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Note zu PR1 - Programmierung


Kryptobox

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Heute kam die Note zu PR1, eine 3.0 bzw. 69.5%. Einerseits war meine Einschätzung richtig, anderseits bin ich nicht wirklich zufrieden. Ärgerlich der halbe Punkt, bei 70% wäre es eine 2.7. Gut eher Kosmetik, klingt aber schöner. Ich könnte Einsicht beantragen (kostenlos und digital), aber bei bestandenen Prüfungen ist ein Widerspruch nicht zugelassen. Komisch, ist aber halt die Regel. Ich werde mir die Klausur samt Lösung herunterladen, sobald diese im Campus verfügbar ist und nachschauen, wo ich die Punkte habe liegen lassen.
Wenn sich bei mir in Zukunft bei der Klausurvorbereitung wieder das Gefühl "Alles easy" einstellt, werde ich umso vorsichtiger sein.

By the way: Korrekturzeit unter einem Monat, dass ist 👍

20 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Glückwunsch zum abgeschlossen Modul! 
 

Ach wie schön, dass das mit der Einsichtnahme so einfach und auch online möglich ist, top. Und auch, dass du die korrigierte Klausur sogar runterladen kannst, richtig gut! Aber so ganz verstehe ich die Regelung mit dem ausgeschlossenen Einspruch bei bestandenen Klausuren nicht. Theoretisch könnte dort ja auch auffallen, dass z.B. eine ganze Aufgabe übersehen wurde oder ähnliches. Und da würde es dann ja ggf. um recht große Notenunterschiede gehen. Da müsste es (eigentlich) schon eine Möglichkeit zum Einspruch geben meiner Meinung nach.

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Ich zitiere aus den Verfahrensregeln: „Ein Widerspruch gegen die Bewertung einer bestandenen Studienleistung ist ausgeschlossen“. Ich werde der Sache mal nachgehen, so aus Prinzip, und den Widerspruchsausschuss diesbezüglich kontaktieren. Meine Tochter hat an der Uni Aachen zweimal Ihre Note durch Einsicht verbessern können und das obwohl Sie bestanden hatte.

Zitat

 

 

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Würde ich auch mal klären. Wäre ja sonst quasi ein Freibrief für fehlerhafte Bewertungen durch die Korrektor:innen. Und die Noten wirken sich doch schon auch auf die Abschlussnote aus, oder?

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Ich werde morgen ein Mail zum Widerspruchauschuss senden und die Sache klären. Wenn es eine Chance auf Notenverbesserung gibt , werde ich Einsicht beantragen. Dies ist bis zu vier Wochen nach Bekanntgabe der Note möglich.

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vor 8 Stunden schrieb Kryptobox:

Ich werde morgen ein Mail zum Widerspruchauschuss senden und die Sache klären. Wenn es eine Chance auf Notenverbesserung gibt , werde ich Einsicht beantragen. Dies ist bis zu vier Wochen nach Bekanntgabe der Note möglich.

Ja genau, die zeitliche Frist zur Einsichtsnahme  beträgt 4 Wochen und den Widerspruch kannst Du innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Note einreichen. 

 

Würde aufgrund von diesen zeitlichen Fristen an deiner Stelle parallel vorgehen. Denn der Widerspruchausschuss wird dir deine Frage hinsichtlich deiner Chancen auf Notenverbesserung nicht ohne eine eine detaillierte, sachliche und nachvollziehbare Begründung beantworten können. Diesbezüglich würde ich dir folgendes vorschlagen : du kannst jetzt schon mal zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung nach deiner Einsichtnahme nachreichen. Also du kannst es so in etwa formulieren: "Hiermit möchte ich Widerspruch im Modul soundso, das durch eine Klausur als Form der Prüfungsleistung am ( Datum) mit Notenbekanntgabe am ( Datum) abgeschlossen wurde, Widerspruch einlegen. Eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung wird nach der Klausureinsichtsnahme nachgereicht."  

 

Durch Einsicht kannst du ja dann detailliert die einzelnen Punkte gezielt durchgehen und nachvollziehbar begründen. Wichtig ist hierbei eventuell auch die Aufgabenstellung der Klausur (die hast du bzw. kannst hoffentlich noch darauf zugreifen). Auch wichtig zu wissen ist, dass jeder Korrektor einen gewissen Bewertungsspielraum hat, weshalb es insbesondere auf eine gute und nachvollziehbare Begründung ankommt. Dies erhöht die Chancen auf Notenverbesserung.

 

Aber einen Rechtsanspruch auf Verbesserung der Note aufgrund deines Widerspruches hast du leider nicht. Falls dein Widerspruch nicht durchgehen sollte, bleibt die ursprüngliche Note erhalten. Aber es ist faktisch unmöglich, dass sich deine Note verschlechtert! Von daher hast du ja durch den Widerspruch nichts zu verlieren! Und denk bitte daran, Fehler passieren überall und jedem. Selbst den Korrektoren an den Fernhochschulen. Oder bei der Vergabe der Punkte in der Aufgabenstellung, hierzu kannst du dir gerne meine Blogs zu Empirischen Methoden durchlesen ( damit hatte ich auch nicht gerechnet, das so was passieren kann!).Wie heißt es so schön, "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"! So blindlings 😑😎 auf die Korrektoren wollen wir uns dann doch nicht verlassen, nicht wahr? 

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vor 21 Stunden schrieb Markus Jung:

Würde ich auch mal klären. Wäre ja sonst quasi ein Freibrief für fehlerhafte Bewertungen durch die Korrektor:innen. Und die Noten wirken sich doch schon auch auf die Abschlussnote aus, oder?

Hallo Markus,

 

ja, die Noten wirken sich normalerweise auf die Abschlussnote aus. Dieser Passus zwecks dem Widerspruch steht zwar drin, ist aber mehrdeutig. Eigentlich soll damit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass man durch einen Widerspruch keinen Rechtsanspruch auf eine  Notenverbesserung hat. Aber je detaillierter und nachvollziehbarer es begründet wird, desto eher sind die Erfolgsaussichten! Einige Kommilitonen haben von erfolgreichen Widersprüchen bereits berichtet! 

Und davon werde ich jetzt wegen meiner Hausarbeit, die ich gestern erhalten habe, auch Gebrauch machen. Denn der Bewertungsbogen und die Anmerkungen unten drunter passen überhaupt nicht zusammen. Gehe davon aus, dass sich die Dozentin da wohl vertan hat und es so zu einer Verwechslung gekommen ist!

 

Bin auch beim Kryptobox der Meinung, dass sich da ein Widerspruch evtl. schon lohnen könnte!

 

Viele Grüße 

 

Byana 

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vor 2 Minuten schrieb Byana:

Dieser Passus zwecks dem Widerspruch steht zwar drin, ist aber mehrdeutig. Eigentlich soll damit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass man durch einen Widerspruch keinen Rechtsanspruch auf eine  Notenverbesserung hat.

 

So ergibt es dann Sinn. Ist in der Tat missveständlich formuliert.

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Danke Byana, werde damit starten Einsicht zu beantragen und schauen, ob sich ein Einspruch lohnt. Alles nicht so wild, ich habe ja eine 3.0 mit 69.5%. Ich hatte mit 70-80% gerechnet, je nachdem wie streng korrigiert wird. Bin also am unteren Ende. Ich halte dich auf dem Laufenden. Gruss

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vor 4 Stunden schrieb Markus Jung:

 

So ergibt es dann Sinn. Ist in der Tat missveständlich formuliert.

Tatsächlich nicht sehr klar formuliert. Typisches Juristen Deutsch.

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Leider ist die Juristen Sprache für Nichtjuristen etwas schwierig zu verstehen. Ausser 🤫🤔 man ist  ständig  so wie ich mit furchtbar komplizierten juristischen Sachverhalten und Gerichtsurteilen 📝📚📖 konfrontiert , wo man sich durchlesen und durcharbeiten muss. Um beispielsweise bestimmte Gutachten oder Widersprüche für die Gerichte verfassen zu können, dann entschließt sich einem auch die furchtbar komplizierte Juristerei 😉😃!

 

Ach ja, fast hätte ich es vergessen, wir Sozialarbeiter chillen (nicht) nur einfach so mit unseren Klienten in Cafés rum 🍰, sondern sind als "Allzeit- und Allseitszuständigen" bei allen möglichen Problemen sofort 🦘zur Stelle 🏪, wenn man uns braucht! In diesem Sinne ein Hoch auf uns alle! Bei Fragen kannst du dich gerne melden.

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Jedem seine Interessen und seine(n) Beruf(ung). Jura und Rechtssprechung sind nicht mein Ding, nicht in diesem Leben und auch nicht im nächsten. Aber um einigermaßen miteinander auszukommen brauchen wir Regeln und Gesetzte. Und wir brauchen Sozialarbeiter, heute mehr den je. Hut ab vor deinen Beruf.

By the way: Ich habe den Widerspruchsausschuß per Mail kontaktiert und um Klärung gebeten. Parallel dazu habe ich einen Antrag auf Einsichtnahme gestellt. Mal gespannt, wie diese Geschichte weiter geht

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Der Nebel lichtet sich.

Habe heute Morgen eine Antwort der Vorsitzende des Widerspruchsausschusses erhalten.

Also erst mal Daumen hoch, Sonntag Anfrage geschickt, Montag Morgen vor 8Uhr! eine verständliche Antwort erhalten.

 

Zitat

ein Widerspruch gegen die Bewertung einer bestandenen Studienleistung ist ausgeschlossen, aber ein Widerspruch gegen die Bewertung einer bestandenen Prüfungsleistung ist möglich.


Für eine Studienleistung gibt es keine Note. Eine Studienleistung ist entweder bestanden oder nicht bestanden.

 

Also in Kurzform

Prüfungsleistung:  benotete Leistungs wie bswp. eine Klausur:  Widerspruch möglich nach Einsichtnahme mit Möglichkeit der Notenverbesserung.  Entspricht dem, was andere Hochschulen/Unis praktizieren

 

Studienleistung: Leistung die bestanden oder nicht bestanden ist. Beispiel Komplexe Übung Wissenschaftliches Arbeiten. Widerspruch nicht möglich, wenn bestanden. Macht Sinn, da eine Notenverbesseung nicht möglich ist (es gibt keine Note, bestanden ist bestanden)

 

Ich durfte wieder viel lernen

Bei juristischen Texten kommt es auf jedes Wort an, ohne entsprechendes Training hat man schnell die Sachlage falsch interpretiert. Auch sind diese für Ungeübte schwer zu verstehen

Das führt mich zur zweiten Erkentniss: Jura und Math sind sich ähnlicher wie ich dachte, also im nächsten Leben werde ich Jura studieren 😂

 

PS: Mein Antrag auf Einsichtnahme ist raus, Rückantwort kann aber dauern, da es scheinbar viele Anfragen gibt.

 

Gruss

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Kryptobox:

Der Nebel lichtet sich.

Habe heute Morgen eine Antwort der Vorsitzende des Widerspruchsausschusses erhalten.

 

Also erst mal Daumen hoch, Sonntag Anfrage geschickt, Montag Morgen vor 8Uhr! eine verständliche Antwort erhalten.

 

 

Also in Kurzform

Prüfungsleistung:  benotete Leistungs wie bswp. eine Klausur:  Widerspruch möglich nach Einsichtnahme mit Möglichkeit der Notenverbesserung.  Entspricht dem, was andere Hochschulen/Unis praktizieren

 

Studienleistung: Leistung die bestanden oder nicht bestanden ist. Beispiel Komplexe Übung Wissenschaftliches Arbeiten. Widerspruch nicht möglich, wenn bestanden. Macht Sinn, da eine Notenverbesseung nicht möglich ist (es gibt keine Note, bestanden ist bestanden)

 

Ich durfte wieder viel lernen

Bei juristischen Texten kommt es auf jedes Wort an, ohne entsprechendes Training hat man schnell die Sachlage falsch interpretiert. Auch sind diese für Ungeübte schwer zu verstehen

Das führt mich zur zweiten Erkentniss: Jura und Math sind sich ähnlicher wie ich dachte, also im nächsten Leben werde ich Jura studieren 😂

 

PS: Mein Antrag auf Einsichtnahme ist raus, Rückantwort kann aber dauern, da es scheinbar viele Anfragen gibt.

 

Gruss

 

 

 

Hallo Kryptobox,

 

einerseits ist es jetzt gut, dass du das so schnell klären konntest und diesbezüglich jetzt Klarheit herrscht.

 

Andererseits kommt kein normaler Mensch dazu, gegen eine bestandene Studienleistung Widerspruch einzulegen, zumal sich vom Endergebnis her nichts bringen würde! 🤣😅 Oder kennst du jemanden, der so viel Zeit und Nerven😬 hat 🤔🫨, die Studienleistung nochmals freiwillig bei gleichem Ergebnis zu wiederholen! 

 

Juristisch korrekt ist, dass man gegen bestandene und benoteten Prüfungsleistungen Widerspruch einlegen darf. Es besteht zwar formal kein Rechtsanspruch auf Notenverbesserung, aber nach Erhalt des Widerspruches muss die Klausur oder die Hausarbeit nochmals genauer angeschaut werden. Und je besser der Widerspruch verfasst wurde, umso eher steigen die Chancen auf eine Notenverbesserung. Widersprüche unterliegen dem Hochschulgesetz und die Verfassung von Widersprüchen darf von den Hochschulen nicht verboten werden. 

 

Die Formulierung der HFH ist hier sehr tricky gewesen und das hat mit Jura nichts zu tun. Juristisch besser und fairer gegenüber den Studenten wäre noch ein Zusatz nach dem ausgeschlossen Widerspruch hinsichtlich:"...dies betrifft nicht die bewerteten und benoteten Prüfungsleistungen oder die Prüfungsleistungen bleiben davon unberührt." gewesen.

 

Herzliche Grüße 

 

Byana

 

 

 

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P. S. Sorry, hab noch was vergessen: die Verfassung von nichtbestandenen Prüfungsleistungen soll es heißen. Durch Widerspruch geht man gegen einen erlassenen Verwaltungsakt (Prüfungsbescheide) vor. Welche Prüfungungen anfechtbar sind, muss dann durch Widerspruchsausschuss bzw. ggf. vor einem Gericht durch einen Richter ermittelt werden.

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Das ging schnell. Die digitale Abschrift meiner Klausur inklusive Bemerkungen und Benotung war heute in meinem Webcampus Briefkasten.

Gut meine (schwierige) Schrift wurde beanstandet, es gab aber deswegen keinen Punktabzug laut Kommentar. Vorallem bei einer Aufgabe auf 25 Punkte habe ich nur 14 Punkte erhalten. Ich habe meine Lösung nachprogrammiert und kann keinen Fehler finden. Das wären dann schon mal 9 Punkte + zwei kleine Dinge à 2.5 Punkte.

Ich warte auf jeden Fall bis die Klausur samt Musterlösung im Campus hochgeladen wird, dies sollte in den nächsten Tagen geschehen. Dann vergleiche ich meine Lösung mit der Musterlösung, vielleicht übersehe ich ja etwas. Diese Vorgehensweise wird auch vom Widerspruchsaussschuss empfohlen. Insgesamt habe ich 8 Wochen Zeit nach dem Notenbescheid.

"Histoire à suivre"

 

Hat jemand vielleicht eine allgemeine Vorlage für einen Widerspruch oder zumindestens ein paar Tipps worauf ich achten soll? Vielen Dank

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Am 16.10.2023 um 21:40 schrieb Kryptobox:

Das ging schnell. Die digitale Abschrift meiner Klausur inklusive Bemerkungen und Benotung war heute in meinem Webcampus Briefkasten.

Gut meine (schwierige) Schrift wurde beanstandet, es gab aber deswegen keinen Punktabzug laut Kommentar. Vorallem bei einer Aufgabe auf 25 Punkte habe ich nur 14 Punkte erhalten. Ich habe meine Lösung nachprogrammiert und kann keinen Fehler finden. Das wären dann schon mal 9 Punkte + zwei kleine Dinge à 2.5 Punkte.

Ich warte auf jeden Fall bis die Klausur samt Musterlösung im Campus hochgeladen wird, dies sollte in den nächsten Tagen geschehen. Dann vergleiche ich meine Lösung mit der Musterlösung, vielleicht übersehe ich ja etwas. Diese Vorgehensweise wird auch vom Widerspruchsaussschuss empfohlen. Insgesamt habe ich 8 Wochen Zeit nach dem Notenbescheid.

"Histoire à suivre"

 

Hat jemand vielleicht eine allgemeine Vorlage für einen Widerspruch oder zumindestens ein paar Tipps worauf ich achten soll? Vielen Dank

 Guten Morgen Kryptobox, 

 

Eine Kurzfassung des Widerspruches habe ich dir bereits mit meiner Antwort am 12.10.23 mitgeschickt. Also in etwa so: "Hiermit lege ich fristgemäss Widerspruch gegen die Prüfungsleistung im Modul (Name des Moduls) ein. Eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung erfolgt nach der Klausureinsichtsnahme." Das wäre vorerst mal ausreichend. Nach der Klausureinsichtnahme und dem Vergleich mit der Musterlösung folgt dann die Begründung. Also in etwa so: " Nach der Klausureinsichtsnahme und dem Vergleich mit der Musterlösung konnte festgestellt werden, dass in der Aufgabe ( Nr.), die mit 25 Punkten bewertet wurde, nur 14 Punkte erzielt wurden. Diesbezüglich habe ich meinen Lösunsweg mit der Musterlösung verglichen und konnte keinen Unterschied zwischen meiner und der Musterlösung feststellen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen hiermit darlegen, wie ich bei dieser Aufgabe vorgegangen bin (zuerst habe ich..., dann erfolgte...., etc.). Trotz der Nachprogrammierung in der Lösung konnte ich selber keinen Fehler erkennen, weshalb ich Sie bitten möchte, die Aufgabe Nr....nochmals zu überprüfen. Diese Aufgabe umfasst z. B. mehrere Seiten von... bis...Ausserdem ist mir bei der Aufgabe Nr. aufgefallen, dass...(detaillierte und nachvollziehbare Begründung, deine Lösungsschritte darlegen).  Ebenfalls ist mir nicht ganz klar, wie es in Aufgabe Nr. zum Punktabzug kommen konnte. Hierbei bin ich folgendermaßen vorgegangen....(Begründung). Insgesamt konnte nach der Klausureinsicht und dem Vergleich mit der Musterlösung im WebCampus ein Unterschied von...Punkten in der Bewertung festgestellt werden. Diesbezüglich bitte ich um Klärung des Sachverhaltes und ggf. um Nachbesserung. Gerne stehe Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

So könntest du in etwa vorgehen. Hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte! Drück dir die Daumen zwecks dem Widerspruch! Werde wegen meiner Hausarbeit ebenfalls einen Widerspruch am Wochenende verfassen.

 

Viele Grüße 

 

Byana 

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Am 18.10.2023 um 08:22 schrieb Kryptobox:

Niemand schreibt so schon wie Byana 😉

Vielen Dank dafür.

Gehe davon aus, dass es "schön" heißen soll 😃😉? Recht herzlichen Dank für das Kompliment und halte mich auf dem Laufenden, was bei deinem Widerspruch herausgekommen ist, ja? Daumen sind weiterhin gedrückt! 

 

P. S. Magst du an meiner kleinen Umfrage in meinem neuesten Blog "Weiterbildungstage an der HFH - Impulse zur Veränderung" mitmachen? Würde mich sehr freuen.

 

LG

 

Byana 

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