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GreyFox_

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Beiträge von GreyFox_

  1. vor 14 Minuten schrieb ecnerwal:

    Mal eine Zwischenfrage: Wertet die Hochschule das Material allein aus und bewertet dies auch allein und ist gleichzeitig Aussteller des Bußgeldes/Strafgeld/Verwarngeld (welches ich persönlich recht hoch finde).

     

    Oder wertet eine neutrale Instanz die Klausuren aus und schickt die Auswertung an die Hochschule, welche diese Auswertung selbst noch einmal bewertet und dann das Bußgeld/Strafgeld/Verwarngeld ausstellt?

     

    Ohne neutrale Instanz käme mir dies reichlich seltsam vor, insbesondere weil hier nur Anhaltspunkte zum Betrug erwähnt wurden - andererseits könnte ich mir kein Fernstudium bei einem Anbieter mit Vertragsstrafe vorstellen.

    Ich weiß nicht in wie weit das hilft, aber jedenfalls das an mich gerichtete Schreiben erging von einem Herrn mit folgender Bezeichnung (mit IU Anschrift)

    Syndikusrechtsanwalt

    Bereichsleitung Prüfungswesen

    Lehrbeauftragter für Handelsrecht

  2. vor 1 Stunde schrieb Swordfish:

    Ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich als Student einmal sagen muss, dass hier Irsinn unterstellt wird. Ich habe mehr als 10 Online-Klausuren bereits geschrieben. Man kann doch nicht ernsthaft einer Hochschule unterstellen, Geld mit Täuschungsversuchen machen zu wollen???? Wir reden hier über eine staatliche anerkannte Institution, noch dazu die größte in Deutschland.

    Ohne irgendwelche noch abenteuerlichen Theorien zu erzeugen o.ä., ich selbst gehe in keiner Weise davon aus dass ein System dahintergesteckt, um der IU mehr Einnahmen zu bescheren - aber nur weil etwas eine große, anerkannte Institution/Unternehmung etc. ist, heißt es noch lange nicht, dass dort alles per se korrekt läuft - jüngstes und drastisches Beispiel "Wirecard" fiele mir spontan ein.

     

     

    vor 1 Stunde schrieb Swordfish:

    Das sehe ich genauso. Der Abschluss muss ja was Wert sein, ich hatte vor dem Studium eher bedenken, dass die Klausren zu lax überwacht werden. Lieber strenger im Zweifelsfall, dafür steht ja jedem offen, sein Verhalten vor dem Prüfungsausschuss zu erklären.

    Streng gerne. Ich bin vielleicht einer der wenigen die ausgeprägte Bürokratie durchaus schätzen. Sie bieten klare Leitlinien und wenig Raum für Diskussion (für BEIDE Parteien). Der offenbar bestehende Mangel davon, gepaart mit schlechter Kommunikation sorgen allerdings für Chaos und Unsicherheit.

  3. vor 21 Minuten schrieb DerLenny:

    @GreyFox_ - war bei dem Schrieb der IU eine Rechtsmittelbelehrung dabei?

    Also Hinweise, was du tun kannst, wie/wo/bis wann Einspruch zu erheben ist, etc.?

     

    Die waren vorhanden, ja. Es wurde eine postalische Anschrift und ein Zeitraum (ein Monat) - also hier alles korrekt - genannt.

    Auch der Hinweis dass der Widerspruch begründet sein muss, da andernfalls "nach Aktenlage" entschieden wird, ist genannt.

     

    Ich möchte auch kein falsches Bild abgeben. Ich würde mich selbst als Person sehen die eher nicht dazu neigt "ein Fass aufzumachen". So habe ich in der Vergangenheit von der IU auch eine fälschliche Rechnung über 1600€ über angeblich nicht bezahlte Studiengebühren erhalten. Bis zur Klärung zogen sich auch Wochen, empfand es aber als nicht nötig dies in der Öffentlichkeit zu bereden, da ich drüber hinwegsah in gewisser Weise.

     

    vor 6 Minuten schrieb Swordfish:

    ch finde eigentlich, dass die Richtlinien die man in myCampus findet und die Infos dazu recht eindeutig sind. Es gibt auch eine Anweisung, wie der Schreibtisch einzurichten ist.

     

    Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich mein Arbeitsplatz beinahe überkorrekt gestaltet habe um möglichst keinen Freiraum für Zweifel aufkommen zu lassen.

     

    Im Übrigen habe ich auch die entsprechenden Videos (neben anderen Unterlagen) angefordert und kann diese bei Interesse (mit entsprechender Unkenntlichkeit meines Gesichts, um möglichst nicht "gedoxxt" zu werden) Screenshots posten. Ich möchte möglichst transparent (im Rahmen des Schutzes meiner Persönlichkeit) sein.

     

    Dabei sei auch nochmal erwähnt dass zu keinem Zeitpunkt, je von einem Proctor, ich dazu aufgefordert wurde mein Kamerabild zu justieren, drehen o.ä. Ich habe hier immer ein sofortiges "Go" erhalten und habe nie was wegräumen oder verändern müssen.

  4. Meinem Nachteilsausgleich wurde vom Prüfungsamt einheitlich zugestimmt.

     

    Auf Assistenzmittel jeglicher Art habe ich verzichtet da sich meine Beeinträchtigungen nicht auf körperliche /physische Eigenschaften beziehen. Mir fiele auch nichts ein welches Gerät o.ä. direkt eine Unterstützung böte. 

     

    Auszugsweise vor allem deswegen weil der Rest nur Rechtsbehelfsbelehrung und meine persönliche Anschrift darstellt. Die Anschuldigung(en) habe ich 1:1 kopiert.

  5. Ja @Steffen85 ich hatte wohl einfach "Pech". Sie haben wirklich "interessante" Ansichten und sind sich dem Ausmaß der Konsequenzen in keiner Weise bewusst.

     

    Ob es ausschließlich auf "gesundheitliche Einschränkungen" zurückzuführen ist, wenn man beim angestrengten Überlegen nach Links schaut sei mal dahingestellt. Das alleine darauf zu schieben ist frech.

     

    Von "möglichst vielen Freiheiten" kann auch nicht die Rede sein, wenn ich penibel darauf geachtet habe alle Regeln, besonders betreffend meinen Arbeitsplatz (beispielsweise habe ich eine bessere Webcam gekauft damit alles gut einsehbar ist), einzuhalten.

     

    Dieses Geschehen und Verhalten einer (privaten) Hochschule als "extrem positiv für die Allgemeinheit" zu bewerten ist einfach vermessen und geht an der Realität vorbei.

  6. vor 21 Minuten schrieb DerLenny:
    Zitat

    Sollte, wie hier vermutlich der Fall, der Prüfungsschuss dem Widerspruch nach umfassender Sichtung der Protokolle nicht stattgeben

    Und hier wird es absurd.

    Wenn der Ausschuss nicht die original Videos prüft, sondern nur den Bericht, dann ist das halt einfach mal Quatsch. Durch die drastische Reduktion der Informationen kann sich da niemand eine eigene Meinung bilden, sondern muss sich auf die Einschätzung und Interpretation verlassen, die bereits im Vorfeld zum Schluss der Täuschung gekommen ist - und diese in ihrem Bericht natürlich begründet...

     

    Es ist einfach an Absurdität kaum zu übertreffen was hier im typischen "Corporate speech" vermittelt wird. Im Grunde heißt es, sparen Sie sich Ihren Widerspruch. Ändern wird dieser ohnehin nichts - maximal wenn Sie bis zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen. Bravo.

     

    So eine Dreistigkeit und Abgebrühtheit sind unfassbar.

  7. vor 28 Minuten schrieb Pega-Pega:

    Ich studiere an der IU im Master im zweiten Semester. Heute hatte ich eine Präsenzklausur. Das lief alles sehr gut ab, normalerweise schreibe ich online. Ich habe mich aber heute mit jemanden aus meiner Lerngruppe verabredet, daher hatten wir die Präsenzklausur gewählt. Die bisherigen Online-Klausuren liefen bei mir (und den Kommilitonen die ich kenne) immer gut ab, es gab einmal Probleme mit der Verbindung bei mir. Dank einem Nachweis vom Provider über die unverschuldete Störung hat das Prüfungsamt den Versuch als entschuldigt hinterlegt (das war vor ca.5 Monaten). Die Kommunikation war angemessen und freundlich. Hier scheint vermutlich etwas vorgefallen zu sein, aber grundsätzlich hat man in myCampus alle nötigen Infos und kann problemlos online schreiben. Ich rate halt dazu, einmal die Antwort der IU abzuwarten. Wenn es ein systematisches Problem geben würde bei der Menge an Studierenden/Klausuren, dann gäbe es deutlich mehr Meldungen. 

     

    Das strukturelle Problem bezieht sich nicht per se auf das Schreiben einer Online-Klausur, sondern u.a. auf den Mangel an klarer Kommunikation betreffend Regeln. Die Regeln welche in myCampus aufgeführt sind habe ich strikt beachtet.

    Zwischen einer Klausur wobei das Problem während dem Schreiben auftrat (welches zum Abbruch führte?) und sechs (!) Klausuren aberkannt zu bekommen, wohlgemerkt nach Monaten, besteht ein Unterschied. Verzeihung aber der Vergleich hinkt total.

  8. vor einer Stunde schrieb DerLenny:

    Das Thema hier wird aktuell auch in den WhatsApp Gruppen diskutiert.

    Neben der Frage, was jetzt in diesem konkreten Fall nun passiert ist, steht insbesondere die Frage über den generellen Ablauf bei einem reinem Verdacht im Vordergrund.

     

    Verdächtigt werden kann ja erstmal jeder. Wir haben hier auch gesehen, dass die Vorgaben der IU wohl sehr unterschiedlich ausgelegt werden (siehe die Diskussion zum sichtbaren Ausschnitt).

     

    Und jetzt herrscht hier eine große Verunsicherung über den Ablauf. 

    Scheinbar ist ja noch nicht mal bestätigt, das hier ein Täuschungsversuch vorliegt (daher wohl der Verweis auf die Tagung des Prüfungsausschusses. Trotzdem gab es aber eine Zahlungsaufforderung.

    Das scheint nicht wirklich zusammen zu passen. 

     

    Auch sind die weitreichenden Folgen, die zwar angegeben, aber nicht klar an Voraussetzungen gekoppelt sind (bin his zur Exmatrikulation) ein weiterer Punkt, der für Unsicherheit sorgt.

     

    Hier scheint es sehr wenig Verlässliches für die Studierenden zu geben, dafür aber einen extrem großen Spielraum auf Seiten der IU. Aufgrund der bekanntgewordenen Fällen von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen innerhalb dieses Spielraums und klaren Fehlentscheidungen in anderen Bereichen (zum Beispiel bei der Notenvergabe, die mit hohem zeitl. Aufwand zur Klärung seitens der Studierenden verbunden sind) ist aktuell der Vertrauensvorschuss für die IU nahezu aufgebraucht.

     

    Daher wäre eine Kommunikation des Prozesses und Vorgaben sowie Benennung von Ansprechpartnern in Problemfällen eine gute Idee. Auch da dies anteilig als Mindestmaß angesehen wird.

     

    Da Online Klausuren ein integraler Bestandteil des Angebots und für viele einer der primären Gründe für die Entscheidung für die IU sind, wäre e gut, wenn auch dieser Teil der Online Klausuren konkretisiert werden könnte.

     

    Aus diesen Gründen halte ich es auch für sehr wichtig, dass das Thema bis zu seiner vollständigen Klärung möglichst präsent und "öffentlich" bleibt. 

    Hier handelt es sich um ein grundsätzliches, strukturelles Problem der IU. Was sich die IU herausnimmt grenzt an Narrenfreiheit. Als "Opfer" sieht man in die Röhre.

    Klare Regeln sind, wie im früheren Verlauf des Threads bereits aufgezeigt (sh. "Praxisbeispiel"), nicht vorhanden - maximal sind sie rar gesät. 


    Es werden alleine auf Basis von Vermutungen Anschuldigungen insinuiert (welche zu allem Überfluss technisch gar nicht möglich sind), welche alle Anstrengungen von Monaten "einfach so" zu Nichte machen und Personen mit geringerem Einkommen ggf. in echte Probleme bringen könnten.

    Das ist nicht akzeptabel. 

     

    Jeder Person, für die insbesondere die Option der Online-Klausur ein wichtiger Entscheidungsgrund für die IU ist, sei es aus welchen Gründen auch immer, kann ich nur davon abraten. 

  9. vor 14 Minuten schrieb polli_on_the_go:

    Mal aus der Perspektive von jemandem, die mit dem Thema "Verdacht auf Indizienbasis" zu tun hat. Wie ich schrieb arbeite ich in einer Behörde, genauer Jobcenter, noch genauer Leistungsabteilung. Es kann vorkommen, dass wir (annonyme) Anzeigen wegen (angeblichem)Leistungsmissbrauch erhalten. Bevor ich Leistungen einstelle versuche ich alle Kunden persönlich anzuhören. Manche kommen nicht und manchmal ist es ein Tag wie heute (Zahllauf), also wird das Geld für den nächsten Monat vorläufig eingestellt bis es geklärt ist. Zumindest dann wenn der Verdacht so schwerwiegend (6 Prüfungen mit gleichem Verhalten/Muster) oder ich hinreichen machvollziehbare und nachweisbare Indizien habe (Kameraaufzeichnung mit Blickrichtung und Mausbewegung). 

    Nun, der entscheidende Unterschied hierbei ist, dass Sie zumindest den Versuch unternehmen im Vorfeld in Kontakt zu treten.

    Das geschah hierbei schlicht nicht, ich hatte keine Möglichkeit in irgendeiner Form mein Verhalten oder meinen Arbeitsplatz anzupassen. Ich bin/war gewillt alles so regelkonform wie möglich zu gestalten und mich anzupassen, doch wenn man nicht einmal dazu die Chance hat, hat das nichts mit einem "Stoppschild" zu tun. Und nein, 1500€ Strafe und das Aberkennen von 6 Modulen wird von den Wenigsten als ein "Halt Stopp, das müssen wir zunächst klären" gesehen.

    Besonders da ich in Folge einer "Entwicklungsstörung" einen GdB 50% habe und mein Verhalten auch durch Zwangsstörungen ggf. irritierend wirken kann (ob das Blicken ins "Leere" / Bildschirm überhaupt irritiert beim Nachdenken sei mal dahingestellt - als Nächstes vielleicht Stirnrunzeln?) - davon hat die IU aber Kenntnis.

     

    Sei es wie es ist, mein Einspruch-Schreiben ist postalisch auf dem Weg mit Einschreiben-Rückschein. Sollte es Resultate geben, gebe ich gerne Bescheid.


    Danke nochmals für die Unterstützung

  10. vor 16 Minuten schrieb polli_on_the_go:

    Vor allem hängt bei 6 Betrugsverwuchen in der Regel ja oftmals noch mehr dran. An der Apollon wäre hier z.B. die Exmatrikulation die Folge.

     

    Die scheint hier aber gar nicht als Konsequenz für dich zur "Debatte" zu stehen, sondern nur die Anerkennung der Prüfung. Was für mich persönlich ein Indiz sein kann, dass der Sachverhalt schwerwiegend aber nicht 100% "sattelfest" ist, sprich angreifbar. In meinem Arbeitskontext ist das der Punkt, wo man den Kunden bei einer für sie belastenden Entscheidung das rät, was dir auch geraten wurde und zwar Rechtsmittel einzulegen und das in solchen Grenzfällen am besten mit Rechtsbeistand, der sich auch damit auskennt, ob das entsprechende Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung gegen die Zahlungsaufforderung (so es eine solche ist, die du von der IU in den Händen hältst) entfacht.

     

    Davon gehe ich zum momentanen Zeitpunkt auch aus.

    Ich sehe dabei insbesondere den Punkt kritisch, dass ganz offensichtlich aus einem reinen Verdacht heraus, wobei sich nach kurzer Zeit, die man zum nachdenken aufbringen müsste, herausstellt dass das so wie beschrieben technisch nicht möglich ist, sämtliche Leistungen aberkannt werden (plus Zahlungsaufforderung natürlich.)


    Ist das ein Vorgehen, welches man von einer Hochschule erwartet? Insbesondere da immer die Möglichkeit der Online-Klausuren hervorgehoben wird? Eine Hochschule die mit dem Claim "Inklusion statt Integration!" wirbt? Das Ganze auch noch OHNE vorherige Kommunikation in irgendeiner Art und Weise? Ich denke NEIN.

     

    Wenn die Option der Ultrawide-Monitore ein Problem darstellt, dann sollen sie darauf hinweisen. Ich hätte kein Problem gehabt ein anderes Modell dafür zu besorgen.

  11. vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

    Wie konkret ist denn der Betrugsvorwurf für alle sechs Klausuren formuliert?

     

    Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnt und wenn die Abmahnung wirksam sein soll, um in einem Kündigungsverfahren herangezogen zu werden, muss das Vergehen ja eindeutig benannt sein. Also nicht "Sie kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit. Deswegen mahnen wir Sie ab.", sondern "Sie sind am xx.yy.zz, am x1,yy.zz und .... um jeweils 30 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen ..."

     

    Analoges dürfte für einen Betrugsvorwurf gelten, nach dem Ihnen Leistungen aberkannt und eine Geldbuße auferlegt wird.

    Hier ist ein beispielhaftes Zitat aus einem der insgesamt sechs PDFs - sie sind alle im Grunde gleich:

    "Viele Male während der Klausur bedienen Sie die Maus, ohne dass sich im Klausurbild etwas ändert. Dabei blicken Sie immer links am Monitor vorbei. Ganz offensichtlich bedienen Sie ein anderes Gerät und lesen davon ab."

  12.  

    vor 43 Minuten schrieb AnkeH:

    Das ist Unsinn.
    Die Universität hat nicht nur keine konkreten Beweise dafür, dass Sie bei der Prüfung geschummelt haben, sondern sie gibt Ihnen auch direkt die Schuld.
    Es handelt sich um eine schwerwiegende Anschuldigung, die Sie vor Gericht anfechten können.
    Hier finden Sie Informationen über Datenschutz und Überwachung bei Online-Prüfungen, und Sie können auch im Internet nach ähnlichen Fällen von Anschuldigungen durch Studenten suchen.

     

    Vielen Dank auch hier für die Unterstützung. Ich kann nur wiederholen dass ich absolut fassungslos von diesem Vorgehen bin. Jegliches Vertrauen in die Kompetenz dieser "Hochschule" ist in meinen Augen zerstört.

    Zunächst bin ich tatsächlich von einem typischen Betrugsschreiben ausgegangen - besonders durch die hohe Zahlungsaufforderung und kurze Zahlungsfrist - begründet durch haltlose Unterstellungen und Vermutung (was auch aus dem Schreiben hervorgeht, da die Anschuldigungen mit "Offenbar" beginnen). Aber nein, es war tatsächlich die IU.

     

    Sprachlos (im wahrsten Sinne) macht mich auch jetzt noch dass praktisch weiterhin NULL Kommunikation statt findet. Das Einzige was geliefert wurde war mittlerweile zwei-mal ich solle doch bitte bis zur nächsten Tagung - also bis zum 16.12. warten.

     

    Dazu fällt mir einfach nichts mehr ein.

  13. vor 3 Minuten schrieb DerLenny:

    Die hintere Hand ist ausserhalb des Blickfelds.

    Der obere Teil des Bildschirms ist nicht im Bild.

    Dies widerspricht klar den Vorgaben.


    Ich würde auch anmerken, dass die tatstur nicht wirklich gesehen werden kann.

    Und gerade die Tastatur ist nicht unwichtig, da es hier ja genug Varianten gibt, bei denen die Tatstatur selbst eine Display Oberfläche ist, oder zumindest Displays Teil der Tatstatur sind. Das geht bei g15 ähnlichen Tastaturen los, geht über die Touchbar des Macbooks hin zu kompletten Touch Tatstaturen. Und die sind nicht zwangsläufig ein "sekundärer Monitor" aus Sicht des OS. Manche davon können es aber sein. 

     

    Das gezeigte Praxisbeispiel wäre so auf keinen Fall bei einem Proctor durchgegangen, das stimmt.

  14. vor 1 Minute schrieb Explorer:

     

    Vollständig geht ja schon mal gar nicht – oder wie soll die Rückseite ins Bild ;-). Die Grafiken und das Foto sind für mich eindeutig und sie widersprechen sich nicht. Ist aber auch egal, es ging ja darum, dass behauptet wurde, dass man so technisch nicht betrügen könne. Man kann.

    Ich bezweifle die Bedeutsamkeit über eine Diskussion hinsichtlich der genauen Definition dieser Regel.

    Fakt ist hingegen im Kontext des Threads dass in meinem Fall, dank der Weitwinkel-Webcam, ich komplett und mein Monitor-Bild zu jedem Zeitpunkt zum überwiegenden Teil im Bild waren.

     

    Ob ich das nun tun hätte müssen oder ob ich meinen Monitor so hindrehen hätte können dass nur der Rahmen aber nicht das Bild bzw. nur bedingt das Bild zu erkennen ist (lt. Regeln) spielt nicht wirklich eine Rolle.

  15. vor 1 Minute schrieb DerLenny:

    Was uns zum Thema Ansprechpartner bringt. Ich habe mal versucht beim StudiSek zu erfahren wer denn der Studiengangsleiter für Medieninformatik ist. Das wussten die nicht und nach ihrer Aussage haben sie da auch kein Verzeichnis.

     

    Es gab mal ein Versuchprojekt (das Foyer) bei dem einige Studiengänge Informationen wie Studiengangsleitung in MyCampus angezeigt bekommen haben. Ist aber nicht der Regelfall.

     

    Wenn man einen Ansprechpartner sucht steht man hier auf verlorenem Posten. @IU Internation. Hochschule hat bis auf die Begrüßung inklusiver "herzlicher Grüße" bei den privaten Nachrichtten vor zwei Stunden auch nichts mehr von sich hören lassen. 

    Dass ich bis auf die Tagung des Prüfungsausschusses warten solle, die offenbar lt. FAQs erst wieder am 16.12.22 stattfindet ist wohl ein schlechter Witz. Das ist wirklich das Letzte.

  16. vor 7 Minuten schrieb Explorer:

    Dieser Kamerastream richtet sich auf den Prüfling, nicht auf den Monitor. In meinen Fällen war der Bildschirminhalt über das Kamerabild in 99% der Fälle nicht sichtbar – aber das wird ja auch nicht gefordert

    Das ist schlicht falsch - zumindest was meine Erfahrung angeht. Bei mir war, wie erwähnt auch immer ein Großteil, sogar die überwiegende Fläche des Bildschirms mit im Bild und gleichzeitig ich. Ich meine es steht auch so in der Prüfungsanordnung o.ä., dass der Bildschirm zu sehen sein muss.

  17. Soeben erhielt ich von einer Mitarbeiter des Prüfungsamtes eine eMail wie sie standardisierter nicht hätte sein können. Es wurden nur erneut die Grundsätze aufgezählt an welche man sich bei der IU halte und ich solle auf die nächste Tagung des Prüfungsausschusses warten - Danke für Nichts.

    In irgendeiner Art und Weise auf mein Anliegen eingegangen? FEHLANZEIGE 

     

    Das Ganze ein Trauerspiel zu nennen wäre noch ein Kompliment. Von der Stelle die für das "Ansehen" dieser Hochschule, also die sog. Reputation zuständig ist kam bislang bis auf eine Begrüßung auch Nichts.

     

    vor einer Stunde schrieb Sonea:

    Du liebe Güte. Da kriegt man als IU Neuling aber gehörig Muffesausen vor der ersten Online-Klausur.

    Ich wünsche Dir von Herzen, dass Du es klären kannst und drücke dazu fest die Daumen.

     

    Für mich persönlich stellten die Online-Klausuren in gewisser Weise ein Alleinstellungsmerkmal, den "USP" der IU dar, dass einem dann derartiges aufgrund von haltlosen Vermutungen geschieht ist einfach unbegreiflich.

  18. vor 4 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

     

    Hallo @GreyFox_,

     

    bitte setze Dich mit uns via community-fernstudium@iu.org in Verbindung damit wir den Sachverhalt mit Dir individuell aufarbeiten können. Bitte nutze dazu gerne Deinen IU-Email Account.

     

    Vielen Dank und herzliche Grüße

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

    Das mache ich gerne, interessant nur dass mir nun diese Anlaufstelle genannt wird.

    Gestern hingegen nur einen Satz mit "zur Kenntnisnahme" hingeworfen wurde mit sechs PDFs und einer Zahlungsaufforderung über 1500€ zu zahlen in zwei Wochen.

  19. vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

    Aspectratio und Auflösung der Aufzeichnung des Desktops dürften klären, ob hier eine VM um Einsatz gekommen ist. Wenn diee passt, der Monitor auf dem Kamerafeed einsehbar ist und beim Raumscan nichts entdeckt wurde... dann spricht hier schon verdammt viel für nen beta-Fehler.

     

    Und ich war anfangs wirklich skeptisch, auch weil vor kurzem ja diese "100% sichere Methode zum Schummeln" durch die IU Gruppen ging.

    Ich hoffe dass diese Punkte herangezogen werden um eine möglichst schnelle Klärung zu ermöglichen. Ich habe mich postalisch und per e-Mail an das Prüfungsamt gewandt um meine Gedanken möglichst klar formuliert zu übermitteln was ich im direkten Gespräch nicht immer vermag und um etwas "in der Hand" zu haben.

  20. Gerade eben schrieb Explorer:

     

    Technisch unmöglich ist es nicht, wie aufgezeigt.

    Möglicherweise fehlt mir das technische Know-How dazu im Punkt VM - jedoch wird mir konkret vorgeworfen ein anderes Gerät dabei bedient zu haben von welchem ich abgelesen haben soll.

     

    Soweit diese Virtuell-Maschine und dessen "Inhalt" angezeigt werden soll, also überhaupt nützlich sein soll um zu betrügen, müsste dieser (ganz offensichtlich) worauf eben angezeigt werden - wie dem Monitor. Wie sollte das zu bewerkstelligen sein wenn mein Bildschirm im Grunde "doppelt" überwacht wird? Ich meine, wenn man z.B. eine Spiele-Konsole emuliert, "spielt" man in logischer Konsequenz auch nicht wenn der Monitor nicht an ist o.ä. 

  21. vor 8 Minuten schrieb Markus Jung:

     

    Hat @GreyFox_ eine Rechtsschutzversicherung? Und dann kommt es auch auf den Vertragsumfang an, ob das gedeckt ist und sollte vorab geklärt werden mit der Versicherung.

    Leider besitze ich so etwas nicht, da ich nicht davon ausging jemals mit derartigem Vorgehen konfrontiert zu werden und ich in der Vergangenheit genug Probleme mit Versicherungen in Sachen Kostenübernahme (für Therapien etc.) hatte.

     

    Ein Statement der @IU Internation. Hochschule würde mich auch brennend interessieren. Hier wird wieder einmal mit Studenten umgegangen als seien sie nichtsweiter als eine Kennziffer in einer Bilanz. Der Verantwortung die eine "Hochschule" auch gegenüber ihnen trägt wird VOLLKOMMEN außer Acht gelassen. Die (persönlichen) Umstände interessieren gleich Null.

     

    Hier werden aufgrund von VERMUTUNGEN die auf Nichts beruhen und sogar technisch unmöglich sind (!) sofortige Maßnahmen ergriffen die erhebliche Auswirkungen haben - sei es beruflich, finanziell oder persönlich. 

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