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WIP - wirklich interessante Perspektive


HannoverKathrin

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Vor gut 2 Wochen habe ich die Kopie von meiner WIP-Klausur erhalten. Ein paar Tage danach habe ich mir die Zeit genommen und die Ausführungen zu meinen eingeforderten 12 und zugesprochenen 3 Punkten durchgelesen.

Da ich in meinem Blog ziemlich alles zum Studium dokumentieren möchte, soll der Bericht hierzu nicht fehlen. Auch wenn das Thema schon längst vom Tisch ist...

Was ich positiv bemerken möchte: auf alle von mir bemängelten Aufgaben wurde einzeln eingegangen.

Was ich negativ feststelle: die Erläuterungen sind teilweise bei den Haaren herbeigezogen. Ich habe bislang nichts gegen das Widerspruchsverfahren auszusetzen gehabt, aber bei den Begründungen frage ich mich wirklich ob das ein "Ausschuss" wirklich nochmal prüfend nachgelesen hat.

Beispiele? Gerne!

Aufgabe: Wie ist die Eignung von Zwang als wirtschaftspolitisches Instrument zu beurteilen?

Meine Lösung: Ein Spiegelstrich von mir: "Aufwendig und teuer"

Korrekturrichtlinie: (Spiegelstrich) Ressourcenverbrauch

Stellungnahme vom Prüfer: ungenaue Beschreibung für einen Ressourcenverbauch. Keine vollständige Beschreibung.

- Oh mein Gott ich habe Ressourcenverbrauch in eigenen Worten wiedergegeben und NICHT den SB blind zitiert.

Auch sehr schöne weitere Stellungnahme zu der Aufgabe vom Prüfer: "Es fehlt das ein Verhalten der Marktteilnehmer erzwungen wird".

??? Die Aufgabenstellung sagte ja bereits es besteht Zwang. Soll ich nun einen Spiegelstrich aufstellen und einfach
Zwang
hinschreiben?

So in der Art habe ich noch 3-4 weitere Passagen.

- Anstelle von Montan-Union habe ich nur Stahl- und Kohleindustrie geschrieben.

- Bei der Erläuterung von EU-Recht-Zuständigkeit habe ich nur
grenzüberschreitend
geschrieben. Nicht explizit dass es sich dabei um EU-Mitgliedsstaaten handeln muss. Tja das klingt einfach
zu
logisch. Und steht lustiger Weise nicht im SB! Da wird das wortgenaue Runterbeten des SB zur Schlinge...

Unter einem verdammt übergenauen (pingeligen, pedantischen, ... :rolleyes:) Standpunkt könnte man die Bemerkungen unterstützen. Besonders mit dem grenzüberschreitend ist es unter objektiven Gesichtspunkten ohne Hinweis "Mitgliedstaaten" natürlich grenzwertig.

Wäre nicht kurz danach die BSP-Note eingetroffen, hätte ich mich vermutlich noch tagelang darüber geärgert. Einen Einspruch gegen das Urteil stand jedoch nie zur Sprache. Das ist mir die Mühe nicht wert.

Schlussfolgerung die ich daraus gezogen habe? Ich werde diesen Herren nicht als Betreuer für meine Projektarbeit anfragen. Ob die Position Zweitprüfer für die BA-Thesis noch zumutbar ist, werde ich mir überlegen wenn es soweit ist.

EDIT: Nun wie das Thema wieder so präsent ist, komme ich zu der selbstkrischen Überlegung, ob ich wirklich auf den Prüfer sauer bin/war oder evtl. doch eher auf mich und meine evtl. Dusseligkeit...

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Oh das hört sich nicht gut an :-(

Aber deiner Beschreibung entnehme ich, dass die Note doch akzeptabel war oder?

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Das klingt wirklich pingelig. Ich hatte so einen Fall auch schon mal, ich weiß gar nicht mehr in welchem Modul. Da dachte ich mir auch "meine Güte, man kanns auch übertreiben", aber ich habs auch dabei belassen.

Ich glaube, man muss einfach damit rechnen, dass manche Korrektoren sehr viel wert auf den Wortlaut des SB legen - leider weiß man das erst, wenn die Klausur vorbei ist :(

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Ich habe das schon öfters gehört, dass es eine Merkmal der Bachelor/Masterstudiengänge sei, dass eher der Wortlaut der Unterlagen gefordert wird als eigene Wortwahl. Ich habe Anfang 90er studiert. Damals war es wesentlich, dass man die Dinge mit eigenen Worten formuliert.

Deswegen ist das eines der Themen, die mir Bauchweh machen: Werde ich im Stande sein, meine Arbeiten so zu formulieren, dass sie den Ideen der Prüfer entsprechen? Schwierig finde ich, wenn diese nicht explizit angegeben werden. Dein Beispiel bestätigt meine Vorbehalte...

Dir weiterhin viel Glück. Nicht ärgern, nutzt nichts. ICh würde mich aber trotzdem ärgern.

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@Lyrix

Nach der Klausur hatte ich Angst sogar durchgefallen zu sein, in Anbetracht dessen ist ein Befriedigend sehr gut. Aber natürlich möchte man im Endzeugnis schon lieber ein gut stehen haben, oder ein 2,7 statt 3,0.

@Rumpelstilz

Es kommt auf den Prüfer an und hat denke ich nichts mit Bachelor/Master zu tun. Das Problem ist, im Fernstudium eine einheitliche Bewertung von unterschiedlichen Prüfern zu gewährleisten. Manche Prüfer klammern sich mehr, andere weniger an die Korrekturrichtlinie (KRL). Ich hatte einen Professor, der hat sich die KRL in meinen Augen gar nicht angesehen und nach eigenem ermessen bewertet. Zumindest war ihm total egal dass ich ganz andere Sachen schrieb als eigentlich gefordert...

Hier hätte der Prüfer vermutlich einfach gerne mehr gehört. Auch wenn im SB nicht mehr steht...

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