Eine Wortmeldung
Mahlzeit, Servus und Hallo,
Prüfungsordnung:
"Nicht bestandene Fachprüfungen oder Prüfungsleistungen nach § 10 können zweimal wiederholt werden."
Zu meinem Verständnis gerade mal.
Ich schreibe eine Klausur zum 1. mal.
Ich verhaue diese Prüfung.
Wiederholung (1).
Die Prüfung verhaue ich.
Diese wiederhole ich (2).
Die Prüfung bestehe ich! Oder auch nicht --> Raus
Das heißt, ich darf eine Prüfung maximal 3 mal schreiben... ist das richtig?
Bisher war ich immer der Meinung, dass man Prüfungen nur maximal 2 mal schreiben darf... sprich, beim ersten mal gepatzt, muss die 2. Prüfung sitzen, sonst ist vorbei.
Mit anderen Worten, meine verhauene Matheprüfung könnte ich noch 2 mal schreiben, nicht wahr?
Das ist doch schön
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Derzeit sieht es Lernmäßig recht mau bei mir aus.
Durch Arbeit und Private Geschichten komme ich nicht so zum lernen, wie ich es eigentlich gerne hätte.
Im Büro habe ich zig Projekte am laufen, die meine Zeit beanspruchen.
Privat steht das Zusammenziehen mit meiner Freundin auf den Plan.
Hier heißt es dann Möbel herumschleppen und ein wenig renovieren.
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Am 08.05.2011 bin ich 1 Jahr dabei und habe mir jetzt doch mal lieber den Vorkurs Mathe hervorgeholt und gehe diesen durch. Nächste Woche bin ich damit durch und werde mich abermals auf Mathe 1 konzentrieren, um das endlich vom Tisch zu bekommen.
Was habe ich seit dem 08.05.2010 geschafft?
Nicht viel!
2 B Prüfungen und 1 nicht geschaffte Klausur.
Schwer steigerungswürdig.
Bis zum nächsten mal.
Lars
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