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stefhk3

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Beiträge von stefhk3

  1. vor 11 Stunden, Alanna schrieb:

    Nur in Hagen zahlt man die belegungsunabhängige Semestergebühr genau so lange, wie man immatrikuliert ist.

    Ist dem so? Dazu muesste sich das Gebuehrensystem sehr geaendert haben, bisher waren die Gebuehren immer belegungsabhaengig (man bezahle pro Modul), das einzige unabhaengige waren die 11 Euro im Semester Studierendenschaftsbeitrag, das ist strenggenommen keine Studiengebuher und jedenfalls schon von der Hoehe nicht relevant.

  2. vor 19 Stunden, Lydia97 schrieb:

    Ich bin als Teilzeit-Studentin immatrikuliert.

    Damit scheidet Bafoeg aus. Wenn Du vollzeit studieren wuerdest, koenntest Du Bafoeg erhalten (m. W. auch mit Wohnpauschale, fuer das Studenten-Bafoeg [anders ist es beim Schueler-Bafoeg] kann man Wohnpauschale erhalten, wenn man eine eigene Wohnung hat, egal, ob das "noetig" ist), gegeben die Altersgrenze wird nicht ueberschritten und das Einkommen/Vermoegen ist nicht zu hoch. Wenn die Eltern unterhaltpflichtig sind, wird das angerechnet, auch wenn Du Dich mit Deinen Eltern streitest usw.

  3. Warum sollte es? Bestenfalls wird ein neuer Musterstudienplan erstellt. Es gibt ja eh keinen "Klassenverband" o. ä. Die Änderung dürfte in erster Linie fürs Bafög relevant sein, wo man jetzt ein Semester länger Befög beziehen können müsste. Sonst studiert eh jeder, so schnell wie er will oder kann.

  4. Eure Steuerklasse ist 4/4, Ihr rutscht in gar keine andere Steuerklasse. Dieses "wenn ich mehr verdient, komme ich in eine andere Steuerklasse" ist Unsinn, auch wenn es sich hartnäckig hält. Und nochmal: Einfach keine Steuererklärung machen, dann müsst Ihr auch nichts nachzahlen.

    Mit Deinen Steuerangelegenheiten stimmt was nicht, Du hast was übersehen, oder  wohnst in Takatukaland, dessen Steuersystem mag so sein.

  5. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf hochschulkompass.de, als Seite der HRK duerfte das mit die aktuellste Quelle sein. Bei Studienform Fernstudium waehlen und man bekommt Fernstudiengaenge in Deutschland (Ausland ist nicht enthalten). Die ZFU ist insofern nicht ideal, als dass diese fuer die staatlichen Angebote nicht zustaendig ist. 

  6. Am 4.4.2019 um 16:31 , Weasel schrieb:

    Solche Aenderungen sind traditionell weniger der Fernuni zuzuschreiben, sondern den Kommunen. Im Falle Eschweiler (Lippstadt kenne ich nicht) soll die fruehere Schule, in der das Regionalzentrum bisher war, zugunsten von Wohnbebauung abgerissen werden. Ein Ersatzquartier ist zwar geplant als Teil eines grosseren Neubaus in der Innenstadt, den gibt es aber noch nicht (wobei es da auch noch Aenderungen gegeben haben kann, vielleicht gibt es auch keinen Ersatz, aber die Schliessung war eine Folge staedtischer Entscheidungen).

  7. vor 6 Stunden, Steffen85 schrieb:

    Wenn man zusammen veranlagt wurde, ist man sehr wohl verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. [1]

    Das gilt nicht bei 4/4 - das sagt auch die Quelle:

    • Wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben.

    IV mit Faktor ist was anderes als 4/4. Bei 4/4 ist keine Steuererklaerung noetig.

    Und bei 4/4 kann aus der Lohnsteuer alleine keine Nachzahlung kommen. Wenn es bei Dir so ist: In Zukunft keine Steuerklaerung machen, dann gibt's auch keine Nachzahlung (wobei hier sicher Gruende vorliegen fuer die Nachzahlung und der Schreiber uebersieht was, aber wenn es wirklich 4/4 waere, keine sonstigen Einkuenfte vorlaegen usw. waere es vollkommen ok keine Steuerklaerung zu machen).

     

  8. Das kann eigentlich nur sein, wenn Du zusätzliche Einnahmen hast, die wären aber miteinzuberechnen für das Einkommen für den Rechner. Beim reinen Arbeitseinkommen gibt es an sich keine Nachzahlung (Du wärest ja nicht einmal verpflichtet,eine Steuererklärung zu machen). Und in keinem Falle gibt es generell "die Steuernachzahlung".

  9. Am 14.8.2019 um 15:10 , Pagani Huayra schrieb:

    wo es doch in der Automobilwirtschaft bergab geht.

    Solche Untergangsphantasien wuerde ich nicht ernst nehmen. Ich gehe jetzt auf die 50 zu, es gab kaum eine Zeit, wo die deutsche Automobilindustrie nicht (nach Meinung der Untergangspropheten) vor dem Kollaps stand. Und sie steht heute nicht schlechter da als vor 50 Jahren.

    Ueberhaupt waere ich vorsichtig mit Untergangsszenarien. Ganz Deutschland sollte in den 80ern (laut den Untergangspropheten) zum Entwicklungsland absteigen und Japan die Weltwirtschaft uebernehmen. Ist nicht ganz so gekommen, die Leute, die damals als Kinder gezwungen wurden japanisch zu lernen, zwingen jetzt ihre Kinder chinesisch zu lernen

  10. Das ist natuerlich alles seeehr diskutabel, z. B. die "umfangreichen mathematischen / formalen Kompetenzen" bei "beispielsweise Biologen" lassen sich diskutieren. Und dass Ingenieure "originäre Gewinnung" "naturwissenschaftlicher Erkenntnisse" betreiben, oder dies staerker tun als Informatiker, waere mir auch neu. Ich bin ueber den Ausschluss von Informatikern auch gestolpert, und dachte, das waere eine fehlerhafte Darstellung, scheint aber nicht so zu sein. Aber da muss man sich wohl mit abfinden

  11. vor 2 Stunden, Annette1978 schrieb:

    Ich habe eben eine Email geschrieben was der Inhalt des Studierendenausweises ist. Mal sehen, wie die IUBH antwortet.

    Ich weiss nicht, was Du erwartest, aber es ist nur ein Bescheinigung, dass Du bei der IUBH studierst. Punkt. Mehr kann auch die IUBH nicht sagen. Der Studentenausweis gilt an sich nirgendwo als Fahrkarte, das ist einfach so. Nur wenn man ein Semesterticket erworben und dafuer bezahlt hat (Studenten fahren nirgendwo kostenlos, auch wenn der Volksmund das vielleicht so sagt), kann man mit dem Semesterticket (das naemlich eine Fahrkarte ist), fahren, und der Studentenausweis und das Semesterticket sind normalerweise das gleiche Dokument. Dein Studierendenausweis ist aber keine Fahrkarte.

  12. Ja, ja, habe ich schon verstanden, die FAZ aber nicht. Ich jedenfalls erhalte bei Benutzung die Aussage (als Teil der Grafig) "X Prozent aermer" bzw. "Y Prozent reicher". "Arm" und "reich" beziehen sich nach gaengigem Sprachgebrauch auf Vermoegen.

  13. Dass die meisten Menschen die Einkommen der andern falsch einschätzen, ist eigentlich bekannt (also denjenigen, die Statistiken lesen können, die meisten können das nicht, deswegen schätzen sie auch die Einkommen falsch ein). Z. B. liegt das mittlere Nettoeinkommen der deutschen Singlehaushalte bei knapp 1400 Euro. Im Lichte dieser Zahl sind Diskussionen, ob man von 3000 Euro leben kann oder ob die 100000 Jahreseinkommen nach drei Jahren im Beruf eine Selbstverständlichkeit sind, wie sie in bestimmten Internetforen geführt werden, absurd. Es gibt aber offenbar genug Leute, die glauben, dass nur absolute Versager keine 100000 verdienen.

    Übrigens bringt die FAZ Einkommen und Vermögen durcheinander. Es wird nach Einkommen gefragt, dann heißt es aber "X Prozent sind reicher/ärmer" .- die sind nicht reicher oder ärmer, die verdienen mehr oder weniger. Das ist nicht das gleiche. Berufseinsteiger können gut verdienen, aber kaum Vermögen haben. Umgekehrt gibt es Vermögen, die wenig Ertrag bringen und deren Besitzer vergleichsweise wenig Einkommen haben.

  14. Bei der Deutschen Bahn scheint es aktuell überhaupt keine Studentenvergünstigungen mehr zu geben. Früher gab es die BahnCard für Studenten bis 27 ermäßigt, das gilt aber inzwischen offenbar für alle unter 27.

    Ansonsten ist es den einzelnen Anbietern von Vergünstigungen überlassen, welche Bedingungen sie setzen. Oft gibt es eine Altersgrenze, bisweilen muss es auch Vollzeitstudium sein. Private Anbieter (Kino usw.) sind oft recht großzügig, aber einen Anspruch gibt es nicht.

  15. vor 58 Minuten, Vica schrieb:

    Irgendwie schon. Aber dann muss Oma Wilhelmine sich so auch nennen dürfen, denn sie hat für jeden ein offenes Ohr und kann toll Tipps geben. Jeder, der 1 Stunde zum Kaffeetrinken zu ihr kommt, geht als neuer Mensch wieder raus. Wo zieht man da die Grenze?

    Nach meinen bescheidenen Erfahrungen mit Coaches etc. sehe ich allerdings nicht, warum Oma Wilhelmine nicht psychologisch tätig sein soll. Seichter als bei den Coaches kann es auch nicht sein.

  16. So ist es auch. Psychologe ist nicht geschützt. Die Schranken der Benutzung sind allenfalls Irreführung. Und da sagte dieses Urteil sinngemäß, dass das Publikum bei "Psychologe" einen akademisch ausgebildeten Psychologen erwartet. Warum das bei einem Bachelor nicht gegeben sein soll (gerade wenn ein kürzerer Master mit fachfremden Bachelor reicht), kann niemand schlüssig erklären. Auch der BDP nicht,

  17. Hat die Euro-FH für den gesetzlichen Schutz eine Quelle? Denn eigentlich ist Psychologe nicht gesetezlich geschützt. Es gibt zwar dieses Urteil, aber das ist kein gesetzlicher Schutz, dafür müsste es ein Gesetz geben. Das gibt es aber gerade nicht, z. B. der §132a StGB nennt die Berufsbezeichung "Pschologe" nicht (aber "Psychologischer Psychotherapeut"). Das Urteil spricht übrigens nicht von Diplom-Psychologe, auch wenn das der BDP gerne behauptet. Das spricht nur von wissenschaftlichem Hochschulabschluss oder so (ich habe den Text nicht zur Hand). Damals gab es nur das Diplom. Ein Bachelor ist aber auch ein Hochschulabschluss, dass dieser dem Urteil nicht entsprechen soll, ist eine grosszügige Auslegung des BDP (immerhin hat der BDP inzwischen mitbekommen, dass es kein Diplom mehr gibt, nachdem man noch Jahre nach dem Ende der Möglichkeit auf Diplom zu studieren, behauptet hat, man sei nur mit Diplom Psychologe).

    Übrigens spricht die Euro-FH auch davon "um als Psychologe zu arbeiten..." - das ist nun nochmal was anderes. Es gibt ja überhaupt keine strenge Definition davon, was "als Psychologe arbeiten" überhaupt ist. Wenn es Heilbehandlungen sind, gibt es Einschränkungen (nicht nur "als Psychologe"), aber als "Psychologischer Berater" darf jeder arbeiten. Ist das keine Arbeit "als Psychologe"?

  18. vor einer Stunde, Seba89 schrieb:

    " Ich persönlich kann in diesem "fiktiven Beispiel" übrigens auch keine neue Aufgabenstellung erkennen. Lediglich genauere Hinweise, wie der zu schreibende Text aufgebaut sein soll (Absätze), die in der ursprünglichen Aufgabenstellung in der Tat nicht zu erkennen waren. "

    Das sind zwei unterschiedliche Aufgaben, die den selben Sachverhalt betreffen:
    In der einen sollen pro Text drei Angaben samt Belegen und am Ende ein ausformulierter Text stehen.
    In der anderen soll zu jeder Angabe ein Text stehen, samt Arbeitshinweisen die dafür erfüllt sein sollen.

    Also, wenn die reale Situation so war, ist es kein Wunder, dass Du keine Zustimmung bei der Schulleitung findest. Es gibt naemlich einen Unterschied zwischen einem Text und einem Absatz. Die Fragestellung war, einen Text mit drei Beispielen zu schreiben. Dies wurde dann dahingehend spezifiziert, dass es pro Beispiel einen Absatz geben soll (also drei Absaetze in einem Text, keine drei Texte). Das ist keine andere Aufgabenstellung. Ich fuerchte, der Fehler liegt auf Deiner Seite.

  19. Also mir scheint, dass wir hier nur Spekulationen zustande bringen. Das zustaendige Suedafrikanische Konsulat muesste hier doch weiterhelfen koennen. Kann sein, dass das nicht so einfach ist, aber ein Suedafrikaner, der nach Deutschland einwandern will, hat es vermutlich noch schwerer.

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