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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


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Ergänzend drei Dinge:

1. Warum halte ich die ACQUIN-Akkreditierung für irrelevant? Grundsätzlich sind Hochschulen, deren Zulassung und Überwachung eine staatliche Angelegenheit (das geht zurück bis ins Mittelalter, als Universitäten ein kaiserliches oder päpstliches Privileg brauchten). In Deutschland sind im Rahmen der Gesetzgebung (seit kurzer Zeit) private Agenturen in den Prozess eingebunden. Deren Bedeutung kommt aber genau durch die staatliche Zuweisung zustande, und gilt natürlich nur in Deutschland. In Malta gilt maltesisches Recht, wenn ACQUIN nicht im maltesischen Hochschulrecht eine Rolle spielt (was ich bezweifle, siehe unten), ist ACQUIN für Malta irrelevant.

2. Auch logisch ist es unsinnig, die Elemente zu mischen. Es kann ja Staaten geben, in denen eine Hochschulzulassung einfach ist, aber jeder Studiengang einer anspruchsvollen Akkreditierung bedarf. Anderswo kann es andersrum sein. Kann jetzt jemand einfach eine Hochschule da gründen, wo es einfach ist, und die Studiengäng anderwo, wo es einfach ist, akkreditieren lassen? Natürlich nicht, die Komponenten funktionieren nur im Paket. Und warum ist Triagon eigentlich keine volle maltesische Hochschule? Das gibt es ja, auch mit Anabin H+. Warum hat die Triagon keine volle Stellung als Hochchule in Malta? Der Verdacht drängt sich auf, dass das zu schwierig ist.

3. Ich habe schon vor einigen Wochen bei ACQUIN angefragt, welche Bedeutung genau die Akkreditierung von Triagon hat, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie beruht usw. Also nicht nur, ob es die Akkreditierung gibt, wie ein anderer Forist - das ist banal, das ACQUIN irgendwas irgendwie "akkreditiert" und darüber bunte Papiere ausstellt, glaube ich ohne weiteres. ACQUIN hat, trotz Nachfrage, nicht auf diese Anfrage geantwortet. ACQUIN weiss also offenbar selber nicht, was ihre Akkreditierung bedeutet und welchem Zweck sie dient.

Abschliessend: Sind es die magischen zwei Buchstaben wirklich wert, sich in diesen Sumpf zu begeben? Wäre es nicht besser, eine richtige Promotion (nein, ich akzeptiere Triago und Co nicht als solche) zu machen, wenn man unbedingt Doktor sein will?

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Es gibt (laut anabin) in Malta fünf Hochschulen mit H+ - diese müssen irgendwie anders zugelassen sein als die Triagon (sonst hätten sie ja kein H+, sollte man denken). Es gibt also offenbar auch einen "richtigen" Hochschulstatus in Malta. Warum hat Triagon diesen nicht? Damit wären doch alle Probleme aus der Welt.

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vor 10 Minuten schrieb stefhk3:

Es gibt (laut anabin) in Malta fünf Hochschulen mit H+ - diese müssen irgendwie anders zugelassen sein als die Triagon (sonst hätten sie ja kein H+, sollte man denken). Es gibt also offenbar auch einen "richtigen" Hochschulstatus in Malta. Warum hat Triagon diesen nicht? Damit wären doch alle Probleme aus der Welt.

Naja, nur weil irgendwo in Europa eine neue Hochschule aufmacht bekommt sie nicht automatisch eine Eintragung. Wie in diesem Forum schon oft festgestellt wurde: Anabin hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Kein Eintragung in Anabin -> Keine echte Hochschule nach maltesischem Recht hat ein großes Logikloch

 

Für den Schluss das eine Higher Education Institutions automatisch ein H- und nur Universities ein H+ bekommen ist mir die Datengrundlage mit so wenig Einträgen etwas dünn.

 

Am 5.8.2023 um 02:24 schrieb svennobereit:

Ich habe mit einem Mitarbeiter vom Kultusministerium gesprochen und er sagte die Triagon sei gerade in der Überprüfung und es könnte sein, dass sie bald den Eintrag bekommen, war sich aber nicht ganz sicher. 

Laut @svennobereit wird ja gerade am Eintrag gearbeitet.

 

Abgesehen davon finde ich den Prozess auch etwas schleierhaft wie eine Institutionen in Anabin landet. Das die nicht alles aufnehmen wollen was irgendwie behauptet einen akademischen Abschluss zu liefern geschenkt, die Prüfung kostet ja auch Ressourcen. Aber wie wird überhaupt entschieden was geprüft und aufgenommen wird?

Wenn Triagon mit einem H- in der Liste landet könnten wir uns die Diskussionen hier ja sparen.

Bearbeitet von Han_Feizi
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  • 4 Wochen später...
Am 5.8.2023 um 02:24 schrieb svennobereit:

Ich habe mit einem Mitarbeiter vom Kultusministerium gesprochen und er sagte die Triagon sei gerade in der Überprüfung und es könnte sein, dass sie bald den Eintrag bekommen, war sich aber nicht ganz sicher. 

 

Hi, gibt es hierzu etwas neues zu berichten?

Mich würde es interessieren warum die Triagon als Higher Education Institute auf der MHFE Homepage eingetragen ist und nicht als University, wie andere Staatlich anerkannte in der Anabin DB. 

Wann wird die Triagon denn in der Datenbank von Anabin aufgenommen?

 

Danke schon mal vorab.

Bearbeitet von Markus Jung
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  • 1 Monat später...
  • 2 Monate später...

Hallo! Ich habe meine Erkenntnisse schon bei einem anderen Beitrag gepostet, aber hier auch noch mal:

 

Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht:

"Sehr geehrte [...],

 

nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden.

 

ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen.

 

§ 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen:

 

„Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“

 

Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff.

 

Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen.

 

Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich."

 

Das ist wohl ziemlich eindeutig.

 

Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. 

 

Schade und ärgerlich. Die ACQUIN-Akkreditierung bedeutet übrigens für eine Bewertung auch keinen Unterschied. 

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Am 2.1.2024 um 11:15 schrieb HWohlfahrt:

Hallo! Ich habe meine Erkenntnisse schon bei einem anderen Beitrag gepostet, aber hier auch noch mal:

 

Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht:

"Sehr geehrte [...],

 

nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden.

 

ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen.

 

§ 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen:

 

„Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“

 

Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff.

 

Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen.

 

Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich."

 

Das ist wohl ziemlich eindeutig.

 

Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. 

 

Schade und ärgerlich. Die ACQUIN-Akkreditierung bedeutet übrigens für eine Bewertung auch keinen Unterschied. 

Ich habe diese Info nun an die Triagon weitergeleitet. Kannst du denen noch den Mailverlauf sowie die Ansprechpartner von der Behörde zusenden? 

Hier besteht Klärungsbedarf sowohl seitens Triagon als auch zwischen den Behörden.

Danke und LG

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