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stefhk3

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Beiträge von stefhk3

  1. Seh ich ja so aehnlich 🙂 Nur macht ihn der ILS/SGD-Kurs nicht zum Fachinformatiker, und erst recht nicht zum Fachinformatiker mit Berufserfahrung. Weil Du davon sprichts "wo er hin will" - dafuer ist die SGD/ILS bedeutungslos. Auch da sind wir uns wohl einig.

    Was ich allerdings schon aus meiner Erfahrung sagen kann, ist, dass es bei den Fachinformatikern Unterschiede gibt. Gerade bei den FISIs kommen einige etwas ernuechtert aus der Ausbildung. Und bei den Anwendungsentwicklern kommt es auch vor, dass jemand ausserhalb der Berufsschule nur private Webseiten gestaltet hat. So jemand hat es im Vorstellungsgespraech nicht so einfach. Das gilt natuerlich fuer manche Hochschulabsolventen ebenso, nur zur Klarstellung.

  2. vor 4 Stunden, thb schrieb:

     

    Nur fürs Protokoll: Das erlebe ich komplett anders. Ob Studium oder IHK-Ausbildung, als Softwareentwickler mit Berufserfahrung macht das aktuell für die allermeisten Positionen ohne Führungsverantwortung keinen Unterschied. 

    Der Fragesteller ist aber kein Softwareentwickler mit Berufserfahrung. Fuer die sehe ich die Moeglichkeiten auch besser. Wer aber zwei Jahre als FISI beim PC-Haendler Kisten montiert hat, hat es nicth einfach. Glaube ich nicht, sorry. Und da waere der Fragesteller nach dem ILS/SGD-Kurs wohl eher mit zu vergleichen.

  3. vor 4 Stunden, Christo schrieb:

    Ich weiß, dass es noch den Fachinformatiker bei der SGD und ILS gibt und tatsächlich wäre ich dem auch nicht abgeneigt. Darüber ist nur leider nichts zu finden was anschließende Berufschancen angeht bzw. wie das bei Arbeitgebern ankommt.

    Vorsicht: Der ILS/SGD-Fachinformatiker hat nichts mit dem Ausbildungsberuf zu tun. Das ist nur eine unregulierte Schulung, wie andere ILS/SGD-Kurse auch. Nachdem schon tatsächliche Fachinformatiker es auf dem Arbeitsmarkt nicht ganz einfach haben und ILS/SGD in der Branche bestenfalls unbekannt ist, schlechtestenfalls einen schlechten Ruf hat, dürfte es als ILS/SGD-"Fachinformatiker" schwierig werden.

  4. Grundsaetzlich ist es moeglich, in Deutschland als Werkstudent zu arbeiten, wenn man im Ausland immatrikuliert ist (das kommt als "Grenzgaenger" gar nicht so selten vor). Ausserdem kann man als Fernstudent Werkstudent sein, allerdings (und das duerfte bei der PFH das Problem gewesen sein) muss man nachweisen, dass man Vollzeitstudent ist. Also musst Du rausfinden, ob die Uni Dir eine Bescheinigung ausstellt, dass Du X Stunden die Woche mit dem Studium beschaeftigt bist, mit X>20. Und die englische Uni kann natuerlich keine Auskuenfte zu Statusfragen der deutschen Sozialversicherung geben.

  5. Frag doch mal bei EMAS nach, ob sie nach russichen Recht als Hochschule anerkannt sind. Die Frage müsste man Dir doch beantworten können, und wenn das nicht der Fall ist, hat sich eh alles erledigt. Außerdem: Nach dem Zitat von thb, das doch von der EMAS stammt, ist der DBA keine Promotion. Damit ist doch eigentlich klar, dass es eben keine ist.

  6. Nach einem ersten Blick waere ich da vorsichtig:

    - Auf der Website kann ich keinen Hinweis auf eine Anerkennung als Hochschule sehen

    - Im Gegenteil, sie bezeichnen sich als "non-academic business school", was problematisch ist, wenn Du einen akademischen Grad erwerben willst. Gerade beim DBA geht es doch wohl nicht zuletzt auch im die Gradfuehrung, das wird schwierig, wenn es keine Hochschule ist.

    - Wenn die "Hochschule" schon selbst darauf hinweist, dass der DBA kein Doktor ist, ist eine Gradfuehrung als Dr. doch schon ausgeschlossen. Russische Grade duerfen nur mit Herkunftsangabe gefuehrt werden, ist ein "DBA (Management and Administration School, Russland)" tatsaechlich Dein Ziel? Du kannst natuerlich versuchen das zu verschleiern, aber da bist Du schon wieder juristisch an den Grenzen.

    - Ueber Akkreditierunge lese ich nichts.

    - Auf https://rankings.ft.com/businessschoolrankings/global-mba-ranking-2019 finde ich den Laden nicht - das ist merkwuerdig fuer ein Top-Programm, wer in "Russland und Osteuropa" in den Top 5 ist, sollte doch global auch relevant sein.

    Ich haette meine Zweifel. Fuer einen akademischen Grad wuerde ich eine Institution nur in Betracht ziehen, wenn sie eine Hochschule ist (bei allem anderen ist die Gradfuehrung jedenfalls grenzwertig) und wenn es eine globale Top-Business-School sein soll, dann muss zumindest eine relevante Akkreditierung (AACSB, AMBA, EQUIS) vorhanden sein. Deswegen muss es kein "Scam" sein, es kann schon ein tatsaechlicher Lehrbetrieb stattfinden, und der kann auch was taugen. Nur: Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber, gerade ausserhalb Russlands, das zu schaetzen weiss? Schon hier kann mit dem Laden niemand was anfangen, warum sollte das bei arbeitgebern anders sein?

  7. vor 1 Stunde, jedi schrieb:

    Jedenfalls kommt es in Amerika extrem darauf an, welche Hochschule man besucht hat. Bei den MOOCs sind ja echt gute dabei. Also nicht so verkehrt für den Lebenslauf.

    Ich bezweifle allerdings, dass ein MOOC als Besuch der Hochschule gilt.

  8. vor 17 Stunden, clairvoyant schrieb:

    Das ist mir bewusst. Vor Erscheinen des Artikels kam von mehreren Seiten (Juristen etc.) die Aussage, der Weg zum Psychotherapeuten über den klassischen Weg, d.h. Pychologiestudium und dann Ausbildung wäre somit quasi nur noch bei Beginn vor dem Wintersemester 2020 möglich. Danach eben nur über das neue Psychotherapie-Studium mit höchstwahrscheinlich noch mal extrem verschärftem NC bzw Wartesemestern. 

     

    Wird jetzt besser deutlich was ich meine oder ging es dir um etwas anderes? 

     

     

     

    Danke, genau darum ging es mir. Wartezeit wird oft genug falsch verstanden, so wie Du es sagst, macht es natuerlich Sinn. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, dass es so einen harten Schnitt gibt. Was ist mit Leuten, die schon vor laengerem Psychologie abgeschlossen haben und sich spaeter entscheiden, Therapeut zu werden usw.? Dass es da gar keine Uebergangsregelungen geben wird, scheint unwahrscheinlich, aber sicher weiss man es natuerlich nicht.

  9. vor 7 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

     

    Empfinden Sie diese Erfahrung nicht trotzdem als bedenklich? Allein die Tatsache, dass es in einem Studium ein Modul gibt, das "zu den einfachsten Modulen" gehören kann und also nicht das Anspruchsniveau der anderen Module hat, finde ich erschreckend.

     

    Und Marketing ist ja im Bereich BWL auch kein Pillepallefach.

    Dass die Module unterschiedlich schwer sind, ist wohl kaum zu vermeiden. Und in dem Moment, in dem es unterschiede gibt, muss es auch "das einfachste" (relativ) Modul im Studium geben. Und es einige Module geben, die "die einfachsten" (x Module, oder x % Module) sind. Das ist unvermeidlich, wenn nicht alle exakt den gleichen Schwierigkeitsgrad habne, was schon deswegen unmöglich ist, weil der Schwierigkeitsgrad immer subjektive ist.

    Und Marketing ist natürlich ein Pillepallefach, jedenfalls dürften geschätzte 90% aller BWL-Studenten dieser Ansicht sein. An meiner Präsenzuni wurde es solches gehandelt, und war es auch, schon weil es ein reines Auswendiglernfach war (das reichte soweit, dass in einer Vorlesung "der Internationaliserungsprozess des Marketing nach Meier" vorgestellt wurde (als Diagramm mit ein Paar Pfeilen und Kästchen) und in der Klausur gefragt wurde "Stellen Sie den Internationaliserungsprozess des Marking nach Meier als Diagramm dar". Jede Abweichung vom "Original" gab Punkteabzug.

    Insofern sehe ich hier nicht, was bedenklich sein soll, jenseits der normalen Tatsache, dass ein BWL-Studium weitgehend anspruchslos ist. Das ist aber natürlich ein alter Hut.

  10. Ich habe den Eindruck, hier gehen "Transferleistung" und "Literatur jenseits der Studienbriefe" durcheinander. Aus der Literatur kann auch reine Reproduktion abgefragt werden, was keine Transferleistung ist. Transferleistung waere die Anwendung bekannter Techniken auf neue Sachverhalte o. ae. Transferleistung kann also verlangt werden, auch wenn nur der Wissensstoff aus den Studienbriefen verlangt wird. Transferleistung und Literaturbenutzung sind zwei verschiedene Stiefel.

  11. vor 18 Stunden, Markus Jung schrieb:

    Das bedeutet, dass die FAZ Inhalte unter anderem von rtv bezieht, was natürlich durchaus eine Beziehung zum Ausdruck bringt, allerdings nicht in der Art, dass die FAZ zur rtv media group gehören würde. Vielmehr ist die FAZ hier Kunde von rtv. Was natürlich durchaus bedeuten kann, dass Inhalte für die FAZ von rtv bezogen werden und somit darin dann auch deren Meinungen zum Ausruck kommen. Hier ist die Frage, ob bei jedem FAZ-Beitrag angegeben wird, ob dieser ein Artikel von eigenen Journalisten ist, von freien Journalisten, von Agenturen wie der dpa oder eben auch von der rtv Gruppe. Das wäre dann transparent und bei einigen Stichproben gerade wurde am Ende auch die Quelle angegeben und teilweise auch zu Beginn oder in einem Kasten auch der Autor oder die Autorin.

    rtv duerte der Content-Partner fuers Fernsehprogramm sein, genauso wie wetter.com fuer den Wetterbericht und vwd fuer die Boersenkurse. Nur um mal die triviale Realitaet ins Spiel zu bringen.

  12. Am 2.1.2019 um 18:16 , KanzlerCoaching schrieb:

    Weiß jemand, welche Rechtsform private Hochschulen haben?

    Es gibt keine vorgeschrieben Rechtsform. Wenn es darum geht, welche tatsaechlich verwendet werden, dann hilt wie so oft auch hier wikipedia weiter: "Von den 125 privaten Hochschulen werden 58 als GmbH und 47 als gGmbH geführt. Daneben werden private Hochschulen in der Rechtsform des Vereins (e. V.), der Aktiengesellschaft (AG) und als Stiftungshochschule geführt." (https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Hochschule)

  13. Auch an Präsenzhochschulen ist eine jederzeitige Exmatrikulation möglich (von Sonderfällen mal abgesehen). Jegliche Bescheinigung für die Zukunft gilt bis zum Widerruf. Dieses Getue ist doch einfach lächerlich. Auch dass es dann wieder heißt "das geht im System nicht". Man kann auch, unglaublich aber wahr, Papier nehmen, etwas draufschreiben und das ganze unterschreiben. So etwas muss nicht "aus dem System" kommen. Die IUBH ist hier einfach schlafmützig und traut sich nicht, etwas zu bestätigen. Profitipp: Wahre Tatsachen können jederzeit bescheinigt werden, auch wenn es dafür kein Formular nach §5 Abs. 4 Unterpunkt c Satz 2 gibt. Geht sogar an Privathochschulen.

  14. Am 14.8.2018 um 16:33 , Markus Jung schrieb:
    • Keine Vorverurteilung
      Hier geht es um die Plagiatsvorwürfe gegen Thorsten Eidenmüller, zu denen sich die Hochschule jeglicher Wertung enthalten möchte, bis die Vorwürfe durch die verleihende Universität abschließend geklärt sind. 

    Hierzu ist zu sagen: Herr Eidemüller hat in der Slowakei promoviert. In der Slowakei erfolgt keine Überprüfung oder Aberkennung von Doktorgraden wegen Plagiaten. Die Allensbach-Hochschule wartet also auf eine nicht stattfindendes Ereignis (es sei denn, in der Slowakei ändert sich die Gesetzeslage). Bis dahin wird jemand, von dessen Dissertation gilt: "Bisher (11. August 2018, 14:45:40 (UTC+2)) wurden auf 45 von 108 Seiten Plagiatsfundstellen dokumentiert. Dies entspricht einem Anteil von 41.7% aller Seiten. Davon enthalten 6 Seiten 50%-75% Plagiatstext und 15 Seiten mehr als 75% Plagiatstext" als Repräsentant (die genaue Rolle von Herrn Eidenmüller ist mir nicht klar) einer wissenschaftlichen Einrichtung auftreten.

  15. Am 17.6.2018 um 15:03 , SirAdrianFish schrieb:

    Um die Wogen wieder ein bisschen zu glätten, es geht scheinbar auch anders und die Bildungselite, sie lebt...


    Abitur 2018: Drei Kasseler Schüler verabschieden sich mit Null vor dem Komma

     

    was ich allerdings für nicht weniger befremdlich halte. Und ich dachte immer, besser als sehr gut (= 1 = 100%) ginge nicht:confused:.

    Das ist einfach ein Rechentrick. Wer durchgaengig 14 Punkte hat, bekommt 1,0. Wer immer 13 hat, 1,3. Wer immer 12 hat 1,7 usw. Nun ist festgelegt, dass es besser als 1 nicht gibt. Also bekommt, wer immer 15 hat, auch 1,0. Wer will, kann sich nun sagen, waere die Regel anders, bekaeme ich mit 15 0,7. Bekommt man aber nicht. Gab es schon, als ich 1994 Abitur gemacht habe, und auch da war es nicht neu. Also alles keine Auswuechse der schlechten neuen Zeit, war in der guten alten Zeit auch schon so.

  16. Hm, es ging um die Plagiatssoftware - dafür nützt "vorhandensein" an der Hochschule nichts. Etwas anderes ist, dass der Betreuer es hätte merken müssen. Da würde ich auch sagen, hätte er (das ist aber was anderes als die Plagiatssoftware). Das ist in diesem Falle sehr eindeutig, viel eindeutiger als bei Guttenberg. Da haben zwar auch viele gefragt, wie das gehen könnte (und manche gleiche den Betreuer als den Schuldigen und Guttenberg als den Betrogenen gesehen, bei einem von im Namen hört bei manchen eben noch immer das denken auf), aber Guttenberg hat viele Quellen gemischt und dabei solche (Zeitungsartikel, Hausarbeiten usw), die der Betreuer nicht kennen muss. Hier dagegen wurde offenbar einen Habilitation mehr oder weniger 1-zu-1 kopiert. Das muss dem Betreuer auffallen, denn die Habilitation zum ziemlich gleichen Thema, die muss er kennen. Außerdem stellt sich die Frage, wie der Betreuer hier den Arbeitsfortschritt überwacht hat. Normalerweise gibt es ja Entwürfe und stufenweise Ausarbeitungen, woher kommt das in diesem Falle? Also hier muss der Betreuer sich wirklich fragen lassen wie das sein konnte, der Fall liegt anders als Guttenberg.

    Was Dein Erlebnis berifft: Ich kenne die Einzelheiten nicht, aber so was geht gar nicht. Und normalerweise geht sowas auch nicht durch, gerade wenn Deine Hochschule so vorbildlich ist. Normalerweise wären das die Schritte:

    - Beim Journal eine Rücknahme des Papers beantragen. Wenn eine Entschuldigung des Falsch-Autors vorliegt und Du einen Preis für die Arbeit bekommen hast, ist die Sache klar, damit nehmt jedes Journal den Artikel zurück. Da Journals heute eh nur noch online gelesen werden, ist das auch effektiv, den Artikel findet keiner mehr. Oder der Autor wird geändert, so einen Fall hatte ich noch nicht, das sollte aber auch gehen.

    - Wenn der "Autor" den Artikel noch als seine Publikation angibt, gibt es disziplinarrechtliche Massnahmen. Hier ist die Sache eindeutig.

    - Auch die Veröffentlichung unter eigenem Namen von fremder Arbeit hat normalerweise Kondequenzen, wenn es so eindeutig ist.

    Auch wenn es dem Klischee widerspricht: Es geht nicht alles durch. Und wenn Deine Hochschule so vorbildlich ist, muss das erst recht gelten.

     

  17. vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

    Sorry aber wir reden hier von einer Universität da erwarte ich mehr als bei einer Online Anwendung und weiß zumindest von meiner Hochschule dass das Argument sich im akademischen Kontext wohl eher nicht halten kann.

    Sehe ich nicht unbedingt so. Wenn die Habilitationsschrift (darum handelte es sich bei der Vorlage) nicht online veröffentlicht wurde und veilleicht nicht einmal in einem Verlag (bei Habilitationen gibt es das, einer der Gründe, warum der Sinn der Habilitation manchmal bezweifelt wird) dann wird keine Software das Ding kennen. Und wie soll daran die einzelne Universität was ändern? Wohlgemerkt, die Habilitation war nicht in Göttingen. Es können doch nicht alle Unis jetzt anfangen, unveröffentlichte Schriften an anderen Hochschulen zu scannen. Ich kan mir auch nicht vorstellen, dass das bei Deiner Hochschule anders sein soll. Erschließt diese ernsthaft Schriften Dritter für ihre Plagiatserkennung? Glaube ich nicht, sorry.

  18. vor 9 Stunden, Aramon sagte:

    Der Sinn dieses Fernlehrgangs erschließt sich mir nicht ganz. Nur weil eLearning und Fernkurse im Trend sind, muss man es ja nicht auf Alles übertragen. Ich denke, als Jäger braucht man vor allem auch praktische Erfahrung.

    Naja, ich kenne mich mit der Jagdprüfung nicht aus. Aber es wird doch da Theorie und Praxis geben. Und der Fernkurs behandelt die Theorie, vermute ich. Ob die Praxis durch die Seminare abgedeckt wird, weiß ich nicht, ich kann mir aber vorstellen, dass man dafür auch eine "Assistenszeit" oder so was braucht. Wenn aber die geforderte Praxis abgedeckt wird, dann reicht sie entweder aus, oder die Vorschriften müssen geändert werden. Solange der Kurs aber die Vorschriften erfüllt, kann man schlecht bemängeln, dass gerade dieser Kurs schlecht wäre, denn andere werden ja wohl auch nicht freiwillig mehr machen.

  19. vor 10 Stunden, Markus Jung sagte:

    Was ich mich da frage ist doch, ob sie nie irgendwelche Zeugnisse vorlegen musste. Reicht es in er Politik wirklich aus, etwas zu behaupten, ohne jeglichen Belege dafür?

    Naja, wer hätte die denn verlangen sollen? Die Bundestagsverwaltung? Die Dame ist gewält. Die Partei? Die ist nicht Arbeitgeber o. ä. Letztlich hätte der Wähler das verlangen sollen, aber wer macht das schon?

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