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Ehrenamtliche rechtliche Betreuungen


Beetlejuicine

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Da zwischendurch mal die Frage gestellt wurde, was das genau ist und weil das für die angehenden Akademiker im Bereich Recht, Sozialarbeit, Pflege,... auch ein Berufsbild ist, will ich das kurz vorstellen.

Das Betreuungsrecht ist im BGB geregelt und sieht vor, dass jemand, der sich nicht mehr selbst um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann, dabei eine Betreuung erhalten kann. Dies hat die, bis vor einigen Jahren etablierte Entmündigung, abgelöst. Diese gibt es nicht mehr.

Das Gesetz sieht vor, dass die erste Wahl auf die Angehörigen fällt, dann auf ehrenamtliche Betreuer und dann erst auf Berufsbetreuer. Dabei haben die Betreuten ein Mitspracherecht, sie müssen mit dem Betreuer einverstanden sein. Sie werden also gefragt und müssen zustimmen. Soweit zur Theorie, wie das in der Praxis läuft, kann ich nur von mir sagen: Ich habe meine Betreuten erst kennen gelernt, wir haben uns beschnuppert und beide Seiten haben dann ihr Wollen bekundet. Dann ging das vom Betreuungsverein aus ans Gericht, von wo ich dann nach 2 bis 3 Wochen einen Beschluss bekommen habem, in dem ich als gesetzliche Betreuerin von Herrn/Frau YX benannt bin und die Bereiche sind benannt:

Es gibt verschiedene Betreuungsbereiche:

Gesundheit, Vermögen, behördliche Angelegenheiten, Auhenthaltsbestimmung usw.

Ich darf dann auch nur in meinen Bereichen tätig sein. Habe ich nur die Gesundheitsfürsorge, dann geht mich das wirtschaften nix an.

In der Regel geht es bei der Betreuung um das Regeln von Angelegenheiten. Anträge bei behörden stellen, z.B Grundsicherung für Leistungen in einer Behinderteneinrichtung oder das Eingehen eines Heimvertrages. Oder für eine Operation unterschreiben. Dies ist aber nur nötig, wenn der Betreute dies wirklich nicht versteht. Kann er das im Aufklärungsmoment verstehen, so unterschreibt er selbst. Im Vordergrund steht immer die Selbstbestimmung, die begleitet wird.

In schlimmen Fällen kann es auch zu Unterbringungen kommen, die aber immer gerichtlich genehmigt werden müssen. Einige Handlungen können auch die Betreuer nicht alleine, so z.B für Op unterschreiben, die schwerwiegende Folgen haben könnte oder Das Vermögen über die Maßen ausgeben. Sparbücher dürfen auch nicht ohne Weiteres aufgelöst werden.

Einmal im Jahr muss man Rechenschaft über das Vermögen abgeben.

In der Regel handelt es sich um kognitiv eingeschränkte Menschen aufgrund von Behinderungen, Krankheiten oder psychischen Erkrankungen.

Die Aufgaben sind vielfältig, man hat Kontakt mit Menschen, muss firm sein in den Sozialgesetzbüchern, man muss auch ein dickes Fell haben und auch die Fähigkeit sich abzugrenzen, weil betreuung nicht bedeutet, dass man für alles verantwortlich ist. Wer sich zu Tode trinken will, der darf das und wer in seinem Messihaus leben will, der darf das pauschal erstmal auch. Meine Werte sind nicht die Werte des Betreuten. Und das ist nicht immer so einfach, weil da auch die Werte der Nachbarn, der Angehörigen oder auch Mitarbeitern in Einrichtungen dazu kommt. So gibt es da immer mal wieder Konflikte, weil angenommen wird, dass der Betreuer die Klamotten ins KH bringt, einkaufen geht usw. Das ist allerdings nicht die Aufgabe des rechtlichen Betreuers.

Und wenn die Nachbarn befinden, dass 3 Katzen zu viel sind, der Betreute nach meiner Ansicht damit aber gut (in seinem Sinne gut) zurecht kommt, dann muss man die Nachbarn aushalten. Man hört dann so Sachen wie: Der kümmert sich nicht ....ne, ist auch nicht seine Aufgabe die Nachbarn zufrieden zu stellen.

Für die ehrenamtliche Betreuung gibt es 399,- € im Jahr, steuerfrei.

Berufsbetreuer erhalten je nach Qualifikation unterschiedliche Stundensätze von 22 bis 44€ pro Stunde. Ein Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter erhält z.B 44€, eine KRankenschwester 33€ und der nette Nachbar ohne Qualifikation aus dem Bereich erhält 22 €.

Diesen Stundenlohn gibt es jedoch nicht für tatsächlichen Aufwand, sondern als Pauschale. Man bekommt je nach Betreutem eine Stundenpauschale pro Monat. Es wird unterschieden zwischen vermögenden und unvermögenden Betreuten, zwischen zuhause und im Heim wohnend. Außerdem nach bestehender Dauer der Betreuung.

So bekommt man für einen nicht vermögenden Betreuten, der im Heim lebt und bereits 6 Jahre eine Betreuung hat, weniger Stundenpauschalen, als für jemand der vermögend ist, grad erst hilfebedürtig wurde und zuhause lebt. Aus alle diesen Dingen ergibt sich eine Mischkalkulation.

Die Betreuer, die ich kenne sagen, sie müßten recht viel arbeiten um einigermaßen zu leben. Das kann ich nicht beurteilen, weiß aber, dass die Berufsbetreuer hier in meinem Landkreis zwischen 30 und 40 Betreute haben, um eine Existenz zu haben.

Dies mal als Einblick...

3 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Hut ab vor deinen bzw euren Aufgaben und Entscheidungen. Habe im Krankenhaus sehr viel mit Betreuern zu tun und kann der Aussage mit dem dicken Fell nur zustimmen. Ist nicht einfach sowas, daher chapeau!

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Super spannend. Vielen Dank für diese Hintergrundinfos. Eine verantwortungsvolle Aufgabe und ich kann mir sehr gut vorstellen, wie da verschiedene Interessen und Erwartungen zusammen kommen. Und auch sich selbst abzugrenzen und nicht zu viel zu machen bzw. sich zu sehr "einzumischen" stelle ich mir durchaus herausfordernd vor.

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Wobei ich dazu sagen muss, dass die ehrenamtlichennur "einfache" Fälle bekommen. Die wirklich herausfordernden Sachen gehen an die Berufsbetreuer, weil man dazu auch echt Erfahurng und Background benötigt.

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