmacht bekommt sie nicht automatisch eine Eintragung. Wie in diesem Forum schon oft festgestellt wurde: Anabin hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

     

    Kein Eintragung in Anabin -> Keine echte Hochschule nach maltesischem Recht hat ein großes Logikloch

     

    Für den Schluss das eine Higher Education Institutions automatisch ein H- und nur Universities ein H+ bekommen ist mir die Datengrundlage mit so wenig Einträgen etwas dünn.

     

    Am 5.8.2023 um 02:24 schrieb svennobereit:

    Ich habe mit einem Mitarbeiter vom Kultusministerium gesprochen und er sagte die Triagon sei gerade in der Überprüfung und es könnte sein, dass sie bald den Eintrag bekommen, war sich aber nicht ganz sicher. 

    Laut @svennobereit wird ja gerade am Eintrag gearbeitet.

     

    Abgesehen davon finde ich den Prozess auch etwas schleierhaft wie eine Institutionen in Anabin landet. Das die nicht alles aufnehmen wollen was irgendwie behauptet einen akademischen Abschluss zu liefern geschenkt, die Prüfung kostet ja auch Ressourcen. Aber wie wird überhaupt entschieden was geprüft und aufgenommen wird?

    Wenn Triagon mit einem H- in der Liste landet könnten wir uns die Diskussionen hier ja sparen.

  18. Ich habe mich mal von @MartinGS inspirieren lassen und eine Anfrage an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gestellt.

     

    Meine Anfrage war dabei folgende:

    Ich wende mich mit dieser Anfrage an Sie, um mehr Klarheit über die Anerkennung und Führung eines maltesischen Doktor of Business Administration (DBA) zu erhalten, der von der Triagon Akademie angeboten wird.

    Die Triagon Akademie ist als Higher Education Institution von der MFHEA als nationale Akkreditierungsbehörde akkreditiert. Die MFHEA ist ein ENQA Affiliate und nicht bei EQAR registriert. Zusätzlich dazu ist die Triagon Akademie und der Studiengang Doktor of Business Administration von der ACQUIN akkreditiert. Diese ist ein ENQA Member und bei EQAR registriert. Des Weiteren gibt es derzeit keine Eintragung der Triagon Akademie in der Datenbank anabin.

    Reichen diese Akkreditierungen um den DBA als Doktor in Deutschland anerkannt zu bekommen und ihn vor dem Namen als solchen zu führen? Kann ohne eine Eintragung in der anabin Datenbank eine Zeugnisbewertung angefragt werden?

     

    Die Antwort war dann diese:

    Über die Führung von ausländischen Hochschulgraden in Deutschland entscheiden die Wissenschaftsministerien der Länder. Gemäß den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/grundsaetze.pdf) und der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/KMK_Beschluss_Beguenstigende_Regelungen_Fuehrung_Hochschulgrade.pdf) ist die Führung eines in Malta an der Triagon Academy, Ltd. erworbenen "Doctor of Business Administration" in Deutschland in seiner Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung (DBA) ohne Herkunftsangabe möglich, da es sich um einen in Malta durch die dafür zuständige Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) akkreditierten Studiengang handelt. Die Führung eines in einem Mitgliedstaat der EU an einer dort anerkannten Hochschule erworbenen Doktorgrads in der Form "Dr." ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021) in Deutschland dann möglich, wenn der Erwerb des Grades in einem wissenschaftlichen Promotionsstudium nachgewiesen wird. Wie o.g. sind in dieser Frage die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Die Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der ZAB ist nicht vom Eintrag einer Einrichtung bzw. eines Abschlusses in der Datenbank anabin abhängig. Mit freundlichen Grüßen

     

     

     

    Die Akkreditierung durch die ACQUIN spielte laut der Antwort der KMK wie von @stefhk3 vermutet keine Rolle. Ich werde mal bei dem Wissenschaftsministerien meines Bundeslandes nachfragen, aber es werden laut ihrer Website keine Einzelfallentscheidungen getroffen.

    Wie der Abschluss wirklich bewertet wird ist am Ende also fraglich bis jemand eine Zeugnisbewertung durchführen lässt und das Ergebnis veröffentlicht.

  19. vor 3 Stunden schrieb Denis92:

    Gibt es hierzu irgendwelche Neugikeiten über den Akkreditierungsstatus zur Triagon? 

    Mich würde interessieren wie das ZAB die ganze Situation bewertet und ob es die Triagon Akademie in Zukunft wirklich mit einem positiven Vermerk in deren Datenbank aufnimmt/zulässt.

     

     

    Die ZAB hat mir leider bisher nicht geantwortet. Meiner Erfahrung nach kann das auch noch ein oder zwei Monate dauern.

     

    Laut der deutschen Botschaft in Minsk (lol) kann eine Aufnahme des Abschlusses bzw. der Hochschule in ANABIN veranlasst werden, indem ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der ZAB durchgeführt wird (https://minsk.diplo.de/by-de/service/05-VisaEinreise/anabin/2435668). Klingt für mich ehrlich gesagt auch logisch, bei der Zeugnisbewertung hat man sich die Arbeit der Bewertung ja schon gemacht.

    Es muss also darauf gewartet werden, dass jemand den Abschluss macht und im Anschluss 3 Monate Zeit und 200€ in die Hand nimmt, damit eine Bewertung stattfinden kann.

     

    Für mich persönlich gibt es keine sinnvolle Begründung, warum Triagon der Eintrag verwehrt werden sollte mit einer ESG - konformen Akkreditierung der ACQUIN (https://www.triagon.mt/de/wp-content/uploads/sites/3/2023/06/7.1-50100018-Marsa-Triagon-A._Cluster-Management_Certificates.pdf). Aber zum einen bin ich kein Experte auf diesem Gebiet und zum anderen sehen das in diesem Forum einige anders. 

     

    Ansonsten verweise ich hier nochmal auf meinen alten Kommentar zum Thema Anerkennung:

     

  20. vor 2 Stunden schrieb mgertler:

    Die ZAB kann dabei jedoch auch nicht weiterhelfen, denn eine Zeugnisbewertung zu einem Zeugnis aus Malta ist gar nicht möglich, siehe Länderauswahl in https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/dokumente.html.

    Und eine "Triagon Akademie" in Malta ist auch weiterhin nicht gelistet bei Anabin, einfach bei https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html unter Länderauswahl "Malta" setzen und sieben andere erfasste Institutionen sehen. 

    Auch wenn Malta nicht in der Länderauswahl steht kann eine Zeugnisbewertung angefragt werden.

    Und Anabin ist auch weiterhin keine Datenbank mit einem Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Eintragung mit H+ ist ein gutes Zeichen, keine Eintragung ist erstmal gar keins.

  21. vor 3 Stunden schrieb Muddlehead:

    Liegt dem Doktor bei relevanter Berücksichtigung dann die Anleitung zur Validierung der Bewerbung bei? Oder nimmt sich der Personaler/Vorstand (oder andere für den Doktor-Titel relevanter Entscheidungsträger) einfach die nächste Bewerbung vom Stapel? 🫠

    Lässt halt eine Zeugnisbewertung von der ZAB machen und legst die bei.

  22. Was für eine Mischform? Es ist ein von Malta akkreditierter maltesischer Abschluss. Die Akkreditierung von ACQUIN ist einfach nur ein Gütesiegel. Dieses weist halt nach, dass die Abschlüsse die europäischen Standards (ESG - European Standards and Guidelines) und die Standards des deutschen Wissenschaftsrates einhalten.

     

    Eine zentrale Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung gemäß Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ist die Umsetzung vereinbarter Standards zur Qualitätssicherung, die in den ESG niedergelegt sind.

    Ein diesen Anforderungen genügendes Verfahren der Qualitätssicherung gilt als nachgewiesen, wenn die jeweils zuständige Qualitätssicherungsagentur beim European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) registriert ist. In Malta ist die zuständige Agentur die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA).

    Die Registrierung der MFHEA beim EQAR liegt bislang nicht vor. Dadurch sind die Vorgaben zur Qualitätssicherung durch das derzeit von der MFHEA angewandte Verfahren der Erteilung von licences und accreditations als nicht erfüllt anzusehen.

    Vor diesem Hintergrund kann auf Grundlage einer Akkreditierung durch die MFHEA keine positive Anerkennungsempfehlung für einen Abschluss in Deutschland gegeben werden.

     

    ACQUIN jedoch hat diese Registrierung! Abschlüsse werden also bei einer Akkreditierung mit ACQUIN in Deutschland gemäß dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen anerkannt.

    Wenn ACQUIN wirklich nichts von der Akkreditierung weiß ist das hier reiner Betrug, immerhin wird mit dem Gütesiegel auf der Website der Triagon geworben. Da ich die Tragon auf der Seite der ACQUIN im Gegensatz dazu jedoch nicht finden kann habe ich die ACQUIN direkt kontaktiert. Ich hoffe das bringt dann Klarheit.

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