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Beiträge von SirAdrianFish
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vor 36 Minuten, Cello040 schrieb:
In meinem Umfeld lerne ich immer mehr Studierende der IUBH kennen die diese Aktion leider nicht genutz haben.
Das mag natürlich auch an den Recht eng gefassten Teilnahmebedingungen liegen, die, zumindest gefühlt, mehr ausschließen, als zulassen.
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Vermutlich eine Frage, wie gut der Mixer püriert....
Häufig stecken ja gerade die Kerne voller wertvoller Nährstoffe.
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Hast du dich mal mit Alternativen zu einem Fernstudium auseinandergesetzt? Evtl. ein Präsenzstudium bzw. eine Fort- oder Weiterbildung mit IT-Themen? Für die Kosten eines Fernstudiums kann man auch den einen oder anderen Kurs belegen.
Im Rahmen deines Fernstudiums musst du ja nicht nur Skripte und weitere Fachliteratur lesen, verstehen und bearbeiten, sondern auch diverse schriftliche Arbeiten erstellen.
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Bist du nicht gerade erst nach Kaiserslautern gezogen...?
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vor einer Stunde, Decharisma schrieb:
Ich hab an Euch IUBH-Studenten ne Frage bezüglich Anerkennung von Vorleistungen. Sieht das nicht komisch aus, wenn da bei so vielen Modulen steht, dass dies durch Vorleistungen anerkannt wurde?
Was ist da Eure Erfahrung?
Ich würde mal behaupten, dass die Fernhochschulen deutlich vorsichtiger mit der Anerkennung von Vorleistungen wären, wenn es hierbei in der beruflichen Praxis, also im Rahmen von Bewerbungsverfahren, gehäuft zu Problemen käme. Die haben ja auch einen Ruf zu verlieren.
Meiner Erfahrung nach, ist eher der eigentliche Abschluss, als dessen Zustandekommen (Inhalt) entscheidend.
Kritiker und Nörgler wird es allerdings immer geben. Hier kann es aber auch passieren, dass diese mit einer Institution selber auf Kriegsfuß stehen.
Die IUBH gehört allerdings zu den Institutionen, die sehr zurückhaltend bzgl. der Anerkennung von Vorleistungen agieren. Ich exerziere dass Ganze aktuell auch gerade durch und hier liegt, je nach Institution, die Spannbreite zwischen 47 (IUBH) und 76 (PFH Göttingen) anzuerkennenden Credits.
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Ein Anschreiben ist KEIN Muss, sondern eher eine Frage der Höflichkeit. Ganz schlaue kombinieren beides in einem. Soll heißen, Einleitung + eigentliches Motivationsschreiben.
Da du das Ganze aber vermutlich per E-Mail einreichen wirst, Bietet es sich an, ein oder zwei begrüßende und einleitende Sätze zu formulieren. Das Motivationsschreiben + Lebenslauf hängst du dann als Anhang an die E-Mail an. So hatte ich das seinerzeit gemacht.
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Um sich zu gehen, musst du dies mit der EuroFH abklären.
Aber etwas "offizieller es" Als ein Arbeitszeugnis wirst du von deinem vorherigen AG nicht erhalten. Im Idealfall enthält dieses aber alle relevanten Daten (Beschäftigungszeitraum, Zusammenfassung der Tätigkeit bzw. Beschreibung des Tätigkeitsbereiches, etc).
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vor 1 Stunde, TomSon schrieb:
Diesen Beitrag hier meinte ich:
Die IUBH schreibt dazu folgendes:
"Wenn Du Dich nach Deinem Abschluss noch weiter qualifizieren möchtest, kannst Du Dir bereits gezahlte Weiterbildungsgebühren und erbrachte Leistungen in Form von außerhochschulischen Leistungen auf Dein Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik der IUBH anrechnen lassen."
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Der Bachelor Bauingenieurwesen an der IUBH wird erst seit Februar dieses Jahres angeboten, von daher wirst du noch keine wirklich aussagekräftigen Erfahrungsberichte finden. Suchst du danach im Internet, findest du allerdings auch schon die ersten Stimmen zu dem Studiengang.
Du solltest dir halt im klaren sein, dass der Studiengang, so spannend dieser auch sein mag, sehr mathematik-lastig ist. Dies nicht nur in den Mathematik-Modulen, sondern auch in den fächern Statik und technische Mechanik.
Etwas oberflächlich gefasst, aber vielleicht ja zur Orientierung ganz interessant...
So schwer ist ein Bauingenieur-Studium
Zitat1. Studieninhalte
Die Inhalte des Bauingenieurwesen-Studiums haben es in sich. Wie erwartet hast du es mit naturwissenschaftlich-technischen Bereichen zu tun und auch höhere Mathematik ist ein großer Bestandteil des Studiums. (...)
Zitat4. Mathelastigkeit
Das Bauingenieurwesen-Studium ist sehr mathelastig. Du beschäftigst dich nicht nur mit allgemeiner Mathematik, sondern es gibt auch Vorlesungen zum Thema technische Mathematik. Diese sind zwar praxisnah, es ist jedoch vor allem für Beginn für viele Studierenden schwer, sich das nötige Know-How anzueignen. Außerdem gibt es noch einige mathelastige Fächer wie:
- Mechanik
- Statistik
In diesen musst du deine Mathematikkenntnisse auch direkt anwenden können. Davon abgesehen kommen im Studium auch Integralrechnung, Differentialrechnung und Fourrierreihen vor. Dies sollte dich also nicht abschrecken, wenn du in Betracht ziehst, Bauingenieurwesen zu studieren.
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Meiner persönlichen Erfahrung nach stellt sich "berufsbegleitend" in der Praxis wie folgt dar:
Montags bis Freitags, ab 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr oder 22:00 Uhr
Samstags, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Je nach Institut und Studienmodell können die Tage und Zeiten natürlich variieren.
Nicht selten liegen Präsenzveranstaltungen an den Wochenenden, also z.B. Freitag Nachmittag und Samstags ganztägig.
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Was genau ist denn jetzt dein Anliegen? Suchst du Erfahrungsberichte, oder eine Erläuterung des Begriffs "berufsbegleitend"? Den entscheidenden Passus hast du doch selber zitiert...
Hoffentlich ist das Studium besser strukturiert als die Webseite der Uni Saarland. Wo hast du denn die von dir zitierte Angabe gefunden?
Bin gerade fündig geworden...😉
ZitatFlexible Studienplanung, auch als berufsbegleitendes Studium gestaltbar
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Am 23.7.2020 um 14:02 , caiser_chef schrieb:
Aber nun wird aus "erreichte" einfach "erreichte und unerreichte" gemacht. Hmmm..
Wie man es dreht und wendet, die Credit Points aus der 5,0 habe ich nunmal nicht "erreicht".
Genau genommen hast du 0 Credit Points "erreicht"...
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Ggf. Mal bei Anbieter nachfragen, einigen bieten auch an, die Testphase zu verlängern.
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vor 32 Minuten, phoellermann schrieb:Ob sie äquivalent sind, entscheiden aber die Hochschulen... d.h. wenn ein Anbieter besonders viele Studierende gewinnen möchte, kann das durch eine großzügige Anerkennung begünstigt werden die a) die Studienzeit verkürzt und b) oft Kosten spart.
Das Thema "Anerkennung von Vorleistungen" kann durchaus ein tragendes Entscheidungskriterium sein, um sich für oder gegen eine Hochschule zu entscheiden. Ich spiele das Thema für mich gerade theoretisch durch und komme bei vier Anbietern, die ich in die enger Wahl genommen habe, durchaus zu einer breiten Streuung der anerkannten Credits. Diese reichen von 47 ECTS bei einer individuellen Anerkennung, über 66, 70, bis hin zu 76 ECTS bei einer pauschalen Anerkennung von Vorleistungen. Der erste Anbieter war ursprünglich mein klarer Favorit...
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Zitat
Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung
- Hochschulprüfungen abnehmen,
- Abschlussgrade (Bachelor, Master) verleihen und
- Zeugnisse erteilen.
Hinweis: Ausländische Bildungseinrichtungen ohne staatliche Anerkennung im Herkunftsstaat, die eine Niederlassung in Baden-Württemberg gründen möchten, müssen ebenfalls eine staatliche Anerkennung beantragen. Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten müssen keine Anerkennung beantragen.
Staatlich anerkannte Hochschulen müssen in ihrem Namen einen der folgenden Zusätze tragen:
- "staatlich anerkannte Hochschule"
- "staatliche anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften"
Hinweis: Als Träger von staatlich anerkannten Hochschulen haben Sie keinen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe.
(...)
Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg [https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Privathochschulen++staatliche+Anerkennung+beantragen-1893-leistung-0]
Merkblatt_ueber_die_Voraussetzungen_der_staatlichen_Anerkennung_als_Hochschule
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Mit Ausnahme der IUBH haben eigentlich alle renommierten Fernstudienanbieter Zertifikatskurse mit den Schwerpunkten Controlling, KLR etc. im Leistungsangebot. Diese kannst du in der Regel mit einer Teilnahmebescheinigung oder aber einer Klausur abschlließen. Hierbei handelt es sich dann allerdings um kostenpflichtige Angebote.
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Wenn sich die IUBH darauf beruft, rechtlich an diese Vorgehensweise gebunden zu sein, dann sollte sich dieser Sachverhalt auch nachvollziehen lassen. Ich vermute mal, dass hierzu die Prüfungsordnung Auskunft geben wird. Diese ist leider nicht auf der IUBH-Webseite verlinkt, sollte sich aber in Care finden lassen. Ansonsten direkt bei der IUBH die Quelle anfragen und anfordern.
Wie @ClarissaD schon schrieb, wäre, bis zur Klärung oder Lösung des Problems, eine Option, deiner Bewerbung eine ergänzende Notiz beizufügen, die den Sachverhalt erklärt. Eine Möglichkeit, von der ich grundsätzlich Gebrauch machen würde, wenn im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens fragen ergeben, deren Beantwortung sich nicht zwingend aus den beigefügten Dokumenten ergeben.
Aber der einfachste aller gegebener Wege ist sicherlich, möglichst zeitnah den noch ausstehenden Leistungsnachweis zu erbringen, und mit der ganzen Angelegenheit abzuschließen.
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Dem Grunde nach kann ich die Verärgerung nachvollziehen. Allerdings denke ich auch, "wo kein Kläger, da kein Beklagter".
Wenn die Unzufriedenheit und Verärgerung bei diesem Thema so groß ist, sollte sich ggf. mal einer der Betroffenen aufraffen und den Sachverhalt entweder durch eine Verbraucherberatung oder aber durch einen Anwalt rechtlich prüfen lassen.
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vor 3 Stunden, Muddlehead schrieb:
Worauf soll er denn warten? Auf eine Ausrede? Wenn es nicht klappt, bricht er halt ab.
Ich habe lediglich meine Meinung zu dem Sachverhalt geäußert.
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Mit den meisten Babys geht das auch...
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vor 1 Stunde, Jekyll schrieb:
Ich arbeite in Vollzeit und erwarte demnächst mit meiner Frau Nachwuchs. Jedoch muss man irgendwann den ersten Schritt wagen, richtig?
Jeder so wie er will und am besten kann, aber meinst du nicht, dass es unter diesem Umständen sinnvoller wäre, noch ein wenig zu warten, um zu sehen, wie arbeitsintensiv der Nachwuchs in den ersten Wochen ist?
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Welches Ziel verbindest du denn mit dem Bachelor/Master der Psychologie?
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Für den Fall, dass du noch nicht darüber gestolpert sein solltest, aber hier bei Fernstudium-Infos.de gibt es inzwischen diverse Blog-Beiträge zur IUBH und dem Studiengang Soziale Arbeit. Hierüber bekommst du schon mal einen ganz guten Überblick über die Erfahrungen einzelner Teilnehmer der IUBH.
Ich denke, dass du mit beiden von dir benannten und in die engere Wahl gefassten Anbieter nichts verkehrt machst. Der Studiengang an der IUBH ist noch "relativ" frisch und noch gar nicht so lange akkreditiert, daher sollten die Unterlagen auch noch auf dem neusten Stand sein.
Die Appollon, welche den Schwerpunkt Gesundheit und Soziales hat, wird hier vermutlich deutlich mehr Erfahrung aufweisen können, wie auch immer sich so etwas dann in der Praxis bemerkbar macht.
Von beiden Anbietern kenne ich Unterlagen aus verschiedenen Zertifikatskursen, die nicht zu bemängeln waren.
Meine persönliche Präferenz was das eigentliche Studium anginge, läge vermutlich eher bei der IUBH, allerdings gäbe es hier verschiedene Punkte im organisatorischen Bereich, die mich bislang davon abgehalten haben, hier einen Bachelorstudiengang zu beginnen. Diese Punkte treffen für auf dich allerdings nicht zu von daher lasse ich diese hier mal unbenannt.
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Ich orientiere mich in der Regel an der "transparenten" Außendarstellung eine Unternehmens, sowie, soweit vorhanden, Kundenmeinungen, in Form von Erfahrungsberichten - wobei ich diese auch gerne eher kritisch betrachte.
Nachdem sich der TÜV (Süd) in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach mit "Skandalen", u.a. im Zusammenhang mit der fehler-/und ückenhaften Prüfung von Kernkraftwerken, in die Medien katapultiert hat, geht mein Vertrauen in die Expertise des TÜV gen 0.
Kostenlose Verlängerungszeit reduziert
in IU Internationale Hochschule
Geschrieben
Eigentlich ist die hier einsetzende Schnappatmung unnötig, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die IUBH den Schritt geht, tausende von laufenden und gültigen Verträgen zu kündigen, nur um eine Vertragsänderung bzgl. der Laufzeit einer kostenlosen Verlängerung von 6 Monaten durchzusetzen.
Nach wie vor gilt in Deutschland Vertragsrecht, sofern die Vertragsbedingungen rechtskonform sind, was hier wohl unstrittig sein dürfte.
Interessant könnte allerdings die Entwicklung von Einzelfällen, wie bei @Decharisma sein. Aber auch hier halte ich es eher für unwahrscheinlich. Da wäre die IUBH sicherlich schlecht beraten, diesen Schritt zu gehen.