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stefhk3

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Beiträge von stefhk3

  1. Warum sollte ein "Professional Bachelor / Master" zukünftig nicht auch als staatliche Abschlussbezeichnung vergeben werden können??

    Wenn es entsprechend gesetzlich vorgesehen ist, kann das natürlich sein. Nur machen diese Gesetze nicht die Wirtschaftsminister und erst recht nicht die IHKen. Solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, macht sich strafbar, wer ihn führt und wer den Eindruck erweckt, er würde ihn verleihen, macht sich lächerlich und ruiniert den eigenen Ruf als Weiterbildungsanbieter.

  2. Es steht im Gesetz, jedenfalls nach dem, was der Jurist wohl herrschende Meinung nennt. Im Berliner HG (§34) heißt es (fast gleich wie im NRW und allen anderen): "Die Universitäten verleihen nach einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, den Diplomgrad oder den Magistergrad ...". Die Berliner Senatsverwaltung sagt nun: "Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt." Man beachte das "nur". Es ist in der Juristerei so, dass eine solche Zuweisung grundsätzlich exklusiv ist. Das Grundgesetz z. B. wimmelt von solchen Aussagen, z. B. Art. 65 a: "Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. " Man beachte: Kein nur. Wenn es nach Dir ginge, hätte jeder die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Kann das sein? Und wenn Du sagst, das ist ein schlechtes Beispiel, im GG gibt es das in jedem dritten Artikel.

    Also wenn man schon glaubt, Gesetzeslücken ausfindig machen zu müssen, dann muss man auch etwas auf die juristischen Grundlagen einzugehen bereit sein. Wenn man sich alles so zurechtbiegt, wie man will, findet man freilich ständig Gesetzeslücken.

  3. Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

    Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

    Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..

    Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.

  4. § 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

    Da ist doch einen riesen Gesetzeslücke drinnen. Es is weder das Wort "nur" noch "ausschließlich" vorhanden. Die Auslegung des Gesetzes ist mehrdeutig, man müsste m.E. das Gesetz dafür ändern.

    Es gibt seit jeher die Rechtssprechung, dass die verleihung dieser Grade den Hochschulen vorbehalten ist. Ich hätte das als nichtjurist auch so verstanden, dass es eben nicht heißt "Hochschule oder IHK verleiht", aber ich bin auch kein Jurist. Deswegen vertraue ich eigentlich den Leuten, die was davon verstehen. Ich denke, Du solltest das auch tun. Was wäre denn Deiner Meinung nach die Situation? Jeder darf alles vergeben ohne Kontrolle (wie es bei den IHKs ist, keine externe Stelle hat überprüft, ober deren "Bachelor" irgendwelchen Standards genügt)?

    Ich bin kein Fachwirt aber m.E. hätten mindestens 6 1/2 Jahre Ausbildung auch wenn nicht an Hoch o. Fachhochschulen den Titel verdient. Der univ oder FH Student ist trotzdessen theoretischer ausgelegt als der Fach- o. Betriebswirt.

    Da stellt sich natürlich die Frage, nach wie vielen Semestern der Student sich Fachwirt nennen darf? Nach wie vielen Jahren Berufserfahrung Meister? Ach, das geht nicht? Weil Meister ist ja den Meistern vorbehalten? Da schau an.

    Eventuell ergeben sich aufgrund der Praxis sogar bessere Berufschancen für den Fachwirt als für dem Bachelor.

    Was scheinbar auch die Herren Akademiker an dem Titel so stört.

    Mich als Akdemiker stören nicht die vorgeblich guten Berufschancen der Fachwirte, da ich mir um meine berufliche Zukunft keine Sorgen mache und ich bei Fachwirten erlebt habe, dass es für die so einfach auch nicht ist. Was mich stört, ist, dass sich hier Leute freizügig alle Abschlüsse der Welt zulegen, aber die eigenen Privilegien sollen natürlich gewahrt bleiben. Denn wenn sich einer einfach so Meister oder Fachwirt nennt, ist das Geschrei doch groß.

  5. § 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

    Japp. So ist das. Nur leider werden diese Titel auch an BA's verliehen, die keine Hochschulen sind. Wenn konsequent, dann aber bitte richtig, oder?

    Für die BAs gibt es aber eine gesetzliche Grundlage, die die Verleihung und Führung erlaubt (z. B. das Gesetz über die Berufsakademien im Lande Baden-Württemberg (Berufsakademiegesetz - BAG)), während es soetwas für die IHKs nicht gibt.

    Im Übrigen werden die IHK's wissen, was sie ihren Absolventen bzgl. der Abschlussbezeichnung raten und auch die jeweiligen Landesgesetze kennen.

    Die IHKs bewegen sich mit diesen Zeugnissen auf einem schmalen Grat. Wo sie sich aber nun mal dazu entschlossen haben, werden sie kaum auf Anfrage die Auskunft geben "die Verwendung ist problematisch und was in unseren Zeugnissen steht ignorieren sie besser". Insofern werden die IHKs jetzt freilich sagen "alles kein Problem", aber das sagt nur wenig aus.

  6. Ich würde bei Bachelor alleine starke Verwechslungsgefahr annehmen, daher greift der 132a. Man muss bedenken, dass Bachelor ja nicht die Fachbezeichnung ist, sondern sozusagen der Abschlusstyp. Ingenieur wäre aber das Fach (oder Fachgruppe). Also in der Gradbezeichnung Bachelor hat die Funktion von Diplom, Science-Arts etc. die von Ingenieur. Von daher wäre Bachelor alleine so wie wenn man sich Diplom vor den Namen schreibt und nicht wie Ingenieur.

    Übringens ist "Ingenieur" auch geschützt, nicht im 132a, aber in den Ingenieurgesetzen der Länder.

  7. Wie gesagt, es steht auf den Zeugnissen sehr deutlich, dass es kein Hochschulabschluss ist. Und das in zwei Sprachen.

    Auf dem Zeugnis ist aber irrelevant, wenn es um die Titelführung geht - es sei denn, Du hälst jedem das Zeugnis unter der Nase.

    Mein letzter Kenntnisstand war (ist aber auch schon was her):

    Auf Visitenkarten kannst du schreiben "Fachwirt für betr. Management (IHK) - Bachelor Professional of Corporate Management (CCI)" oder nur "Bachelor Professional of Corporate Management (CCI) " mit dem Zusatz "not an university degree o.ä.) Hauptsache die Abgrenzung ist zum Hochschulabschluss da.

    Gesetze werden durch Gerichte interpretiert. Gerichte fällen Urteile, wenn (An)klagen vorkamen. Solange also niemand wegen solch einer Führung verklagt wurde, kann man nicht sicher sagen, ob es zulässig ist. Ich glaube nicht, dass das die zweite Variante schon vor Gericht war, denn niemand führt doch so eine bescheuerte Bezeichnung. Die erste ist ziemlich gefährlich, denn Zusätze sind nach der Rechtssprechung nicht geeignet, die Verwechslungsgefahr zu vermeiden. Es ist ja auch überhaupt nicht klar, dass es eine Übersetzung sein soll, veilleicht hat derjenige auch zwei Abschlüsse? Als Abgrenzung ist das doch offensichtlich ungeeignet. Übrigens: Wenn schon, dann würde ich den Zusatz "kein Hochschulabschluss" auf deutsch nehmen, solange Du Dich in Deutschland aufhälst, dass ist jedenfalls besser geeignet, die Abgrenzung zu liefern als ein fremdsprachiger Text, denn mancher vielleicht schon sprachlich gar nicht versteht.

  8. Ich denke auch, da wirds noch lange Diskussionsbedarf geben. Mal sehen wie es ausgeht. Ich denke aber, man wird immer deutlich unterscheiden können, ob das ein Universitätsabschluss ist oder halt eben ein Kammerabschluss.

    Und genau das bezweifle ich. Heute sagen die Kammer "wir nennen uns Bachelor Professional, das geht schon, ist eindeutig", morgen heißt es dann "wir lassen das Professional weg, Bachelor sind wir ja eh schon". Und die Absolventen lassen das Professional sowieso weg, da kann man Gift drauf nehmen. Insofern finde ich, man sollte konsequent sein. Und Tekky sollte sich mal nicht zu sehr zurücklehnen, denn den Master hat die IHK natürlich bereits im Augen, den Master Professtional soll es für den IHK-Bw geben (wenn es nach der IHK geht).

  9. Hallo Leute,

    Die Wirtschaftsminister und Senatoren der deutschen Bundesländer haben mit dem "Bachelor Professional" einen neuen Titel in der beruflichen Weiterbildung beschlossen. Die Hochschulen sehen das mit gemischten Gefühlen....

    Übrigens ist der Artikel sehr irreführend, er erweckt den Eindruck, als sei der Bachelor Professional beschlossen und als gäbe es das jetzt. Dem ist natürlich keinesfalls so. Die IHKs sind nach wie vor nicht berechtigt, Bachelor-Grade (oder Master oder Doktor ;-) ) zu verleihen. Das wären Gesetzesänderungen nötig, die die Wirtschaftsminister nicht beschließen können. Ansonsten finde ich diesen Beschluss eigentlich ein Armutszeugnis für die Beteiligten Minister.

  10. Hallo,

    ich bin eine "Bachelor Professional of Corporate Management CCI" -Tante, auch genannt "Fachwirtin für betriebliches Management IHK" :)

    Ich würde von mir aus diesen Titel in Deutschland nicht tragen, da nehme ich doch lieber den Deutschen, der nicht weniger gut klingt. Anders siehts aus, wenn ich ins Ausland gehen würde, da wäre es sicherlich hilfreicher.

    Und hast gute Chancen, Dich damit auch im Ausland strafbar zu machen, auch dort darf man nämlich im Regelfall Hochschulgrade nur führen, wenn sie an einer Hochschule erworben wurden. In Deutschland ist das sowieso der Fall. Und Du bist eben nicht "Bachelor Professional" und diese Bezeichnung wurde Dir auch nicht verliehen. Ein Titel ist es erst recht nicht, also ist es keine Großzügigkeit von Dir, dass die "diesen Titel in Deuschland nicht trägst", Du hast ihn nämlich gar nicht.

    Im übrigen stellt sich hier die Frage, was der Vorteil im Ausland sein soll. Wer den Fachwirt nicht kennt, kennt den Bachelor Professional auch nicht (den es "im Ausland" keinesfalls generell gibt, auch wenn von manchen behauptet). Einen Vorteil hat man nur dann, wenn es mit dem akademischen Bachelor verwechselt wird. Diese Bezeichnung funktioniert also nur, wenn man gezielt auf Verwirrung, Verwechslung und Betrug setzt. Die IHKs tun dies, ihre Absolventen tun dies oft auch.

  11. Egal wie auch immer die Abbrecherquote ist (30% wäre sehr gut, insofern scheint es mir auch niedrig), nicht verrücktmachen lassen: Die wenigsten Fernstudente dürften (ebenso wie bei Präsenzstudenten) an echter intellektueller Überforderung scheitern. Meisten dürften es sich ändernde Umstände sein oder die Erkenntnis, dass es zwar ginge, aber mehr Zeit bräuchte, als man dachte. Das wiederum dürfte oft auf unrealistische Erwartungen zurückzuführen sein. Insofern: Wenn man bereit ist, was fürs Studium zu tun und anderweitig zurückzustecken, dann braucht man keine Angst haben. Wenn man natürlich nach dem Motto "mal nebenher das Diplom mitnehmen" rangeht und erwartet, ohne großen Aufwand durchzukommen, dann ist die Enttäuschung vorprogrammiert.

  12. Darüber habe ich aber schon wiedersprüchliche Infos bekommen. Auch hat mir mein Nachbar erzählt, dass ich oder die Klett Akademie irgendeine Zulassung von einer ZFU haben muss, damit ich hier studieren kann. Was stimmt den nun? Bin echt verwirt.

    Eine ZFU-Zulassung ist nur erforderlich, wenn die Kurse auf dem deutschen Markt angeboten werden. Das tut Klett aktiv nicht, für Deutschland sind ILS/SGD/HAF zuständig. Zum Diplom hat Joe bereits das nötige gesagt. Wenn von Klett tatsächlich die Behauptung aufgestellt wird, man dürfe sich so nennen, wenn explizit ein in Deutschland ansässiger danach fragt, ist dies zumindest wettbewerbsrechtlich bedenklich. Auch Betrug und einiges mehr liegt nahe.

  13. Der Wissenschaftsrat akkreditiert keine Studiengänge, sondern Einrichtungen. Dass diese jemals große Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung haben wid ("ist ihre Uni denn WR-akkreditiert?"), bezweifle ich (die Einrichtung ist aber von Schließung bedroht, wenn sie nicht akkreditiert wird). Welche Bedeutung akkreditierung von Studiengängen haben wird, ist auch noch offen. Eine Prognosse wage ich hier nicht.

  14. was bedeutet die Akkreditierung des Wissenschaftsrates

    Private Einrichtungen müssen in D, um Hochschulen zu sein und z. B. akademische Grade ("Titel") verleihn zu könne, staatlich anerkannt werden. Seit neuesten müssen sie, um diese Anerkennung zu behalten, vom WR (das ist ein Beratergremium von Bund und Ländern) geprüft ("akkreditiert") werden.

    und ist die FH auch durch Agenturen wie FIBAA oder ACQUIN akkreditiert?

    Diese Einrichtugen akkreditieren keine Hochschulen, sondern Studiengänge. Bachelor/Master Angebote aller deutschen Hochschulen müssen von solch einer Agentur akkreditiert werden, dies gilt auch für SRH.

    und falls jemand bessere Alternativen weiß, wäre ich dankbar...

    Hast Du Dir schon die Listen dieses Forums angeschaut? Angebote gibt es da viele, in Betracht kommen alle. Was strebst Du denn an?

  15. Diese Einrichtung ist keine Hochschule, die Ausbildung mithin kein Studium. Welche Bedeutung die Abschlüsse tatsächlich in der Branche haben, kann ich nicht sagen und werden auch nur Insider sagen können, die hier wahrscheinlich nicht sind. Interessanterweise versprechen die ja jedem Absolventen einen Arbeitsplatz im Unternehmen. Wenn das stimmt, müssen sie sehr stark selektieren - wenn sie das nicht tun, kann was nicht stimmen. Sie sagen ja, dass die Ausbildung ganz unvergleichlich ist und deshalb man eigentlich nichts darüber sagen kann - kann sein. Ich denke allerdings, dass der Arbeitsmarkt wenn dann international zu suchen ist und tendenziell in Krisengebieten. Ich glaube nicht, dass es eine große Auswahl an Stellen in Deutschland gibt (es sei denn Wach&Schließ, aber das ist mehr ein Billigjob).

  16. Nein. Das Akademiestudium ist die Art, wie die Fernuni Hagen die sog. Hochschulzugangsprüfung durchführt. Diese Prüfung müssen in irgendeiner Form alle Hochschulen in NRW anbieten. Man erwirbt damit die Berechtigung, das Fach, für das man die Prüfung macht, an der Hochschule, an der man die Prüfung abgelegt hat, zu studieren. Die Verleihung irgendeiner Art von Hochschulreife ist damit nicht verbunden.

    Übrigens scheint auch hierbei das mindestalter von 22 Jahren zu gelten.

     

    Stefan

  17. Das einzige Fernstudienangebot in diesem Bereich, das mir bekannst ist, ist ein universitäres: https://www.ibi.hu-berlin.de/de/studium/studiengaenge/fernstudium

    Ich würde mich an Deiner Stelle erkundigen, ob eine Zulassung mit FHR + Berufserfahrung möglich ist. Das könnte sein.

    Der Abschluss im grundständigen Studiengang hier ist Magister Artium. Der neuere Abschluss, den Du erwähnt hast, ist Bachelor+Master. Über die Unterschiede kannst Du Dich an tausend Stellen im Internet informieren.

    Stefan

  18. Die Zulassungsprüfung ist einfach der erste Teil des Studiums, der in bestimmter Zeit und als Akademiestudent (=Gasthörer) absolviert werden muss. Deshalb wird es auch voll "angerechnet", Du machst nahtlos im Studium weiter.

    Nach dem Vordiplom sollte ein Wechsel immer möglich sein, Vordiplom entspricht fachgebundener Hochschulreife.

    Über die Details der Zulassungsprüfung (Dauer etc.) gibt die Hagener Studienberatung zuverlässig auskunft.

    Stefan

  19. Ein paar sind bei mir sofort ausgeschieden (wie z.B. ILS oder SGD), da diese ja scheinbar keine Abschlüsse mit Zusatz FH anbieten.

    Diese Anbieter sind keine Hochschulen, sie bieten überhaupt keine akademischen Abschlüsse an. Auch kann man dort keine Bezeichnungen erwerben, die das Wort "Diplom" enthalten, auch wenn immer wieder dieser Eindruck entsteht. Der Zusatz "FH" wiederum deutet auf Fachhochschulen hin. Universitäten bzw. wissenschaftliche Hoschulen (im Fernstudienbereich z. B. WHL oder FeU Hagen) haben diesen Zusatz nicht, trotzdem sind die Abschlüsse nicht minderwertig.

    Stefan

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