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SirAdrianFish

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Beiträge von SirAdrianFish

  1. vor 26 Minuten, Evy2018 schrieb:

    dass die Teilnahme an den Online-Seminaren nicht verpflichtend, sondern freiwillig ist

     

    Handelt es sich bei den Online-Seminaren um Live-Übertragungen oder Aufzeichnungen? Lassen sich die Online-Seminare auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Online abrufen.

     

    vor 28 Minuten, Evy2018 schrieb:

    Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob ich mich wirklich jetzt schon verbindlich anmelden will, denn bis zum Sommer dauert es mir zu lange und vielleicht finde ich bis dahin noch eine andere Möglichkeit, mich auf die Prüfung vorzubereiten...

     

    Wenn alle Interessenten mit dieser Einstellung an den Start gehen, kämen solche Kurse vermutlich nie zustande. Was sagen denn die Teilnahmebedingungen zu dem Thema "verbindliche" Anmeldung? Evtl. gibt es ja auch noch Fristen, mit denen man die Anmeldung auch wieder aufheben kann. Besteht ggf. die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen?

  2. Moin @Chris01.

    Was sind denn deine Beweggründe, aus deinem jetzigen Arbeitsbereich wechseln zu wollen? Zumal du ja mit einem Industriemeister für die Zukunft vermutlich gar nicht mal so schlecht aufgestellt bist.

     

    Warum interessiert dich der Bereich Soziale Arbeit? Was für Wünsche und Ziele verbindest du damit? Wäre nicht der Schwerpunkt Ausbildung in deinem aktuellen Bereich ein gesunder Mittelweg? Dort gäbe es allerhand zu tun. Ein sich stetig veränderndes Arbeitsfeld, nicht selten mir Jugendlichen/jungen Menschen, die mit Problemen beladen sind und, so denn man den verschiedenen Medienberichten glauben schenken mag, zunehmend weniger ausbildungsfähig sind.

     

    Ohne dies abwerten zu wollen, aber "Begleitung von Jugendfreizeiten" hat in der Regel nur wenig mit der Realität und Praxis in der Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu tun.

     

    vor 11 Stunden, Chris01 schrieb:

    Hat jemand Erfahrungen was mein Anliegen betrifft.? War oder ist jemand in der gleichen Situation?

     

    Ich bin vor Jahren aus dem Sozialen Berich (Jugendarbeit), in den Bereich der Verwaltung/IT gewechselt. Alles ist denkbar, alles ist möglich, wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen. Ein Studium, auch im "fortgeschrittenen" Alter, wird in den seltensten Fällen schaden. Ob es nutzt, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

     

    vor 11 Stunden, Chris01 schrieb:

    Wie sieht der Personalrat jemanden der mittels Fernstudium in eine andere Branche wechselt ?

     

    In erster Linie entscheidend ist die Einschätzung des Arbeitgebers. Aber warum sollte sich diese negativ äußern, wenn denn die Qualifikation stimmt und (rechtlich) anerkannt ist.

     

    Lies dich erst mal in Ruhe durch die einzelnen Threads dieses Forums. Dann wirst du schon ein erstes Gefühl für das Thema bekommen und in der Lage sein, konkretere Fragen zu stellen. Noch sind diese sehr allgemein gehalten, was das Beantworten sehr schwierig und (zeit-)aufwendig macht.  

     

  3. vor 19 Stunden, Loewe94 schrieb:

    Wie würden Personaler das Fernstudium denn akzeptieren?

     

    Hierauf wirst du keine allgemeingültige Antwort erhalten, da jeder Personalentscheider bzw. deren Unternehmen, andere Kriterien zur Beurteilung heranzieht. Aber wie @andreas1983 schon schrieb, werben einzelne Fernstudienanbieter auch mit Ihren Kooperationspartnern. Ein Hinweis hierauf, im Rahmen deiner Bewerbung, kann dann u.U. auch ganz hilfreich sein.

     

    vor 19 Stunden, Loewe94 schrieb:

    Wird man vielleicht arg benachteiligt bei Einstellungsverfahren?

     

    Das bzw. dein Problem wird vermutlich weniger die Art des Studiums sein, sondern dein Alter nach Abschluss des Studiums, wenn du in Konkurrenz zu anderen, evtl. deutlich jüngeren (+/- 5 Jahre) Studienabgängern, stehst.

     

    vor 19 Stunden, Loewe94 schrieb:

    Wie schätzt ihr meinen Plan allgemein ein?

     

    Wenn es für dich ein gangbarer Weg ist, warum solltest du diesen dann nicht gehen. Die Idee mit der Praxiserfahrung ist ebenfalls nicht verkehrt. Allerdings solltest du nachvollziehbare Antworten auf die Fragen haben, warum du dich für ein Fernstudium entschieden hast, und im weiteren, warum du dich gegen eine Berufstätigkeit und für das Werksstudentendasein entschieden hast. Dies können durchaus Knackpunkte darstellen, die deine Bewerbungssituation nach Abschluss deines Studiums erschweren könnten. 

     

    vor 19 Stunden, Loewe94 schrieb:

    Ich bin noch am zweifeln weil ich dazu immer sehr sehr unterschiedliche Meinungen höre.

     

    Die Meinungen Anderer ist immer so eine Sache. Andere wissen immer alles besser...:wink:. Letztendlich musst du dir aus den unterschiedlichen Quellen die Informationen zusammensuchen, die dich weiterbringen, ohne dich hierdurch aus der Bahn werfen zu lassen. Ein mühsames Unterfangen.

     

    vor 5 Stunden, andreas1983 schrieb:

    Wie ist es dann bei dir mit der Absetzbarkeit, wenn du im Moment keinen Beruf hast? Würde ich mich noch informieren. Ca. 30 Prozent  sind es halt dann auch, welche man über die Werbungskosten zurückbekommen kann.


    Das Studium von der Steuer absetzen | e-fellows.net (26.3.2017, Raymond Kudraß)

     

    vor 4 Stunden, Loewe94 schrieb:

    Die Sorge besteht nur weil ich ein Fernstudium machen will aber auch kein Vollzeitbeschäftigter bin, was einem vielleicht negativ ausgelegt werden könnte nach dem Motto: Warum haben sie nicht an einer Präsenzuni studiert, wie so viele andere auch?

     

    Die Frage, die vermutlich eher zu beantworten sein wird, lautet: warum haben Sie sich gegen eine Berufstätigkeit entschieden?

  4. In der Vergangenheit gab es hier im Forum immer mal wieder Fragen, in welchem Umfang Kursbuchungen, bzw. den damit verbundene ECTS, möglich sind. Die IUBH hat hierzu heute per E-Mail einen Newsletter mit den folgenden Informationen versandt:

     

    Zitat

    Liebe Studierende,

    wir möchten Euch über ein CARE Update hinsichtlich Kursbuchung und ECTS informieren, welches heute live geschaltet wird.

    Je nach Studiengang und Studienmodell gelten ja schon länger folgende ECTS Obergrenzen für neue Kurse pro Semester:

    Bachelor Studiengänge

    • Vollzeitmodell 36 Monate: 30 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 48 Monate: 25 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 72 Monate: 15 ECTS pro Semester

    Master of Arts General Management

    • Vollzeitmodell 24 Monate: 30 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 36 Monate: 25 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 48 Monate: 15 ECTS pro Semester

    Master of Business Administration

    • Vollzeitmodell 12 Monate (60 ECTS Variante) / 18 Monate (90 ECTS Variante): 30 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 18 Monate (60 ECTS Variante) / 24 Monate (90 ECTS Variante): 25 ECTS pro Semester
    • Teilzeitmodell 24 Monate (60 ECTS Variante) / 36 Monate (90 ECTS Variante): 15 ECTS pro Semester

    FlexLearning:

    • FlexLearning Programm 1: 5 ECTS pro Semester
    • FlexLearning Programm 2: 10 ECTS pro Semester


    Beim Buchen von neuen Kursen in CARE wird die Einhaltung der Obergrenzen jetzt automatisch überprüft. Falls Eure ECTS für das aktuelle Semester bereits verbraucht sind, kann eine weitere Kursbuchung erst mit Start des darauffolgenden Semesters vorgenommen werden. Eine Anpassung der Creditpoints kann in Ausnahmefällen und nach einer entsprechenden Prüfung durch unser Studentensekretariat veranlasst werden.

    Ein Semester dauert immer sechs Monate und beginnt erstmals mit dem Datum Eurer Einschreibung. Selbstverständlich werden von Euch in einem Semester nicht verbrauchte ECTS in voller Höhe in das Folgesemester übertragen.

    Alle Informationen zur Kursbuchung findet Ihr hier. [Anmerkung: LogIn nur für eingeschriebene Studierende]

    Bei Rückfragen steht Euch das Studentensekretariat (studium@iubh-fernstudium.de) gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße,
     
    Euer IUBH Fernstudium Team - Studiensekretariat 

     

  5. vor 37 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Ok heisst, wenn ich jetzt die beiden Module innerhalb 6 Monate mache inkl 10  ECTS und dann kündige könnte ich nochmals 10 ECTS machen?

     

    Ja. So mache ich es zumindest.Wobei ich mir beim ersten Durchgang lediglich die Zertifikate habe ausstellen lassen.

     

    vor 38 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Die kosten beziehen sich aber trotzdem immer auf ein Jahr? Oder ebenfalls dann für ein Halbes?

     

    Entscheidend für dich sind lediglich die monatlichen Kosten in Höhe von € 29,00 bzw. € 39,00. Bei min. 6 Monate, also € 174,00 bzw. € 234,00 + jeden weiteren Monat.

     

    vor 41 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Ja habe auch schon mehrere gelesen, nur als ich direkt mit der IUBH Kontakt hatte kam eben was anderes raus;)...

     

    Orientiere dich hierbei an der Aussage der IUBH, frage ggf. ein zweites Mal nach und lass dir dieses schriftlich bestätigen.

     

    vor 43 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Darf ich fragen für welchen Anbieter? Und wieso?

     

    Aktuell schwanke ich zwischen der EURO-FH und der HFH, bin aber noch unentschlossen, daher schiebe ich die Entscheidung vor mich her. Da ich es für mich mache, verspüre ich hier keinen Druck und habe ich hier auch keine Deadline. Daher belege ich zur Zeit auch "nur" verschiedene FlexLearning-Module.

     

    Mein Favorit wäre eigentlich die IUBH (Studien-/Kursangebot, Aufmachung/Gestaltung der Scripte, weites Portfolio an Lernmedien (Scripte im Papier und PDF-Format, Vodcast, Podcast, etc.), sofortiger Studienbeginn + regelmäßige Klausuren möglich,...), allerdings bin ich mit den organisatorischen Strukturen und Abläufen, wie ich diese persönlich kennengelernt habe, unzufrieden, sowie mit der Preisgestaltung. Wenn ich € +/- 13.000,00 investiere, dann muss für mich auch das Gesamtpaket stimmen.   

     

    vor 39 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Kann man beim FlexLearning die Klausuren online schreiben?

     

    Hierzu habe ich auf der IUBH-Website keine gegenteiligen Informationen finden können. Bei den FlexLearning Modulen handelt es sich halt um Module aus den Bachelor bzw. Master-Studiengängen.

  6. vor 27 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Ok, heisst ich kann neben meinen 30ECTS beim BA noch die 10 (pro Jahr) dazu buchen - diese werden mir auch angerechnet - wirkt sich aber nicht auf die Kosten aus. Und wenn ich beim FlexLearning mehr als 10 ECTS haben möchte, dann kommen 60euro/ECTS dazu?..Wahnsinn.

     

    Jein. Ein Modul im Rahmen des FlexLearning hat eine Laufzeit von min. 6 Monaten. Wenn du dieses fristgerecht abkündigst, kannst du nahtlos weitere Module daran anschließen. D.h. du könntest auf diesem Wege theoretisch bis zu 20 ECTS erlangen. Davon losgelöst hast du allerdings auch die Möglichkeit, weitere ECTS zu erwerben.

     

    In wieweit die ECTS bei welchem Studiengang dann auch anerkannt werden, musst du im Einzelfall mit der IUBH klären.

     

    vor 45 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Gibt es die Möglichkeit im BA Studium mehr als 30ECTS zu machen? 

     

    Hierzu gibt es hier im Forum einige Threads bzw. Posts, die dieses Thema zum Inhalt haben. Die IUBH ist in dem Punkt wohl recht liberal und entgegenkommend. Die Module selber kannst du wohl alle im Vorwege schon bearbeiten, lediglich bei den Klausuren, die dann ja letztendlich zum Erwerb der ECTS führen, gibt es Beschränkungen. Auch hier bietet es sich an, dieses im Einzelfall und je nach gewolltem Umfang, direkt mit der IUBH zu thematisieren.

     

    vor 49 Minuten, Ralf1002 schrieb:

    Machst du das noch mit dem FlexLearning? Habe gelesen, dass du damit angefangen hast - habe aber auch gelesen das dich ein BA Studium interessierte..

     

     

    Beides trifft zu. Im Rahmen des FlexLearning belege ich aktuell 2 Module (10 ECTS). Allerdings werde ich mich beim Studium, sofern es denn akut wird, voraussichtlich für einen anderen Anbieter entscheiden.  

  7. Je nach Kursmodell, Variante 1 (€ 29,00 p.M.) oder 2 (€ 39,00 p.M.), erwirbst du das Anrecht, Kursmodule mit bis zu max. 5 oder 10 ECTS zu belegen. Ein solches Modul läuft min. 6 Monate und verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn du nicht selber aktiv kündigst. Die Module kannst du auch begleitend zu einem Bachelor-Studiengang belegen und kannst dir die über Klausuren erlangten ECTS, sofern für den Studiengang geeignet, entsprechend anrechnen lassen. Du solltest hierbei beachten, dass du dir im Rahmen von laufenden Studiengängen zwar noch Vorleistungen anerkennen lassen kannst, sich diese allerdings nicht mehr kostenreduzierend auswirkt.

     

    Willst du im Rahmen des FlexLearning mehr als 10 ECTS buchen, dann hast du die Möglichkeit, einzelne ECTS zum Stückpreis von € 60,00 nachzukaufen. Ob du mehrere FlexLearning-Module, wie oben beschrieben, parallel buchen kannst, müsstest du direkt mit der IUBH klären. 

     

  8. Ich hatte jetzt nicht explizit wg. der Tippfehler angefragt, wollte aber dennoch eine verbindliche Auskunft zu dem für mich etwas unklaren Sachverhalt haben, welcher sich aus der Prüfung der Anerkennung von Vorleistungen ergab. Die Antwort auf meine Anfrage vom 02.05.2017 kam heute Vormittag.

     

    Bei den beiden im Thread genannten Kursen (Handelsrecht & Buchführung und Bilanzierung ), die beide aus zwei Modulen (Einführung & Vertiefung ) bestehen, werden jeweils die beiden ersten Module voll anerkannt. Zu der Diskrepanz bei den aufgeführten ECTS, hat sich die IUBH nicht weiter geäußert.

     

    Zur Anerkennung des Moduls Personal Skills habe ich eine Aufzählung von Unterlagen erhalten, die ich zwecks Prüfung der  Anerkennung einreichen kann/soll.

     

    Bzgl. der Anerkennung von Fremdsprachen gibt es bei IUBH in der Tat eine interne Regelungen, das Zertifikat, Zeugnisse und Nachweise des Sprachlevels nach europäischen Referenzrahmen (z.B. A1 – C1) nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, um anerkannt zu werden.

  9. vor 2 Stunden, Indestructible schrieb:

    Weiterhin generelle Fragen:

     

    • Früher war ich an der Fernuni Hagen. Alles kam mit Papier per Post. Am Ende ist das auch deshalb gescheitert. Wie ist das heute? Sendet der AKAD PDFs? Ich will rein Digital mit OneNote und PDFs arbeiten. Kein Papier, immer alles dabei, egal an welchem PC. 

     

    Zitat

    In der Regel erhält der Fernstudent Zugang zu einem Online-Campus, wo er multimediale Lehrmaterialen, Übungen, Leistungskontrollen, persönliche Betreuung von Tutoren und organisatorische Unterstützung rund um sein Studium erhält. Außerdem wird ihm schriftliches Lernmaterial in Form von Lernskripten (Studienbriefen) zugeschickt.

    Quelle: https://www.akad.de/informationen/wissenswertes/faq/wie-funktioniert-ein-fernstudium/

     

    Ich vermute mal, dass die AKAD, wie mittlerweile wohl alle zeitgemäß aufgestellten Fernstudienanbieter, die Unterlagen zusätzlich im Online-Campus als PDF bereitstellt. 

  10. vor 35 Minuten, Luulaa schrieb:

    Das ist ein Fehler in dem Dokument. Gültigkeit hat das Modulhandbuch.

     

    Das vermute ich auch, macht die Sache aber nicht besser, da dieses Formular bzw. der damit verbundene Antrag, im Hause der IUBH, von zwei Instanzen geprüft wird - Abteilung Anerkennung und dem Prüfungsausschuss. Wenn das Forumar, welches u.a. als Prüfungsgrundlage gilt schon fehlerbehaftet ist, wie zuverlässig ist dann die eigentliche Prüfung? Zumal vier weitere Studiengänge hiervon betroffen sind.

     

     

  11. Am ‎28‎.‎04‎.‎2017 at 23:40 , SirDerpington schrieb:

    Dann musst du Handelsrecht I sowie Buchführung und Bilanzierung I nicht belegen. Handelsrecht II und Buchführung und Bilanzierung II jedoch schon. In diesen zwei Kursen musst du dann auch jeweils eine Klausur schreiben. 

     

    Sorry, dass hatte ich überlesen, ist aber die Antwort auf meine Frage. Danke!

  12. vor einer Stunde, mamawuschel schrieb:

    Nehmen wir Mikroökonomie ich könnte belegen das ich alle Inhalte aus der Einführung hatte, somit würde mir Teil 1 anerkannt. In Teil 2 war lediglich ein Kapitel das ich nicht nachweisen konnte also musste ich diesen Teil schreiben.

     

    Das habe ich soweit auch verstanden. Meine Situation sieht aber, anknüpfend an dein Beispiel, so aus, dass mir Teil 1 zu 3/5 anerkannt wurde - also 3 von 5 ECTS. Wie erlange ich dann im Rahmen des Studiums die noch fehlenden 2 von 5 ECTS nach?

     

    Teil 2 wurde gar nicht anerkannt. Dies der Vollständigkeit halber.

     

    vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

    Würde ich also das Allgemeine anerkannt bekommen fällt die Prüfung weg, um das Gesamtmodul zu bestehen muss ich aber noch das Teilmodul machen, bis dahin ist das Modul unvollständig.

     

    Ob bei der IUBH die einzelnen Module nochmal in Teilmodule unterteilt sind, kann ich nicht beurteilen. Hierzu habe ich noch keine Informationen finden können.

     

    vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

    Aber wenn etwas nicht anerkannt wurde, ist es wirklich so, dass du nicht die das Wissen bisher hast, was am Ende des Modul vorausgesetzt wird. Zumindest auf dem Papier nicht ;).

     

    Ich habe auch kein Problem damit, dies zu akzeptieren. Ich habe lediglich ein Verständnisproblem damit, wie sich die Handhabung gestaltet, wenn Teilbereiche eines Moduls nicht anerkannt wurden.

     

    vor einer Stunde, polli_on_the_go schrieb:

    Oft ist das nicht immer ersichtlich und ich verstehe auch den Frust oder die Irritation.

     

    Verwirrend finde ich z.B., dass bei den beiden Studiengängen B.A. Betriebswirtschaftslehre und B.A. Immobilienmanagement, dieselben Module (Handelsrecht und Buchführung und Bilanzierung) mit unterschiedlichen ECTS belegt sind

     

    Handelsrecht I (Einführung), [BHRE01]

    B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

    B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

     

    Handelsrecht II (Vertiefung), [BHRE02]

    B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

    B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

     

    Buchführung und Bilanzierung I (Einführung), [BBUB01]

    B.A. Betriebswirtschaftslehre = 3 ECTS

    B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

     

    Buchführung und Bilanzierung II (Vertiefung), [BBUB02]

    B.A. Betriebswirtschaftslehre = 2 ECTS

    B.A. Immobilienmanagement = 5 ECTS

  13. vor einer Stunde, SirDerpington schrieb:

    Module, die aus zwei Kursen (Einführung 3 ECTS, Vertiefung 2 ECTS) bestehen, bestehen auch aus zwei Klausuren zu je 45 Minuten. Deswegen auch das "Handelsrecht I". Vermutlich wird es dann nämlich auch "Handelsrecht II" geben.

    Das heißt die Klausur zur Einführung musst du nicht schreiben. Die Klausur der Vertiefung jedoch ganz normal.

     

    Der Sachverhalt (Angaben des Antragsformulares) für B.A. Immobilienmanagement sieht wie folgt aus:

     

    Handelsrecht I (Einführung), 5 ECTS: 3 ECTS werden anerkannt.

    Handelsrecht II (Vertiefung), 5 ECTS: 0 ECTS werden anerkannt.

     

    Buchführung und Bilanzierung I (Einführung), 5 ECTS: 3 ECTS werden anerkannt.

    Buchführung und Bilanzierung II (Vertiefung), 5 ECTS: 0 ECTS werden anerkannt.

  14. Lange hatte ich mit mir gerungen, ob ich einen entsprechenden Antrag auf Übernahme von Vorleistungen stellen sollte, habe mich dann aber letztendlich doch dazu entschlossen, wohl auch aus Neugier über den Ablauf und das Resultat, entsprechende Anträge einzureichen.

     

    Am heutigen Abend (28.04.2017) habe ich von der IUBH per E-Mail den Bescheid über die Übernahme von Vorleistungen aus meiner Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt der AWS/BWS in Hamburg für die Studiengänge B.A. Betriebswirtschaftslehre und Immobilienmanagement erhalten.

     

    Eine pauschale Anerkennung, sprich Übernahme von Vorleistungen, bietet die IUBH lediglich für eine Handvoll ausgewählter Institutionen an, die eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt anbieten.

     

    • Für den B.A, Betriebswirtschaftslehre würde die IUBH 51 ECTS anerkennen, was einem "geldwert" von € 1.530,00 entspräche. 
    • Für den B.A, Immobilienmanagement würde die IUBH 47 ECTS anerkennen, was einem "geldwert" von € 1.410,00 entspräche.

     

    Das liegt, gemessen an anderen Institutionen im unteren Mittelfeld. Zum Vergleich, die Euro-FH erkennt pauschal 70 ECTS an, was einer Ersparnis von € 4.886,00 entspricht, und die HFH (Hamburger Fern-Hochschule), die speziell für staatlich geprüfte Betriebswirte, einen verkürzten Studiengang anbietet, erkennt pauschal 66 ECTS an, was eine Ersparnis von € 5.920,00 ergibt.

     

    Was mich überrascht hat ist, das die IUBH das Fach Wirtschaftsenglisch, im beglaubigten Zeugnis explizit ausgewiesen mit der Niveaustufe B2, nicht anerkennt, und einen separaten Nachweis hierüber verlangt, welcher noch dazu nicht älter als 2 Jahre sein darf. Mir war bislang nicht bekannt, das entsprechende Nachweise nur eine begrenzte Gültigkeit haben. Hierzu habe ich leider im Internet auch keine weiteren Angaben finden können.

     

    Schmunzeln musste ich, dass ich für die Anerkennung des Moduls Personal Skills, einen dedizierten Beleg meines Arbeitgebers über meine Sozialen Kompetenzen beibringen muss - dies nach über einer 25 Jähriger Berufstätigkeit im Sozialen Bereich:wink:. Ich bin schon auf die Reaktion und die Gesichter aus der Personalabteilung meiner Dienststelle gespannt... 

     

    Nachtrag/Frage:

    Wie wird das in der Praxis gehandhabt, wenn von 5 anzurechnenden ECTS eines Moduls nur 3 ECTS anerkannt worden sind (Bspl.: Buchführung und Bilanzierung I oder Handelsrecht I)? Wie erbringt man dann die fehlenden 2 ECTS?

  15. vor 4 Minuten, Luulaa schrieb:

    Vielleicht schreibst du erst wieder wenn du nicht mehr so gereizt bist und alles scheiße findest ;)

     

    Eine gute Idee. Habe sowieso schon den Anfang vom Tatort verpasst. Ändert allerdings nichts an den Unzulänglichkeiten im System der IUBH. Mit geht auch weniger ums nörgeln, als vielmehr Denkanstöße für Verbesserungen zu geben.

  16. Es wäre schön, solche Informationen vor Belegung eines solchen Moduls zu haben, um zu wissen, worauf man sich einlässt. Es soll ja auch Menschen geben, die ein Fernstudium belegen und über keinen, keinen eigenen oder keinen leistungsfähigen Internetanschluss verfügen (das betrifft mich jetzt nicht persönlich). Da können solche Informationen schon ganz hilfreich sein, bei der Entscheidung des Studienanbieters. 

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