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stefhk3

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Beiträge von stefhk3

  1. Schau, ich weiss es nicht. Ich verstehe auch nicht, wie Du es wissen willst. Denn Deine Meinung widerspricht der z. B. von NARIC Österreich oder des Wissenschaftsministeriums NRW oder der ZAB. Daraus folgere ich, die Sache ist unklar. Ich kann nicht "ja oder nein" sagen. Wenn Du meinst, Du bist Dir sicher, schön. Ich bin es nicht. Wir werden das Problem nicht lösen und die endgültige Anwort finden. Mehr als das kann man aktuell nicht sagen. Ich finde, damit kann man die Diskussion beenden.

  2. Wels und Hagenberg sind Standorte der FH Oberösterreich, wenn ich das richtig sehe. Die ist mir persönlich kein Begriff, was aber nichts heissen soll. Deswegen empfehle ich auch hier einen blick auf die Rankings. Der übliche Disclaimer: Die Schwierigkeiten mit Rankings sind mir mehr als bekannt. Trotzdem sind Rankings noch immer das objektivste, was wir haben. Bezüglich FH Oberösterreich bleibt festzustellen (es sei denn, ich habe mir vertan, wer nachprüfen will, ist herzlich eingeladen): THE, QS und ShanghaiRanking kennen sie nicht. webometrics sagt Rang 3514. Zum Vergleich: Die TU Dortmund, in Deutschland unter den TUs eher als Schlusslicht geltend (auch keine "echte" TU, hat sich erst vor kurzem aus PR-Gründen so benannt) ist auf Rang 622, die FH Furtwangen (die in Deutschland als bessere FH, aber keinesfalls besser als "jede Uni" o. ä.) gilt auf 2803, due Uni Wien auf 168 und die TU Wien auf 1194. Wohlgemerkt: webometrics wertet "das Internet" aus, nicht nur wissenschaftliche Quellen o. ä. Also "in der Wirtschaft" als Elite geltend müsste sich hier auch auswirken. Insofern halte ich diese Ansicht "die technischen Studiengänge werden als elite Kaderschmieden angesehen weil das Niveau weit über dem von Unis liegt anscheinend" für nicht nachvollziehbar. Nochmal: Ich sage nicht, dass das "die Wahrheit" ist, die gibt es hier nicht.

     

    Bearbeitung: Das heisst natürlich nicht, dass diese Hochschulen nicht für ein Studium zu empfehlen sind, nur um jedes Missverständnis zu vermeiden.

  3. vor 6 Stunden schrieb Cornelius78:

    Anders als Sie war ich (Fachprofessor einer deutschen HS) gutachterlich für die MFHEA tätig.

    Fachprofessor, soso. Gibt es eigentlich auch Nicht-Fach-Professoren? Wenn Du Eindruck schinden willst, kannst Du Dein Web of Science-Profil hier verlinken. Sonst muss man als Leser davon ausgehen, dass die "Fachprofessur" auf dem Niveau von FHAM o. ä. angesiedelt ist. Was Deine Stellung zur MFHEA betrifft: Du sagst damit, dass Du Partei bist und hier für denjenigen argumentierst, der Dich bezahlt.

     

    Zitat

    Ich bin durchaus mit der hochschulrechtlichen und vertragsrechtlichen Situation der Pegaso Telematic University Milano, der Universitas Mercatorum, des Campus Principe di Napoli und der Pegaso International in Malta vertraut.

     

    Wissen Sie überhaupt, wie die bildungspolitische und hochschulrechtliche Situation zwischen Italien und Malta aussieht? Ich schon. Mir liegen die Schreiben der Pegaso International (Malta) vom 9. Juli 2020 an die KMK vor sowie die Antwort der ZAB, die keine Antwort dieser „Hilfsstelle“ per se darstellt.

    Italien? Woher kommt jetzt Italien? Was haben "Pegaso Telematic University Milano, Universitas Mercatorum, Campus Principe di Napoli" mit Malta zu tun? Warum "Pegaso International in Malta"? Ich dachte, hier geht es um das "Signum Magnum College"? Ist das das gleiche wie Pegaso? Nein, ich weiss nicht, wie "bildungspolitische und hochschulrechtliche Situation zwischen Italien und Malta aussieht". Warum sollte ich? Ich kann jedenfalls auf der Pegaso-Homepage keinen Hinweis auf Italien entdecken. Deine sämtlichen Mitteilungen in diesem Text sind ohne Zusammenhang mit dem Thema und unverständlich. Ich muss leider feststellen, dass es bei Dir am Inhalt mangelt, was schlecht ist, Orthographie hin oder her.

     

    Zitat

    Im Übrigen sollten Sie, wenn Sie sich schon qualifiziert äußern wollen, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweisen (3 A 287/19), verkündet am 26. Januar 2023, welches mir vorliegt (in einer Sache bzgl. der EDU Malta, Verpflichtungsklage). Wie die ZAB arbeitet, geht sehr deutlich aus dem Urteil hervor:

    Mit diesem Urteil beweist Du genau das, was ich gesagt habe: Diese Einrichtugen, deren Status und der Status ihrer Abschlüsse in Deutschland sind umstritten. Schon, dass hier überhaupt prozessiert wird, zeigt das. Oder gibt es auch Prozesse, ob (willkürliches Beispiel, Hauptsache Italien) die Universität Bologna eine Universität ist? Ich habe, nur falls Du das nicht mitbekommen hast, nie behauptet, dass diese maltesischen Einrichtungen illegal wären, nicht anerkannt, deren Abschlüsse sicher nicht führbar o. ä. Ich habe allerdings darauf verwiesen, dass die Situation unklar ist, was Du hier erneut bewiesen hast. Im deutschen Rechtssystem können Urteile von unteren Instanzen im übrigen nicht als allgemeingültig angenommen werden.

     

    Zitat

    Ich hoffe, diese Informationen tragen dazu bei, die Diskussion auf eine sachlichere Ebene zu heben.

    Wenn das dein Anliegen ist, könntest Du schlechte ad-hominem-Argumente weglassen.

     

    Im übrigen bleibt festzuhalten: SMC, Pegaso, Triagon und andere sind als Higher Education Institution in Malta akkreditiert. Sie sind berechtigt, bestimmte Studiengänge durchzuführen. Das ist das, was wir sachlich wissen. Alles andere ist unklar, insbesondere die Führbarkeit der verliehenen Grade in Deutschland oder Österreich. Leider haben Deine Einlassungen nicht zur Klärung beigetragen. Wenn Du das nächste mal Fakten statt Geraune bringst und persönliche Angriffe weglässt, könntest auch Du zur Hebung des Niveaus hier beitragen. Du bist dazu herzlich eingeladen.

  4. Das ist halt ein weiterer Anbieter aus Malta bzw. ein Anbieter, der einen solchen vermittelt. In Ergänzung zu der Auskunft aus NRW verweise ich noch auf https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/page/2/#comment-197014 aus Österreich. Diese maltesischen Einrichtungen sind ebene keine Hochschulen, damit ist die Gradführung fraglich.

    Übrigens: Das "Studienzentrum Hohe Warte" ist ein Unternehmen von Peter Linnert. Näheres zu Herrn Linnert findet sich u. a. hier: https://causaschavan.wordpress.com/2016/03/11/huetchenspiele-teil-2-allgemeines-guatemala/ Ein besonderes Schmankerl ist übrigens, dass sowohl Tochter als auch Sohn Linnert über Hohe Warte promoviert haben. Doktorvater war Vater Linnert höchstpersönlich. Beide Arbeitens sind als Plagiate aufgefallen, das Fräulein Tochter hat sogar ein Vollplagiat hingelegt: https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Jul Das Balkendiagramm ist selten so einheitlich rot.

    Lies Dir doch die Darstellung auf der Website einfach aufmerksam durch. Glaubst Du z. B. "Das Studium bereitet Studierende sowohl auf akademische Karrieren in der Wissenschaft als auch in der freien Wirtschaft vor"? Glaubst Du ernstlich, mit so einer Promotion (auch wenn kein Vollplagiat) kannst Du eine akademische Karriere aufnehmen? Und nein, "Professor" am Studienzentrum Hohe Warte, der Triagon Akademie oder der Global Humanstic Univerisity betrachte ich nicht als akademische Karriere. Das könnte natürlich klappen.

     

  5. Die Website schweigt sich weitgehend darüber aus, auf welcher Basis hier Abschlüsse verliehen werden. Bei genauerem Suchen findet sich https://pegasointernational.eu/public/uploads/docs/en/official_documents/Pegaso_LC_2022-4_1251298391.pdf - demnach gilt hier wie bei den zahlreichen anderen maltesischen Anbietern, die hier neuerdings auftauchen: "Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist."

    Du studierst dort mit dem Risiko, einen nicht führbaren Abschluss zu erhalten. Ob man das will, muss jeder selbst wissen. Übrigens ist es in solchen Fällen immer ganz interessant, sich mal die Anschrift anzuschauen. Bei Pegaso ist das 2, Indipendence Square, Valletta, VLT 1520,Malta. Tatsächlich war ich vor kurzem an genau der Stelle, die "Universität" ist mir nicht aufgefallen. Bei google ist es ebenfalls nicht möglich, auszumachen, wo die Uni genau sein soll. Immerhin besser als die Triagon, deren "Location" Villa Violette, Triq San Bernard, Marsa, MRS 1331, Malta sich bei google als ... interessant herausstellt.

  6. Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist. Die UIS fällt, so wie ich das sehe, in die gleiche Kategorie. Es ist eben keine Bösartigkeit der KMK oder eine Frage des "Antrags stellen" o, ä., ob diese Institutionen in Anabin auftauchen. Das Problem ist, dass Anabin sich mit Hochschulen beschäftigt, was Triagon, UIS usw. wohl nicht sind. Wer dort studiert oder gar promoviert, muss wissen was er tut. Natürlich kann es sein, dass man damit durchkommt, aber eine sichere Grundlage hat man damit eben nicht. 

     

     

  7. Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.

  8. Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.

  9. Wir kommen tatsächlich etwas weg. Nur noch abschliessende Hinweise: Code ist grundsätzlich als Werk geschützt, für Details siehe z. B. https://www.digital-recht.at/blog/wann-ist-eine-software-urheberrechtlich-geschutzt Da kann man sich im Einzelfalle wieder streiten, aber das Code eines halbwegs komplexen Projekts eine rein mechanistische Wiedergabe einer Spezifikation wäre, ist sicher falsch. Die Nutzung von Know How ist wurscht, Thomas Mann hat auch schriftstellerisches Know How genutzt, niemand wird wohl den schöpferischen Charakter seiner Werke abstreiten.

    "Fliesenleger macht nen total schick aussehenden Boden mit komplex angeordneten farbigen Fliesen basierend auf Deinen Anweisungen. Gehört sein Name jetzt in Dein Badezimmer? Was, wenn er darauf besteht?" Wenn es wirklich 1:1 nach Anweisungen war, dann nicht, dann ist es das Werk des Anweisers (so funktioniert aber Programmieren nicht, um dem Einwand zu begegnen, weswegen auch die automatische Codegenerierung ein alter und unerfüllter Traum ist). Wenn er aber selbst gestaltet hat, ist es sein Werk. Und ich fürchte, Du kannst ihm dan nicht verbieten, das zu signieren. Der Urheber hat dann auch ein Recht, dass das Werk nicht verschandelt wird und so was. Da gibt es immer wieder Probleme bei Architktenhäusern, wenn der Architekt ein Ding im Bauhausstil gebaut hat und der Eigentümer möchte einen Balkon in älplerischen Stil anbringen, dann kann der Architekt das untersagen. Vor Jahren hat irgendein Architekt (bekannter Name, ich will jetzt keinen falschen nennen) die deutsche Botschaft in Washinton gebaut. Der Botschafter hat ein Friedrich-der-Grosse-Portrait aufgehängt, das hat der Architekt gerichtlich untersagen lassen, FdG ist Kitsch, verdirbt das Werk des Architekten.

    Dass die Prüfung der Beiträge der Autoren u. U. schwierig ist, mag sein, das ändert aber nichts an der Sachlage. Gute Journals verwenden auch https://www.elsevier.com/researcher/author/policies-and-guidelines/credit-author-statement Und Retractions wegen falscher Autoren kommen vor, siehe z. B. https://retractionwatch.com/2024/01/26/journal-retracts-more-than-50-studies-from-saudi-arabia-for-faked-authorship/. Ich streite weisgott nicht ab, dass es Fehlentwicklungen gibt, aber bei Dir klingt das so als sei alles egal und jeder macht, was er will. Ganz so ist es dann doch nicht. 

  10. Puh, also jetzt wird es kompliziert. Ich versuche, die Sachen aufzudröseln:

     

    "Nein, das kannst Du so nicht pauschal sagen. In den allermeisten Fällen hast Du bei Auftragsarbeit keinen solchen Anspruch.  Ich hab genug Projekte, bei denen ich auch sehr lange nicht mal sagen durfte, dass ich überhaupt am Projekt beteiligt war..."

    Also, auch bei Auftragsarbeiten hat man grundsätzlich so eine Anspruch. Das ist Urheberrecht, Par. 13 UrHG ("Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."). Dieses Recht ist auch nicht so ohne weiteres abtretbar, im Gegensatz zu den Verwertungsrechten. Wie sich das verhält, wenn es mit Geschäftsgeheimnissen kollidiert, weiss ich nicht, das ist aber so offensichtlich nicht und eine Frage, wo man zumindest mal Urteile suchen müsste.

     

    "Stark überzogenes Beispiel: Der Maler, der Deine Wand streicht, signiert diese ja auch nicht. Oder installiert eine Plakette."

    Das Streichen einer Wand ist auch kein Werk im Sinne des Urheberrechts, es mangelt an Schöpfungshöhe. Bei einer künstlerischen Wandgestaltung sieht das anders aus.

     

    "juristisch scheint mir das problematisch - Warum?"

    Siehe oben.

     

    "Hat er. Allein durch den Auftrag. Da gibt er ja maßgeblichen Input... und ansonsten ist die Nennung bei Papers auch gerne mal politisch bedingt."

    Zu dieser Frage gibt es umfangreiche Erörterungen. Ich weise nur Beispielhaft auf dieses: https://www.icmje.org/recommendations/browse/roles-and-responsibilities/defining-the-role-of-authors-and-contributors.html hin. Ganz ohne Zweifel erfüllt ein reiner Auftraggeber diese vier Kriterien (man beachte die AND-Verknüpfung) nicht. Dass dagegen oft verstossen wird, ist schon richtig, aber trotzdem falsch (auch z. B. nach DFG-Richtlinien).

     

    "In der Regel ist es eher so, dass du jede Mitarbeit kenntlich machen musst. Wenn Du in nem Forum fragst, was du für ne statistische Auswertung machen sollst, dann ist DataDude42 als Antwortgeber aber sowas von an Deiner Arbeit beteiligt. Siehe hier auch die Problematik bei der Eidesstattlichen. Bei nem Paper werden die Personen, die bei der Auswertung helfen dann auch direkt Co-Autoren. Und ob du nun den Dude im Büro nebenan fragst, oder jemanden im Netz sollte da Banane sein."

    Ja, aber nur wenn ein substantieller Beitrag vorliegt. Die DFG hat Negativbeispiele https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/kriterien-der-autorschaft-negativkatalog/ Demnach langt z. B. "Lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung" nicht. Dein Beispiel mit "welche Methode soll ich verwenden" mag anders liegen, aber im Einzelfall gibt es immer Grenzfälle. Trotzdem ist für eine wissenschafliche Autorenschaft nicht jede Mitwirkung ausreichend (Prüfungsarbeiten liegen rechtlich anders).

     

    "Aller Personen, die zum Werk beigetragen haben sind potentiell in der ByLine. Damit tragen diese Personen zur Forschungsleistung bei. "

    Siehe Richtlinien, das stimmt so nicht. Auch die DFG verlangt mehr und schliest ausdrücklich z. B. reine Gruppenleitung aus.

  11. vor 8 Minuten schrieb Naledi:

    Das Schreiben unter Pseudonym oder Künstlernamen würde ich nicht unter "Ghostwriting" einsortieren.

     

    Luc Bannalec gibt es übrigens auch nicht ;-)

    Ich fürchte, auch Perry Rhodan ist nicht aus Fleisch und Blut. Aber genau diese Dinge zeigen doch, dass die Grenzen fliessend sind. Sowas wie "Perry Rhodan" ist auch kein "normales" Pseudonym, jedenfalls für meine Begriffe, denn da steht ein bestimmter Autor dahiner. Solche Serien werden aber doch von verschiedenen Autoren oder Autorenteams verfasst, vermute ich? Es gibt offenbar auch im literarischen Bereich unterschiedliche Massstäbe. Warum genau und wann scheint mir nicht so offensichtlich.

    Übrigens gibt es ja solche Dinge auch in anderen Bereichen, und es gibt da auch Veranderungen: In meiner Kindheit waren Brettspiele "anonym", jedem war klar (glaube ich jedenfalls), dass "Ravensburger" und "Schmidt Spiel+Freizeit" keine realen Menschen waren. Irgendwann kamen "Autorenspiele" auf, und es stand plötzlich "Autor: X" oder so etwas auf manchen Verpackungen. Was wäre jetzt, wenn so ein mehr oder weniger bekannter Spieleautor einen Ghostwriter beschäftigt? Also "Ein Hans Meier Spiel" wurde von Alfred Müller verfasst. Würde man das als "in Ordnung" empfinden?

  12. vor 37 Minuten schrieb DerLenny:

     

    Klar, ist ja nur ne Dienstleistung. Wechseln wir mal kurz die Branche, und lassen uns anstatt "Text" Computercode schreiben. Und auf einmal hat niemand mehr ein moralisches Problem damit.

    Ich beauftrage einen Dienstleister für mich Programm / Routine / X zu entwickeln. Und vertreibe das unter meinem Namen / Firmennamen.

    Im Bereich "Schreiben" ist es bei Copy Writing jetzt auch schon oft so, dass der ursprüngliche Autor nicht genannt wird.

     

    Problematisch wird es halt im akademischen Kontext, aber auch hier könntest das durch einfache Maßnahmen auf eine Ebene heben, die "üblich" ist - z.B. den Ghostwrite zum Autor erheben, ggf. unter Nutzung eines Pseudonyms.

    Dann bleibt nur noch der eine Fall mit der Prüfungsleistung - und da wird ja von allen Seiten gesagt "mach das nicht"

     

    Hier nur ein paar Anmerkungen:

    - Software: Der Name/Firmenname, von dem Du sprichst, wäre für meine Begriffe eher mit z. B. einem Verlagsnamen zu Vergleichen. Also "Microsoft" wäre mit "S. Fischer Verlag" zu vergleichen. Selbst zu Lebzeiten von Herrn Fischer hat niemand erwartet, dass er die Bücher seines Verlages selbst schreibt, ebensowenig wie man erwartet, dass Microsoft-Software von Bill Gates stammt. Würde man auch nicht erwarten, wenn das Unternehmen "W. Gates Software Inc." hiesse.

    - Richtig ist, dass die Nennung von Autoren bei Software weniger üblich ist. Das scheint mir aber mehr kulturell bedingt zu sein, bei "Texten" erwartet man irgendwie mehr "Persönlichkeit" dahinter. Es gibt aber Ausnahmen: Die ???-Bücher (kennt man die heute noch?) wurden nicht von Alfred Hitchcock geschrieben. Und Inga Lindström gibt es, schätze ich, gar nicht.

    - Der Autor hat rechtlich einen Anspruch auf Nennung. Zumindest früher war das bei Software auch so, wenn auf Help->About ging, enthielt das Fenster eine Liste von Autoren. Heute gibt es scheinbar diese About-Seiten nicht mehr, aber m. E. müsste es das geben, juristisch scheint mir das problematisch, wenn die Autoren nicht genannt werden (ob ein Verzicht gültig wäre, weiss ich nicht, scheint mir nicht klar).

    - Einfach den Ghostwriter zum Autor zu machen nützt im akademischen Bereich nur begrenzt. Das geht nur, wenn der vorgebliche Autor/Auftraggeber auch beigetragen hat, dann ist es ein Gemeinschaftswerk, kein Problem. Aber wenn der Auftraggeber keinen substantiellen Beitrag geleistet hat, wäre dessen Nennung nicht im Einklang mit Richtilinien für Autorenschaft. Wer eben nicht selbst forscht und publiziert, kann nach Masstäben der Wissenschaftsehtik nicht Autor sein.

    - Bei Prüfungsleistungen ist es natürlich recht einfacht, da ist ein Ghostwriter wohl eine Form von Prüfungsbetrug, ähnlich abschreiben, auch wenn man keine explizite Erklärung unterschreibt.

  13. vor 5 Stunden schrieb Supersymmetry:

    Und dass sich Profs Paper schreiben lassen, halte ich auch mal für ein Gerücht. Paper werden nahezu immer im Team geschrieben, und eben genau nicht von Profs.  Die Profs werden bei den Autoren als letztes mitgenannt, weil sie der Kopf einer Arbeitsgruppe sind. Paper sind - anders als alberne Hausarbeiten - fachlich so hoch spezialisiert, dass man die nicht ad hoc schreiben kann. Man kann vielleicht ausformulieren. Aber doch keine medizinischen Studien, Laborversuche oder archäologische Ausgrabungen machen, Archivalien untersuchen oder im Werkstoffprüflabor stehen und das als Paper aufbereiten. 

    Ich fürchte, Du hast noch nicht in die Abgründe geschaut. Siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Paper_Mill - die Kunden dieser "Dienstleister" kommen vielleicht mehr aus den sog. Schwellenländern, aber es gibt das. Und davon sind sicher ein guter Teil Professoren, denn in diesen Ländern wird man ja zum Teil mit Abschluss des Bachelors "Professor" usw. Und gemässigte Formen davon finden auch in Europa und Deutschland jeden Tag statt .- ich setz Dich mit aufs Paper, Du mich, Zitierkartelle usw. So weit weg ist das von "ein Paper schreiben lassen" auch nicht. Und: Wenn der Gruppenleiter Funding einwirbt und dafür auf dem Paper landet, das von den mit dem Geld bezahlten geschrieben wird (was gegen jede Richtlinie verstösst, aber leider Alltag ist), wie weit ist das eigentlich von "sich ein Paper schreiben lassen" weg? Gerade medizinische Studien - sog. Professoren an den Kliniken, die eine volle Stelle in der Krankenbetreuung haben, veröffentlichen gleichzeitig Zahlen an Papers, die selbst ein Vollzeitforscher eigentlich nicht schreiben kann - wie weit weg ist das von "sich Papers schreiben lassen"? Also dieser apodiktische Ausschluss von, naja, Fehlentwicklungen scheint mir nicht haltbar.

  14. Am 22.8.2022 um 17:39 schrieb Baks:

    Lt. eigener Angabe liegt die Abbruchquote bei ca 10%, was natürlich nicht schlecht ist. 

    Also ich habe diese Zahl erst jetzt gesehen, aber ich halte sie für unglaubwürdig, jedenfalls im Sinne des normalen Verständnisses. Die Abbruchquoten von Vollzeit-PhDs in GB betragen 20 % (https://www.timeshighereducation.com/news/phd-completion-rates-2013/2006040.article), in Deutschland sieht es ähnlich aus (Zahlen sind in D schwierig, weil man ohne Immatrikulation an der Promotion arbeiten kann, aber praktische Beobachtungen kommen zu ähnlichen Schätzungen). Ich glaube nicht, dass Teilzeit so viel niedrigere Zahlen hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier (ähnlich wie bei den teilweise veröffentlichten niedrigen Abbruchquoten privater Hochschulen in Bachelor/Master-Studiengängen) nicht alle Abbrecher gezählt sind, sondern z. B. nur die, die den probation review oder wie auch immer die Dinge bei KMU heissen, bestanden haben, oder ähnliche Aufhübschungen der Daten.

  15. vor 5 Stunden schrieb MartinGS:

    Hierzu noch eine Anmerkung (Achtung, Laienmeinung!): 

    Nach § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG hat die antragsstellende Person zwar die nötigen Nachweise zu erbringen - und wenn man mutwillig Falschangaben macht, mag das ein Betrugsfall sein. Heißt jedoch nicht, dass die Sachbearbeiter im Meldeamt von ihrer Sorgfaltspflicht befreit sind. Ganz im Gegenteil: Gemäß § 36 Abs. 1 BeamtStG tragen Beamte für ihre dienstlichen Handlungen immer die volle persönliche Verantwortung. Angestellte im öffentlichen Dienst haben arbeitsrechtlich ebenfalls eine automatische Sorgfaltspflicht als Nebenpflicht. 

    Ergo: Natürlich muss der Sachbearbeiter die Gesetzeskonformität prüfen, wenn er einen Abschluss in einen Perso eintragen soll. Tut er das bspw. aus Schludrigkeit nicht, kann man den Passinhaber (wenn dieser im Vorfeld nach bestem Wissen und gewissen die Rechtmäßigkeit seiner Abschlüsse überprüft hat) hier nicht belangen. 

    Ich denke, der Knackpunkt ist eher, dass oft angenommen wird, dass die Passeintragung eine Art Anerkennung darstellt - wenn man das geschafft hat, kann man sonst den Grad ohne weiteres führen. Und das stimmt nicht, die Verantwortung für die Führung anderswo liegt noch immer bei einem selbst.

  16. Solche Promotionsvermittlungen, bei denen es keine eigentliche Kooperation mit einer oder mehreren bestimmten Universitäten gibt, sondern nur die Vermittlung ganz allgemein versprochen wird, sind immer problematisch. Wenn dann noch Vorkasse fällig wird, erst recht. Ich bin zwar auch skeptisch, was die Qualität von Dingen wie dieser Salzburger SMBS betrifft, aber hier kann man, wenn man in Salzburg angenommen wird, jedenfalls damit rechnen, tatsächlich promovieren zu können. Bei einer unbestimmten Vermittlung ist das fraglich, und aus meiner Laiensicht auch rechtlich, denn es dürfte sich dabei doch um einen Dienstvertrag handeln. Und da ist eben kein Erfolg geschuldet. Man müsste dem Anbieter also mangelendes Bemühen nachweisen, und das ist schwierig.

  17. vor 5 Stunden schrieb IFU-StudienzentrumHamburg:

     

    • IFU Studienzentrum Hamburg am Rhein als Bildungspionier: Das IFU Studienzentrum Hamburg setzt mit diesem einzigartigen Programm einen Meilenstein in der Bildung und unterstreicht seine Rolle als Vorreiter in der Förderung von hochwertigen Bildungschancen.

    Hamburg am Rhein? Es gibt, was immer für Verwirrung sorgt, Linz am Rhein, und Köl(l)n an der Spree, aber Hamburg am Rhein ist mir kein Begriff.

  18. Bekanntes Problem bei Macromedia, es werden Spezialisierungen als Studiengänge beworben. Die tatsächlichen Inhalte aus dem vorgeblichen Studienfach sind oft nicht sehr viel (das soll nicht heissen: zu  wenig). Ist halt ein Werbestrategie, ich fürchte, mit sowas muss man leben. Verglichen mit so manchen Aussagen zu "glänzenden Berufsaussichten" und "wertvollen ILS-Diplomen" ist das noch harmlos.

  19. Kein Problem. Ich hätte eigentlich gedacht, die Hochschulen machen es sich einfach und verlangen Bezahlung vor der Gradverleihung.

    Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen. ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang ;-)

  20. vor 12 Minuten schrieb Kruemmelchen:

    @stefhk3 da zwischen der Hochschule und mir ein rechtsgültige Vertrag besteht, bin ich verpflichtet, die restlichen Zahlungen auch über den September hinaus zu tätigen und das, obwohl ich dann schon im Besitz meiner Urkunde sein werde

    Nichts anderes habe ich gesagt. Aber meine Vermutung wäre gewesen, dass die Hochschulen den sicheren Weg gehen. Wenn dem nicht so ist, auch gut, wieder was gelernt. Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.

  21. Verleihen Hochschulen wirklich den Grad und übergeben die Urkunde, bevor vollständig bezahlt wurde? Aus Sicht der Hochschule schiene es mir der einfachste Weg, Bezahlung sicherzustellen. Natürlich kann die Hochschule auch nachher noch vertraglich geschuldete Zahlungen einfordern, aber das ist Aufwand und mit dem Risiko verbunden, dass die Forderungen nicht beigetrieben werden können.

  22. Dir ist aber schon klar, dass Du hier aktiv zur Verlängerung der Diskussion beiträgst, die Du nicht haben willst? Du hast nach fünf Wochen einen Thread wiederbelebt, der sonst schon vergessen wäre. Nun hätte ich eigentlich nicht geantwortet, Du wirst mir allerdings vor, zu unterstellen, "dass alle Dozenten, Professoren, Studierende und Mitarbeiter dieser Einrichtungen in kriminelle Machenschaften involviert seien", was der Vorwurf einer Straftat meinerseits ist. Da reagiere ich dann doch. Und jetzt beschwerst Du Dich, es werde zuviel sinnlos diskutiert.

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