Da war wohl noch ein Posten offen...oder: Wiedersehen macht (keine) Freude
Am Samstag lag ein kleiner, feiner Brief der Fernuni im Briefkasten. Fernuni? Das ist einige Monate her und war gefühlt in einem anderen Leben. Schließlich bin ich ja längst bei der PFH und dort bin ich momentan sehr zufrieden und voll drin im Stoff. Da hatte ich meiner Vorgängeruni weniger auf dem Schirm.
Das Brieflein war sehr dünn, nur eine Seite konnte man ertasten. ,,Nur eine Seite" bedeutet zumeist: Rechnung.
Rechnung kann aber nicht sein. Habe dort nichts gebucht, nichts bestellt und meines Erachtens auch alles bezahlt, was ich bezahlen musste. Bei Zahlungen bin ich nämlich übervorsichtig und überweise immer noch am selben Tag, an dem ich die Aufforderung erhalte.
Geöffnet und gelesen:
"Gebührenbescheid für das Sommersemester 2017
Kostenerstattung für die nicht fristgerechte Abmeldung zu einer angemeldeten Prüfung der Fakultät Kultur - und Sozialwissenschaften nach §3 Mt. 1 der Gebührensatzung
Betrag: 25,00 € "
Klingt tadelnd und minuziös.
Stirnrunzeln.
Im Oberstübchen fängt es langsam an zu rattern:
Klausur? What? Ich bin doch exmatrikuliert. Ach Moment, da steht Sommersemester. War ich da noch eingeschreiben? Ja, schon. Da war eine Klausur. Davon hatte ich mich mehr als überpünktlich aber abgemeldet. Bestätigung hab ich auch. Wann war die denn? Wann hab ich mich abgemeldet?
Dummerweise bin ich unterwegs und kann nicht mal eben nachschauen. Am Samstag und Sonntag ist auch kein Unibetrieb, da kann man keinen anrufen. Ich kriege immer die Krise, wenn ich solche Sachen nicht gleich klären kann. Muss mich aber leider gedulden.
Es bäumt sich ein bösartiger Trotz in mir auf, denn ich weiß, dass ich mich von der Klausur abgemeldet habe.
Die Bestätigung habe ich nämlich, und ich hatte extra drauf geachtet, die Frist einzuhalten, um diese Strafgebühr nicht zu bezahlen.
Worum geht's?
Im Sommersemester bin ich ja an die PFH gewechselt. Musste aber natürlich warten, bis ich die Zusage hatte und hatte mich dann recht knapp, in relativer Nähe zur Klausur, exmatrikulieren müssen. Sich exmatrikulieren heißt in Hagen aber nicht, dass man auch von der Klausur abgemeldet ist. Das muss man separat machen. Das hatte ich auch gemacht damals und bin mir recht siegessicher.
Leider habe ich die Frist vergessen, die man hat, der Strafgebühr zu entgehen. Waren es nicht 3 Wochen? Ich schaue nochmal nach.
Ich bin mir meiner Sache sehr sicher und finde auch die Bestätigung.
Die Wut-Mail ist aufgesetzt. Jetzt nur noch mit Daten versehen.
Die Frist finde ich nach einigem Aufwand auch: Weniger als 4 Wochen vor der Klausur abmelden.
Aber jetzt kommt's:
- Klausur wäre regulär am 4.09. gewesen
- Abgemeldet habe ich mich: am 05.08.
BÄÄÄMM (das ist der Schlag vor den Latz).
Der ganze Trotz, das ganze Aber-Aber-Aber hilft nicht.
Denn egal wie knapp das ist:
Ich bin schuldig im Sinne der Anklage!
So schnell können 25,00 € weg sein - und ehrlich, das ärgert mich. Denn ist ein Posten, dem kein Sachwert gegenübersteht, für den man keine Leistung erbringt, der irgendwen entschädigt, weil ich ihm etwas Schlimmes angetan habe. Hier fiel neulich das Wort "Erziehungsgebühr", und leider ist das so. Und auch noch selber dran schuld.
Fernuni Hagen.
Ein Gefühl, wie ein Knöllchen für's Falschparken zu kriegen.
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