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GreyFox_

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Beiträge von GreyFox_

  1. Grundsätzlich ist es das Wichtigste, ein geordnetes Umfeld zu erschaffen und dabei klare zeitliche Abläufe zu gestalten. Auch ist es hilfreich Sachen wie Social-Media oder Video-Spiele zu reduzieren. Also alle Gewohnheiten die einen kurzen, schnellen "dopamine-hit" auslösen, da diese u.a. zusätzlich negative Auswirkungen auf die Aufmerksamkeitsspanne haben können.

     

    Für das Lernen ist es vorteilhaft möglichst einen festen Platz zu haben an dem man auch wirklich nur lernt bzw. sich mit den Inhalten des Studiums auseinandersetzt. Nach Möglichkeit ein eigenes "home-office", ansonsten eben einen Schreibtisch. Ich würde davon absehen auf der Couch o.ä. zu lernen.

     

    Gerade zu Beginn, aber auch im weiteren Verlauf, kann es zur Strukturierung des Alltags und des Lernens hilfreich sein die "Pomodoro" Technik anzuwenden. Dafür gibt es auch Apps oder falls dann die Verlockung zu groß sein sollte zwischendurch wieder Mails, Social-Media etc. zu checken, kleine Uhren/Timer die man überall kaufen kann.

  2. vor 1 Minute schrieb polli_on_the_go:

    ja, dass sie  jetzt bestehen.

    Ja, also wie gesagt ist mir eine Möglichkeit eine Computer-Maus dahingehend zu manipulieren nicht bekannt. Bei dem Video ist auch ersichtlich dass es sich um die selbe Maus handelt, auch habe ich sie angehoben um zu zeigen dass kein TESA-Film drunter ist, der ggf. den Laser blockiert o.ä.

     

    Darauf zu spekulieren dass meine Maus (warum auch immer) Probleme bereiten wird und ich dann ein Video machen kann halte ich für unrealistisch.

     

     

    vor 5 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

    wie bereits erwähnt, bieten wir Dir und jedem anderen Studierenden, eine direkte Kommunikationsmöglichkeit, um mit uns in den persönlichen Austausch zu gehen und gemeinsam Lösungen zu erörtern

    Wie ebenfalls bereits erwähnt habe ich das bereits mehrfach in dieser Angelegenheit. Erst heute erneut an das Community-Management. Wenn mir vom Prüfungsamt aber nur ein standardisierter Textblock geantwortet wird hat das herzlich wenig mit "persönlichem Austausch" oder "gemeinsame Lösungen" zu tun.

     

  3. Gerade eben schrieb polli_on_the_go:

    Das magst du jetzt nicht hören, aber objektiv wäre er nur, wenn ein unabhängiger neutraler Dritter diesen angetreten hätte. Dein Videobeweis ist subjektiv

    Dessen bin ich mir grundsätzlich im Klaren. Ich sage auch nicht dass er zu 100% meine Unschuld beweist, es zeigt aber dass die von mir genannten Probleme bestehen. 

     

    Eine Möglichkeit um eine Maus so zu manipulieren damit sie offenbar vollkommen zufällig in Häufigkeit und Länge die Verbindung zum PC verliert ist mir nicht bekannt. Warum sollte man sowas auch im "alltäglichen" Betrieb wollen..

     

    Im Übrigen habe ich meinen PC neu aufgesetzt (aus anderen Gründen) und wechselte auf Windows11 - seitdem keine Probleme. Gehe also von einem Treiber-Problem o.ä. aus.

     

  4. vor 3 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

    Allgemein besteht in solchen Fällen die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen. Dieser muss schriftlich an den Prüfungsausschuss erfolgen. Als unabhängiges Gremium entscheidet dann der Prüfungsausschuss – inklusive studentischer Vertretung –  über den Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Diese Verfahren sind mehrstufig und dabei wird durch unabhängige Vertreter geprüft, ob ein Täuschungsversuch vorliegt oder technische Schwierigkeiten für die Situation verantwortlich gemacht werden können.

    Den selben Textblock habe ich inhaltlich auch vom Prüfungsamt erhalten. Ändert nur nichts an der Tatsache dass ein objektiver Videobeweis, der darlegt, dass die im Raum stehenden (technischen) Probleme zweifelsohne existieren, offenbar schlicht nicht berücksichtigt wird.

     

    vor 7 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

    Uns ist es wichtig, mit unseren Studierenden in den persönlichen Austausch zu gehen. Daher meldet Euch gerne mit Euren individuellen Anliegen bei uns direkt.

    Ok - habe ich mehrfach. Wo ist eine Antwort? Wenn ich überhaupt was gehört habe, dann nach Tagen kurze, allgemeine Textblöcke wie sie auch von Ihnen hier geschrieben werden, die keinen Mehrwert haben.

     

    Wenn die @IU Internation. Hochschule auch nur geringfügiges Interesse an einer tatsächlichen Aufklärung hat, sagen Sie mir wo/wie ich erreichen kann, dass eine Berücksichtigung stattfindet?

     

    Es ist sich klarzumachen, dass es sich um Online-Klausuren handelt.

    Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten, also offiziell 750 Arbeitsstunden abzuerkennen wäre bei der "klassischen" Form einer Klausur nicht wirklich möglich, auch nicht das Erstellen eines Gesamtbildes von meinem Verhalten.

    Aber der Widerspruch soll technische Punkte, die unweigerlich damit verbunden sind (sogar hier der Aufhängepunkt sind), außer Acht lassen bzw. ich soll darauf "einfach vertrauen" dass die zuständigen Personen beim Gremium mir ohne Weiteres glauben was ich schrieb (obwohl ich einen Beweis habe, der aber nicht berücksichtigt wird)?? 

     

     

  5. Update: 

     

    Im weiteren Verlauf habe ich, um meine Behauptungen zu unterstützen, an die @IU Internation. Hochschule ein Video als Anlage (einmal per Mail als "Dropbox"-Link und dann noch auf einem USB-Stick per Einschreiben) zu meinem Widerspruch gesandt. 

     

    Dieses Video beinhaltet zwei, gleichzeitig aufgenommen Perspektiven. Zum einen die der externen Webcam und zum anderen die der Handy-Kamera. Damit mir nicht vorgeworfen werden kann es seien Cuts oder ähnliches beinhaltet, lief die ganze Zeit über die "Weltuhr online" auf meinem Monitor.

     

    Die Webcam war so wie in einer Klausur-Situation aufgestellt, zeigte also mich komplett ab dem Oberkörper etc., das Handy hatte ich in meiner Hand um besser meine eigene Perspektive zu filmen.

     

    Konkret ging es mir darum, wie anfangs erwähnt, meine Behauptungen zu bekräftigen, also dass ich, salopp gesagt keinen "Quatsch" einfach erzähle. Gerade in Hinblick auf meine Bluetooth-Maus, sowie natürlich auch dass während der Klausur gerade mal ein Ausschnitt meines Monitors zu sehen ist (ca. 50%). 

     

    Heute bekam ich die Nachricht, dass das Videomaterial nicht berücksichtigt wird. Es wurde also einfach abgeschmettert. 

    Das Prüfungsamt für sich genommen und die @IU Internation. Hochschule haben ganz offensichtlich kein Interesse wirklich den Fall aufzuklären oder auch nur im Entferntesten Interesse für den Studenten eine postitive Entscheidung zu treffen.

    Daneben spricht auch der Punkt der, bis auf die typischen 08/15 Textblöcke, nicht vorhanden Kommunikation, Bände. 

    Mir wurde zu keinem einzigen Zeitpunkt, so wie von der @IU Internation. Hochschule auf Seite 16 behauptet, ein persönliches Gespräch in einem Schreiben angeboten, das ist einfach falsch (oder wird darauf gesetzt dass man als Betroffener sich erst Gehör in einem Forum oder einem Bewertungsportal beschafft??).

     

    Mir ist absolut bewusst dass ein Video nicht üblich ist. Allerdings geht es konkret in dem Fall um online abgelegte Klausuren, in welchem unweigerlich meine Peripheriegeräte eine Rolle spielen (speziell Maus).

    Zudem geht es um 30 ECTS-Punkte, ca. 25% meiner gesamten ETCS-Punkte und 1500€, da sollte es doch möglich sein, insbesondere vor dem Hintergrund dass eine Anhörung ausblieb und man erst ein Widerspruchsverfahren (am besten mit Anwalt) einleiten muss, in irgendeiner Form die erbrachten Argumente zu untermaueren. Schriftlich kann schließlich jeder behaupten die Maus habe Probleme.

  6. vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

    Aber auch das sollte ggf. über das Raum-Scan Video geklärt werden können (wenn da der komplette Screen zu sehen ist).

    Rein vom Vorgehen her ist es allerdings so, dass du eben zustimmst "nur auf den Schirm zu blicken" und wenn sie da einen Verstoß feststellen, dann ist das eigentlich ausreichend.

    Davon würde ich zumindest ausgehen. (Insbesondere) beim zweiten Abfilmen meines Arbeitsplatzes war, jedenfalls soweit ich das beurteilen kann, mein kompletter Arbeistplatz zu sehen. Dementsprechend auch der Monitor in seiner Gesamtheit.

    Der Proctor nickte es in dem Moment auch ab und sagte ich könne normal weiter machen - keine Ahnung was ich mehr hätte tun können.

    Ich verstehe einfach auch nicht, wie stichhaltig festgestellt werden soll, dass ich wirklich "am Monitor VORBEI" gesehen habe. Während der Klausur wird nicht frontal, sondern nur eine Gesichtshälfte (mehr oder weniger) gefilmt - mein Monitor war in seiner kompletten Diagonale nicht zu sehen während der Klausur - meine Webcam hat ein 120° Blickfeld, das wäre im Foto/Video-Jargon ein sehr weitwinkliges Objektiv was auch unweigerlich zu Verzerrungen im Bild führt. Dass das ggf. nur Details sind, ist mir klar. Trotzdem sei es erwähnt

     

    Meinetwegen hätte ich auch meinen Arbeitsplatz abgeändert und einen kleinen Monitor gekauft (zum Beispiel) oder andere Eingabegeräte, was auch immer. Ich hätte es, wie gesagt, nur sehr begrüßt wenn man zuvor irgendwie mal mit mir geredet hätte und nicht einfach ein Schreiben rausschickt und dann (offenbar) geschaut wird wie ich mich äußere.

    Geradeben in der momentanen Situation mit einer Inflation von fast 10% und hohen Energiekosten etc. hat bei mir so ein Schreiben mit einer höheren Geld-Forderung einfach Panik ausgelöst. Dass ein Widerspruch die Frist stoppt konnte ich auch nicht herauslesen.

  7. vor 32 Minuten schrieb DerLenny:

    Auch her wird auf diesen Fred eingegangen, wenn auch aus einer leicht anderen Sicht

    zwei/drei Gedanken hierzu:

     

    1) Ich habe einen Nachteilsasugleich und einen GdB 50% - beides ist der Hochschule generell mal bekannt / mit der Hochschule abgeklärt (ob der in dem Fall zuständigen Person/Team kann ich nicht beurteilen)

     

    2) Schießt das Video irgendwie an dem mir konkret vorgeworfenen Anschuldigungen vorbei. Mir wird, soweit ich das zumindest verstehe, die Benutzung eines Zweitgerätes vorgeworfen. Auch der Grund warum ich auf den Raum-Scan "rumreite" (Eingriff in die Privatsphäre, dafür aber Legitimation eines korrekten Umfeldes während der Klausur). Nach meinem Verständnis ist ein "Zweitgerät" ein physisches Objekt. Wenn ich nun aber (auch mehrfach) meinen Arbeitsplatz komplett filme (das Ganze während ich zuvor permanent ab dem Oberkörper komplett im Bild bin) wie soll ich das zwischenzeitlich verschwinden lassen (offenbar)? Ich könnte es ja noch irgendwie verstehen wenn während einer Klausur nur mein Gesicht (frontal oder wie auch immer) gefilmt wird, aber das ist ja nicht der Fall.

     

    3) Die Frage ob betrogen werden kann, ist eigentlich keine Frage. Vermutlich gibt es immer irgendeinen Weg - sh. z.B. aktuell im Schach-Sport die Geschichte rund um Hans Niemann.

     

  8. vor 3 Minuten schrieb DerLenny:

    Das ist eine Ausschusssitzung. Da werden solche Punkte abgenickt

    Das ist naheliegend. In dem Widerspruch habe ich vereinfacht gesagt die technischen Hintergründe aufgeführt warum das so wie beschrieben nicht funktionieren kann. 

     

    Mal sehen, ich bin nach dem vorangegangenen Lern-Marathon und dieser Geschichte jetzt auch zu "ausgebrannt". "Die Hoffnung stirbt zuletzt" wie man so sagt

  9. Verstehe, ich ging davon aus das bezog sich auf die ursprüngliche eMail.

     

    Ja mal sehen. Mein Setup ist eben mein Setup, vereinfacht gesagt. Ich saß auch generell nie direkt vor meinem Monitor sondern immer versetzt da sonst das Kamerabild nicht alles hätte aufzeichnen können und mein Schreibtisch nicht lang genug ist, wodurch ich per se in einem geneigten Winkel zum Monitor bin. Es ist eben für mich so ärgerlich weil ich eben (aus meiner Sicht) sehr genau darauf achtete dass alles passt.

     

    Aber ich sehe nur keinen Sinn darin mich weiter damit auseinanderzusetzen. Ist zwar alles blöd gelaufen, vielleicht hätte ich im Vorfeld beim Nachteilsausgleich stärker auf bestimmte Verhaltensmuster o.ä. hinweisen müssen, keine Ahnung... ich warte einfach das Ergebnis vom Prüfungsausschuss ab. 

     

    Nur weiß ich, dass ich in Zukunft nur noch Präsenzklausuren schreiben werde

  10. Ich hatte in der Vergangenheit bereits schon mal ein Studium begonnen (auch bei der IU) jedoch aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen. Das ging ca. 3 Monate mein ich und dort schrieb ich, wenn ich mich recht entsinne, 4 Klausuren und ein Workbook. Da gab es keinerlei Probleme, auch keine vom Proctor während der Klausur o.ä.

    Das klingt nach einem gewaltigen Workload vielleicht, dabei sei aber erwähnt dass ich keiner Tätigkeit im klassischen Sinne nachgehe und meine Interessen/Hobbies sehr mit meinem Studium tangierten.

     

    Ich möchte auch niemanden von meiner Unschuld überzeugen, für was auch? Ist nicht so als ob das einen Einfluss hätte.

    Auch spreche ich der IU nicht ab gut zu sein o.ä., ich war bis zu dem Zeitpunkt zufrieden und glücklich dort.

     

    Nur finde ich die Kommunikation eben sehr schlecht bzw. den Mangel davon wenn wirklich Probleme sind. Gerade dann denke ich ist sowas wichtig. Ich weiß nicht von welchem "Angebot des persönlichen Gesprächs" die IU auf der vorherigen Seite spricht. In den sechs Schreiben steht davon nichts, auch in der eMail ist bloß die Bitte zur Kenntnisnahme zu lesen. Im Übrigen auch nicht dass die Zahlungsfrist durch Widerspruch gestoppt wird.

  11. vor 5 Minuten schrieb Markus Jung:

    Proctorio ist ja Dienstleister für die Hochschulen

    Dessen bin ich mir bewusst.

    Gerade deswegen fände ich es interessant aus welchen Gründen eine durchaus kontroverse Überwachungsmethode angeboten wird bzw. im Umkehrschluss ob der Anbieter konkrete Daten über die Beweggründe der Hochschulen dafür hat darauf zurückzugreifen?

     

    Aber falls ohnehin schon zu viele Fragen bestehen, verstehe ich das natürlich.

  12. vor 5 Minuten schrieb Audi82Aat:

    Bei proctorio gibt es keinen Raumscan. Mal an unserer FH -> FH des BFI Wien/ELG

    Interessant, wie gesagt auf der Website von Proctorio steht folgendes: "Der Raum-Scan ist eine optionale Einstellung, die der Prüfende als zusätzlichen Sicherheits-Faktor anwenden kann."

     

    Aber kann durchaus sein dass das zu speziell ist und nicht interessant genug. War, wie zu Beginn erwähnt, auch eher als Anregung gemeint.

  13. Soweit diese Frage noch nicht gestellt wurde, möchte ich anregen zu diesem Kontext auch die Frage zu stellen inwieweit der, mitunter ein zweites mal durchzuführender Raum-Scan, Legitimation bietet, dass sich keine "verbotenen" Gegenstände auf dem Schreibtisch/Raum befinden?

     

    Ich fände das persönlich wichtig, da ich es schon als (stärkeren aber auch nötigen) Eingriff in die Privatsphäre bezeichnen würde, jedoch offenbar im Zweifelsfall (wie bei mir) keinen "Schutz" bietet.

     

  14. vor einer Stunde schrieb Markus Jung:

    Wir werden aus technischer Sicht und aus der Perspektive eines Anbieters von Online Proctoring auch über den Vorfall sprechen, der die aktuelle Diskussion zum Täuschungsvorwurf nach Onlineklausuren ausgelöst hat. 

     

    Dabei sei erwähnt, dass die Fern-Hochschule in dem verlinkten Fall einen anderen Anbieter für das Proctoring ("examity" mit Sitz in den USA) verwendet.

  15. Ich befürchte dass das geplante Vorhaben so nicht möglich ist.

     

    Soweit ich das verstehe liegt zwar ein "erweiterter Hauptschulabschluss" von der Wertigkeit her über einem qualifizierenden (dieser natürlich wieder über einem normalen) aber dennoch unterhalb des mittleren Schulabschlusses bzw. Realschulabschlusses.

     

    Um letzte Zweifel jedoch definitiv auszuräumen wäre die schnellste und sicherste Methode bei einem entsprechenden Anbieter direkt nachzufragen. Sei es telefonisch oder per eMail.

  16. vor 2 Minuten schrieb Explorer:

    Spannender für mich fast noch: Angenommen, dieser Verdacht ist mit der jüngsten Klausur aufgetreten. Dann hätten die anderen fünf, die nachträglich geprüft und dann ebenfalls aberkannt worden sind, maximal ~3 Monate alt sein können. Das heißt auch, dass hier 6 Klausuren in 3 Monaten abgelegt wurden?

    Das ist korrekt.

    Ich habe versucht möglichst viel auf einmal zu machen, da ich, ohne weitere Details zu nennen, ab Mitte Oktober bis mindestens Januar nicht in der Lage wäre zu lernen oder Prüfungen zu schreiben. Wie nachhaltig beim "Bulimielernen" Wissen gespeichert wird ist natürlich eine andere Frage. 

  17. vor 30 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

    Hallo zusammen,
     
    dieser Diskussion haben wir einige Punkte entnommen, zu denen wir Euch gerne grundsätzliche Antworten geben möchten.
     
    Generell bitten wir Euch um Verständnis, dass wir zu dem hier ursprünglichen Thema des Threads datenschutzrechtlich keine Auskunft geben dürfen, da der konkrete Fall ein individuelles Prüfungsrechtsverhältnis eines Prüflings betrifft, welches personenbezogene Daten beinhaltet, die wir zum Schutz unserer Studierenden nicht veröffentlichen oder weitergeben. Zu jederzeit können Studierende selbst die interne Kommunikation mit der IU im Forum teilen. Wir werden unsererseits die Privatsphäre unserer Studierenden schützen.
     
    Uns ist bewusst, dass die Themen Prüfung, Benotung und Täuschungsversuche sensibel sind. Daher nehmen wir die Diskussion zum Anlass, unser Vorgehen zu den diskutierten Punkten allgemein zu veranschaulichen. Hierzu haben wir intern mit unseren Fachexpert:Innen gesprochen und können Euch folgende Rückmeldungen auf Eure offenen Fragen geben.
     


    Zu Euren Fragen zum Thema Umgang mit Täuschungsversuchen an der IU:
     
    Für die Reputation einer jeden Hochschule sind anerkannte und gültige Abschlüsse essenziell.
    Wir als Hochschule sind verpflichtet, Betrug aufzudecken und entsprechend zu handeln.
     
    Wir nehmen im Jahr an der IU im sechsstelligen Bereich Online-Klausuren ab. Nur ein geringer Prozentsatz im einstelligen Bereich wurde sanktioniert und final als Täuschungsversuch gewertet.
     
    Jede Online-Klausur wird von einem Proctor während der Klausur überwacht und aufgezeichnet. Im Nachgang werden das Videomaterial und die Klausur noch einmal gesichtet. Das aufgezeichnete Videomaterial wird maximal drei Monate lang gespeichert, danach wird es gelöscht.
     
    Jeder Verdachtsfall wird sehr genau und mehrfach geprüft. Erst, wenn wir konkrete und nachweisbare Richtlinienverstöße feststellen, handeln wir und gehen aktiv auf die Studierenden zu.
     
    Das passiert mit einem entsprechenden Anschreiben, in dem weitere Schritte erläutert werden und eine persönliche Kontaktaufnahme angeboten wird. Im Rahmen einer zeitlichen Frist kann Widerspruch gegen den Bescheid beim Prüfungsamt eingelegt werden und damit wird auch die Strafzahlung gestoppt.
     


    Zu Euren Fragen zum Thema Verdachtsfälle:
     
    Zur Prüfung bei Verdachtsfällen verwenden wir von der IU ein entsprechend im deutschen Hochschulrecht verankertes und allgemein anerkanntes fachliches Prüf- und Kontrollsystem. Darüber hinaus prüfen neutrale Fachexperten sowie ein unabhängiger Prüfungsausschuss.
     
    Liegen technische Schwierigkeiten wie ein instabiles W-LAN oder eine defekte Kamera vor, unterstützt unser Prüfungsamt die Studierenden bei den Nachweisen. Denn technische Themen sind meist nachweisbar, und auf kein Fehlverhalten der Studierenden zurückzuführen. Hier bitten wir Euch um Eure studentische Mitwirkungspflicht, uns innerhalb von 24 Stunden darüber zu informieren.
     
    Werden beispielsweise unüblich viele Bewegungen von Geräten wie Maus und Tastatur festgestellt, die in Echtzeit nicht mit den Bewegungen auf dem vom Proctor überwachten (Hinweis: nur während der Online-Klausur) Monitor übereinstimmen, ist das ein Verdachtsfall.
     
    Ein unabhängiger Prüfungsausschuss prüft in einem mehrstufigen Verfahren, ob virtuelle Maschinen zum unerlaubten Einsatz kamen. Hierbei werden die entsprechenden Videos mehrmals und vor Notenvergabe erneut geprüft, um sicherzugehen, dass es auch tatsächlich zu einem Täuschungsversuch kam. Ist das der Fall wird die Prüfung aberkannt– unabhängig davon, wie viele Prüfungen in einer bestimmten Zeit geschrieben werden.
     
    Übrigens werden in einem Verdachtsfall ebenfalls weitere Klausuren im Rahmen der dreimonatigen Frist nochmalig auf Regelkonformität geprüft.
     
    In der APO, den FAQs und den Richtlinien findet Ihr weiterführende und offizielle Informationen sowie Erklärvideos dazu, wie die IU mit den Themen Prüfungen und auch Täuschungsversuchen umgeht.
     
    Die hier aufgelisteten Erläuterungen sind im deutschen Hochschulrecht verankert und werden an jeder Hochschule bei Plagiaten oder Täuschungen aktiv praktiziert.
    https://mycampus.iubh.de/course/view.php?id=4893
    (Dies ist ein IU-interner Link, der unsere Studierende zur APO führt)
     


    Zu Euren Fragen zum Thema Nachteilsausgleich an der IU:
     
    Wir bitten Studierende, die Nachteilsausgleiche beispielsweise in Prüfungssituationen benötigen, sich rechtzeitig – vor der Prüfung – mit unserem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um die Formalitäten zu klären. Denn Nachteilsausgleiche sind für uns ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden.
     
    Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind wir dazu verpflichtet alle Studierenden anhand der in der Allgemeine Prüfungsordnung festgelegten Kriterien zu behandeln, sofern uns kein entsprechender Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegt.  
     
    Ein Nachteilsausgleich ist nicht übertragbar, dies bedeutet konkret: Ist ein Nachteilsausgleich für eine spezielle Hilfestellung (z.B. Interpretationshilfe bei Bildern/ Diagrammen während einer Klausur für Studierende mit Sehbehinderung) beantragt worden und von der IU genehmigt, so kann dieser Nachteilsausgleich nicht auf eine andere Hilfeleistung angerechnet werden. Wenn also beispielsweise eine weitere Hilfeleistung wie ein spezieller Taschenrechner für sehbehinderte Personen benötigt wird, so muss dafür ein gesonderter Nachteilsausgleich beantragt und genehmigt werden.
     
     
    Zu Eurer Frage „Warum ist das Prüfungsamt-Team nicht per Telefon zu erreichen?“
     
    Unser Prüfungsamt kommuniziert grundsätzlich mit den Studierenden schriftlich. Unser Anspruch ist es, dass jeder Studierende auf schriftlichem Wege die Kommunikation mit dem Prüfungsamt hinsichtlich prüfungsrechtlicher Frage nachvollziehen kann und keine Missverständnisse übers Telefon entstehen. Daher gibt unser Prüfungsamt am Telefon keine personalisierte Auskunft zu einzelnen Sachverhalten oder Fragestellungen.
     
    Mit diesem Vorgehen stellen wir zudem sicher, dass personenbezogene Daten und persönliche Informationen unserer Studierenden geschützt sind und nicht von dritten Personen missbraucht werden können.


     
    Zu Euren Fragen der persönlichen Erreichbarkeit:
     
    Wir haben für die Studierenden mehrere Anlaufstellen, die persönlich mit den Studierenden in den Austausch gehen: Sowohl das Studierendensekretariat, Study Coaches, unsere Diversity Beauftragte, als auch ich als Verantwortliche für das Reputationsmanagement haben oft einen persönlichen und intensiven Austausch mit unseren Studierenden.
     
    Unsere Study Coaches und das Studierendensekretariat stehen Euch sowohl per Telefon als auch Mail zur Verfügung.  https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-kontakt/support/
     
    Mehr Informationen zu unserer Diversity Beauftragte, die Ihr ebenfalls persönlich kontaktieren könnt, findet Ihr hier: https://www.iu.de/hochschule/diversity-und-gleichstellung/beratung-und-guide/
     


    Optionen der Kontaktaufnahme für die hier genannten Fälle:
     
    Die blinde Studierende, der laut der hier im Forum getätigten Aussage ein Nachteil während einer Evaluation entstanden ist, darf sich gerne und jederzeit via community-fernstudium@iu.org mit ihrem Anliegen melden. Es ist uns wichtig, dass wir die Möglichkeit erhalten, uns Euren Anliegen individuell anzunehmen, um eine gute und gemeinsame Klärung zu ermöglichen.
     
    Wir hoffen, dass wir Euch hiermit einige Fragen beantworten konnten. Wir arbeiten konsequent in den verschiedenen Bereichen wie auch im Prüfungswesen, der Didaktik und im Service an Verbesserungen. Daher sind wir für Vorschläge sowie Anmerkungen von Studierenden stets dankbar und greifen diese aktiv auf, um unsere internen Abläufe zu optimieren.

     

    Viele Grüße

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

     

    Wann werde ich zu meinem Fall persönlich kontaktiert? Mir ist schleierhaft wieso erst wieder ein Forum-Post erstellt wird, ehe ich irgendetwas höre bzw. vielmehr lese? 

     

    Sie schreiben dass durch einen Widerspruch die Zahlungsaufforderung "gestoppt" wird. Dies war aus dem Anschreiben an mich nicht ersichtlich. Nach kurzer Recherche habe ich gelesen dass grundsätzlich dies nicht der Fall ist (vielleicht liege ich natürlich falsch). Aus Angst vor weiteren Mahnkosten o.ä., habe ich die Zahlung bereits vorgenommen. Habe ich nun (vereinfacht gesagt) Pech? 

     

    Und ganz Allgemein gefragt: Ist ein Verdachtsfall ausreichend für die festgesetzte Strafe? Aus der Antwort auf der verlinkten Trustpilot-Wertung ist im Grunde zu lesen dass ein Widerspruch nichts oder nur selten etwas ändert? Ich meine, wie soll ich etwas "beweisen" was aus technischen Möglichkeiten (dieser Punkt sollte unstrittig sein) nicht möglich ist?

  18. vor 3 Stunden schrieb Lukas:

    Die Tatsache, dass das Schreiben von [Name auf Wunsch der genannten Person entfernt durch Admin] kommt, zeigt (m.M.n.), dass das ganze nicht ‚einfach so‘ verschickt wurde.

    Ich denke es hilft (zumindest auf meinen Fall gerichtet) nichts über interne Abläufe zu diskutieren, wie welches Schreiben von wem abgezeichnet werden muss etc. 

     

    Am Ende werde ich so oder so realistisch betrachtet auf das Ergebnis beim Prüfungsausschuss (16.12.22) warten müssen. In wie fern überhaupt ein weiteres Vorgehen beim Verwaltungsgericht aus monetären und zeitlichen Gründen Sinn ergibt ist fraglich. Finde ich es sche****? Ja. Bringt es mir was? Nein.

     

    Ich habe mich entschieden auf eine andere Hochschule zu wechseln, bzw. plane ich das. Mein persönliches Vertrauensverhältnis sehe ich zu der IU als nachhaltig gestört an. Besonders den vielfach aufgeführten und nicht von der Hand zu weisenden Mangel an Kommunikation empfinde ich als schwierig.

     

    Danke für das rege Interesse und Gedankenaustausch. Meine Aussagen spiegeln natürlich nur meine persönliche Erfahrung, eine andere Person kann hingegen das Studium natürlich gänzlich anders erleben. 

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