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FutureStudent

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  1. Ich würde jetzt nicht unbedingt vertreten, dass es sich bei der POBS zwangsläufig um eine Quasi-Titelmühle handelt, was auch nicht zutreffen wird, da sie ja selbst keine Grade verleiht. Allerdings ist das geschäftliche Ziel der Business "School" klar: Sie bietet ausschließlich Promotionsmöglichkeiten und noch den ein oder anderen "Executive Lehrgang" an, der Fokus liegt aber schon auf der Promotion. Mich stört etwas, dass auch das kleine Doktorat angeboten wird, das hier in Deutschland ja nur als "PhDr." führbar und deshalb auch schnell und auf dem ersten Blick als ausländischer Abschluss auf Masterebene zu qualifizieren ist. Klar, mit knapp 10.900,00 EUR ist der PhDr. natürlich deutlich günstiger als der PhD und auch in nur einem Bruchteil der Zeit zu erlangen, nichtsdestotzrotz sähe ich die entsprechende Zeit und das Geld in einem etwas prestigereicheren deutschen oder österreichischen Abschluss (MBA, MSc, LLM etc.) besser investiert. Über den DBA braucht man natürlich garnicht zu streiten, hier handelt es sich nicht mal um einen "kleinen Doktor", der noch dazu in Polen unüblich ist, da man in Polen das kleine Doktorat in diesem Sinne nicht kennt und der als "Doctor" getaufte Master-Titel mehr oder weniger eine "innovative Entwicklung" der Warschauer Privathochschule ist. Wenngleich die C. H. Warsaw Management University bei Anabin als H+ eingestuft ist. Der ordentliche PhD hingegen scheint preislich interessant und ist als "richtiger" Doktorgrad auch anerkennungstechnisch unproblematisch. Skeptisch macht mich aber, dass der PhD m. M. n. auf der eigenen Seite der POBS zugunsten der anderen "Doktorate" etwas schlecht geredet wird. Es wird zum Beispiel hervorgehoben, dass die Studiendauer mind. 4 Jahren beträgt und die Arbeit am PhD "meist hauptberuflich" erfolgt. Das mag bei Vollzeitpromotionen an Präsenzhochschulen zutreffend sein, im Rahmen einer berufsbegleitenden externen Promotion über eine "Open Business School", die auch nicht ganz günstig ist, gehe ich aber schon davon aus, dass diese gut mit einer Vollzeit-Berufstätigkeit vereinbar sein sollte. Es bleibt zu vermuten, dass sich vielleicht der ein oder andere, dem der Unterschied zwischen PhD und PhDr. nicht so wichtig ist, zum PhDr. (also dem Abschluss "für Entscheidungsträger, welche Wert auf besonders praxisnahe Forschung legen") verleiten lässt. Wirtschaftlich ist der PhDr. für die POBS sicherlich interessanter. Zum Vergleich: Der PhDr. kann in 2 Semestern absolviert werden, weshalb die auf 1 Jahr veranschlagten Gebühren also 10.900,00 EUR betragen. Die Mindeststudiendauer des PhD beträgt 4 Jahre. Auf 1 Jahr heruntergerechnet bedeutet das "nur" 5.975,00 EUR. Ähnliches gilt für den DBA, den wir hier aber mal außen vor lassen. Aber vielleicht bewegen wir uns auch schon zu sehr von der KMU weg. Vielleicht kann @Markus Jung die Beiträge zur POBS ja in einen eigenen Thread ausgliedern und wir können dort weiter fachsimpeln. Hier fehlt meiner Meinung nach sogar noch der, mehr oder weniger, interessanteste Anbieter hinsichtlich Preis und Anerkennung: Dr. rer. soc. oec. (Doktor der Wirtschaftswissenschaften) der staatlich anerkannten Privatuniversität Schloss Seeburg, Kostenpunkt: ca. 20.000,00 EUR bei einer Dauer von 6 Semestern. Ich würde die Uni Seeburg gleich auf Platz 2 deiner Liste verorten. Die Uni Seeburg befindet sich im selben Hochschulverbund wie Triagon, HAM, DHGS etc. Die FernUni Hagen ist als staatliche Universität preislich aber natürlich absoluter Spitzenreiter. LG
  2. Ja und Nein. Im privaten Umfeld werden die Urkunden sicherlich nicht all zu häufig begutachtet werden, im beruflichen Umfeld allerdings sehr wohl, zumindest, wenn man sich zunächst auf gewisse Positionen in der freien Wirtschaft oder auch bei Hochschulen bewerben möchte. Klar, wenn man z. B. als selbständiger Unternehmensberater tätig ist oder sein möchte, dann ist die Urkunde sicherlich recht irrelevant. Da kommt es dann auf den Lebenslauf und ggf. auf den Eintrag im Ausweis an. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich ein nicht zu vernachlässigender Teil der Absolventen zunächst auch noch auf Jobs bewerben wird und deshalb halte ich in diesen Fällen die erwähnten Informationen für unnötig, im Zweifel sogar kontraproduktiv. Denn mit einem Abschluss von Middlesex setzt man ja auch eine hohe Erwartungshaltung. Grundsätzlich kann man also sehr wohl mit einem promovierten Mitbewerber von der LMU mithalten, der ansonsten praktisch gleich qualifiziert und geeignet ist. Durch den KMU-Zusatz wird der Abschluss meiner Meinung nach aus dem akademischen Umfeld etwas rausgedrängt - und das unnötigerweise. Das ist aber nur mein Bauchgefühl. Tatsächlich würde mich interessieren, was davon ein Experte hält. @KanzlerCoaching, haben Sie eine Idee? :-) Ah, und zu deiner anderen Frage, @studentenleben: Ich würde ggf. gerne promovieren, um in Lehre und angewandter Forschung Fuß zu fassen. Deshalb wohl auch mein besonderer Blick auf die Urkunde. Es gibt in Deutschland ja bereits genug Promovierte, die sich als Lehrbeauftragte oder ggf. sogar FH-Professoren versuchen möchten und die Konkurrenz wird deshalb recht hoch sein. Somit möchte ich sicher stellen, dass nicht der geringste Anlass zum Zweifel (auch nicht ungerechtfertigt durch kritische Verwaltungsangestellte) an meiner akademischen Qualifikation zugelassen wird. LG
  3. Hast du dich schon mal auf der Webseite der FernUni Schweiz informiert? Dort kannst du schweizer Recht auf BLaw (schweizer LLB-Äquivalent) studieren: https://fernuni.ch/law/bachelor Vielleicht passt das ja besser an deine Bedürfnisse. Preislich scheint das auch ein gutes Angebot zu sein, zumindest für schweizer Verhältnisse (1.300,00 CHF/Semester Studiengebühren). Zum Thema deutscher Jura-Abschluss in der Schweiz allgemein: Soweit ich weiß, ist der LLB der HFH in der Schweiz für die weiterführende Juristenausbildung über die Eignungsprüfung für Bewerber mit ausländischen Abschlüssen nicht geeignet (die Hochschule ist allgemein natürlich anerkannt!), da man mit dem LLB in Wirtschaftsrecht in Deutschland auch nicht nahtlos in die weitere Juristenausbildung gehen kann. Der bloße LLB an der FU Hagen dürfte wohl auch nicht ausreichen (selbe Begründung) und du müsstest zunächst das Staatsexamen an der FU Hagen ablegen, damit dir damit in Deutschland der Weg zum Referendariat geebnet wäre. Das wäre dann dein erster wirklich juristisch qualifizierender Abschluss, in dem Sinne, dass er dir die nahtlose Endausbildung (Referendariat und 2. StEx) ermöglicht. Der LLB im klassischen Jura ist in Deutschland eher ein Auffang- bzw. Sicherheitsabschluss (der auch im Rahmen einer Umorientierung nachträglich verwertet werden kann), im Wirtschaftsrecht eher ausschließlich die Eintrittskarte in den Master oder in einen nicht reglementierten Beruf. LG!
  4. Ich finde ganz im Gegenteil, dass das Aussehen der Abschlussurkunde ein ganz elementarer Bestandteil des Studienprogramms ist und deshalb auch entsprechend ansprechend und seriös gestaltet sein sollte. Angaben, die im Zweifel Verwirrung stiften, sollten deshalb unbedingt unterlassen werden. Und darunter subsumiere ich z. B. auch die prominente Platzierung der österreichischen KMU auf der britischen Abschlussurkunde. Wie gesagt, bei zwei Hochschulen wäre das wieder was anderes. Gerade weil man auch an der Middlesex University immatrikuliert wird, finde ich es umso mehr schade, dass das Diploma Supplement dann von der KMU kommt. Die von dir erwähnte Akkreditierung ist schön, erstreckt sich offiziell aber nicht auf die KMU Akademie, sondern das jeweilige deutschsprachige Studienprogramm der Middlesex University an sich, welches aber letztendlich von der KMU durchgeführt wird. Trotzdem bleibt die KMU leider ein nichtakademischer Akteur, dessen Namen m. M. n. auch nichts auf der Urkunde zu suchen hätte. Wenn @Markus Jung sein OK gibt, dann kann ich das gerne machen; bzgl. des Copyrights bin ich mir beim Upload des gesamten Dokuments allerdings nicht sicher, nachdem ich ja kein Absolvent bin und es daher nicht "mein" Zeugnis ist. Ansonsten kannst du aber auch einfach deren Support anschreiben und sie werden dir ein Musterzeugnis unkompliziert zusenden. Bei den genannten Alternativen finde ich reputationstechnisch (trotz der Schönheitsfehler) tatsächlich dann Middlesex über KMU oder LondonMET über Academic Institute am attraktivsten. Triagon ist natürlich preislich interessant und es handelt sich auch um eine staatlich anerkannte europäische Hochschule aber leider gibt es sie noch nicht so lange und sie hat auch einen anderen Fokus als LondonMET oder Middlesex. LG!
  5. Ich hatte mich bezüglich der Urkunde mal bei der KMU erkundigt und kann mir vorstellen, dass die Skepsis hinsichtlich der Eintragung seitens deutscher Behörden vor allem daraus resultieren könnte, dass die Urkunde bzw. das Diploma Supplement von der KMU ausgestellt und von Middlesex bestätigt wird bzw. dass aus der Urkunde schon direkt hervorgeht, dass das Doktorat bei der KMU absolviert wurde und letztendlich Middlesex für den Titel bürgt. Wenngleich auch die (elektronische?) Unterschrift von Middlesex-Vertretern (Academic Registrar und Vice-Chancellor) angebracht ist und die Urkunde im klassischen britischen Design gehalten ist. Das Diploma Supplement ist hingegen ganz im Stil der KMU gehalten, von dieser auch ausgestellt und von Middlesex lediglich verifiziert (Stempel: "Academic Registry - Verified"). Die verleihende Institution ist allerdings klar aufgeführt. Es bleibt jedoch die Frage offen: Warum stellt Middlesex nicht selbst das Diploma Supplement aus? Auch der im Diploma Supplement enthaltene Hinweis in Verbindung mit der österreichischen KMU-Telefonnummer wirkt auf Außenstehende, die nicht "im Thema drin sind", ungewöhnlich: Bei einer Kooperation einer deutschen oder österreichischen FH beispielsweise mit Middlesex würde das wohl nicht weiter komisch wirken, wenn die Kooperation derart prominent auf der Urkunde präsentiert wird. Es würden zwei staatliche (Middlesex u. staatl. FH) oder eine staatliche (Middlesex) und eine staatlich anerkannte Institution (priv. FH) aus dem akkreditierten Bildungsumfeld eine Kooperation eingehen. Im Prinzip wie bei den kooperativen FH-Promotionen deutscher Universitäten. Bei einer österreichischen AG, die ausgeschrieben auch noch als "KMU Akademie & Management AG" firmiert, wirkt das auf den außenstehenden Betrachter (und das sind Behördenmitarbeiter nun mal auch) schon zumindest ungewöhnlich. Wenngleich der rechtliche Gehalt des Abschlusses vollumfänglich gegeben sein sollte. Wenn nicht, würde die KMU so etwas sicher nicht anbieten. Aufgrund dieses Umstands habe ich den DBA für mich (wenn auch in ferner Zukunft) ausgeschlossen, wobei er von Programm und Ablauf durchaus höchstinteressant gewesen wäre. Man möchte sich ja nach so harter Arbeit auch nicht ständig rechtfertigen und den Umweg über Österreich darlegen müssen. Außerdem fand ich auch merkwürdig, dass ein Hinweis zur Titelführung in Anführungszeichen enthalten war - Wohl ein Redaktionsfehler. Der Hinweis wird wohl darin begründet, dass in Österreich akademische Grade nur eintragungs- und führungsfähig sind, wie sie verliehen wurden. Würde also nur ein "DBA" verliehen werden, könnte dieser nur als "DBA" hinter dem Namen geführt werden. Durch die Angabe "Dr./DBA" kann man diese Problematik charmant umgehen. Trotzdem ist der Hinweis für britische Urkunden ungewöhnlich: An Stelle der KMU würde ich genau an diesen Stellschrauben drehen und entsprechende Designanpassungen vornehmen (KMU aus der Urkunde rauslasssen und die Gänsefüßchen bei der Titelerläuterung weglassen) sowie die unnötige österreichische Nummer im Supplement streichen. Die KMU kann ja sehr gerne im Diploma Supplement erwähnt werden, dennoch sollte das Dokument im eher neutralen bzw. an Middlesex erinnernden Design angefertigt werden (das fängt übrigens schon bei der Schriftart an). Das Logo (welches ja auch nur mit Hinweis auf die "partnership" abgedruckt wird, kann man dann auch gleich weglassen, der Verifizierungsstempel sagt ja schon genug aus). Das selbe gilt übrigens auch für die Bachelor- und Masterprogramme. Des weiteren sollte auch angeboten werden, die Dissertation auf Englisch verfassen zu dürfen - für den, der möchte. Das würde auch noch mal "mehr hermachen". LG und bis bald!
  6. Zusätzlich muss man noch beachten, dass man, um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, keinen besuchten Vorbereitungskurs nachweisen können muss. Du kannst dir bei genügend Disziplin und ausreichendem Prüfungstraining (Kombination Fachliteratur + Durcharbeiten von mind. 10 Altklausurensätzen) die Inhalte also auch sehr gut in deinem eigenen Tempo aneignen und sparst dir die Lehrgangsgebühren, die ja doch mal zwischen 2.000 und 4.000 EUR betragen können. Soll heißen, @MrsA: Du kannst auch direkt mit dem Bachelor in BWL anfangen und dann, sobald du die notwendige Berufserfahrung für die IHK-Prüfung gesammelt hast, dich dieser stellen. Der Punkt wird bei dir ja wohl sein, dass du jetzt bereits was machen möchtest und nicht zwei Jahre "herumsitzen" willst. Deshalb wird dir die Anrechnung auf einen späteren Bachelor wohl auch eher egal sein.
  7. So wie ich den Eingangspost verstanden habe, hast du ja schon eine Hochschulzugangsberechtigung, @MrsA? Wenn es dann also in die BWL-Richtung gehen sollte, würde ich auch ein "richtiges", d. h. ein akademisches, Studium dem staatl. gepr. Betriebswirt vorziehen. Der staatl. gepr. Betriebswirt ist zwar ein toller Abschluss, nichtsdestotrotz aber, wie @Aramon schon beschrieben hat, nicht vollständig mit dem Bachelor gleichzusetzen. Den staatl. gepr. Betriebswirt würde ich eher Kandidaten empfehlen, die noch keine Hochschulzugangsberechtigung haben und ein späteres betriebswirtschaftliches Studium ins Auge fassen, nachdem dieser Umstand durch den Abschluss geheilt wird bzw. man in den meisten Bundesländern mit oder ohne Zusatzprüfung sogar eine explizite Hochschulzugangsberechtigung mitverliehen bekommt. Dann kann man aber auch genauso einen Fachwirt/Fachkaufmann machen.
  8. Hi, wenn du dir zu 100% sicher bist, dass du bis ans Ende deines Arbeitslebens im Personalbereich tätig sein möchtest, dann kannst du auch gleich den Bachelor in Personalmanagement machen. Ich würde hier aber zur Vorsicht mahnen, da man sich nur selten so sicher ist und der ein oder andere Lebensabschnitt auch zu Änderungen der beruflichen Wünsche führen kann. Grundsätzlich würde ich zu einem allgemein gehaltenen BWL-Studium raten. Wenn du davor aber noch personalspezifisches Wissen aufbauen willst, dann wäre die Personalfachkauffrau (IHK) auch interessant. Gerade auch deshalb, weil du dir einige Inhalte auf ein späteres BWL-Studium anrechnen lassen kannst. Solltest du nach dem BWL-Bachelor und dann auch schon vorhandener längerer Berufserfahrung noch immer im Personalbereich arbeiten wollen, kannst du ein passendes Masterstudium draufsetzen (HR Management / Leadership / Arbeits- und Organisationspsychologie etc.). Die Personalfachkauffrau ist im Personalbereich auf jeden Fall in der Praxis sehr anerkannt. Um ein späteres Studium wirst du aber nur schwer rumkommen, wenn du beruflich weiterkommen willst.
  9. Ja, aber das sind leider alles keine offiziellen (z. B. ministeriellen Quellen), sondern nur nicht verifizierbare Eigenangaben oder Angaben von externen Seiten, die keinen offiziellen Hintergrund (im weltlichen Sinne) haben. Die für obiges Programm einzige relevante offizielle Quelle ist das staatliche französische Universitätsregister, worin die Einrichtung nicht verzeichnet ist. Das "Rectorat of (the Academy of) Toulouse" ist zwar eine staatliche Einrichtung, allerdings nicht zuständig für Anerkennungsfragen.
  10. Hast du dazu auch offizielle Quellen? Online konnte ich leider nichts stichhaltiges finden. Die von dir angesprochene - im Impressum hinterlegte - Nummer (SIRET) ist keine Registrierungsnummer, sondern es handelt sich vielmehr um die Betriebsstättennummer (Système d’identification du répertoire des établissements), die vom französischen nationalen Statistikamt vergeben wird; im Prinzip also vergleichbar mit der Steuer-ID-Nr. oder einer sonstigen Identifizierungsnummer in Deutschland. Die Nummer an sich sagt nichts über den Status als Hochschule aus, sondern bezieht sich auf das Unternehmen an sich. Im für die Anerkennung als Hochschule relevanten staatlichen Register (siehe Link oben), ist sie leider nicht zu finden. Auf ihrer eigenen Webseite schreibt die Domuni auch nichts davon (zumindest nicht wortwörtlich, sie wird also nicht konkret), tatsächlich staatlich anerkannt zu sein, sondern betont vielmehr beim "Rectorate of the Academy of Toulouse", welche wohl dem Wissenschaftsministerium angehört, registriert zu sein. Das hat aber nichts mit der staatlichen Anerkennung zu tun und erinnert mich eher an die Praxis diverser Einrichtungen, welche damit werben "Member of XYZ-Akkreditierungssystem" zu sein, was aber nicht damit gleichzusetzen ist, dass sie auch über die entsprechende Akkreditierung verfügen. Die kirchliche Anerkennung steht wieder auf einem anderen Blatt. Für die meisten wird aber wohl die staatliche Anerkennung wichtig sein. Vielleicht kannst du als aktueller Student ja ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und bei der Uni genauere Nachweise hinsichtlich der Anerkennung anfordern oder anregen, dass diese präsenter auf der Webseite dargestellt werden. Aktuell wäre für mich die fehlende Eintragung im französischen (oder vatikanischen) Hochschulregister ein absolutes No-Go, da somit der Abschluss in Deutschland auch einfach rechtlich wertlos (hinsichtlich des Doktorgrades: nicht eintragungsfähig) bleibt, weil für die Anerkennung in Deutschland lückenlose Nachweise der Anerkennung im Ausland notwendig sind (individuell oder über Anabin, sofern dort verzeichnet). Die bloße Nennung auf einer Ordensseite machen es auch nicht unbedingt besser. Persönlich finde ich es schade, dass man keine eindeutigen Infos zur Anerkennungssituation findet und ich frage mich auch, wieso das wohl so ist. Es gibt wohl keinen Grund, weshalb eine Hochschule nicht im einzigen offiziellen staatlichen Register, welches für genau solche Fälle vorgeschrieben ist, gelistet sein sollte. Schade ist dies auch, da die Einrichtung durch ihren sonstigen Auftritt eigentlich doch ein recht seriöses Auftreten vermittelt. Viele Grüße
  11. Klingt auf jeden Fall interessant. Wie ich gesehen hab, bietet die Universität ja auch noch Doktorate in Rechtswissenschaften (Human Rights), Theologie und Philosophie. Ich muss gestehen, dass mir die Einrichtung bislang unbekannt war. Auch auf Anabin konnte man keine Informationen zur Anerkennung finden, was aber ja nichts zu bedeuten hat, nachdem Anabin keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit erhebt und ich dort auch einige staatliche oder private Hochschulen aus dem europäischen Ausland - die definitiv anerkannt sind - vermisse. Online konnte ich auf der Webseite die Information finden, dass die Domuni Universitas wohl vom französischen Staat als Privatuniversität anerkannt wurde. Interessant wäre ob als Abschluss dann auch das Diplôme d'État de docteur verliehen? Das wäre vielleicht noch eine wichtige Information, auch hinsichtlich Anerkennung in Deutschland etc. Kritisch stimmt mich allerdings die Tatsache, dass die Domuni auf der Webseite des französischen Bildungsministeriums (List of French Higher Education and Research Institutions, providers of higher education leading to university degrees, including a doctorate) nicht gelistet ist: https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/cid148415/etablissements-enseignement-superieur-accredites-delivrer-doctorat.html Vielleicht kann dazu noch jemand weiter recherchieren.
  12. Das von dir festgestellte wissenschaftliche Fehlverhalten geht natürlich überhaupt nicht. An deiner Stelle würde ich mich auch an die Hochschule wenden (mit substantiierten Vorwürfen, ggf. mit Links zu den Ergebnissen von VroniPlag) und um eine Überprüfung bitten. Der Dozentin sollte Gelegenheit gegeben werden, sich zum Vorwurf zu äußern - auch, um ggf. Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, muss die Hochschule auf jeden Fall Konsequenzen ziehen. Du als Studentin musst dir aber in der Regel keine Sorgen machen. Denn auch, wenn die Dozentin in wissenschaftlichen Artikeln dreist kopiert, beeinflusst das ja nicht unbedingt die Bewertung deiner Arbeit. Die Außenwirkung hinsichtlich des Qualitätsaspektes kann ich aber natürlich schon nachvollziehen und verstehe da auch deine Sorgen.
  13. Nein, das sollte wirklich kein Problem sein. Ich habe dazu noch ein paar offizielle Angaben aus Österreich gefunden: “Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen und möchten einen Beruf ergreifen, der per Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert? Dann müssen Sie eine Nostrifizierung beantragen. (...) Für Bürger/innen der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Staatsangehörige der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt. Sie ermöglichen ihnen zugleich auch den unmittelbaren Berufszugang. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung weder notwendig noch durchführbar.” Quelle: Österreichisches Bildungsministerium, https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Anerkennung/Nostrifizierung.html Liebe Grüße und viel Erfolg!
  14. Hallo @Maria_Berlin. Gibt es bei dir schon was neues? Wie läuft das Studium und was wurde dir anerkannt? LG
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