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CrixECK

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Beiträge von CrixECK

  1. Am 20.2.2024 um 06:05 schrieb der Pate:

     

    Dann glaube ich weiß ich wer du bist, kann das sein? Mir hat bei einem meiner letzten Teilnahmen an der LKS in einer Vorstellungrunde, das war damals so dass man immer mal gewechselt ist um im 1:1 sich etwas kennenzulernen, einer (sinngemäß) gesagt "Ich bin durch den Blog eines Users namens "der Pate" auf fernstudium-infos.de hier auf die LKS aufmerksam geworden"... damals musste ich Lächeln und sagen "das bin ich". Bist du das?

     

    Das "Komische" ist. Ich habe mich gestern Abend mal wieder mit dem Thema Promotion beschäftigt. Habe sogar ein bisschen was zusammen getragen und aufgeschrieben. Aber ich habe dafür auf lange Sicht einfach keine Luft. Muss das mal sacken lassen und dann ist die Frage ob die Profs der LKS mich überhaupt noch nehmen würden.

    Nein, das war ich nicht - und auch mein Bekannter kann es nicht gewesen sein (der hat aber mal mit Dir telefoniert); das passt zeitlich nicht. Wir haben 2020 angefangen, da warst Du schon weg. Also hast Du mindestens drei Leute zur LKS gebracht.

    An der LKS sind nun eine Menge neuer, junger Professoren bzw. Professorinnen. Martin Fischer zB ist im Ruhestand, ebenso Walter Junghans. Auch trifft man sich nicht mehr im Schloss Engers, sondern im deutlich besseren KSI in Siegburg / Bonn. 

     

    Denk gerne weiter über das Thema Diss nach ;) Mir hat der ganze Prozess über die LKS aber auch und vor allem das jetzige Schreiben viel gegeben.

  2. Hallo Pate,

    sehr schön von Dir wieder zu lesen!

    zumindest hast Du durch Deine Beiträge in diesem Forum zwei Personen zur LKS gebracht, die nun auch dort ihre Betreuungszusage für die Dissertation haben.

    Viel Erfolg für deinen beruflichen Weg, klingt alles sehr spannend, was Du berichtest!

  3. vor 18 Stunden schrieb Markus Jung:

    Update zu diesem Studiengang: Dieser wurde laut IU reakkreditiert, die Bezeichnung des Studiengangs ändert sich aber von „B.A. Pädagogik für Bildung, Beratung und Personalentwicklung“ zu  „B.A. Erwachsenenbildung, Beratung und Personalentwicklung“.

    Mal eben aus Pädagogik Erwachsenenbildung gemacht... Die IU sollte sich vielleicht mal Gedanken machen, wo man überhaupt steht. "Pädagogik für Personalentwicklung" entspricht quasi der Definition von Betriebspädagogik von Rolf Arnold (TU Kaiserslautern). Erwachsenenbildung widerum ist etwas ganz anderes, nämlich ausserhalb des Unternehmens - Personalentwicklung ist innerhalb des Unternehmens. So zumindest die Sichtweise der Berufs- und Betriebspädagogen. 

  4. Nur Citavi ergibt wirklich Sinn. Zumindest für eine Dissertation - Citavi kann auch Literaturverwalten, ja. Aber hauptsächlich ist es eine Wissensdatenbank, in der Literatur durch PDF eingelesen, Markiert, parapharsiert, kommentiert, sortiert, mit Schlagworten versehen, etc. werden kannn. Es gibt eigentlich nichts, was nicht geht.

    Ich habe Endnote für meine ersten Diplomarbeiten genutzt - und für BWL und Jura war das auch echt ok. Aber nun erkenne ich die Vorteile von Citavi und kann nicht mehr ohne. Zumal es eben über die FernUni kostenlos ist.

    Ich kenne alleine 3 Doktoranden (überzeugte MAC-User) die sich nur für Citavi ein neues Win-Notebook gekauf habent...

  5. vor 7 Stunden schrieb Anna15:

    Weiß jemand, ob es eine Fernhochschule gibt bei der man mit BWL-Bachelor einen Master in Richtung Informatik machen kann.

    Dipl. Wirtschaftsinformatik gibt es an der staatlichen FH Zwickau als sog. Aufbaufernstudium. Es empfiehlt sich aber sehr, zu den freiwilligen Präsenzphasen (Samstags, drei bis vier mal im Semester wenn ich mich richtig erinnnere) anzureisen, da man zum einen Kontakte knüpft und zum anderen der Stoff gut eingegrenzt wird. Der Studiengang ist sehr familiär, da jedes Jahr nur rd. 10 Studenten anfangen, die Kosten sind sehr überschaubar (rd. 1.200 € für den ganzen Studiengang zzgl. Hotel und Fahrt)

  6. Am 17.8.2022 um 11:21 schrieb unrockbar:

    Ganz ehrlich, such das Weite. Mit Leitungserfahrung kommst woanders auf mindestens eine E13, mit Glück sogar E14. Dein Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen bei der Einstufung.

    Einen neuen Master braucht man meiner Meinung nach nicht zwingend. Wir haben fast 2 Jahre einen neuen Chef gesucht. Niemand wollte es machen für eine E14, also es gab immer Halte-Angebote von deren Arbeitgebern, sodass sie am Ende doch nie zu uns kamen. Und sowohl die alte als auch die neue Chefin sind "nur" GeWi Menschen.

    Es kommt immer auf die größe der Verwaltung, auf die Ebene (Kommune, Bund, Land) und die Aufgabe an. Ob dann eine E13 viel oder wenig ist bestimmt sich nach den Aufgaben - nicht nach der Frage, ob man Mitarbeiter führen soll. Da geht es auch um die Qualifikation der Mitarbeiter, die man führen soll.

     

    Niemand wollte eine E14 machen? Manche Stellen sind erkennbar "unerfüllbar" d.h. die inhaltlichen Anforderungen / Erwartungen sind nicht zu leisten - dort hat man dann vermutlich Aufgaben zusammengefasst, um Stellen zu sparen. Oder es ist erkennbar nicht in den rd. 40 Stunden zu leisten, die man wöchentlich arbeiten soll.

     

     

  7. vor 18 Stunden schrieb firefly:

     

    die Euro-FH wirbt damit, dass sich durch einen Erstabschluss in BWL bzw. Wiwi der MBA Studiengang deutlich verkürzt, es sind im Schnitt von der Anerkennung von 50 ECTS die Rede. Würdet ihr es für euch in Betracht ziehen und wenn ja oder nein, warum?

    Es kommt darauf an, welche Module man noch belegen kann. Wenn da irgendwelche megaspannenden Bereiche sind, kann das aus meiner Sicht ganz sinnvoll sein - wenn man den Bereich dann auch in einer Masterarbeit beleuchten kann und die Kosten überschaubar sind.

     

    Allerdings spricht der klassische MBA-Ansatz ja gegen die von mir skizzierte Spezialisierung. Und ein solcher Euro-FH-Shorttrack-MBA ist keinesfalls gemeint, wenn in Stellenanzeigen von "gerne mit MBA oder Promotion" gesprochen wird.

  8. vor 9 Stunden schrieb Bibii:

    Aber würde doch lieber an der uni hagen studieren.

    Welche "Uni Hagen" meinst Du denn? In Hagen gibt es nur eine einzige Universität - und das ist die FernUniversität. Die Stadt Hagen führt dies sogar als Namenszusatz auf den gelben Ortseingangsschildern: "Hagen - Stadt der FernUniversität."

  9. vor 18 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

    Hallo in die Runde,

    nachdem ich mich im vorletzten Modul ja so intensiv mit der Lesbarkeit von Behördensprache (oder besser der fehlenden) befasst habe, habe ich mir die Statistik für mein derzeitiges Paper angesehen.

     

    Readability

    Flesch index: ist bei mir naja mit 37.69/100 ideal sind 60 bis 70 sprich da ist noch Luft nach oben.

    Gunnig Fog index: 13.37/20 nur sollte man sich hier 0 nähern.

     

    Habt ihr so etwas schon mal für eure Texte angeschaut? Wie sorgt ihr für eine verbesserte Lesbarkeit/Readability? Oder ist euch das total egal? Ich habe z.B. keine Anhaltspunkte gefunden, dass Journals da unbedingt Wert drauf legen.

    Inhaltlich geht es aus meiner Perspektive nicht um die "Lesbarkeit" des Textes - das regelt nämlich die Schriftart und Schriftgröße - sondern um die "Verständlichkeit". Und verstehen ist ein subjektiver Vorgang.

     

    Der Grundansatz jedes Textes muss deshalb aus meiner Sicht die Adressatenorientierung sein. Für alle meine Sätze versuche ich sie so kurz wie möglich zu fassen, zähle dann auch Silben und wähle das Wort, mit den wenigsten Silben, sofern es aus meiner Sicht sprachlich eine nahezu identische Bedeutung hat.

    Ich schreibe als Behörde an einen Rechtsanwalt ein wenig anders, als an einen "gewöhnlichen" Bürger. In beiden Fällen muss ich  bestimmtes Fachvokabular verwenden, weil mir das Gesetz diese Wörter vorgibt. Der Unterschied ist dann bei mir, dass ich das Fachwort für den gewöhnlichen Bürger noch einmal erläutere oder ein Beispiel bringe - beim Rechtsanwalt setze ich diese Begriffe voraus (was manchmal aber auch ein Fehler ist).

     

    Ein automatisierter Index wird aber den erläuternden Text dennoch schlechter bewerten, weil dort sprachlich seltene und ungewöhnliche Sätze vorkommen. Dass der komplizierte Satz in Folgesatz erläutert wird, findet (zumindest in meinem rumgespiele in Flesch) keine erkennbare Beachtung. Ich persönlich halte diese Index Dinger deshalb für ungeeignet, um fachliche Artikel zu bewerten. 

    Ich habe mal Abschnitte aus dem Exposee für meine Diss genommen und bekomme bei Flesch von 6 bis 64. Im Abschnitt mit 6 sind deutlich mehr Fachbegriffe verwendet, für die es aber keinen Ersatz gibt, eben weil es feststehende Ausdrücke sind.

     

    Ein Paper muss aus meiner Sicht vor allem inhaltlich unangreifbar sein. Dies ist das Qualitätsmerkmal - und dies würde ich niemals für eine vermeintlich (!!) bessere Verständlichkeit opfern.

     

     

     

     

  10. vor 3 Stunden hat Markus Jung geschrieben:

     

    War es nicht schon immer so, dass die Prüfer:innen die Bewertungskriterien festlegen und dabei oft auch auf die Sprache (Rechtschreibung aber zum Beispiel auch verständliche Formulierungen) Wert gelegt wurde und diese in die Bewertung mit eingeflossen ist?

    Selbstverständlich. Und dies ist auch richtig so.

     

    Gendersternchen, Binnen_I, Binnen_Doppelpunkte hingegen entsprechen nicht der deutschen Sprache nach Duden. Da gemäß § 23 I VwVfG die Amtssprache deutsch ist, müssten dann in konsequenter Anwendung der Rechtslage diese Schreibweisen als Rechtschreibfehler behandelt werden. Und ja, Hochschulen fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

  11. vor 7 Stunden hat developer geschrieben:

     

    Ich verstehe gar nicht, wie einem so etwas mehrfach unabsichtlich reinrutschen könnte. Die deutsche (und auch die englische) Sprache ist dann doch so individuell, dass es schon einem Wunder gleichkäme, wenn man denselben Sachverhalt in derselben Art und Weise ausdrückt, das vielleicht noch mehrfach.

    Ein Plagiat ist nicht nur, wenn wortgleich etwas geschrieben wird - sondern auch bereits ein nicht gekennzeichneter Gedanke / Schlussfolgerung / Bewertung.  Den Satzbau umstellen, Wörter durch Synonyme austauschen, etc.: es bleibt ein Plagiat, wenn die Quelle nicht gekennzeichnet wird. Vereinfachtes Beispiel: Original" Das Resultat war großartig" - Plagiat: "Das Ergebnis war fantastisch".

     

    So etwas passiert nicht zufällig (wenn es häufiger passiert), das sehe ich genau wie Du. Aber dass es an der ein oder anderen Stelle unbewusst passiert, kann ich mir schon vorstellen.

  12. Am 6.3.2021 um 19:04 hat HeinerTown geschrieben:

     

     Meine Frau ist bei den Big Four der Beratungsunternehmen, sie ist quasi für Bayern München tätig. Die sind uns vermutlich 10 Jahre voraus, wohl eher mehr als weniger.

     

     

    Also da musste ich doch herzhaft lachen. Diese vier glauben, sie seien Bayern München. Aber bisher habe ich in jedem Mandat, das ich an eines dieser vier Unternehmen erteilt habe, festgestellt, dass sie doch eher im unteren Mittelfeld spielen... Es gibt natürlich dort auch echte Profis, weil sie eine winzige Nische bespielen - aber die Masse dort ist biederes 08/15. Oder aber ich habe bisher immer diese Personen zugeteilt bekommen, das kann auch sein.

     

    PWC, KPMG, BDO und EY haben zumindest bei mir nachweislich gezeigt, dass ich denen in der Regel mindestens ebenbürtig bin. Deren Vorträge sind allerdings noch im Charme der 2000er Jahre...

  13. vor 6 Stunden hat der_alex geschrieben:

    @developer: war von meiner Seite auch sarkastisch gemeint, und du hast dieses ja erkannt.

    Ich wollte nur anspielen, dass dieses "Gehalt" € 4619,20  so niedrig ist, dass es sich quasi um eine eine Halbtagsstelle mit  20 Stunden/Woche handeln muss und dann ein gutes Gehalt darstellt.

     

    ...und leider ist das ein Gehalt bei 40 Stunden / Woche...grausig niedrig.

    Ernsthaft, das ist so schlecht für IT und für Bayern, geht gar nicht. Und schon gar nicht bei den heftigen Anforderungen.

    Ich meine im Kopf zu haben, dass zumindest die ITler beim Bund 1.000 € netto / Monat oben drauf bekommen, weil eben gefragte Tätigkeit. Bringt für München aber vermutlich nichts - schließlich muss man für Bayern ja ohnehin kräftig Schmerzensgeld bekommen  ;)

     

    Das Problem ist, dass der ÖD aufgrund des Tarifvertrages an bestimmte Grenzen gebunden ist, die er nicht überschreiten darf. Zumindest nicht offiziel und in großen Behörden :D Dass dies zu einem Personalmangel führt ist kein Wunder. Die fehlende regionale Unterscheidung tut ihr übriges. Denn bestimmte Gehälter des ÖD sind in einigen Regionen Deutschlands über dem Schnitt - in anderen eben (deutlich) darunter.

  14. vor 3 Stunden hat pfhler geschrieben:

    Die Uni Kiel achtet hier also explizit auf Datenschutz und Freiwilligkeit, insofern ist das Urteil des OLG Schleswig nachvollziehbar.

    Gemäß dem OLG in NRW handelt die Uni Kiel allerdings nicht korrekt, weil sie angeblich zu Beweiszwecken die Bild- und Tondaten sogar speichern muss...

    Seit wann hat denn ein OLG etwas zu den Klausuren gesagt? Es waren Verwaltungsgerichte. Insbesondere das OVG und das VG in Schleswig sind bundesweit für ihre sehr seltsame Spurchpraxis bekannt. Dies rührt aus der Geschichte des Gerichtes her, da viele Jahrzehnte SH zum VG Bezirk Lüneburg gehörte (Niedersachsen). Nun sind die Kammern bemüht ganz besonders zu zeigen wie toll sie sind, aber die Ergebnisse der Urteile sind teils einfach nur inkonsequent und eine ABM für die Kollegen in Leipzig - und natürlich die Kanzleien in Kiel. Mit anderen Worten: Schleswiger Urteile haben oft nicht einmal Bedeutung für Schleswig-Holstein, geschweige denn, dass sie in Deutschland Beachtung finden - höchstens als Basis für einen Scherz.

     

    Davon ab interepretierst Du zuviele Dinge in Urteile rein, die da nicht gesagt werden. Den vermeintlichen Widerspruch müsste jetzt  Leipzig klären, wenn es überhaupt ein tatsächlicher Widerspruch ist - ich habe die Urteile und Begründungen nicht durchgearbeitet. Nur aufgrund "die einen speichern, die anderen nicht" einen Widerspruch zu vermuten, greift möglicherweise zu kurz.

     

    Rein rnteressehalber: Bist DU selbst Jurist?

     

     

  15. vor 22 Minuten hat pfhler geschrieben:

    Das ist mir bekannt, aber diese Sichtweise kommt hier ja gar nicht in Betracht, weil die FernUni ja in den letzten Monaten Open Book-Klausuren ohne Videoüberwachung hat schreiben lassen. Da kann sie sich jetzt schlecht auf den Standpunkt stellen, dass diese Datenerhebung für die Vertragserfüllung erforderlich wäre.

    Es geht nicht um die FernUni, wenn ich das richtig sehe. Die Entscheidung trifft nämlich gemäß der PO der Prüfende, nicht die FernUni. Wenn Prof. XY sagt, dass er die Klausur nur unter diesen Bedingungen durchführt, dann ist es egal, ob ein anderer Prof. ABC eine Open-book Klausur durchgeführt hat.

  16. vor 1 Stunde hat pfhler geschrieben:

     

     Allein für die Videoüberwachung bedarf es ja schon gemäß DSGVO einer freiwilligen Einwilligung. Freiwillig heißt im rechtlichen Sinne, dass ich keine negativen Konsequenzen zu erwarten habe, wenn ich eine Einwilligung nicht erteile.

    Etwas unpräzise wie Du es formulierst und in dieser Allgemeinheit deshalb falsch. Schau mal in die entsprechende Kommentierung (z.B. BeckOK Datenschutzrecht § 7 Rn. 40). Das Koppelungsverbot greift nämlich nicht, wenn die Datenerhebung für die Vertragserfüllung erforderlich ist - und genau dies ist Sichtweise der FernUni.

     

    Beispiel: Wenn ich etwas auf Rechnung bestelle, kann ich nicht auf "freiwillig" pochen, wenn bestimmte Daten benötigt werden um meine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Telefonnummer ist dafür zB nicht erforderlich - mein Geburtsdatum und Geburtsort vermutlich schon. Gebe ich die Daten nicht preis, kann ich eben nicht auf Rechnung bestellen. Die DSGVO wird in Bezug auf "Frewilligkeit" aber nicht verletzt.

     

    Wir werden ja in den kommenden Tagen sehen, wie die Sache ausgeht. In 8 Tagen darf er ja schon zur Klausur antreten...

  17. vor 7 Minuten hat TomSon geschrieben:

    Und jetzt klagt jemand gegen die Corona-Alternative. Dass es ein Jura-Student ist, macht Sinn. Denn der weiß garantiert, dass er die Fernuni überhaupt nur auf diesem Umweg (Datenschutz und Schutz der Privatsphäre) kriegen kann. Viel wichtiger als die Frage, ob Online-Klausuren okay sind oder nicht, ist die Frage, was derjenige tatsächlich für ein Ziel verfolgt. Vielleicht geht es auch nur darum, dass David Goliath ärgern will.

    Es wird folgendes passieren: Die FernUni wird erklären, dass die Aufnahmen der Studenten gelöscht werden, sobald die jeweiligen Klausurnoten rechtskräftig wurden (d.h. nach Ablauf der Widerspuchsfrist gegen den Notenbescheid).

    Dass entspricht dann aus meiner Sicht auch dem Willen des Klagenden. Das Ziel "gar keine Aufnahme" wird nicht zu erreichen sein, da die Uni mit "Beweiszwecken" argumentieren kann.

  18. vor 25 Minuten hat pfhler geschrieben:

    In der Prüfungsordnung der FernUni sind keine Klausuren festgeschrieben.

    Prüfungsordnung der Fernuniversität Master Wiwi

    § 13 Modulabschlussprüfungen. (1) Modulabschlussprüfungen sind die Klausur und die Portfolioprüfungen.

     

    Prüfungsordnung der FernUniversität Master/Bachelor/EJP Jura: Klausur ODER Hausarbeit ODER Seminar etc.

    Aber: "Die Art der Prüfungsform bestimmt die/der Prüfende." Nicht der Universität entscheidet darüber, welche Prüfungsform angewendet wird, sondern der/die Prüfende! Wenn also ein Prof sagt, dass er eine Klausur haben will, dann kann die Universität da rein gar nichts machen - Freiheit der Lehre.

  19. vor 32 Minuten hat pfhler geschrieben:

     

     

    Und ja, natürlich kann man Verträge ändern, wenn beide Seiten zustimmen. Das ist hier nicht der Fall. Es wurden Klausuren mit Videoüberwachung und Speicherung der Aufnahmen eingeführt ohne den Studenten eine Alternative anzubieten. Und Alternativen gibt es nun wirklich mehr als genug. Fast alle Hochschulen arbeiten momentan auch mit Open Book-Klausuren oder Klausurersatzleistungen wie Hausarbeiten. Auch die FernUni Hagen hat das bis jetzt so gehandhabt.

    Die Uni könnte sich auch auf den juristisch unanfechtbaren Standpunkt stellen: Wir führen nur Präsenzklausuren durch. Über die Durchführung entscheidet dann am Tag der Prüfung das örtliche Gesundheitsamt.

     

    Ob es dazu Alternativen gibt, ist unerheblich, denn es gibt eine gültige Prüfungsordnung.

  20. vor 6 Minuten hat pfhler geschrieben:

     

    Nun ist man aber an einer staatlichen Universität kein Kunde. Die Universität hat einen Auftrag und wird dafür aus Steuermitteln finanziert.

    Und jeder Student akzepziert durch Einschreibung eine bestimmte gültige Prüfungsordnung. Diese kann aber nun wg. Verfügungen des örtlichen Gesundheitsamtes maSgW nicht umgesetzt werden. Nun bietet die Hochschule im eigenen Ermessen eine Alternative an, bei der sie gewährleistet sieht, dass gerechte Bedingungen bestehen.  

     

  21. vor 30 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

    Das ist die Erwartung, was aber ist der Unterschied? Nur weil es in einer Fachrichtung erstmalig gemacht wird, macht es das ja nur für die Fachrichtung nicht aber für dir Methode zum Pilotprojekt. Und nur darauf bezog sich mein obiger Kommentar.

    Ich habe das "Pilotprojekt" in dem Zusammenhang des Artikels direkt auf "juristische Studiengänge" bezogen, als ich den Artikel las.  Aber Du hast Recht, dass dies bereits eine Interpretation meinerseits war.

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