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CrixECK

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Beiträge von CrixECK

  1. vor einer Stunde hat polli_on_the_go geschrieben:

    @CrixECK Was macht denn aber bitte den Vorgang einer online Prüfung im juristischen Bereich so besonders gegenüber einem nicht juristischen Bereich, abgesehen von einem anderen Prüfungsstil?

    Man erwartet doch besonders von einer juristischen Fakultät, die Studenten auf das Richteramt vorbereitet, dass deren Prüfung juristisch tadellos durchgeführt wird.

  2. vor 11 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

    Im Übrigen finde ich es witzig, dass der Spiegel hier von der Bucerius als Pilotprojekt für diese Prüfungsform spricht...das wie vielte Jahr wird das jetzt schon an der IUBH mal besser und mal schlechter durchgeführt?

    Die IUBH hat so weit ich weiß keine juristische Fakultät. Und das pikante ist ja, dass das PA einer juristischen Fakultät beklagt wird. Zudem bereitet die Bucerius ebenso wie die FernUni auf den Volljuristen vor (EJP), es geht also um ein vollwertiges juristisches Studium mit Staatsexamen und nicht um (durchaus berechtigte, aber eben nur Teilbereiche abdeckendene) wirtschaftsjuristische Studiengänge zum LL.M. bzw. LL.B.

     

    Der Begriff des Pioltprojektes ist also richtig, sofern keine andere Hochschule auf das EJP mit einer Onlineprüfung vorbereitet hat. Das entzieht sich aber meiner Kenntnis.

  3. vor 13 Stunden hat PVoss geschrieben:

    Meine Güte...

    Ich bin überrascht, dass sowas ans Oberverwaltungsgericht geht. Ich dachte sowas würde einfach an die Landesbeauftragten für Datenschutz gehen.

    Wo er die Klage einreicht, bleibt ja dem Klagenden überlassen. Fraglich ist aber in der Tat, ob sich das OVG die Arbeit machen will oder ob sie das Verfahren erst einmal an das vorgelagerte zuständige VG Arnsberg verweisen.

  4. Am 24.2.2021 um 08:35 hat pfhler geschrieben:

    Und jemand vom DISC Kaiserslautern und von der SGD.

    Aber ist das nicht eigentlich logisch, dass sich das Präsidium eines Lobbyvereins für Fernstudien aus Personen zusammensetzt, die in höherer Position bei Fernstudienanbietern tätig sind?

     

    Das Gremium, das über die Einstufung entscheidet, erscheint mir erstmal unverdächtig:

    https://dqr-register.de/gremium/

    Wäre er noch beim DISC; wäre zumindest auch eine staatliche Bildungseinrichtung vertreten, aber ich meine gelesen zu haben, dass die Person dort nicht mehr ist.

     

    Unverdächtig, ja. Aber weshalb sind dort nicht echte Bildungsexperten? Also z.B. von ganz regulären Hochschulen? 

     

    In meinen Augen nur ein weiteres Werbeinstrument... für mich ist es deshalb ein klares Qualitätskriterium, wenn eine Hochschule dort nicht mitmacht.  

     

  5. vor 3 Stunden hat psychodelix geschrieben:

     

    Ich habe meine Hausarbeiten und meine Bachelorarbeit selbst durch ein Programm geschickt, weil ich Angst hatte, dass doch jemand ähnliches geschrieben hat.

    Habe ich auch gemacht. Gerade bei Hausarbeiten ist ja davon auszugehen, dass es ähnliche Themen bei irgend einer Hochschule schon einmal gegeben haben könnte und dann zufällig etwas ähnliches formuliert wurde.

  6. vor 10 Minuten hat thomas247 geschrieben:

     

    Ich habe vor kurzem meinen Master in International Mangement (BWL) berufsbegleitend abgeschlossen. Davor habe ich in Vollzeit VWL studiert. 

     

    und die zusätzlichen Module (größtenteils im Programmierbreich) werden mir vermutlich sowieso nicht allzu schwer fallen. 

     

    VWL studiert und auch abgeschlossen? Wenn VWL-Master, solltest Du dort genug Mathe gemacht haben und der Sprung zur Informatik-Mathe an der FernUni ist zwar noch vorhanden, aber nicht mehr soo brutal.

     

    Ich habe zwar nur einen groben Überblick über Informationstechnologie, aber wenn Du Programmierer werden willst benätigst Du nicht zwingend die IUBH. Informatik hat natürlich etwas mit Programmieren zu tun, ist aber eben nir ein Teil. In der BWL dreht sich ja auch nicht alles um Marketing. ;)

  7. Es bringt Dir gar nichts, wenn Internetuser DIr eine rechtliche Bewertung aussprechen - denn einzig relevant ist für Dich die Bewertung durch deinen Dienstherren. Und zwar nicht jetzt, sondern wenn Du den Abschluss hast ;)

     

    Ich würde an Deiner Stelle "keine Experimente" machen, und die Finger von ausländischen Bildungsabschlüssen lassen und z.B. den Master Public Administration der Uni Kassel machen. Und zur Not vorher eben ganz altmodischen einen Bachelor.

  8. vor 9 Stunden hat jedi geschrieben:

    Wenn ein Studium auf englisch geht, dann ist was passendes in Australien. Andere Fachrichtungen haben die auch noch.

     

    https://www.itmasters.edu.au/course/master-of-project-management/

    Das ist preislich aber natürlich eine ganz andere Dimension!

     

    Deshalb den Hinweis auf die Universität Stockholm. https://www.su.se/english/search-courses-and-programmes/sprom-1.413331

     

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind EU-Bürger von den Gebühren ausgenommen.

  9. Am 27.1.2021 um 21:06 hat Aramon geschrieben:

    In der Vergangenheit habe ich bereits einige Weiterbildungen im Fernunterricht abgeschlossen. Durchschnittlich habe ich pro Tag ca. 2-4 Std. gelernt. Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Gedanken. 

    Also mit 2-4 Stunden täglich ist fast jedes Studium in einem vernünftigen Zeitrahmen abzuschließen, 30 CP in 9 Monaten sind realistisch denke ich. Kommt natürlich auch immer auf Dein Vorwossen und Deine "Leistungsfähigkeit" am Ende eines Arbeitstages an. 

     

    Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass Du einige Inhalte schon vor offizieller Kursbelegung bekommst (z.B. weil es ein Fachbuch vom gleicen Autor wie die Kursunterlagen gibt)? Dann könntest Du "ausserhalb der 9 Monaten" quasi vorlernen und zudem abschätzen, wie gut Dir der Stoff liegt.

  10. Ich vermute, Frau Aschbacher (von der ich heute zum ersten Mal gehört habe) ist in Wirklichkeit a) eine Mitarbeiterin der Zeitschrift Titanic, b) bei RTLs "Mario Barth deckt auf" oder c) im Team Wallraff. 

     

    Unabhänging davon, für wen sie aktuell tatsächlich arbeitet, kann es bei der als Dissertation getarnten Satire nur darum gegangen sein, aufzudecken, wie mangelhaft Dissertationen dieser "Universität" sind. Dummerweise hat man Frau Aschbacher nicht darüber informiert, dass die "Doktorarbeit" nur ein Scherz war...

  11. vor 1 Stunde hat Alanna geschrieben:

     

     Das wäre also nur dann eine Lösung, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Immatrikulation in absehbarer Zeit erfüllt werden könnten.

     

    Darauf wollte ich hinaus: Stand jetzt hat er nämlich (ohne den Bachelor-Abschluss in der Tasche zu haben) keine HZB für eine Universität, lediglich für eine FH. MIt dem Bachelor bekommt er automatisch die universitäre HZB. Bis dahin wäre das Akadmiestudium eine "Brücke".

  12. vor einer Stunde hat Raven_Blacksky geschrieben:


    Weil 1. entgegen anders lautender Gesetze gewisse Behauptungen aufgestellt wurden und 2. jede Klage vom Verlierer des Prozesses bezahlt werden muss.

    Du bist kein Jurist, oder? "Behauptungen" eröffnen keinen Klageweg. Es benötigt einen Widerspruchsbescheid der Uni, welche den verwaltungsrechtlichen Klageweg eröffnet. Man muss nicht jeden Interessenten zum Studium zulassen - man muss nur alle Interessenten nach identischen Kriterien beurteilen, und selbst dann gibt es innerhalb der Kriterien einen Ermessensspielraum. Die korrekte Anwendung des Ermessens würde dann durch das VG Arnsberg (zuständig für Hagen) überprüft. Aber selbst bei einem verlorenen Prozess fallen nicht viele Gerichtskosten an, "teuer" wird das ganz sicher nicht. Für Schadensersatz gibt es in diesem Fall nämlich keine Rechtsgrundlage (und wäre auch ein ganz neues Verfahren, welches zivilrechtlich, nicht öffentlich-rechtlich behandelt werden müsste).

  13. vor einer Stunde, jedi schrieb:

    Nach TVÖD kommt es nicht auf den Abschluss an. Es zählt die Stelle und wie diese bewertet wird. Nach Abschluss wird nur bei Beamten bezahlt und eingruppiert.

    Stimmt nicht. Ohne bestimmte Qualifikationen sind die meisten Entgeltgruppen versperrt. Und auch Deine Aussage zu den Beamten ist leider falsch. Die Besoldung richtet sich nach dem beamtenrechtlichen Status.

     

    https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html

    Qualifikationseckpunkte

    E 1 bis E 4 An- und Ungelernte
    E 5 bis E 8, E 9a mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
    E 9b, E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor
    E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
  14. vor 7 Stunden, stefhk3 schrieb:

    Welche Tarifvertraege des OeD sehen denn diesen Unterschied vor? Der TVoeD jedenfalls nicht, hier wird nur zwischen Bachelor und Master unterschiede (bzw. zwischen Diplom und Diplom (FH) - wenn es um den Unterschied ging, ein Diplom (FH) ist nicht das gleiche wie ein Diplom, auch wenn die FHler es gerne behaupten).

    TVÖD/VKA unterscheidet dies eigentlich nicht, jedoch in der Anwendung der TVÖD/Bund und der TV-L. Und Kommunen die sich am Bund orientieren, ("wenn die das schreiben muss es ja richtig sein, wir sind ja auch öffentlicher DIenst").

     

    Ganz vereinfacht gesagt gibt es unterschiedliche Auslegungen des Begriffs "Master". Dieser ist nur für die Lehramtsmaster mal definiert worden (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung v. 01.12.2017 [GMBl 2017 Nr. 54/55, S. 986]), nicht aber für die anderen Studiengänge. Daraus leiten einige Behörden zB ab, dass ein Master 300 ECTS haben muss (steht da für Lehramt ausdrücklich). Das kann man jetzt weiter verfeinern: Müssen die 300 ECTS in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen - oder können auch fachfremde Aufbaustudiengänge in die Berechnung herangezogen werden? Behörden können da sehr spitzfindig werden - und dies in der Regel nur, weil sie nicht von einem anderen Bewerber verklagt werden wollen...

     

    Regel deshalb bei Bewerbungen: steht etwas von "wissenschaftlichem Hochschulabschluss" ist der Uni-Abschluss gemeint und die jeweilige Behörde wird eine FH-Bewerbung sofort aussortieren. Und weil das eben noch nie höchstrichterlich ausgefochten wurde und es keine diesbezgl. Erlasslage gibt, wird das mit einer Klage anspruchsvoll.

     

    Und deshalb ist einfach aus der Praxis festzuhalten: Es wird im öffentlichen Dienst einen Unterschied zwischen FH- und Uni-Master gesehen. Das mag ungerecht sein, ist vielleicht sogar gesetzlich nicht vorgesehen - aber in der Rechtsanwendung sehen es sehr viele Behörden so.

     

  15. vor 40 Minuten, Luna-Sophie schrieb:

    Sorry, aber wenn ein Personaler nicht weiß, dass hierzulande Studiengänge akkreditiert sein müssen, damit eine qualitative Gleichwertigkeit gesichert wird, dann ist das einfach nur unprofessionell.

     

    Sorry, du hast nicht verstanden, wofür die Akkreditierung ist. Sie sichert lediglich einen Mindeststandard, aber keine qualitative Gleichwertigkeit der Abschlüsse. Genau deshalb bewerten professionelle Personaler Abschlüsse unterschiedlich... 

  16. vor 16 Minuten, psycCGN schrieb:

    Aber einfach FH-Absolventen kategorisch ablehnen finde ich schon ziemlich diskriminierend.

    Das hat mit Diskriminierung überhaupt nichts zu tun, sondern etwas mit den Anforderungen der Stelle, die Du von außen nicht wissen kannst. Und auch wenn es immer wieder behauptet wird, dass es zwischen einem FH-Master einem Uni-Master keinen Unterschied gäbe, so wird es doch nicht wahr: Bund und Länder haben in ihren Tarifverträgen entschieden, da zu differenzieren ("wissenschaftliche Hochschulbildung"). Somit kann ein FH-Master auf eine Stelle, für die ein FH- oder Uni-Bachelor genügt (tarifrechtlich), aber eben nicht auf eine Uni-Masterstelle.

     

    Wenn ein LKW-Fahrer gesucht wird, genügt auch kein PKW-Führerschein. Beide dürfen Fahrzeuge mit vier Rädern fahren. Beide kennen die StVO auswendig. Und trotzdem darf der Arbeitgeber keinen ans Steuer lassen, dem der entsprechende Führerschein fehlt.

     

     

     

  17. vor 15 Minuten, Luna-Sophie schrieb:

    Mir ging es aber um Jobs, bei denen man dieses Argument jedoch nicht oder nur sehr schwer anbringen kann.

    Der vernünftige Grund wird in der Regel der Tarifvertrag sein - so zumindest beim größten Arbeitgeber in Deutschland, dem öffentlichen Dienst. In einigen Stellen darf somit ein FH-Absolvent gar nicht eingestellt werden, wenn die Stelle einen Entgeltgruppe hat, die einen universitären Abschluss erfordert.

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