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IU Internation. Hochschule

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Beiträge von IU Internation. Hochschule

  1. vor 9 Minuten schrieb Ezekiel85:

    Danke für die schnellen Antworten!

     

    Startdatum war der 29.01 (ich hatte da nichts geändert und den nächstmöglichen ausgewählt gelassen). Im Spam Ordner ist nichts gelandet.

     

    Studiengang ist Medieninformatik, dürfte aber keine Rolle spielen oder? Ich werde sonst später mal ne Mail verfassen, danke!

     

    Grüße

    Ezekiel

    Ja genau, das ist unabhängig vom Studiengang.

    Wie gesagt, per E-Mail einfach melden, dann schauen wir uns das zeitnahe an.

     

    Viele Grüße

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule

  2. vor 19 Stunden schrieb Ezekiel85:

    Hallo,

    ich wollte mal nachfragen ob es normal ist, dass ich ca. seit einer Woche auf die Zugangsdaten für das Studium & mycampus warte. Habe mich Samstag angemeldet und wollte natürlich die vier Wochen Probezeit nutzen um mir ein Bild zu machen.

     

    Sollte ich eventuell mal anrufen bei der IU? Oder ist das normal, dass man ein wenig länger auf die Daten warten muss? iPad ist übrigens schon gekommen.

     

    Grüße

    Ezekiel

    Hallo Ezekiel,

     

    wenn Du möchtest, kannst Du uns via community-fernstudium@iu.org kontaktieren.

    Dann können wir uns Dein Anliegen direkt ansehen.

    Es hängt natürlich auch vom Start-Datum ab, dass Du ausgewählt hast.

     

    Wenn es also nicht im Spam-Ordner gelandet ist, freuen wir uns über Deine Rückmeldung.

     

    Herzliche Grüße

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule

  3. Hallo,

     

    Nach der Aufnahme des (Studien-)Programmes an der IU Internationale Hochschule kann unser Fernstudium einen Monat lang getestet werden (Probemonat). In dieser Zeit stehen alle Angebote und Services der IU im Rahmen des (Studien-)Programmes zur Verfügung. 

    Dieser Probemonat wird nicht berechnet, sofern man sich innerhalb der Widerrufsfrist von einem Monat dazu entschließt, das Studium nicht fortzuführen.

     

    Sollte das Fernstudium bei uns doch nicht das Richtige sein, kann man den Vertrag innerhalb des ersten Monats ab dem Tag, an dem man (oder ein benannter Dritter, der nicht Beförderer ist) Zugang zum Lehrmaterial erhalten hat, ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

     

    Wenn das (Studien-)Programm gefällt, studiert man nach Ablauf des Probemonats bzw. der Widerrufsfrist einfach weiter. Setzt man das Studium fort und übt das Widerrufsrecht nicht aus, gilt der erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Studienzeitraum.

    Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Widerrufsfrist entnimmt man den AGB des Vertrages. Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. 

     

    Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.

     

    Viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule

  4. Hallo zusammen,

     

    Grundsätzlich ist es so, dass die Gutachter:Innen die Note gemäß der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung nach dem Kolloquium bekanntgeben.

    Da es dazu kommen kann, dass sich die Gutachter:Innen ab und an ein wenig länger beraten, kann es sein, dass die Zeitspanne zwischen Kolloquium und Bekanntgabe etwas variiert und länger dauern kann als bei Mitstudierenden.

     

    Bei konkreten Fragen zu Einzelfällen bitten wir Euch den direkten Kontakt zu uns herzustellen (community-fernstudium@iu.org) oder alternativ an das Prüfungsamt heranzutreten.

     

    Viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule

  5. Hallo,

     

    als Zusatzinformation möchten wir gerne dazu noch Folgendes mitteilen:

     

    Seit 1.1.2023 werden alle Kündigungen, unabhängig von der AGB-Version im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum persönlichen Monatsende bearbeitet.

     

    Viele Grüße und guten Wochenstart

     

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)
    IU Internationale Hochschule

  6. Hallo schwesterliz, 

    Hallo zusammen, 

     

    gerne klären wir die hier aufgeworfenen Fragen rundum die Akkreditierung des Studiengangs Bachelor of Science Pflege in Österreich. 
     

    Mit einem Abschluss an der IU sind unsere Studierenden grundsätzlich befähigt in Österreich zu arbeiten. Auch der akademische Grad ist vollständig anerkannt. Zu dem neusten Abkommen zur Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen zwischen Österreich und Deutschland stellen wir Euch hier eine hilfreiche Quelle zur Verfügung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003247 

     

    Bei dem Studiengang Bachelor of Science Pflege im Fernstudium an der IU handelt es sich nicht um einen primärqualifizierenden Studiengang. Aus diesem Grund wird mit dem Abschluss des Studiums keine Berufsqualifikation erworben. Die berufliche Qualifikation in Form einer dreijährigen Ausbildung in einem Pflegeberuf ist als Zulassungsvoraussetzung bereits Grundlage für das Antreten des Studiums. 

     

    Durch das darauf aufbauende Studium an der IU Internationalen Hochschule haben die Absolvent:innen in ihrer zukünftigen Berufspraxis die Möglichkeit erweiterte Aufgabenbereiche in der Pflege auszuüben. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Aus- und Weiterentwicklung von wissenschaftsbasierten Pflegestandards oder die professionelle Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Praxis. 

     

    Wir hoffen, dass wir Euch weiterhelfen und Eure Fragen klären konnten! 

    Bei weiteren Fragen kontaktiert uns gerne über das Community-Postfach: community-fernstudium@iu.org.  

     

    Beste Grüße 

    Euer Team der IU Internationalen Hochschule 

  7. Liebe Community,

     

    ein spannendes und ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir haben uns mit Euch ausgetauscht, Euch zugehört, mit Euch diskutiert - nun wird es Zeit, Danke zu sagen: An Euch für Eure konstruktiven Beiträge und natürlich an Markus Jung für interessante Live-Interviews, großartigen Support und produktiven Dialog.
     

    Im Namen der IU Internationalen Hochschule wünschen Wir Euch allen ein frohes Weihnachtsfest mit vielen Geschenken, gutem Essen und einer besinnlichen Zeit mit Euren Liebsten. Außerdem hoffen wir, dass 2023 genau das für Euch bereithält, was Ihr Euch wünscht. In diesem Sinne: Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
     

    Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Bis zum 3. Januar befinden auch wir uns im Weihnachtsurlaub. Damit wir Eure Anliegen nach den Feiertagen zeitnah beantworten können, wendet Euch gerne in dringenden Fällen an unser Community-Postfach: community-fernstudium@iu.org. Anschließend sind wir wieder wie gewohnt für Euch da und freuen uns auf viele weitere spannende Themen im Jahr 2023 gemeinsam mit Euch!
     

    Weihnachtliche Grüße

    Euer Team der IU Internationale Hochschule

  8. vor 53 Minuten schrieb annidue:

    Hallo in die Runde, 

     

    nach einem mehr als holprigen Start an der IU möchte ich gerne an einer anderen Schule studieren. 

    Leider weis der eine nicht, was der andere tut. Ich habe mich bei der IU für zwei Studiengänge eingeschrieben. Bevor ich das getan habe, hatte ich mich mehrfach ausführlich beraten lassen. Insgesamt klingt das Konzept der IU faktisch perfekt. 

     

    Bevor ich den zweiten Studiengang angemeldet habe, habe ich mehrfach gefragt ob ich den Aktionscode nutzen kann oder einen alternativen Rabatt erhalte- es geht ja um knapp 35T Euro. Die Beratung sagte mir fest zu, das ich den selben Rabatt und Ipad fürs zweite Studium erhalte und dieses dann nachgetragen wird. (Der Code ist sonst nur einmal pro Person gültig). Ich habe mich also verbindlich eingeschrieben und ab da ging es nur noch Berg ab. Plötzlich konnte sich niemand mehr an die Zusagen erinnern. Meine Zugänge waren zwischenzeitlich gesperrt weil ich ganz ausgeschrieben wurde. Ich hatte falsche Module eingetragen und zu den richtigen kein Zugriff. Also reinstes Chaos. Ich habe über eine Woche hinterher telefoniert bis ich endlich Zugang hatte und beginnen konnte. 

     

    Nach unzähligen Telefonaten wurde mir erneut der Code zugesagt. Und heute bekam ich eine Mail, das ich zwar den Rabatt monatlich bekomme, aber kein zweites Ipad. 

    Mir ist es ehrlich gesagt zu blöd über ein 500 Euro Ipad zu diskutieren wenn man bedenkt wie viel Geld ich bezahle. Ich habe also heute gekündigt. 

    Die Kernaussage ist, das ein Studierender nur ein Ipad braucht. Nun zahlt mein AG das eine Studium und das Tablet soll in der Firma verbleiben. Somit wäre es für mich ein wichtiger Punkt gewesen, zumal es mir eben fest zugesagt wurde. Ich möchte ja auch Zuhause lernen und die Skripte und Videos sind online.

     

    Ich wollte Bauprojektmanagement und Architektur kombinieren. Hat jemand eine Idee für eine gute Alternative ? 


    Hallo,

     

    es tut uns leid, wenn der Start in Dein Fernstudium nicht optimal gelaufen ist. Das ist natürlich nicht unser Anspruch und darf so nicht passieren.

     

    Wir möchten gerne genauer verstehen welche technischen Schwierigkeiten Du konkret bewältigen musstest und freuen uns über eine kurze Rückmeldung via community-fernstudium@iu.org. 

    Auch bezüglich der Rabattierung und des Ipad Angebots möchten wir uns gerne noch einmal mit Dir austauschen.


    Bis dahin verbleiben wir mit vielen Grüßen 

     

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule 

     

  9. Am 26.11.2022 um 20:06 schrieb Markus Jung:

    Transparenzhinweis zu den Diskussionen zur IU in diesem Jahr in diesem Forum:

     

    Mir liegen dokumentierte technische Hinweise vor, dass mindestens seit Februar 2022 vermutlich eine Person sich mit mindestens 15 Accounts hier bei Fernstudium-Infos.de angemeldet und nach einem gleichbleibenden Muster in Themen zur IU aktiv geworden ist.

     

    Das stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Nutzungsregeln dar und führt zu einer verzerrten Wahrnehmung, da so der Eindruck erweckt wurde, dass es sich um verschiedene Studierende der IU handeln würde.

     

    Bitte berücksichtigt dies bei Eurer Bewertung der Diskussionsinhalte. Die betroffenen Accounts waren hier nur wenige Tage bis Wochen mit Beiträgen aktiv.

     

    Hallo,

     

    besten Dank für den Hinweis und die Transparenz an der Stelle.

    Wir möchten ganz explizit darauf hinweisen, dass wir mit diesen Accounts nichts zu tun haben, sondern stets unseren offiziellen IU Internationale Hochschule Account zur Kommunikation in diesem Forum nutzen. Natürlich freuen wir uns über positives, ehrliches Feedback zur IU, zudem bitten wir unsere Studierenden solche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Verhaltensweisen zu unterlassen.

     

    Wir schätzen Markus Jung, den partnerschaftlichen Austausch und diese Plattform, und freuen uns über Diskussionen vielfältiger Natur. Wir danken Euch für die Zeit und Mühe, die Ihr in positive oder konstruktive Rückmeldungen fließen lasst und nehmen Eure Hinweise immer gerne auf.

     

    Wir bitten Euch die Community-Richtlinien des Forums zu beachten und freuen uns über Eure Anregungen und Gedanken via community-fernstudium@iu.org.

     

    Viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Student Relations & Community)

    IU Internationale Hochschule

  10. vor 12 Stunden schrieb Sakamü:

    Also, bei der IU läufts so:

    wenn die Klausur mitten drin abbricht, weil Vodafone (mal wieder) eine Stunde lang eine Störung hat, wird sofort ein Fehlversuch eingetragen.

    Du hast die möglichkeit dir ein bestimmtes Formular runterzuladen, dass vodafone ( oder welcher Anbieter auch immer) innerhalb von 7 (!) Tagen ausfüllen soll.

    Dies gestaltet sich etwas problematisch weil auch wenn man mit dem nettesten Kundenberater der welt spricht, wird das problem erst von der Technikabteilung bearbeitet und dann dauert es 7 Tage bis eine Bestätigung geschickt werden kann. Alles in allem ist die IU was das angeht echt kacke und ich Frage mich bis heute was das mit den 7 Tagen soll?

    Wohlgemerkt 7 Tage inklusive (wie in meinem Fall Wochenende und Feiertag).

    Mir kam das ganze Verfahren nur sehr willkürlich vor und natürlich stehe ich in kommenden Onlineklausuren noch mehr unter Druck als so schon.

    Vor allem wenn man bedenkt wie stabil und zuverlässig Internet in Deutschland ist und berücksichtigt, dass auch Firmen wie Vodafone unter Fachkräftemangel leiden, da könnte man bei solchen Problemen für Studierende die einen haufen Kohle zahlen schon etwas kundenfreundlicher sein.

    Schließlich mache ich auch keinen Abriss, wenn die "myCampus" Seite mal wieder für Stunden down ist.

    Nerviger Laden!

    Hallo @Sakamü,
     
    vielen Dank für das Feedback. Gerne klären wir auch hier Eure Fragen zum Thema „fehlerhafte Internetverbindung bei Online-Klausuren“.
     
    Alle ausführlichen Infos findet Ihr auch nochmals in myCampus unter „Hilfe & Kontakt (FAQ)“ – „Rund um Prüfungen“ –„Online-Klausur“ – Online-Klausur im Überblick“. Hier könnt Ihr Euch einen Überblick über unsere allgemeinen Prüfungsrichtlinien verschaffen.
     
    Wenn es zu technischen Problemen während einer Online-Prüfung kommen sollte, hast Du die Möglichkeit Dich innerhalb von 24 Stunden nach Deiner Klausur mit allen Details zum Sachverhalt an die Kolleg:innen vom Prüfungsamt zu wenden: pruefungsamt-fernstudium@iu.org.  
     
    Wir wissen, dass der Support der individuellen Netzanbieter die vorgegebene Frist nicht immer einhalten kann und evaluieren deshalb alle Fakten auf individueller Basis und von Fall zu Fall.
     
    Wenn Du weitere Fragen hast, findest Du im FAQ-Bereich hilfreiche Antworten, ansonsten kannst Du Dich gerne direkt an uns wenden: community-fernstudium@iu.org
     
    Über unser Community-Postfach ist ein persönlicher und direkter Austausch jederzeit möglich.
     
    Hier dürfen wir leider zu persönlichen Fällen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Auskünfte geben.
     
    Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung!
     
    Viele Grüße
    Louisa (Leitung Reputation)
    IU Internationale Hochschule

  11. vor 22 Stunden schrieb HomerSimpson:

    Mich würde interessieren, ob sich ehemalige IU Studierende bei der IU mit Aussicht auf Erfolg bewerben können? Das Prüfungsamt hat aktuell eine für mich interessante Ausschreibung veröffentlicht, ich schließe meinen Master im Dezember ab an der IU (Steht nur noch das Kolloquium aus, Termin steht schon). Das Team wirkt in den Videos auf Instagram sehr sympathisch.

    Hallo,

     

    vielen Dank für die Frage und das Interesse.

    Wir freuen uns über jede Bewerbung und natürlich auch Initiativbewerbungen.

     

    IU Alumna und Alumni haben die gleichen Chancen sich im Bewerbungsprozess durchzusetzen, wie Absolvent:Innen von anderen Hochschulen oder Universitäten auch. 

     

    Tatsächlich arbeiten einige IU Absolvent:Innen bereits bei uns in verschiedensten Bereichen und mit ganz unterschiedlichen Karrierewegen.

    Grundsätzlich schauen wir neben den fachlichen Qualifikationen auf die Persönlichkeit und „culture fit“, und wie die Person das bereits bestehende Team durch Kompetenz und Erfahrung ergänzt.

     

    Bei Rückfragen kannst Du Dich dazu gerne an unser community-fernstudium@iu.org Postfach wenden.

    Viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  12. vor 50 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

    Sie haben doch bestimmt noch mehr Studierende, die unter den Bedingungen von 23tom  ihr Studium begonnen haben und auch noch abschließen. Da wäre es doch für alle interessant, über den Weg hier im Forum zu lesen, wie sie zur staatlichen Anerkennung kommen können.

    Hallo,

     

    der Sachverhalt stellt sich je nach Studienstart- und Ende unterschiedlich dar.

     

    In diesem Fall scheint es, dass das Studium im alten Curriculum begonnen wurde.

    Zum Zeitpunkt wurde damals das Anerkennungspraktikum für die/den "Staatlich Anerkannte:r Sozialpädagog:In" noch nicht ins Curriculum integriert, sondern konnte außerhalb des Lehrplans und ohne Erlangung von ECTS absolviert werden.

    Unsere Absolvent:Innen aus dem alten Curriculum haben nach Erhalt des Bachelors noch drei Jahre Zeit das Praktikum bei einer anerkannten Praxisstelle zu absolvieren. Dabei ist beispielsweise auch relevant, ob und wo Absolvent:Innen berufstätig sind, denn der Beruf kann natürlich unter bestimmten Voraussetzung auch als Praktikumsstelle anerkannt werden.

    Diese Information ist auch in den FAQ auf der Website veröffentlicht worden.

     

    Dieses Anliegen obliegt der individuellen Prüfung und wir möchten hier gerne beratend zur Seite stehen.

     

    Viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  13. vor 2 Stunden schrieb 23tom98:

    Hey,

     

    endlich soziale Arbeit (B.A) fertig. Da ich schon 2017 angefangen habe, war damals die staatliche Anerkennung keine Wahlpflichtkurs. D.h. für die Anerkennung muss ich wohl noch das 100 tägige Anerkennungspraktikum machen. 
    schon komisch, so wurde es mir damals nicht verkauft, da es hieß, es wäre ein staatlich anerkannter Abschluss, da die Hochschule staatlich anerkannt ist. 
    Nun scheint es eine zusätzliche Urkunde zu geben. 
    Jemand eine Ahnung wie das Ding aussieht oder bekommt man dann ein neues Diplom mit dem Zusatz, staatlich anerkannter Sozialpädagoge, 

    Danke für Eure Hilfe

    Hallo @23tom98,

     

    bitte melde Dich hierzu gerne direkt bei uns via community-fernstudium@iu.org.

     

    Gerne möchten wir Dir individuell behilflich sein, sowie Dir die notwendigen Informationen zukommen lassen die Du benötigst, um den Titel "Staatlich Anerkannte:r Sozialpädagog:IN" zu erhalten.

     

    Viele Grüße

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  14. vor 13 Stunden schrieb Buk:

    Hallo ich frage ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Habe mich zum Studium angemeldet und die Bestätigung der Immatrikulation erhalten. Leider gab es keine Zugangsdaten. Habe am nächsten Tag beim Sekretariat angerufen und die Zugangsdaten für myCampus erhalten. Die Leider nicht funktioniert haben. Fehlermeldung User nicht gefunden. Wieder beim Sekretariat angerufen. Ergebnis ich soll mich bei der IT melden. Also habe ich mich bei der IT gemeldet und ein Ticket erstellt. Nochmals Zugangsdaten erhalten die wieder nicht funktionieren. Fehlermeldung User nicht gefunden. Abermals beim Sekretariat gemeldet. Die Sekretärin wollte so schnell wie möglich das telefonat beenden und das obwohl ich weder unfreundlich noch gereizt war, obwohl ich mich danach gefühlt habe.  Ergebnis ich soll mich wieder an die IT wenden und nochmals 2-3 Tage für die Bearbeitung warten. Ich zweifle nun stark daran ein technischen Studium an einer Hochschule zu beginnen die es nichtmal schafft mir bei der Anmeldung zu helfen. Ist der Service immer qualitativ so schlecht?

     

    Hallo @Buk,

     

    erst einmal herzlich Willkommen an der IU. Es tut mir leid, dass dieser Start leider so nicht Deinen Vorstellungen entspricht.

    Das hier von Dir beschriebene Szenario ist natürlich nicht unser Anspruch und sollte so nicht vorkommen.

     

    Gerne möchten wir dem nachgehen, entsprechend freuen wir uns über kurze E-Mail an community-fernstudium@iu.org mit Deinen Informationen (Login, Name, Matrikelnummer).

     

    Wir freuen uns über Rückmeldung und verbleiben mit vielen Grüßen

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  15. Hallo @Ratzepaltuff,

     

    wir freuen uns über Dein Interesse an einem Studium der IU.

     

    Zum Thema Anerkennung hast Du folgende Möglichkeiten:

    Eine individuelle oder pauschale Anerkennung - mehr Information findest Du hier https://www.iu.de/zulassung/anerkennung-von-vorleistungen/

    Aus außerhochschulischen Leistungen darf laut Hochschulgesetzt maximal 50% der ECTS angerechnet werden - hochschulische Leistungen unbegrenzt.

     

    Du kannst die Klausuren im Fernstudium online oder in einem unserer Prüfungszentren schreiben. Die Termine dazu findest Du bei uns in der Lernplattform (myCampus).

     

    Unsere Skripte kannst Du beispielsweise über die App, also digital, oder den Browser, aber natürlich auch in ausgedruckter Form über uns beziehen.

     

    Alles Gute und  viele Grüße

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  16. Am 20.10.2022 um 08:00 schrieb Erik123:

    Hallo Zusammen,

     

    ich verfolge dieses Thema nun schon seit Anfang an und bin ich auch nicht begeistert. Vor allem natürlich, dass nach einer Überlassung das iPad trotzdem kontrolliert werden kann.

    Da begrüße ich sehr die Entscheidung der IU, das Thema zu klären.

     

    Leider ist bei mir ebenfalls, wie bei den Vorrednern, die Anzeige dass das iPad von der IU betreut wird, zu sehen (auch wenn der Name sich ändern lässt).

     

    Auf meine Nachfrage hin, wurde versichert, dass der Text nicht mehr stimmt, aber durch die Deinstallation der Software auch nicht geändert werden kann. Ich solle darauf vertrauen.

     

    Ein Austausch des iPads wurde von mir angesprochen, aber nicht beantwortet, denn: sobald ich das iPad auf seine Werkseinstellungen zurück setzte ist die Software wieder aktiv. Somit habe ich ein iPad, bei dem ich nicht nachverfolgen kann, ob die Gerätemanagementsoftware wirklich deinstalliert wurde und bei einem Reset wieder aktiv ist: leider so nicht mehr zu benutzen für mich!

     

    Viele Grüße,

     

    Erik

    Hallo,

     

    bitte melde Dich nochmal bei uns via Community-fernstudium@iu.org.

     

    Wir möchten Dir hier gerne weiterhelfen.

    Viele Grüße 

     

    Louisa (Leitung Reputation)

    IU Internationale Hochschule

  17. Hallo, 

    wir verstehen, dass unsere Antwort – die im Nachgang bearbeitet wurde – für Verwirrung, bzw. Unmut gesorgt hat. Dafür entschuldigen wir uns.  

     

    Die vorgeschlagene Ergänzung der Prüfungsleistungen um eine mündliche Komponente erfolgte, wie im letzten Senatsmeeting der IU vorgestellt, aus didaktischen Gründen. Bei dem Verweis auf einen Akkreditierungsbeschluss hier im Forum, ist uns leider ein Fehler unterlaufen.  

      

    Gerne möchten wir die Fragen zur APO, Prüfungskomponente und Änderungen der Prüfungsform erklären. 

    Die Ausführungen in § 9 (3) APO und § 10 (3) APO sind nicht widersprüchlich, da § 10 (3) APO lediglich die Festlegung der Prüfungsform pro Prüfungsleistung regelt, wohingegen § 9 (3) APO die maximale Anzahl an Prüfungsleistungen pro Modul festlegt. Aus Transparenzgründen wurde anlässlich eines Moduls im Fernstudiengang „Psychologie Bachelor“ die Änderung der Prüfungsordnung unter § 10 (7) APO angestoßen, damit die Kombination eines schriftlichen und mündlichen Anteils nun einheitlich unter der Prüfungsform „Forschungsarbeit“ abgebildet ist. Auch vor Änderung der APO war die Kombination aus mündlichen und schriftlichen Anteilen gemäß § 10 (3) APO schon möglich.   

    Bei mehreren Prüfungskomponenten liegt die Gewichtung der Prüfungsleistung im Gestaltungsspielraum der Hochschule und wird auf Kursebene geregelt. 

      

    Das Verbot der Rückwirkung einer Änderung der Prüfungsordnungen ist grundsätzlich gegeben, greift jedoch nicht bei Änderungen/Anpassung der Prüfungsformen, die aus didaktisch-akademischer Sicht erfolgen. Selbstverständlich hat die Anpassung einer Prüfungsform keinen Einfluss auf bisher abgeschlossene Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls. Diese sind rechtssicher und konform zur allgemeinen Prüfungsordnung abgelegt worden und können nicht aberkannt werden. 

      

    Die Verweisung auf die Modulhandbücher in der Prüfungsordnung stellen dynamische Verweisungen dar. Deshalb ist das jeweils aktuelle Modulhandbuch das für den Studiengang Gültige. Die Anpassung des Modulhandbuchs hinsichtlich des vorliegend betroffenen Moduls erfolgte aus akademischer Sicht in enger Zusammenarbeit mit dem Modulverantwortlichen und stellt deshalb eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Praxisorientiertheit des Fernstudiengangs „Psychologie Bachelor“ im Sinne der Studierenden dar. 

      

    Bei Rückfragen ist es jederzeit möglich uns auch über die bekannten Emailadressen zu dem Thema zu erreichen. 

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Louisa (Reputationsleitung)

    IU Internationale Hochschule

  18. Hallo, 

     

    dieser Diskussion haben wir einige Punkte entnommen, zu denen wir Euch gerne grundsätzliche Antworten geben möchten. 

     

    Es handelt sich hier um den Kurs DLBPSPDEF01 – Seminar: Experimentelle Forschung im Studiengang B. Sc. Psychologie. Die Prüfungsform Forschungsarbeit ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung (kurz APO) unter § 10 Abs.7 normiert.

     

    Die APO wird aktuell angepasst – diese Änderung befindet sich demnach derzeit noch in Bearbeitung.

     

    Die Anpassung dieser Prüfungsform erfolgt aufgrund einer Akkreditierungsauflage, welche die IU umsetzen musste. Wie gewohnt finden Studierende im Kurs auf myCampus den entsprechenden Prüfungsleitfaden, ein Dokument mit der Aufgabenstellung und ergänzend auch eine Zusatzinformation zur Aufgabenstellung der Forschungsarbeit sowie eine Anleitung zum Präsentationstool der Forschungsarbeit enthalten. Unabhängig davon können über den CourseFeed alle Studierende gerne jegliche Fragen an die zuständigen Tutor:innen richten. Gemäß unserer Studienverträge sind kleinere, zumutbare Änderungen in den Prüfungsformen zulässig. 

     

    Grundsätzlich gilt: Die Studiengänge sind akkreditiert und die Prüfungsform wurde hier aufgrund einer Auflage angepasst, die Qualität des Abschlusses unserer Studierenden unterliegt somit keinerlei Verlust. Wir erstellen gerne eine neue Version des Prüfungsleitfadens und nehmen darin eine Gewichtung des mündlichen und schriftlichen Anteils der Prüfungsleistung vor. 

     

    Die Prüfungsform im Curriculum wurde am 02.02.2022 geändert, gleichzeitig wurde der Studienablaufplan angepasst. Im auf der Webseite befindlichen Modulhandbuch ist die Forschungsarbeit seit 04.04.22 als Prüfungsform im Kurs verzeichnet. Zudem ist seit Februar 2022 im Kurs in myCampus der PLF zur Forschungsarbeit hinterlegt und von den Tutor:innen und MV wurden keine Informationen zu einer Seminararbeit kommuniziert.   

    Unabhängig davon regelt bereits § 10 Abs. 3 der APO, dass Prüfungsformen auch in Kombination der verschiedenen Varianten erbracht werden können. Dies mag für Studierende intransparent wirken, weshalb wir ergänzend zur aktuellen Regelung Abs. 7 anpassen werden und dies bereits angestoßen haben. Wir bitten um Verständnis, dass die APO nicht nach Überarbeitung durch das Team Prüfungsrecht sofort angepasst und veröffentlicht werden kann, da natürlich erst die entsprechenden Hochschulgremien zustimmen müssen und das Ministerium die Ordnungen ebenso freigeben muss.  

      

    Zum Thema Gruppenprüfungen: Diese sind grundsätzlich zulässig, solange eine individuelle Bewertung/Beurteilung jedes Prüfungsteilnehmers gewährleitet ist. Einer Normierung je Prüfungsform bedarf es nicht. Wir achten an der IU sehr stark darauf, dass Gruppenprüfungen rechtssicher abgebildet werden. Das bedeutet, dass vor allem keine „Gruppennoten“ vergeben werden. Die Prüfungsform ist zudem im IU dualem Studium sehr erprobt, von der Umsetzung sollten auch die Fernstudierenden profitieren. Dass Gruppenprüfungen stets eine Herausforderung darstellen, ist uns bewusst. In diesem Modul ist dies jedoch zwingend der Fall. 

     

    Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Studierenden gleichzeitig den Präsenztermin wahrnehmen. Das wäre auch nachteilig für die Studierenden, denn aktuell werden Wunschtermine angegeben, die von uns bislang in aller Regel erfüllt werden konnten. Die Frist zur Abgabe wurde extra lang gesetzt, so dass unabhängig vom Präsenztermin mindestens zwei Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Hinweis auch: Die Situation ist vergleichbar mit Referaten über das erste Semester hinweg als Prüfungsform. 

     

    Die jetzige Lösung ist entgegen der Behauptungen rechtssicher, da die APO die Prüfungsformen vorsieht. Die Anpassung erfolgt der besseren Transparenz. Dass Modulhandbücher – vor allem bei Auflagen aus Akkreditierungen – sich ändern, ist ebenso ein normaler Vorgang. So kann zudem auch eine akademische Verbesserung erfolgen. Die Prüfungsordnungen und die Fernunterrichtsverträge verweisen aus diesem Grund dynamisch auf die Modulhandbücher. 

    Wenn es hierzu Rückfragen gibt, wendet Euch zusätzlich auch gerne an unser Community Postfach per Mail. 

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Louisa (Reputationsleitung)

    IU Internationale Hochschule

     

  19. Hallo Greyfox,

    Hallo zusammen,
     

    wie bereits erwähnt, bieten wir Dir und jedem anderen Studierenden, eine direkte Kommunikationsmöglichkeit, um mit uns in den persönlichen Austausch zu gehen und gemeinsam Lösungen zu erörtern.
     

    Denn zu Verfahren dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen hier an offizieller Stelle keine weiteren Angaben machen.
     

    Unsere offiziellen Stellen helfen Dir gerne bei Deinen Fragen weiter.
     

    Viele Grüße

    Larissa (Online Reputation Managerin)

    IU Internationale Hochschule

  20. Hallo GreyFox,

    Hallo zusammen,
     

    wir bitten um Verständnis dahingehend, dass wir zu einem laufenden Widerspruchsverfahren keine öffentlichen Aussagen treffen dürfen.

     

    Allgemein besteht in solchen Fällen die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen. Dieser muss schriftlich an den Prüfungsausschuss erfolgen. Als unabhängiges Gremium entscheidet dann der Prüfungsausschuss – inklusive studentischer Vertretung –  über den Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Diese Verfahren sind mehrstufig und dabei wird durch unabhängige Vertreter geprüft, ob ein Täuschungsversuch vorliegt oder technische Schwierigkeiten für die Situation verantwortlich gemacht werden können.

     

    Wir haben für die Studierenden mehrere Anlaufstellen, die persönlich mit den Studierenden in den Austausch gehen: Sowohl das Studierendensekretariat, Study Coaches, unsere Diversity Beauftragte, und auch über unser Community-Postfach haben wir einen persönlichen und intensiven Austausch mit unseren Studierenden.

     

    Unsere Study Coaches und das Studierendensekretariat stehen Euch sowohl per Telefon als auch Mail zur Verfügung. https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-kontakt/support/

     

    Mehr Informationen zu unserer Diversity Beauftragte, die Ihr ebenfalls persönlich kontaktieren könnt, findet Ihr hier: https://www.iu.de/hochschule/diversity-und-gleichstellung/beratung-und-guide/

     

    Gerne weisen wir hier noch mal auf unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten in myCampus hin, wie z.B.: community-fernstudium@iu.org.

     

    Uns ist es wichtig, mit unseren Studierenden in den persönlichen Austausch zu gehen. Daher meldet Euch gerne mit Euren individuellen Anliegen bei uns direkt.

     

    Viele Grüße

    Larissa (Online Reputation Managerin)

    IU Internationale Hochschule

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