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stefhk3

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Beiträge von stefhk3

  1. vor einer Stunde, ClarissaD schrieb:

    @Abendrose @stefhk3 Ich denke nicht, dass private Hochschulen ganz grundsätzlich ausgeschlossen sind. Diese Regelung mit "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" gibt es jetzt ja auch schon (für den Zugang zur PT-Ausbildung) und beispielsweise die PFH hat es erreicht, dass ihre Psychologie-Abschlüsse in Niedersachsen mit Universitätsabschlüssen gleichgestellt wurden. Theoretisch gibt es die Möglichkeit also wohl auch für private FHs.

    Verzeihung, aber das ist sicher falsch (wenn das Gesetz lautet wie angegeben). Es gibt diese Moeglichkeit fuer private Universitaeten, nicht fuer FHs (egal ob privat oder nicht). Eine FH kann hoechsten die Moeglichkeit bekommen dadurch, dass sie eine Universitaet wird. Dass es fuer private Universitaeten nicht geht, habe ich nicht gesagt. Aber fuer private FHs geht es mit diesem Wortlaut nicht, ebensowenig wie fuer staatliche FHs. Nochmal: "gleichgestellte Hochschulen" sind keine FHs, die irgendwie priviliegiert sind, gleichgestellte Hochschulen sind Unis, die nicht so heissen (Medizinische Hochschule Hannover, Paedagogische Hochschulen in BaWue usw.). Hochschule ist kein anderes Wort fuer FH (auch wenn die FHs heute diesen Eindruck erwecken), sondern eine Bezeichnung fuer alle Typen von Hochschulen (naemlich Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen, genau die drei Typen gibt es).

  2. "Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt" ist ein hochschulrechtlicher Begriff, der Hochschulen mit Promotionsrecht meint, die lediglich nicht alle Faecher anbieten (z. B. die TiHo und die MeHo in Hannover). Frueher sprach das Gesetz von Fachhoschulen auf der einen Seite und wissenschaftlichen Hochschulen auf der andren Seite. Mit Ruecksicht auf die FHs wurde letzteres durch "Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen" ersetzt. Um eine Hochschule "gleichzustellen" muss das Land die Hochschule zur Uni machen inkl. Promotions- und Habilitationsrecht, andere Anforderungen an Professoren usw. Einfach so eine FH als "gleichgestellt" deklarieren geht nicht. Private Hochschulen sind dadurch allerdings nicht ausgeschlossen, es muessen eben Universitaeten sein (Witten-Herdecke z. B.).

  3. Wenn die Pruefungsordnung vorsieht, dass das Modul zu bestehen ist, sehe ich da wenig Spielraum. Entfallen die ECTS wirklich auf die Hausarbeit? Letztlich hat doch das Module ECTS, und das setzt eben die Prasentation voraus. Selbst wenn es wirklich keine ECTS hat, solange das Modul so akkreditiert ist, kann es auch eine Leistung ohne ECTS geben. Ich fuerchte, wenn die Pruefungsorndnung das vorsieht, musst Du es eben machen.

  4. vor 1 Stunde, thb schrieb:

     

    Hast du mal versucht zu reflektieren, woran das wirklich gelegen hat bzw. liegt? Ich sitze zwar seit ich aus der Schule bin im Elfenbeinturm der IT und habe mit Arbeitslosigkeit nie etwas zu tun gehabt, aber mit einem derart guten akademischen Abschluss in einem so guten wirtschaftlichen Umfeld in Deutschland erscheint es mir fast schon schwierig, auf dem Arbeitsmarkt so auf die Nase zu fallen – nicht falsch verstehen.

    Da muss man aber sagen, dass der Fragesteller Biologie studiert hat und oertlich nicht flexibel ist. Die Arbeitsmarktlage in Bio ist schwierig, und wenn man oertlich gebunden ist, ist es sehr problematisch, selbst wenn der Wohnort Muenchen ist. Ausserdem nicht promoviert. Und schliesslich: Gute Noten sind in Bio nicht so ungewoehnlich, die Noteninflation ist hier betraechtlich (auch wenn es nicht dem Klischee entspricht: Rein von der Durchschnittsbetetrachtung her werden in Biologie und Chemie Noten eher "verschenkt" als in manchen Faechern, die diesen Ruf haben, Durchschnittsnote in Diplom-Biologie etw 1,3 im Jahre 2000, siehe https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5526-03.html S. 92).

  5. Ich habe zur Sicherheit noch mal nachgeforscht, es scheint sich um den gleichen Herrn zu handeln. Der von der Allensbach-HS wird als Rechtsanwalt aus Weilburg bezeichnet, in Weilburg gibt oder gab es die Anwaltskanzlei Götz, Dr. Eidenmüller, Bosin & Lembach, da gibt es aber keine aktuellen Einträge. An gleicher Adresse findet sich heute https://rechtsanwalt-eidenmüller.de/, wo das gleiche Foto wie auf der Seite von ee legal verwendet wird. Nicht damit es mehrere dieses Namens gibt, das hätte mir die Pointe verdorben.

  6. Anlässlich der WR-Begutachtung erfährt man übrigens, dass die Hochschule nach Plagiatsvorwüfen eine Honorarprofessur zurückgenommen hat (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2020/8257-20.pdf). Offenbar wollte man dann doch nicht auf eine Gesetzesänderung in der Slowakei warten. Her Eidenmüller tritt aber nach wie vor als Doktor auf (https://ee.legal/ueber-uns/eidenmueller/), was natürlich nicht illegal ist, aber doch mit Gschmäckle, um mal mundartlich in der Gegend zu bleiben. Allerdings weiss er sicher, was er tut, denn einer seiner Spezialgebiete ist "Ddeutsches und internationales Hochschulrecht" (nur echt mit zwei Ds). Das Leben schreibt eben die tollsten Geschichten...

  7. Also Du sprichst davon, dass der Arbeitgeber die Studiengebuehren zahlt und dafuer weniger Lohn. Warum sollte Dir das ohne Betrachtung der steuerlichen/sozialversicherungsrechtlichen Seite was bringen? Da muesstest Du schon eine (Teil-)Uebernahme der Kosten ohne Abzug vereinaren, was Du jedenfalls mal probieren kannst.

    Wie schon gesagt, sind steuerliche Vorteile nicht so ohne weiteres moeglich, da Du die Kosten, wenn Du selbst zahlst, auch absetzen koenntest. Eventuell. sparst Du Sozialversicherungsbeitraege, das ist aber nicht so einfach zu sagen. Da spielt es u. U. auch eine Rolle, ob die Kostenuebernahme vor Beginn der Weiterbildung zugesagt wurde oder nicht. Insofern kann (!) es durchaus nachteilige Folgen haben, erst nachher mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

  8. vor 48 Minuten, Sic! schrieb:

    - Ich habe gelesen, dass die Promotion dann einem wegen der geringeren ECTS-Anzahl verwehrt sei? Stimmt das? Ich dachte immer, dass die Prüfungsordnungen der Unis festlegen wer promovieren darf und wer nicht? Oder ist es danach eher unwahrscheinlich, dass man da angenommen wird? Ich will nicht promovieren, aber man weiß ja nicht wie man in 10 Jahren denkt...

    Das stimmt so generell sicher nicht, Du hast vollkommen recht, dass die Uni die Promotionsordnung macht. Nun kenne ich nicht alle und ich weiss nicht genau, wie die Wortlaute sind. Allerdings gibt es normalerweise Standardfaelle, bei denen es ohne weiteres geht. Fuer andere gelten Ausnahmen, die dann Promotionsausschuss usw. abgesegnet werden muessen. Mit den 300 ETCS faellst Du sicher nicht unter die Ausnahmen. Mit 240 wahrscheinlich auch nicht, aber wenn Du Pech hast, musst Du da noch durch ein besonderes Vefahren. Ich glaube nicht, dass es da (wenn der Rest stimmt) Probleme gibt, aber mit den 300 bist Du auf der ganz sicheren Seite.

  9. Nach dem, was Du sagst, bist Du an den Inhalten tatsaechlich interessiert. Das ist eine gute Voraussetzung fuer den Bachelor. Die schnelle Schiene ueber Meister zum Master hat mehrere Nachteile:
    - Eine generelle "Master-Berechtigung" ist der Meister nicht. Das geht hoechstens in einzelenen Faellen. Der Wert dieses Abschlusses ist dann aber wieder fraglich.

    - Der Meister duerfte Dir im IT-Bereich generell gar nichts bringen. Nun willst Du wohl in Deinem Unternehmen bleiben, auf der anderen Seite, wer weiss, was die Zukunft bringt. Dann ist es gut, etwas zu haben, was im zweifelsfalle auch anderswo gilt

    - Die Behauptung, dass der Bachelor auch nicht besser waere als ein Meister, wird doch schon dadurch wiederlegt, dass im gleichen Atomzug gesagt wird, beim Bachelor fallen so viele durch, den Meister kann man so nebenbei locker machen. Wie koennen sie dann genauso gut sein?

    - Koennen Dir die Chefs konkrete Master nennen, die Du mit dem Meister machen kannst? Wenn ja, schau Dir die Bedeutung und den Ruf diesr Master und Hochschule an. Wenn nein, sondern die (falsche) Behauptung kommt "alle", weisst Du, was Du davon zu halten hast. 

    - Welche Optionen gibt es im Unternehmen konkret mit dem "Schnell-Master"? In welchen Positionen finden sich solche Absolventen? Wenn es die entweder noch nicht gibt oder die Leute auch nichts anderes machen als Du jetzt, sollten die Alaramglocken schrillen. Denn dann wirst Du in vier Jahren, wenn Du fertig bist, feststellen, dass es Dir genauso geht - Du kommst nicht weiter, weil dann doch fuer die echten Fuehrungspositionen der Absolvent der "richtigen Uni" vorgezogen wird.

    Letztlich musst Du Dich entscheiden: Willst Du den einfachen Weg in Deinem Unternehmen? Dann mach das (gegeben es ist ueberhaupt moeglich). Willst Du auch fuer Dich und evtl. die Zukunft woanders was, gehe den steinigen Weg.

  10. vor 5 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

    Dass darüber diskutiert wird, das ist natürlich ok. Ich bin nur immer wieder irritiert, dass die individuelle Erfahrung über die Aussagen gestellt werden, denen ein umfangreicher Datensatz zugrunde liegt.

     

    Wenn das eine allgemeine Tendenz ist, dann braucht es auch keine statistischen Informationen.

    Da haben Sie allerdings recht. Dass manche Leute erstaunlich wenig Gefuehl fuer Alltagsstatistik haben, war schon immer so. Da meine ich jetzt keine grossartigen Rechnungen oder so, aber wie oft passiert es, dass jemand einmal im Leben Zug faehrt, und der Zug ist voll/leer/gruen/rot/sauber/schmutzig, und wenn dann eine Meldung kommt "die Fahrgastzahlen der Bahn steigen" wird geschimpft "alles Luege, ich weiss das, vor 25 Jahren bin ich einmal Zug gefahren"? Oder Leute waren vor 40 Jahren einmal fuer zwei Tage in Vendig, und seitdem wissen sie genau, wie Italien so ist. Eigentlich muesste doch jeder denkende Mensch sehen, dass so eine Stichprobe nichts aussagt, ist aber nicht so.

    Solange das nur am Stimmtisch stattfindet, war es kein Problem. Inzwischen ist es aber Politik. Weil der Wutbuerger Merkel hasst, muss das ganze Land Merkel hassen. Wenn die Presse etwas anderes berichtet, ist sie Luegenpresse. Der Wutbuerger denkt, ganz Deutschland lebt in Armut, wer was anderes sagt, ist gekauft und Merkel-hoerig. Da kann man die Information tatsaechlich einstellen, diesen Leuten geht es nicht um Information oder Erkenntnis oder die Wirklichkeit.

  11. Woraus entnehmen Sie, dass kein Interesse besteht? Gerade die Diskussion zeigt doch, dass Interesse besteht. Dass die Meinungen unterschiedlich sind, ja mei, so isses eben. Ich persoenlich bin an Informationen, die helfen, sich selbst einzuordnen, immer interessiert. Auf der anderen Seite sprechen sie selbst von "mit eigenen Erfahreungen vergleichen", da kann eben auch rauskommen, dass die eigenen Erfahrungen anders sind.

    Uebrigens habe ich mir die Sache gerade noch etwas naeher angeschaut. Die Studie selbst muss man kaufen. Etwas mehr Informationen als in dieser News findet man hier: https://www.compensation-partner.de/de/news-und-presse/it-studie-2020-gehaelter-entwickeln-sich-weiterhin-positiv Da sind durchaus einige interessante Zahlen dabei. Meister ist hier uebrigens Meister/Fachwirt. Nun koennte ich sagen, dass meiner Erfahrung nach die Fachwirte bzw. die IT-Weiterbildungen der IHK im IT-Kernbereiche (jedenfalls was ich so nenne) keine Rolle spielen, aber daraus koennten Sie folgern, dass kein Interesse besteht, deswegen lasse ich das lieber. Spitzenreiter sind ja die Berater, da sind die Akademiker aber weitgehend unter sich (Ausnahmen gibt es immer, trotzdem ist es so).

    Die Zahlen sind aber trotzdem interessant. Dass darueber diskutiert wird, ist doch ok, dafuer sind wir ein Forum, oder?

  12. Welche Meister gibt es denn eigentlich im IT-Bereich? Ich kenne nur Informationstechnik, das ist aber eigentlich ein Elektrikermeister. Sind jemandem schon mal Meister im Software-Bereich begegnet? Diese Theorie, dass hier Meister besser verdienen, scheint mir mehr in die Kategorie des "ex falso quodlibet" zu fallen.

  13. vor 8 Stunden, thb schrieb:

    By the way: „Der Titel kann wahlweise in der Originalabkürzungsform "DBA" oder in der Form "Dr." ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden.“

    Das gilt aber nur fuer EU-Grade und evtl. fuer solche aus Laendern mit Sonderregelung (USA usw., wie oben genannt). Andere Grade duerfen nur mit Herkunftsbezeichnung gefuehrt werden, das gilt aucht fuer den DBA.

    Du sagst ja selbst, dass Du den Dr. aus Deinem Beispielland Chile nur mit Herkunftsbezeichnung fuehren darfst. Warums sollte das gerade beim DBA anders sein? Insofern erschliesst sich mir schon die Logik der Frage nicht.

  14. Nicht-EU-Grade sind in den meisten Faellen nur unter Angabe der verleihenden Hochschule fuehrbar. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber DBAs aus Chile gehoeren m. W. nicht dazu - waere auch erstaunlich. Ich sehe also nicht, auf welcher Grundlage eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich waere.

    Ich sehe gerade, Chile war nur ein Beispiel. Es gilt aber auch in anderen Laendern das gesagte, Ausnahmen duerften USA, Australien, Israel, Japan und Kanada sein. Hier waere evtl. eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich, evtl. weil ich vermute, dass das fuer DBAs eher nicht gilt, sondern fuer PhDs.

  15. Es geht dabei ja um die Gradfuehrung (eine "Gueltigkeit der Abschluesse in der EU" oder so, wie hier formuliert, gibt es eh nicht). Bei Bachelor/Master stellt sich das Problem eigentlich nicht, die werden eh in der Originalform gefuehrt). Nur beim Doktor sieht das anders aus, da wollen viele ihr Dr. Nun ist der PhD her nicht erwaehnt, ich gehe aber davon aus, dass der PhD auch als Dr. gefuehrt werden darf, wenn es der DBA darf. Insofern ist zum  Thema Gradfuehrung eigentlich mehr nicht su sagen.

    meint stefhk3 PhD (nicht OU), der noch ueberlegt, ob er sich den Dr. beim naechsten Mal in den Pass eintragen lassen soll

  16. vor 41 Minuten, Naledi schrieb:

    Wenn man sich die Gesamtkosten einer Stellenbesetzung anschaut, sind die Onboarding-Kosten durchaus relevant und sollten nicht im "eh-da-Stapel" verschwinden.

    Das mag schon sein, nur ist das keine rechtliche Grundlage um Forderungen zu stellen (und darum geht es doch bei der Frage "wie sieht das rechtlich aus?"). Der Arbeitnehmer, der umzieht, andere Stellen absagt usw. und dann nach einer Woche gekuendigt wird, hat auch "relevante Kosten". Er bleibt trotzdem drauf sitzen.

  17. vor einer Stunde, Markus Jung schrieb:

     

    Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Ein Vertrag ist ja bindend, andererseits können beide Parteien in der Probezeit (fristlos?) kündigen. Dennoch hat der Arbeitgeber ja schon Aufwand für die Vorbereitung des Onboardings gehabt.

    Damit habe ich mich mal beschaeftigt, generell kann man folgendes sagen:

    - Der "Onboarding-Aufwand" ist erst einmal nicht relevant, das sind eben Kosten, die anfallen.

    - Soweit nicht anders im Vertrag festgelegt, kann auch vor Arbeitsbeginn gekuendigt werden. Tut der Arbeitnehmer das rechtzeitig, ist er raus. Das war eben eine Kuendigungsmoeglichkeit, die genutzt wurde, und ist Risiko des Arbeitgebers.

    - Kuendigt der Arbeitnehmer zu spaet (eine fristlose Kuendigung duerfte auch in der Probezeit normalerweise nicht moeglich sein) oder erst nach Beginn, muss er prinzipiell die Zeit arbeiten (ob der Arbeitgeber davon was hat, sei dahingestellt). Tut er das nicht, gilt das gleiche wie bei

    - unangekuendigtem nicht-Antreten der Stelle, also ohne vorige Kuendigung. Dabei sind zwei Faelle zu unterscheiden:

    - Es ist eine Vertragsstrafe vereinbart, dann muss der Arbeitnehmer die zahlen. Jedenfalls, wenn die Vereinbarung gueltig ist, was zwar nicht so einfach ist, es sind Vertragsstrafen aber auch nicht per se unzulaessig.

    - Ist diese nicht vereinbart, ist der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig. Das gilt allerdings nur fuer tatsaechlich nachweisbaren Schaden, und das ist schwierig. Auch gab es schon Urteile, die den Anspruch beschraenkt haben mit der Begruendung, dass der Arbeitgeber sowieso Vorsorge fuer Ausfaelle (Krankheit, Tod usw.) treffen muss und nur ein Schaden, der trotz angemessener Vorsorge auftritt, geltend gemacht werden kann. Hat der Arbeitgeber keine Vorsorge getroffen, muss er sich das anrechnen lassen.

    Insgesamt ist es also eher schwierig, etwas geltend zu machen, und in der Praxis duerfte es meist ohne Forderungen moeglich sein, "wild" zu kuendigen. Bei ordnungsgemaesser Kuendigung ist es sowieso ok, das gilt umgekehrt auch. Im Extremfall kann ein Arbeitnehmer ja umziehen usw. und wird dann kurz nach Beginn des Arbeitsverhaeltnisses gekuendigt. Das ist Pech, ebenso ist es fuer den Arbeitgeber Pech, wenn der neue Mitarbeiter sofort kuendigt.

  18.  

    Zitat

    Meine Internetrecherche hat zudem ergeben, dass die FU Hagen teilweise sehr theorielastig und eher auf eine akademische Karriere ausgerichtet ist.

    Das mit der "akademischen Karriere" habe ich schon oefters gelesen, ich frage mich, woher das kommt. Der Anteil der Hagener Absolventen, die eine akademische Karriere anstreben ode realisieren, duerfte verschwindend gering sein. Es ist sicher, wie jede Uni, theoretischer als eine FH, aber das ist was anderes als "akademsche Karriere". Schon rein zahlenmaessig spielt die eine untergeordnete Rolle, gerade in Faechern wie Informatik. Darauf ausgerichtet ist Hagen ebensowenig wie jede andere Uni.

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