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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


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Am 5.1.2024 um 10:25 schrieb Denis92:

Ich habe diese Info nun an die Triagon weitergeleitet. Kannst du denen noch den Mailverlauf sowie die Ansprechpartner von der Behörde zusenden? 

Hier besteht Klärungsbedarf sowohl seitens Triagon als auch zwischen den Behörden.

Danke und LG

Guten Morgen,

 

kam diesbezüglich schon eine Antwort bzw. Reaktion?

 

Gruß

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  • 1 Monat später...
Am 3.7.2023 um 14:48 schrieb stefhk3:

Gibt es hierfür einen Beleg? Irgendeine amtliche Äusserung? Mir leuchtet halt nicht ein, warum das jetzt plötzlich so sein soll. In der Vergangenheit spielte es keine Rolle und Einrichtungen wie ACQUIN wurden auch nicht dazu gegründet, ausländische Abschlüsse zu prüfen (dass sie es gerne machen, wenn bezahlt, ist leider so).

Und das ACQUIN was davon weiss, glaube ich schon. Die werden schon irgendein Qualitätsgutachten abgeliefert haben. Aber wenn man sich die Triagon Homepage so anschaut, klingt es ja fast so, als wäre die Triagon jetzt eine "Hochschule mit Promotionsrecht" statt nur einer banalen Akademie mit zweifelhaften Status, und das alles aufgrund der ACQUIN-Akkreditierung. Und davon weiss ACQUIN sicher nichts.

 

Sehen wir mal, was ACQUIN spricht. Muss jeder wissen, ob er unter solchen Umständen promovieren will. Durchblicken ist bei dem Laden schwierig.

 

Link zur ACQUIN Akkreditierung der Triagon:

 

https://www.acquin.org/datenbank-akkreditierungs-und-zertifizierungsverfahren/?stName=&hsName=Triagon+Academy+Ltd.&Country=&city=&date=

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  • 1 Monat später...

 

Fand ich in dem jüngsten Beitrag von Hern Stieger sehr interessant.

Es gibt eine Hochschule in Malta namens UIS, die auch akkreditiert ist aber noch nicht auf Anabin gelistet.

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Nachdem das Sekretariat der KMK mich an die Wissenschaftsministerien der Länder verwiesen hat, habe ich beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen folgendes angefragt:

 

Zitat

Meine Anfrage konzentriert sich auf folgende Punkte:
1. Welche spezifischen Kriterien und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der maltesische DBA-Abschluss in Deutschland gemäß § 69 HG als "Dr." geführt werden darf?
2. Ist neben der Akkreditierung und Bewertung durch MFHEA und MQRIC eine weitere Anerkennung oder Eintragung, etwa in der Anabin-Datenbank, notwendig?
3. Können Sie mir spezifische Beratungsstellen oder Kontakte nennen, an die ich mich für eine detaillierte Beratung und Auskunft wenden kann?

 

Darauf wurde mir dann folgende Antwort gegeben:

Zitat

 

In Ihrer Anfrage stellen Sie allgemeine Fragen zum maltesischen Hochschulsystem und insbesondere zu maltesischen Doktorgraden - also solchen, die von Hochschulen in Malta verliehen werden – diese beantworte ich Ihnen gerne im Folgenden.

 

Zunächst möchte ich eine Klarstellung voranstellen. Sie fragen in Ihrer Mail nach der „Anerkennung“ maltesischer Doktorgrade.

 

1. Führbarkeit im Ausland erworbener akademischer Grade:

Die Führbarkeit ausländischer Grade – wenn diese in EU-Mitgliedsstaaten verliehen wurden – richtet sich nach § 69 Abs. 2 Satz 1 HG. Darin ist bestimmt, dass ein von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehener Hochschulgrad, sowie entsprechende staatliche Grade, hier in der verliehenen Form ohne Herkunftsnachweis geführt werden können.

 

Die verliehene Form des Grades kann bei anderen als lateinischen Schriftarten in die lateinische Schrift übertragen werden; ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder, soweit keine solche besteht, die dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.

 

Darüber hinaus gibt es die bereits von Ihnen selbst genannten begünstigenden Regelungen für die Führbarkeit von Doktorgraden – geregelt in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=11587&anw_nr=2). Diese enthält vor allem Begünstigungen für Doktorgrade aus dem europäischen Ausland. Auch demnach muss der Doktorgrad von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule verliehen werden. Hinzukommt, dass der Grad in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben sein muss. 

 

Bei der Frage, wie Grade geführt werden können und ob möglicherweise sogar die begünstigenden Regelungen für Doktorgrade aus der vorgenannten Verordnung greifen, spielen der Status der Hochschule und deren Berechtigung, nach dem Recht des Herkunftslandes die entsprechenden Grade verleihen zu dürfen, eine wichtige Rolle.

 

Dies ist erfahrungsgemäß bei maltesischen Institutionen vertieft und gesonderte zu prüfen und kann nicht pauschal und ohne weitere Information, welche Institution Sie konkret meinen, beantwortet werden.

 

2. Zu Ihren beiden Fragen:

 

Ist zusätzlich zur Akkreditierung durch die MFHEA eine Anerkennung des Malta Qualifications Recognition Information Centre (MQRIC) erforderlich, um die Gleichwertigkeit des Doktorgrads mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen zu bestätigen?

Nach meinem Verständnis gibt es zwei verschiedene Verfahren bei der MFHEA. Zum einen gibt es die Akkreditierung im Sinne einer institutionellen Anerkennung, der sog. licence. Diese licence bezieht sich auf den provider (Anbieter) von Bildungsangeboten und nicht auf bestimmte Bildungsprogramme. Das Verfahren ist erforderlich für andere Anbieter (provider), die in or from Malta Bildung im Bereich der postsekundären beruflichen oder der Hochschulbildung (further or higher education) anbieten möchten. Ausgenommen hiervon sind  die University of Malta sowie eine fachhochschulähnliche Einrichtung (Malta College of Arts, Science and Technology (MCAST), die auch den berufsbildenden Bereich abdeckt (gemäß aktueller maltesischer Kategorisierung further and higher education institutions). Das maltesische Hochschulgesetz, der Education Act, sieht für diese beiden originär in Malta ansässigen Hochschulinstitutionen, deren Studienangebote sich in erster Linie an die maltesische Bevölkerung richten, detaillierte Regelungen zur Struktur und zur Qualitätssicherung vor.

Daneben gibt es – ebenfalls erteilt durch die MFHEA - studiengangbezogene accreditations. Da aber durch die MFHEA im Zuge der Erteilung der accreditiations lediglich eine förmliche Kenntnisnahme von Studienplänen erfolgt, handelt es sich hinsichtlich der Qualitätsanforderungen der Studiengänge um ein grundlegend anderes Verfahren als das Verfahren, das für die University of Malta und das MCAST gilt. Eine vergleichbare Qualitätssicherung wie an den beiden genannten Institutionen findet bei der Erteilung der accreditations nicht statt. Die University of Malta und das MCAST benötigen dementsprechend keine accreditation für ihre Studiengänge (self-accrediting).

Die MFHEA trägt darüber hinaus keine Verantwortung für mit einer accreditation versehene, im Ausland durchgeführte Ausbildung sowie für deren Qualität. Auch Aspekte der beruflichen Anerkennung sind nicht Bestandteil des von der MFHEA durchgeführten Verfahrens der accreditation. Vor diesem Hintergrund ist aus dem Nachweis der accreditations die Anerkennungsfähigkeit der von einem der rund 50 von der MFHEA mit einer licence versehenen hochschulischen Bildungsanbieter (provider) erworbenen Abschlüsse in Deutschland nicht abzuleiten.

 

Daneben gibt es in Malta ein spezielles Verfahren für die andere Anbieter (provider), die in or from Malta Bildung im Bereich der postsekundären beruflichen oder der Hochschulbildung (further or higher education) anbieten möchten. Für diese Verfahren ist die MFHEA zuständig. Ziel ist die Erteilung einer licence. Die Erteilung der licence erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr und ist mit dem Eintrag des Anbieters in das maltesische Handelsregister verbunden; es wird eine Firma gegründet. Laut einem amtlichem Verzeichnis der NCFHE / MFHEA mit Stand vom 21.12.2020 befinden wohl sich insgesamt 160 Bildungsanbieter im Besitz einer solchen licence. Nicht alle davon bieten aber Abschlüsse im Hochschulbereich an.

 

Das Malta Qualifications Recognition Information Centre (MQRIC) hat eine andere Funktion als die Anerkennung durch die MFHEA. Hierbei handelt es sich um eine, dem MQRIC zugehörige Stelle für die Einordnung von Qualifikationen in eine Qualifkationsrahmen (sog. Malta Qualifications Framework (MQF)). So etwas gibt es in Deutschland mit Deutschen Qualifikationsrahmen auch. Die Grundlage der Qualifikationsrahmen bietet der Europäische Qualifikationsrahmen.

 

Ist eine Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zwingend notwendig für die Anerkennung des Abschlusses, wenn keine Eintragung der Institution in der Datenbank anabin vorliegt? Oder spielen ZAB und KMK hier keine Rolle, da es sich um eine Frage der akademischen Anerkennung handelt und nicht um eine Frage der Zeugnis-/Gleichwertigkeits-Anerkennung?

 

Für die Führbarkeit von akademischen Graden zuständige Stelle ist unser Ministerium, an das Sie sich bereits gewandt haben. Bei der rechtlichen Einschätzung über die Führbarkeit von akademischen Graden bedienen wir (und auch die anderen Bundesländer, sowie weitere Behörden, Kammern etc.) uns der Expertise der ZAB bei der KMK. Eine Stelle, die Sie die Ihnen diesbezüglich beratend zu Seite steht, gibt es nicht.

 

Für konkretere Ausführungen lassen Sie mir gerne nähere Informationen über die maltesische Institution und den von Ihnen angedachten Studiengang zukommen.

 

Ich hoffe, Ihre Fragen aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Da eigentlich keine Einzellfallentscheidungen getroffen werden, habe ich den Namen der Institution bei der ersten Anfrage wegelassen. Nachdem hier jedoch danach gefragt wurde, habe ich konkret nach der Triagon gefragt und warte nun auf Antwort.

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