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Der "goldene" Jahrgang


HannoverKathrin

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Tjoah, heute war es soweit; die WPR-Klausur stand an.

Ich muss zugeben, innerlich war ich schon darauf eingestellt, dass man es mir (uns) nicht leicht machen würde und uns vermutlich nicht die typischen "Wähle 5 von 6 Aufgaben" im B-Teil erwarten würden. Aber auf das was da wirklich kam, war ich nun wirklich nicht gefasst. :scared:

Der B-Teil bestand aus 3 Aufgaben, insgesamt gab es da 44 Punkte, also nicht wie sonst die möglichen 50 die zum Bestehen reichen. :blushing:

- Die Fragen selbst waren ok. Es ging im Anfechtbarkeit, Gerichtsbarkeit und einen Fall aus dem HGB in dem jemand mit Geschäftsverbindung auf den Antrag schwieg.

Interessant wurde aber der A-Teil. Zuerst Fall 1. 40 Punkte. In Worten: Vierzig. :bored:

Es untergliederte sich zwar in 2 Aufgaben, 17 und 23 Punkte, aber da es sich ausnahmsweise nicht um einen Kaufvertrag oder das Sachenrecht drehte, sondern der WERKVERTRAG abgefragt wurde, war das schonmal die Bombe der Klausur :cursing:

Fall 2 mit seinen süßen 16 Punkten fällt da nicht ins Gewicht. Hier ging es um die (un)wirksame Vertretung eines Prokuristen.

Ich habe die Aufgaben im Teil B wie geplant zuerst bearbeitet. Ich schätze eine gewisse Fehlerquote wird vorhanden sein, also rechne ich mit 40 Punkten dort.

Danach die Fall-Bearbeitung. Da ich vom Werkvertrag und seinen eigenen Paragraphen keine Ahnung hatte (ich habe Zuhause nochmal nachgesehen, es wurde nie ein Wort über ihn verloren), habe ich lieber erstmal Fall 2 bearbeitet um somit meine 50+ hoffentlich zu erreichen.

Die Zeit war dann ziemlich knapp, 60 Minuten für Fall 1. Also nochmal durchlesen, verstehen, und 10 Paragraphen im BGB lesen damit ich weiß welche Möglichkeiten denn bestehen. Dann kurze Notizen damit ich weiß wo die Reise (mein Gutachten) hingehen soll. Zuerst habe ich den 2. Teil gemacht, die 23 Punkte :thumbdown: Im Nachhinein eine schlechte Entscheidung, denn hätte ich erst 1 bearbeitet, hätte ich in 2 einfach auf 1 verweisen können. Das Verweisen von 1 auf 2 war schwieriger.

Die letzten 2 Seiten waren von mir schnell unter Druck niedergeschrieben worden und nur mit Mühe in der nötigen Leserlichkeit verfasst. Ich erwarte hier keine Wunder, vermutlich sind von den 40 Punkten nur mit Glück 20 für mich. Kommt auf die Güte des Prüfers an.

Nun heißt es also Warten. Wie immer. Nach Abgabe der Klausuren wurde noch kurz mit den Dozenten (unserer Aufsicht) gesprochen und er meinte, er wollte die nächste Woche die Sachen schonmal "überfliegen". Richtig benotet ist die Sache aber vermutlich nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen. Schade, vor UNF hätte ich gerne diesen Motivations-Pusher gehabt. Wobei ich bei der kurzen Absprache der Lösungswege doch ins Truddeln geraten bin ob mein Weg der richtige war. Aber gut, ABWARTEN.

Nachdem wir also in MUP, WST, WIG und mein eigentlicher Jahrgang bei BUJ (Jahresabschluss) neue Klausurkonzepte bzw. Abweichungen vom alten Konzept bearbeiten durften, reiht sich nun WPR dazu. Naja, eigentlich das was ich will, ein anspruchsvolles Studium. Also kein Grund zu Meckern. :rolleyes:

PS: Mal sehen wie sich die Reaktionen im Web-Campus zeigen werden. Ich kann mir vorstellen, dass es für Gesprächsstoff sorgt.

2 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Och mach dir keinen Kopf, wenn ich vergleiche hatte ich wahrsch. bei 50% der Klausuren eine Abweichung zur vorherigen Aufgabenstellung. Teilweise hat man mit der Änderung Glück, manchmal greift man ins Klo... aber dennoch, so lange man gut vorbereitet ist, kann man bestehen.

Besonders, wenn der Lösungsweg sauber verargumentiert und mit den richtigen §§-belegt ist, kann man auch für eine "falsche" Lösung ordentlich Punkte holen. Also abwarten, und wenn es keine 1,x wird... auch nicht schlimm, denn die Note landet ja bekanntlich im HFH-Nirvana ;)

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tja, bei der HFH muss man mittlerweile immer mit Änderungen rechnen

aber wenn wir wollen, dass man nicht mit nur "Altklausuren-Lernen" durchkommt, ist das eben die Konsequenz :ohmy:

aber ich seh es wie chillie: Hauptsache bestanden - die Note interessiert später keinen mehr....:sneaky2:

und gerade bei Recht gilt doch: 2 Juristen, 3 Meinungen - bei einer logisch richtigen Argumentationskette kannst du trotz einer falschen Lösung noch Punkte bekommen. :001_wub:

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