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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


kosmos

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Die Triagon hat die Akkreditierung von der Agentur ACQUIN erhalten. Diese Neuigkeit wurde in der heutigen Informationsveranstaltung verkündet und es ist geplant, dass die Webseite in den kommenden Wochen entsprechend aktualisiert wird.

 

In der Veranstaltung wurde auch über die MFHEA gesprochen. Da Triagon ihren Sitz in Malta hat, ist es üblich, dass Universitäten, Hochschulen oder Bildungsinstitute sich zuerst in dem Land akkreditieren lassen, in dem sie ansässig sind.

 

Mit dieser Entwicklung dürfte Frage der Qualität und Anerkennung von Triagon keine Probleme mehr darstellen.

Bearbeitet von kosmos
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  • 3 Wochen später...
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Ich verstehe nicht, warum die ACQUIN hier irgeneine Rolle spielen soll. Hat denn ACQUIN eine Rolle im maltesischen Hochschulrecht? Ich bezweifle das, damit wäre ACQUIN in zuvällige private Organistion aus einem Drittland, warum soll diese eine Rolle spielen? Und die Triagon richtet sich jedenfalls nominell nicht nur an Deutsche. Was macht ein Franzose, der an einer von einer deutschen Organisation akkreditierten maltesischen "Uni" studiert? Darf der den Grad eigentlich führen? Was machen Deutsche, die ins Ausland umziehen (im Jahre 2023 ja kein so ungewöhnliches Szenario)? Müssen die dann Ihren Doktor ablegen? Ich kann hier nur zitieren: "Naja, die Frage ist doch: wenn alles so mega toll akkreditiert ist und so mega hohe akademische Anforderungen erfüllt werden, warum verzieht man auch mit seiner Firma in eines der hintersten Flecken Europas, statt sich einfach an den regionalen Standards zu messen?" Und warum kommt man jetzt mit ACQUIN, wo man doch Deutschland bewusst meidet für das Promotionsprogramm.

Bearbeitet von stefhk3
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Die ACQUIN ist hier relevant weil sie im Gegensatz zur MFHEA ESG-konform ist.

Wenn du mit einem Abschluss nach Deutschland kommst der von der MFHEA (Malta Further and Higher Education Authority) akkreditiert wurde kommt dir die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) in die Quere. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse aus und wird dir bei einem Studiengang der nur von einer nicht ESG-konformen Institution akkreditiert wurde wahrscheinlich eine negative Rückmeldung geben. Also das der ausländische Hochschulabschluss nicht einem deutschen entspricht.

Jetzt kommt die ACQUIN ins Spiel. Die ACQUIN ist eine Akkreditierungsagentur die nach den europäischen Standards arbeitet, die im Gegensatz zu der MFHEA also ESG-konform ist (Siehe hier: https://www.eqar.eu/register/agencies/agency/?id=5). Die ACQUIN bestätigt also, dass der Abschluss der Triagon die europäischen Standards für einen solchen Abschluss einhält. Theoretisch könnte diese jede der Agenturen aus der Link oben die Triagon akkreditieren und der Abschluss sollte europaweit (also auch in Frankreich) anerkannt sein. Das eine deutsche Agentur ausgewählt wurde ist nur sinnvoll wenn der Hauptmarkt deutsch ist.

 

Gibt es ehrlich Unverständnis wieso man es macht wie man es macht? Es ist einfach einfacher in Malta solche Abschlüsse anzubieten und die dann im Nachhinein für Deutschland akkreditieren zu lassen. In Deutschland ist beispielsweise das Promotionsrecht auf Universitäten und sehr forschungsstarke Hochschulen begrenzt, es gibt einfach keine privaten Anbieter. Die anderen weichen halt auf England (KMU), Schweiz (SGMI), Österreich (Seeburg), Ungarn (HFH), Spanien (FOM) oder sonst wo aus. Triagon halt auf Malta.

 

Man kann gerne den Forschungsoutput der Triagon kritisieren oder die Studiengänge meiden bis sie erfolgreich abgeschlossen wurden und es Erfahrungsberichte gibt. Ich selbst würde dort auch erst studieren wenn die Eintragung in anabin geregelt ist. Aber der Standort in einem der "der hintersten Flecken Europas" ist meiner Meinung nach kein Problem.

 

Bearbeitet von Han_Feizi
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Mir ist halt nicht klar, welche Bedeutung dieses ganze ESG etc. haben soll. In den rechtlichen Regelungen, die in Deutschland einschlägig sind, findet sich jedenfalls nichts davon. Z. B. für Baden-Würtemberg hier: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/bilder/3_Forschung/2021-07-14_Merkblatt_Führung_auslaendischer_Grade_-_Stand_Juli_2021.pdf ganz nett zusammengestellt. Normalerweise steht auch das jeweilige nationale Recht im Mittelpunkt des Hochschulrechts, weswegen mir diese Mischform suspekt ist: Man bekannt die staatliche Anerkennung in Malte, holt sich dann eine Akkreditierung in Deutschland, und hat dann was? Einen maltesischen Abschluss? Eigentlich nicht, denn ACQUIN ist ja in Malte gar nicht relevant. Einen deutschen? Auch nicht, ist ja eine maltesische Hochschule. Weiss ACQUIN überhaupt was von ihrem Glück, dass sie jetzt plötzlich der Grund sein sollen, dass sich die Leute Doktor nennen? Aber bei der Triagon blicke ich auch nicht mehr durch. Muss jeder selbst wissen, ob er das machen will.

Übrigens: Der Vergleich mit KMU/Middlesex etc. ist Unsinn. Solche Kooperationen sind was anderes als die Gründung einer Titelverleihanstalt im Ausland. Und private Hochschulen gibt in Deutschland auch mit Promotionsrecht, sogar einige. Aber das geht halt nicht so einfach. Die FHAM ist eben deswegen nach Malta, weil es für Deutschland nicht reicht.

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Was für eine Mischform? Es ist ein von Malta akkreditierter maltesischer Abschluss. Die Akkreditierung von ACQUIN ist einfach nur ein Gütesiegel. Dieses weist halt nach, dass die Abschlüsse die europäischen Standards (ESG - European Standards and Guidelines) und die Standards des deutschen Wissenschaftsrates einhalten.

 

Eine zentrale Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung gemäß Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ist die Umsetzung vereinbarter Standards zur Qualitätssicherung, die in den ESG niedergelegt sind.

Ein diesen Anforderungen genügendes Verfahren der Qualitätssicherung gilt als nachgewiesen, wenn die jeweils zuständige Qualitätssicherungsagentur beim European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) registriert ist. In Malta ist die zuständige Agentur die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA).

Die Registrierung der MFHEA beim EQAR liegt bislang nicht vor. Dadurch sind die Vorgaben zur Qualitätssicherung durch das derzeit von der MFHEA angewandte Verfahren der Erteilung von licences und accreditations als nicht erfüllt anzusehen.

Vor diesem Hintergrund kann auf Grundlage einer Akkreditierung durch die MFHEA keine positive Anerkennungsempfehlung für einen Abschluss in Deutschland gegeben werden.

 

ACQUIN jedoch hat diese Registrierung! Abschlüsse werden also bei einer Akkreditierung mit ACQUIN in Deutschland gemäß dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen anerkannt.

Wenn ACQUIN wirklich nichts von der Akkreditierung weiß ist das hier reiner Betrug, immerhin wird mit dem Gütesiegel auf der Website der Triagon geworben. Da ich die Tragon auf der Seite der ACQUIN im Gegensatz dazu jedoch nicht finden kann habe ich die ACQUIN direkt kontaktiert. Ich hoffe das bringt dann Klarheit.

Bearbeitet von Han_Feizi
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vor 26 Minuten schrieb Han_Feizi:

ACQUIN jedoch hat diese Registrierung! Abschlüsse werden also bei einer Akkreditierung mit ACQUIN in Deutschland gemäß dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen anerkannt.

Wenn ACQUIN wirklich nichts von der Akkreditierung weiß ist das hier reiner Betrug. Da ich die Tragon auf der Seite der ACQUIN nicht finden kann habe ich die ACQUIN direkt kontaktiert. Ich hoffe das bringt dann Klarheit.

Gibt es hierfür einen Beleg? Irgendeine amtliche Äusserung? Mir leuchtet halt nicht ein, warum das jetzt plötzlich so sein soll. In der Vergangenheit spielte es keine Rolle und Einrichtungen wie ACQUIN wurden auch nicht dazu gegründet, ausländische Abschlüsse zu prüfen (dass sie es gerne machen, wenn bezahlt, ist leider so).

Und das ACQUIN was davon weiss, glaube ich schon. Die werden schon irgendein Qualitätsgutachten abgeliefert haben. Aber wenn man sich die Triagon Homepage so anschaut, klingt es ja fast so, als wäre die Triagon jetzt eine "Hochschule mit Promotionsrecht" statt nur einer banalen Akademie mit zweifelhaften Status, und das alles aufgrund der ACQUIN-Akkreditierung. Und davon weiss ACQUIN sicher nichts.

 

Sehen wir mal, was ACQUIN spricht. Muss jeder wissen, ob er unter solchen Umständen promovieren will. Durchblicken ist bei dem Laden schwierig.

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vor 2 Stunden schrieb stefhk3:

Irgendeine amtliche Äusserung?

Bisher nur meine eigene Einschätzung. Ich habe bei der ZAB angefragt, aber Antworten können dauern.

 

Dafür hat ACQUIN geantwortet: Die Akkreditierung ist legitim, es wurde bisher nur die Website nicht aktualisiert.

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  • 3 Wochen später...

Gibt es hierzu irgendwelche Neugikeiten über den Akkreditierungsstatus zur Triagon? 

Mich würde interessieren wie das ZAB die ganze Situation bewertet und ob es die Triagon Akademie in Zukunft wirklich mit einem positiven Vermerk in deren Datenbank aufnimmt/zulässt.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Denis92:

Gibt es hierzu irgendwelche Neugikeiten über den Akkreditierungsstatus zur Triagon? 

Mich würde interessieren wie das ZAB die ganze Situation bewertet und ob es die Triagon Akademie in Zukunft wirklich mit einem positiven Vermerk in deren Datenbank aufnimmt/zulässt.

 

 

Die ZAB hat mir leider bisher nicht geantwortet. Meiner Erfahrung nach kann das auch noch ein oder zwei Monate dauern.

 

Laut der deutschen Botschaft in Minsk (lol) kann eine Aufnahme des Abschlusses bzw. der Hochschule in ANABIN veranlasst werden, indem ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der ZAB durchgeführt wird (https://minsk.diplo.de/by-de/service/05-VisaEinreise/anabin/2435668). Klingt für mich ehrlich gesagt auch logisch, bei der Zeugnisbewertung hat man sich die Arbeit der Bewertung ja schon gemacht.

Es muss also darauf gewartet werden, dass jemand den Abschluss macht und im Anschluss 3 Monate Zeit und 200€ in die Hand nimmt, damit eine Bewertung stattfinden kann.

 

Für mich persönlich gibt es keine sinnvolle Begründung, warum Triagon der Eintrag verwehrt werden sollte mit einer ESG - konformen Akkreditierung der ACQUIN (https://www.triagon.mt/de/wp-content/uploads/sites/3/2023/06/7.1-50100018-Marsa-Triagon-A._Cluster-Management_Certificates.pdf). Aber zum einen bin ich kein Experte auf diesem Gebiet und zum anderen sehen das in diesem Forum einige anders. 

 

Ansonsten verweise ich hier nochmal auf meinen alten Kommentar zum Thema Anerkennung:

 

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  • 2 Wochen später...

Ich habe mich mal von @MartinGS inspirieren lassen und eine Anfrage an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gestellt.

 

Meine Anfrage war dabei folgende:

Ich wende mich mit dieser Anfrage an Sie, um mehr Klarheit über die Anerkennung und Führung eines maltesischen Doktor of Business Administration (DBA) zu erhalten, der von der Triagon Akademie angeboten wird.

Die Triagon Akademie ist als Higher Education Institution von der MFHEA als nationale Akkreditierungsbehörde akkreditiert. Die MFHEA ist ein ENQA Affiliate und nicht bei EQAR registriert. Zusätzlich dazu ist die Triagon Akademie und der Studiengang Doktor of Business Administration von der ACQUIN akkreditiert. Diese ist ein ENQA Member und bei EQAR registriert. Des Weiteren gibt es derzeit keine Eintragung der Triagon Akademie in der Datenbank anabin.

Reichen diese Akkreditierungen um den DBA als Doktor in Deutschland anerkannt zu bekommen und ihn vor dem Namen als solchen zu führen? Kann ohne eine Eintragung in der anabin Datenbank eine Zeugnisbewertung angefragt werden?

 

Die Antwort war dann diese:

Über die Führung von ausländischen Hochschulgraden in Deutschland entscheiden die Wissenschaftsministerien der Länder. Gemäß den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/grundsaetze.pdf) und der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/KMK_Beschluss_Beguenstigende_Regelungen_Fuehrung_Hochschulgrade.pdf) ist die Führung eines in Malta an der Triagon Academy, Ltd. erworbenen "Doctor of Business Administration" in Deutschland in seiner Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung (DBA) ohne Herkunftsangabe möglich, da es sich um einen in Malta durch die dafür zuständige Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) akkreditierten Studiengang handelt. Die Führung eines in einem Mitgliedstaat der EU an einer dort anerkannten Hochschule erworbenen Doktorgrads in der Form "Dr." ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021) in Deutschland dann möglich, wenn der Erwerb des Grades in einem wissenschaftlichen Promotionsstudium nachgewiesen wird. Wie o.g. sind in dieser Frage die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Die Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der ZAB ist nicht vom Eintrag einer Einrichtung bzw. eines Abschlusses in der Datenbank anabin abhängig. Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Die Akkreditierung durch die ACQUIN spielte laut der Antwort der KMK wie von @stefhk3 vermutet keine Rolle. Ich werde mal bei dem Wissenschaftsministerien meines Bundeslandes nachfragen, aber es werden laut ihrer Website keine Einzelfallentscheidungen getroffen.

Wie der Abschluss wirklich bewertet wird ist am Ende also fraglich bis jemand eine Zeugnisbewertung durchführen lässt und das Ergebnis veröffentlicht.

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