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Zwischenstand Hausarbeit Schuldrecht AT


Alanna

301 Aufrufe

Knapp die Hälfte der Bearbeitungszeit ist nun rum, und ich kann so etwas wie ein erstes Zwischenfazit ziehen.

 

Zunächst musste ich feststellen, dass meine Befürchtungen bzgl. des Zeitaufwands noch deutlich übertroffen wurden. In den ersten Tagen musste ich erst mal einen guten Arbeitsmodus finden - der "Zeitverlust" geht also auf meine Kappe. Jetzt gehe ich so vor, dass ich mich zu den aufkommenden Fragen/Paragraphen anhand von drei bis vier Lehrbüchern und "kleinen" Kommentaren erst einmal orientiere und mir anschließend zwei der "großen" Kommentare vornehme, die dann (ausführlicher) auf die Meinungsstreits eingehen und auf (mehr) relevante Aufsätze und Rechtsprechung verweisen. Ich denke, damit liege ich jetzt ganz gut bei "soviel wie nötig, so wenig wie möglich".

 

Bislang habe ich pro Woche ca. 20-25 Stunden in die Arbeit gesteckt, und das ist deutlich mehr, als ich regelmäßig ist ein Studium investieren kann und möchte. Denn das war nur deshalb machbar, weil wir ein langes Wochenende hatten und ich zusätzlich noch mehrere Gleit- und Urlaubstage genommen habe. Ich bin zwar nun schon zu ca. 2/3 durch, aber dafür steht mir in der zweiten Hälfte aufgrund von verschiedenen privaten und beruflichen Terminen auch deutlich weniger Zeit zur Verfügung. Der Gesamtaufwand für die komplette Arbeit dürfte dann so bei 130-150 Stunden auskommen.

 

Meine erste Einschätzung bzgl. verfügbarer Literatur muss ich ein wenig revidieren. Ja, wir haben schon auf ganz vieles einen Vollzugriff, aber eine sehr häufig zitierte Zeitschrift ist nur für ganz bestimmte Jahrgänge erhältlich. Einige Sachen habe ich mir über meine lokale Bücherei bestellt, was auch super unkompliziert geht, aber trotzdem reißt es einen immer wieder raus, wenn man erst mal 2-7 Tage warten muss, um diese eine Stelle fertigzudenken/-schreiben. Was aber auch ein Grund für mich war, die Hauptarbeit in die erste Hälfte des Bearbeitungszeitraum zu legen, damit das gegen Ende nicht zum Problem wird.

 

Was den inhaltlichen Anspruch angeht, toppt die Hausarbeit auch alles, was ich bisher in diversen Studiengängen zu Papier bringen sollte. Trotz der Unmengen an Zeit bin ich gar nicht sicher, ob es am Ende wirklich reichen wird. Sollte ich aber bestehen, werde ich mega stolz sein (und mich freuen, dass die nächste Hausarbeit erst in ein paar Semestern ansteht... 😉).

 

Bearbeitet von Alanna

8 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Das wirkt wirklich komplex und anspruchsvoll. Da ist vermutlich dann schon ein Unterschied zwischen staatlicher Universität und privater Hochschule. Ich glaube nicht, dass bei den Privaten im LL.B. so ein Aufwand entsteht – dort wäre das vermutlich eher schon die Abschlussarbeit.

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Ich habe jetzt nochmal nach geschaut, ca. 40.000 Zeichen sind round about 22 Seiten richtig? 
 

Ich habe die Erfahrung gemacht, es kommt auf das Thema an. Wenn ich ein Thema habe worauf ich Bock habe fliegt die Tastatur wie bekloppt. Ist es ein wo ich kein Bezug habe könnt ich Rückwärts tippen 😂.

 

aber wie ich es verstanden habe geht es hier viel um Paraphen und sowas…..puhhhhh, da da gib’s immer wenig Interpretation sondern klare Reglungen.

 

ich drücke alle Daumen 👍

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Die FUH zielt ja auf ein anderes Publikum ab - oft mit Ziel auf 1. Staatsexamen - gegenüber den üblichen privaten LL.B. Anbietern mit FH Status. Die FUH hat sehr viele gleiche Inhalte wie die staatlichen Unis, welche die zukünftigen (Voll)-Juristen ausbildet, mit Ziel Staatsdiener oder Anwalt zu werden. Die HFH hat beim LL.B. als auch beim LL.M. ein völlig anderes Konzept und mir gefällt das sehr gut. 

 

Bearbeitet von der_alex
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Am 26.2.2024 um 01:23 schrieb cheester88:

aber wie ich es verstanden habe geht es hier viel um Paraphen und sowas

 

Genau. Im allg. Teil des Schuldrechts geht es häufig um die antike Vase auf ihrem Weg vom Verkäufer zum Käufer und um die Abenteuer, die sie auf dieser Reise erlebt. Mal wird sie gestohlen, mal fällt sie vom Regal, mal ist der eine, der andere oder auch der Zufall Schuld. Manchmal gibt es einen verpassten Übergabetermin, und hin und wieder ist auch noch ein Transporteur oder ein sonstiger schusseliger Autofahrer in den Ablauf verwickelt. Der geneigte Student darf dann anhand des BGB darlegen, ob die Lieferung bzw. die Kaufpreiszahlung (trotzdem noch) erfolgen muss und/oder ob eine der Vertragsparteien vielleicht Schadensersatz fordern kann. So mal ganz grob zumindest.

 

Am 26.2.2024 um 01:23 schrieb cheester88:

da gib’s immer wenig Interpretation sondern klare Reglungen.

 

Jein. In einer Klausur ist das tatsächlich so, weil man nur das BGB zur Verfügung hat und die "herrschende Meinung" als gegeben voraussetzen darf. In einer Hausarbeit geht es zusätzlich darum, sich mit verschiedenen Auslegungen der Paragraphen zu beschäftigen, diese gegeneinander abzuwägen und dann selbst Stellung zu beziehen. Das ist quasi die wissenschaftliche Komponente (inkl. Literaturrecherche), die eine Hausarbeit von einer Klausur unterscheidet.

 

Am 26.2.2024 um 01:23 schrieb cheester88:

ca. 40.000 Zeichen sind round about 22 Seiten richtig? 

 

Ja, so um die 20 Seiten. Kommt ein bisschen darauf an, wieviel Platz die Fußnoten für sich beanspruchen. Die werden übrigens bei den 40.000 Zeichen mitgezählt.

 

vor 8 Stunden schrieb der_alex:

Die HFH hat beim LL.B. als auch beim LL.M. ein völlig anderes Konzept und mir gefällt das sehr gut.

 

Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Für mich hat das nur leider zwei Haken: Zum einen kann ich mir noch ein "privates" Studium schlichtweg nicht leisten, und zum anderen hat der LL.B meistens eine wirtschaftliche Ausrichtung, während mich das BGB (auch Familienrecht, Erbrecht und so) mehr interessiert. Insofern bleibe ich erst mal der FUH treu und schaue, wie es weitergeht...

 

Bearbeitet von Alanna
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Machst du das Studium bei der FUH nur aus Spaß für dich?

Falls nein, was willst du damit später machen?

Die Privaten LL.B. haben meist 30% wirtschaftliche Themen. BGB (BT, AT) hatten wir auch runter und rauf...  auch den klassischen Haifischfall "Haakjöringsköd-Fall" (fand 1920 statt).

Hausarbeiten gab es auch bei uns....Seitenzahlen waren auch vorgegeben. (so aus dem Kopf...ca. 13?).

Dafür Erbrecht nur in Grundzügen, Handelsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, ZPO, Verwaltungsrecht, Europarecht. Ein wenig allgemeines Strafrecht und viel Wirtschaftsstrafrecht. Somit weitgehend gleiche Themen beim LLB der HFH und FUH.

Zum Glück kein Polizei oder Staatsrecht...  das finde ich uncool. Und viel Strafrecht, das mag ich nicht so.

In der beruflichen Praxis im Unternehmen sind weder Tiefe noch Inhalte nutzbar: Totschlag und Mördergeschichten. Bei mir im LLB waren es eher  Unternehmensstraftatbestände. Also für mich dann gut nutzbar.

Bei der HFH sind das (aus dem Kopf eben): Arbeitspsychologie, Buchführung, Investitionen usw.. Die fand ich wirklich hilfreich im Beruf.

Die Kosten sind mit ca. 100€/Monat damals sehr günstig gewesen. LL.M sind 199€/Monat.

Der FUH LLM hat mich inhaltlich auch null interessiert. Nicht nutzbar für die Wirtschaft:

Rechtsgeschichts- und Philosophie usw....  

LL.M ist nicht gleich LL.M --->Falsa demonstratio non nocet.    ;)

FUH ist halt super, wenn dein Ziel 1.Staatsexamen ist und dann auch dann das 2. folgt...

Ansonsten würde ich die Bucerius law School wählen, wenn ich Voll-Jurist werden wollte.

Teuer, aber beste Ausbildung mit extrem hohen Bestehensquoten. Unterm Strich halte ich das für das beste was es gibt auf dem Markt und das Geld ist schnell wieder eingespielt...

Aber Juristen "rechnen ja nicht"...    Juris non calculat    ;)

Bearbeitet von der_alex
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vor 15 Minuten schrieb der_alex:

Machst du das Studium bei der FUH nur aus Spaß für dich?

 

Aktuell ja. Ich überlegt derzeit, ob ich das Thema doch etwas ernsthafter angehen möchte, aber das ist noch alles sehr unausgegoren. Ich stehe so fest im Berufs- und Privatleben, dass ich daran im Moment keine größeren Abstriche machen möchte. Und ich sehe mich auch weniger in der Privatwirtschaft, so dass das schnelle "wieder einspielen" dann auch etwas fragwürdig ist. Das will also alles erst mal gut durchdacht sein, bevor ich wieder (viel) Geld in die Hand nehme. Ich würde aber nicht kategorisch ausschließen, irgendwann doch noch zu einem privaten LL.B-Fernanbieter zu wechseln und mir dann möglichst viel aus meinem BWL-Bachelor und den ReWi-Leistungen an der FUH anrechnen zu lassen.

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@der_alex: Die Studiengebühren der HFH sind ja echt okay. Dann noch ein paar angerechnete Module, und der Zeit- und Kostenaufwand wäre schon recht überschaubar. Aber wie läuft das mit dem Praktikum? Weißt du vielleicht, wie da die Vorgaben für eine Anerkennung beruflicher Tätigkeit aussehen? 14 Wochen raus aus meinem Job wäre für mich ein No-go, aber ich habe mich bei meinem letzten Arbeitgeber mehr als zwei Jahre lang primär mit Vertragsdingen beschäftigt.

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Ach, das Praktikum? Ich habe vom damaligen Arbeitgeber mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ich Wirtschaftsrechtliche Themen bearbeite. Wechseln ist somit nicht nötig, sobald du relevante Themen auf der Arbeit hast.

FUH (weil UNI) ist von der Reputation deutlich besser als jede FH, je nach Job später ist das ein wichtiges Kriterium. Gerade wer beim Staat (oder Stadt/Land) arbeiten will muss drauf achten. Sonst nehmen die das Studium nicht ernst. Darauf wollte ich dich hinweisen.

Damals arbeitete ich in der Industrie, denen ist das egal wo man studiert hat, Hauptsache du bist gut.

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