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Exkurs: LL.B vs. EJP an der FUH


Alanna

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Ihr Lieben, ihr habt es zwischen den Zeilen ja schon mehr oder weniger deutlich lesen können, dass ich mich aktuell frage, ob ich mein Akademiestudium "aufgeben" und mich stattdessen ordentlich immatrikulieren soll. Dabei stellt sich aber nicht nur die Frage, ob ich das Studium ernsthafter betreiben möchte als bisher, sondern auch, welcher Studiengang es denn dann werden soll. Zur Auswahl stünden für mich der Bachelor of Laws (LL.B) und die Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung (EJP), sprich: 1. Staatsexamen. Nachdem ich mir verschiedene Infoveranstaltungen der FUH angesehen habe, möchte ich diesen Beitrag nutzen, um euch in groben Zügen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Studiengänge und insbesondere den EJP-Studiengang ein wenig vorzustellen, weil der Aufbau doch recht untypisch ist.

 

Der Bachelor of Laws an der FUH beinhaltet seit der Reform im letzten Jahr ganz klassisch 180 ECTS, von denen 15 ECTS auf die Bachelorarbeit und ein vorbereitendes Seminar entfallen. Ansonsten gibt es 19 Module, größtenteil mit einem Umfang von 10 ECTS, davon zwei Wahlmodule. Bis auf ein oder zwei Ausnahmen schließen die Module mit einer (Kurz-)Hausarbeit, einer Präsenz- oder einer Onlineklausur ab. Insofern bietet der LL.B hinsichtlich des Studienablaufs keine großen Überraschungen. Zwei Nettigkeiten seien aber noch erwähnt: Zum einen kann man im Semester der Erstbelegung eines jeden Moduls den "Freischuss" nutzen, d. h. wenn man die Modulabschlussprüfung nicht besteht, wird dieser Fehlversuch nicht gezählt.. Zum anderen können bis zu zwei nicht bestandene Module durch entsprechend gute Bewertungen in anderen Modulen ausgeglichen werden.

 

Völlig anders ist der EJP konzipiert. Die Erste Juristische Prüfung ist durch das Juristenausbildungsgesetz NRW geregelt, und hier geht es nicht darum, Module/ECTS zu sammeln und dann den Abschluss einzustecken, sondern durch das Studium die notwendigen Vorleistungen zu erbringen, um die Zulassung zur Examensprüfung zu erlangen. Ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, lässt sich das EJP-Studium m. E. ganz gut in drei große Bausteine einteilen.

 

Erster Baustein: Zwischenprüfung. Eine Voraussetzung für die Zulassung zum Examen ist die bestandene Zwischenprüfung. Diese besteht aus je einer Klausur in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Um zur Zwischenprüfung zugelassen zu werden, sind im Zivilrecht 3 von 4 Grundlagenmodulen zu bestehen, im Strafrecht 2 von 3 Modulen und im Öffentlichen Recht 2 von 2 Modulen. Prüfungsstoff sind aber natürlich auch die Module, in denen man ggf. keine Modulabschlussprüfung abgelegt hat. Es ist nicht verpflichtend, alle drei Klausuren der Zwischenprüfung in einem Semester zu schreiben; das kann man sich also so einteilen, wie es für einen selbst passt.

 

Zweiter Baustein: Quorum. Die zweite große Voraussetzung für die Examenszulassung ist das Bestehen einer definierten Anzahl von Prüfungsleistungen. Konkret sind das 5 Präsenzklausuren und 4 Hausarbeiten, und dabei jeweils eine im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht. Wer jetzt ein bisschen rechnet, stellt fest: Soooo viel an zu erbringenden Vorleistungen bleibt da nach der Zwischenprüfung gar nicht mehr übrig. Andererseits umfasst der EJP-Stoff aber mehr Module als der LL.B. Im EJP ist also deutlich mehr Selbst- und Lernorganisation gefordert als im LL.B, da man nicht gezwungen ist, in jedem Modul eine Prüfungsleistung abzulegen. Hat man das Quorum erfüllt, bleibt es einem selbst überlassen, die Angebote der FUH wahrzunehmen oder sich den restlichen Prüfungsstoff auf andere Art und Weise anzueignen.

 

Dritter Baustein: "Rest" + Examensvorbereitung. Hierunter fasse ich gedanklich alles, was nun noch "übrig bleibt". Das ist ein fremdsprachliches Wahlpflichtmodul, ein 12-wöchiges Praktikum und dann natürlich wiederholen, üben, wiederholen und üben... (In Teilzeit sind für die konkrete Examensvorbereitung drei Semester vorgesehen!)

 

Der krönende Abschluss: Erste Juristische Prüfung. Diese besteht aus zwei großen Teilen - zum einen aus der Pflichtfachprüfung (mehrere Klausuren und mündliche Prüfung) und zum anderen aus der Schwerpunktbereichsprüfung (zwei zusätzliche Vertiefungsmodule, Seminar + Seminararbeit + Vortrag). Und nur die Bewertungen aus diesen Prüfungsleistungen fließen in die Abschlussnote ein.

 

Der LL.B. und der EJP haben also völlig unterschiedliche Konzepte, sie sind aber in einem Großteil der Module deckungsgleich. Es wird von der FUH zwar nicht explizit empfohlen, wohl aber deutlich darauf hingewiesen, dass man bei einer doppelten Einschreibung sehr viele Synergieeffekte nutzen kann. Gerade mit Blick darauf, dass beim EJP alles an der Examensprüfung hängt, finde ich es ziemlich charmant, dass man "auf dem Weg" mit relativ wenig Zusatzaufwand den LL.B mitnehmen kann.

 

7 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Interessant - mir war gar nicht bewusst, dass der Bachelor of Laws und die Vorbereitung auf die EJP doch so unterschiedlich sind...

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Endlich mal eine übersichtliche und verständliche Darstellung der beiden Studienmodelle. 🙂 Vielen Dank. Da werde ich bei Anfragen gerne drauf verweisen.

 

Zitat

Zwei Nettigkeiten seien aber noch erwähnt

 

Warum habe ich das Gefühl, dass diese „Nettigkeiten“ bedeuten, dass Anspruch und Durchfallquoten sehr hoch sind? 😉

 

Ich kann mich entsinnen, dass selbst in meinem Informatikstudium es im Modul Recht so war, dass eine 3 schon eine überdurchschnittliche Leistung war … 

 

Wird die EJP dann auch von der FernUni abgenommen, oder ist das eine zentrale staatliche externe Prüfung?

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Die doppelte Einschreibung hört sich doch ganz nett an. 
 

Ich habe ja auch noch das Staatsexamen gemacht und es war am Ende schon mega viel Stress, dass die normalen Klausurnoten im Studium nichts gezählt haben und alles an den Examensprüfungen hing. Wenn man durch den LL.B. bereits super vorbereitet ist, kann man doch schonmal gut in die erste juristische Prüfung starten. 😌

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Alanna

Geschrieben (bearbeitet)

vor 10 Stunden schrieb cheester88:

Das hört sich gut an. Was is den deine konkrete Meinung, wass besse ist?

 

Ich glaube nicht, dass es da ein "besser" oder "schlechter" gibt. Die primäre Frage ist, was jemand mit dem Studium anfangen möchte. Der EJP dauert halt um einiges länger, und "fertig" ist man danach immer noch nicht. Denn dann folgt noch ein zweijähriges Referendariat und das 2. Staatsexamen, um sich letztlich Volljurist zu nennen, (Staats-)Anwalt oder Richter werden zu dürfen und eine Verbeamtung zu bekommen. Das sind bspw. Berufe, die einem Bachelorabsolventen, ggf. noch mit Aufstockung zum Master of Laws, nicht offenstehen.

 

Die Vorteile einer Doppeleinschreibung hat mir @psycCGN gerade schon aus der Feder genommen. 🙃 Ich finde es gut, dass die FUH diese Möglichkeit anbietet.

 

Bearbeitet von Alanna
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vor 8 Stunden schrieb Markus Jung:

Warum habe ich das Gefühl, dass diese „Nettigkeiten“ bedeuten, dass Anspruch und Durchfallquoten sehr hoch sind?

 

Der Freischuss scheint in Jura eine fest etablierte Tradition zu sein. Zumindest gab es den schon, als ich mich vor ca. 30 Jahren erstmals über Inhalt und Ablauf eines Jurstudiums informiert habe. Die aktuellste zugängliche Notenstatistik der FUH ist aus dem SS 2020. Da lagen die Durchfallquoten in den Grundlagenmodulen zwischen 20% und 40%. Allerdings sind da ja dann auch diejenigen dabei, die den Freischuss nutzen, um mit gesundem Halbwissen und der Hoffnung aus ausreichend viel Glück zur Prüfung antreten.

 

Zitat

Wird die EJP dann auch von der FernUni abgenommen, oder ist das eine zentrale staatliche externe Prüfung?

 

Die Pflichtfachprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt abgelegt. Die Schwerpunktbereichsprüfung läuft, glaube ich, über die Uni.

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vor einer Stunde schrieb Alanna:

. Der EJP dauert halt um einiges länger, und "fertig" ist man danach immer noch nicht.

 

Das stimmt. Wobei das 1. Staatsexamen ja durchaus auch schon etwas bringen kann, vor allem in der Wirtschaft. Ich meine mich zum Beispiel zu erinnern, dass unser Jurist der Abteilung, in der ich bei der Versicherung tätig war, auch „nur“ das 1. Examen hatte. 

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