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Blog Goewyn

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Langsam wird's ernst...


Goewyn

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Heute ist die offizielle Einladung zur STL-Klausur gekommen, insofern wird es nun "ernst"... ;) Bisher bin ich allerdings gut in der Zeit. Zunächst hatte ich Befürchtungen, mich verschätzt zu haben, da die Zusammenfassung der ersten drei SBs doch zäher war als gedacht - dafür gingen die dann folgenden drei umso leichter von der Hand. Damit steht nur noch der letzte SB an, da könnte es etwas mehr zu schreiben geben, aber spätestens Samstag müsste ich auch damit fertig sein. Und dann heißt es lernen und vor allem Üben, Üben, Üben... und natürlich nochmal das Gesetzbuch vernünftig überarbeiten. Die wichtigen Stellen sollten nun alle markiert sein und ggf. Verweise haben, bleibt nun noch eine vernünftige "Beklebung" mit Indexstreifen - die man ja leider nicht beschriften darf. Da muss ich mir also was einfallen lassen - immerhin habe ich vier Farben zur Verfügung, vielleicht fällt mir da eine gute Strukturierung zu ein. (Für schlaue Ideen/Vorschläge wäre ich natürlich äußerst dankbar... ;))

Hmm, wie sieht/sehen eigentlich das (die) Inhaltsverzeichnis(se) aus? Habe ich mir noch gar nicht richtig angesehen, vielleicht lässt sich da noch was machen?

Langsam bin ich aber auch etwas genervt - seit Tagen schaue ich schon täglich in den Online-Campus, aber die Vorabmeldung für UNF lässt weiter auf sich warten... Menno, ein "Bestanden" wäre doch nochmal ein toller Motivationskick für die kommende Klausur. :(

9 Kommentare


Empfohlene Kommentare

die man ja leider nicht beschriften darf.

Ich habe die Info, dass man Indizes mit dem indizierten Inhalt beschriften darf? Sprich im GewStG klebt ein Reiter bei §10 auf dem steht "§10 GeWStG"

Genau so habe ich auch mein BGB für WPR vorbereitet gehabt und mein HGB für BUJ.

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Aha, woher hast du das denn mit dem Beschriften? In der Prüfungsordnung steht ja "Klebezettel (ohne Kommentierung)". Oder zählen die reinen Paragraphen nicht als Kommentierungen? *hoff*

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Die PO sagt ja folgendes:

Sie dürfen keine Kommentierungen wie Begriffe, Definitionen oder ähnliche Anmerkungen enthalten.

Handschriftliche Querverweise auf Paragraphen oder Gesetze, Unterstreichungen oder Markierungen sowie

Klebezettel zum schnelleren Auffinden sind zulässig.

Das verstehe ich eindeutig so das man die auch beschriften darf, nur eben nicht mit den unzulässigen Infos.

Vllt. kannst Du nochmals im SZ nachfragen - bei der Vielzahl von Regelungen ist das eine große Hilfe (ich habe es auch mit 4 Farben gelöst - die sich eben Wiederholen da es ja mehr als 4 Gesetze sind)

Ich persönlich sehe in unbeschrifteten Indizes keinen Sinn - da könnte man sie ja gleich rauslassen.

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Irgendwie beruhigt mich kolossal dass sichtlich bei euch die "Vorgaben" - zulässig oder eben nicht - genauso lustig schwammig sind wie bei uns ;)

Trotzdem viel ERfolg bei der weiteren Vorbereitung - das wird ganz sicher werden :)

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Als Student soll man doch Problemlösungspotential entwickeln ... wie geht das besser als schwammige Formulierungen auszulegen :D

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Ich habe die PO auch so gedeutet dass Zettel zwar eingeklebt, aber nicht beschriftet werden dürfen.

In der Präsenz hieß es aber "wenn sie ihre unleserliche Schrift auf den Indizes entziffern können, finden sie Paragraphen x ganz schnell". Wir wurden richtig "gepusht" unser HGB super vorzubereiten, mit beschrifteten Indizes.

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Also ich hatte bei den Steuergesetzen Aufkleber drin zum schnelleren auffinden, die die Paragraphen und das offizielle Kürzel "§ 10 EStG usw usw" enthielten, so dass man schnell aufklappen konnte anstatt wild herumzublättern. Ohne die Möglichkeit der Beschriftung wäre das ja sonst keine Hilfe beim aufklappen des richtigen Kapitels.

Ich finde auch die Schrift in den Wichtigen Steuergesetzen echt mini für meine -7 Dioptrien ;) - ohne die Möglichkeit mit Leuchtstift zu markieren wäre ich da hoffnungslos verloren gewesen

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So, habe gerade in Essen angerufen. Also man darf was draufschreiben, was zur Orientierung dient und nicht über das hinausgeht, was im Text steht. Wenn ich also "Kapitalerträge" oder so notiere, wäre das OK. Sehr schön... :)

Außerdem habe ich gerade gesehen, dass die Vorabmeldungen für UNF online sind - ich hab' bestanden! *freu* Ein guter Schnitt: von 11 Personen haben es 10 geschafft (in Essen).

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Dann einmal herzlichen Glückwunsch (obwohl ich mir sicher bin warte ich auch noch auf die UNF Tendenz)

Zum anderen ist es ja beruhigend zu wissen, das es keine Nürnberger Regelung ist sondern eine allgemeine und somit alles in Butter ist.

Weiterhin viel Erfolg bei der Vorbereitung.

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