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Neue IU Forschungsarbeit: Ist die Bewertung von Freitext-Aufgaben durch die KI gerechter?


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Am 13.4.2024 um 11:26 schrieb KanzlerCoaching:

Beim Lesen schießt mir ein Gedanke durch den Kopf:

 

Durch KI generierte Lehrbriefe werden vom Studierenden durch KI generierte Hausarbeiten/die Thesis in Prüfungen gearbeitet, was wiederum eine KI korrigiert und bewertet.

Ob die KI sich schlechter bewertet 😂

 

Der Gedanke ist wirklich lustig 😅.

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Hallo zusammen,

Vielen Dank für die spannende Diskussion zur Studie.

 

Grundsätzlich haben wir für die Studie vergangene Klausurinhalte verwendet. Diese sind vollkommen anonymisiert worden und unterliegen somit nicht den strengen Auflagen des Datenschutzes, damit Rückschlüsse auf individuelle Personen oder Daten ausgeschlossen sind.

 

Darüber hinaus möchten wir auch bezüglich der etwaigen Vermutungen in nicht-IU Kanälen, gerne noch einmal kommunizieren, dass bei Klausuren immer eine individuelle Überprüfung durch die Hochschullehrenden stattfindet - sowohl bei MC als auch bei offenen Fragen. 

 

Schriftliche Arbeiten werden einer automatisierten Plagiatsprüfung unterzogen, aber auch hier erfolgt die Bewertung ausschließlich durch die Lehrenden. Wir stellen zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Hoheit der Prüfungsbewertung somit bei den Hochschullehrenden liegt. Am Status-Quo bei der Beurteilung hat sich also nichts geändert. Jegliche Änderungen werden transparent an unsere Studierenden kommuniziert, insofern wir zukünftig auf eine publizierte KI-Technologie im Bereich der Benotung zurückgreifen.

 

Wir hoffen, mit der Beantwortung weitere Klarheit geschaffen zu haben.

Viele Grüße

 

Louisa (Leitung Student Relations & Community(

IU Internationale Hochschule

 

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vor 41 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Grundsätzlich haben wir für die Studie vergangene Klausurinhalte verwendet. Diese sind vollkommen anonymisiert worden und unterliegen somit nicht den strengen Auflagen des Datenschutzes, damit Rückschlüsse auf individuelle Personen oder Daten ausgeschlossen sind.


Die Frage war nicht, ob personenbezogene Daten genutzt wurden, sondern wo die Einwilligung gegeben wurde, und wo diese widerrufen werden kann. 

 

Kann dies als Bestätigung verstanden werden, dass hier keine Einwilligung gegeben worden ist, und die IU diese Daten ohne Zustimmung nutzt?

 

Wie bei allen anderen aktuellen Streitfragen zum Training von KIs auch, ist hier (auch) das Urheberrecht relevant, nicht nur die DSGVO.

 

Nutzt die IU diese Daten also ohne Zustimmung zum Zweck des KI-Trainings? Oder gibt es einen Passus, der diese Nutzung erlaubt? Wenn ja: Wie kann diese Zustimmung widerrufen werden?

 

Bearbeitet von DerLenny
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vor 5 Stunden schrieb DerLenny:

Die Frage war nicht, ob personenbezogene Daten genutzt wurden, sondern wo die Einwilligung gegeben wurde, und wo diese widerrufen werden kann. 

Gilt die Regel mit der Einwilligung bei anonymisierten Daten noch, sofern die Daten nicht (Re)-identifizierbar sind? Antworten auf Klausurfragen, bzw. Multiple-Choice sollten imo nur schwer zurückverfolgbar sein.

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vor 1 Stunde schrieb TheHumanHunter:

Gilt die Regel mit der Einwilligung bei anonymisierten Daten noch, sofern die Daten nicht (Re)-identifizierbar sind?

 

Da es hier nicht um Daten einer Person geht, sondern um von einer Person erstellte Sprachwerke,  ist neben der DSGVO auch das UrhG zu berücksichtigen. 

 

 

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