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Live-Talk zum Master Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie


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Noch eine ergänzende Info: In einer kurzen Nachbesprechung hat sich ergeben, dass der Studiengang bereits im Wintersemester 2023/2024 mit sechs Studierenden gestartet ist. Ich habe angeregt, in einiger Zeit, wenn die Studierenden fortgeschritten sind im Studium, hier ein Folgegespräch zu führen, in denen diese von ihren Erfahrungen berichten. Dort wäre es dann sicherlich auch interessant, aus welchen Bereichen diese kommen und in welcher Weise sie das Studium nutzen wollen.

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vor 57 Minuten schrieb ClarissaD:

@DerLenny

Den Bachelor gibt es dort ja schon länger und wir haben hier schon mal ausführlicher über den Studiengang und die beteiligten Personen diskutiert. Mein Eindruck ist, dass es mit der Wissenschaftlichkeit des Studiums wirklich nicht weit her ist.

 

Ich habe gerade den Fred überflogen und habe extrem große Augen.

 

Und habe mich an einigen Stellen wiedergefunden, insbes bei "große Augen während des Interviews."

 

Was ich auch nice fand, dass sie auf die Forschung der Studierenden explizit hingewiesen haben. Auf Nachfrage wurde dann daraus, dass die Studierenden Forschungsmethodik unterrichtet bekommen, und die Frage, ob die Studierenden empirisch forschen, wurde nicht beantwortet.

 

Ich muss mir glaub auch mal den Fred und die vorhandenen Infos zum Bachelor mal in aller ruhe ansehen...

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Ich habe durchaus auch meine Probleme, alternativen - komplementären - Heilverfahren, wie sie im Studiengang angeboten werden, bedingungslos zu vertrauen.

 

Allerdings dreht es sich bei diesem Studiengang speziell um komplementäre Verfahren in der Schmerztherapie. Und es ist nun mal Fakt, dass vielen chronischen Schmerzpatienten durch medizinische Maßnahmen nicht geholfen werden kann. Zumal diese medizinischen Maßnahmen in aller Regel medikamentöse Maßnahmen sind.

 

Was sind also die Alternativen? Ein "Stell dich nicht so an!" kann es ja nicht sein. Und teilweise jahrzehntelanger Konsum von Schmerzmitteln in immer höherer Menge und immer stärkeren Präparaten, die alle nicht dauerhaft wirken, auch nicht. Denn deren Nebenwirkungen sind bekannt - und anschließend auch behandlungsbedürftig.

 

Man wird als nicht umhin kommen, nach alternativen - komplementären - Wegen zu suchen: Verfahren wie Akupunktur, hypnotische Verfahren, pflanzliche Medikation, ernährungswissenschaftliche Maßnahmen usw. usf. 

 

In diesen Zusammenhängen finde ich den Ansatz des Studienganges durchaus überdenkenswert und auch nachvollziehbar.

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vor 47 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Was sind also die Alternativen? Ein "Stell dich nicht so an!" kann es ja nicht sein.

 

Wie wäre es mit durch Evidenz gestützten Methoden? Akupunktur (als Beispiel) funzt ja. Aber obwohl, und nicht weil es TCM ist.

 

vor 49 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Man wird als nicht umhin kommen, nach alternativen - komplementären - Wegen zu suchen

Die Begrifflichkeit ist hier problematisch. Je nach Verwendungszweck wird alternativ als "anstatt herkömmlicher Medizin" angesehen und komplementär als "ergänzend zu herkömmlicher Medizin".

Und gerade bei "alternativ" kann das dann ganz schnell ganz böse Folgen haben.

 

Und ja, wer verzweifelt ist, klammert sich an jeden Strohhalm. Ich bin mir nur nicht sicher, ob "wir haben keine Ahnung, was wir machen können, also probieren wir Magie" wirklich eine gute Herangehensweise ist. 

 

vor 54 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

In diesen Zusammenhängen finde ich den Ansatz des Studienganges durchaus überdenkenswert und auch nachvollziehbar.

Nur weil ein Bereich nützlich ist, sollte es einen passenden Studiengang dazu geben? Mir scheint, dass die Schlussfolgerung nicht aus der Prämisse folgt.

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Ich habe mich jetzt (erfolgreich) auf die Suche nach dem Akkreditierungsbericht gemacht. Der Bachelor und Master wurden gemeinsam reakkreditiert bzw. erstakkreditiert:

https://ahpgs.de/wp-content/uploads/2023/06/AB_Diploma_BA_MA_komplHeilverf_final.pdf

 

Zum Gutachterteam gehörte auch eine Schmerzmedizinerin. 

 

Das Gutachter:innengremium empfiehlt für den Master drei Auflagen:

Zitat

 

Auflage 1 (Kriterium § 12 Abs. 1 S. 1-3, 5): Für die Durchführung der praktischen Übungen sind Standing Operating Procedures (SOP) unter Berücksichtigung der Aspekte Hygiene, Patient:innen-/Studierenden-/Probanden-Sicherheit, Notfallmanagement sowie rechtlicher Aspekte wie Datenschutz, Schweigepflicht, Delegation usw. zu erarbeiten.

 

Auflage 2 (Kriterium § 12 Abs. 2): Die Position des Ärztlichen Leiters im Masterstudiengang ist so auszuformulieren, z. B. in der „Stellenbeschreibung“, dass die ärztliche Perspektive auf die Schmerztherapie im Studiengang gestärkt und in der Personal- und Leitungsstruktur verankert wird.

 

Auflage 3 (Kriterium § 12 Abs. 2): Die Besetzung der geplanten Professur ist anzuzeigen.

 

 

Auf das Thema Homöopathie und Evidenzbasierung wird auf Seite 22 kurz eingegangen (Anmerkung: „Sie“ steht hier für die Gutachter:innen):

Zitat

Sie fragen, warum sich der Masterstudiengang nicht im Sinne evidenzbasierter Medizin stärker
an den ärztlichen Leitlinien orientiert. In Leitlinien werden achtsamkeitsbasierte Verfahren aufgegriffen oder Bewegung, wie z. B. Yoga. Dagegen ist in der leitlinienbasierten Schmerztherapie die Homöopathie nicht verankert. In Bezug auf die Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) für onkologische Patient:innen bemerken die Gutachter:innen positiv, dass einzelne Teile in den Modulbeschreibungen enthalten sind

 

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vor 48 Minuten schrieb Markus Jung:

Ich habe mich jetzt (erfolgreich) auf die Suche nach dem Akkreditierungsbericht gemacht. Der Bachelor und Master wurden gemeinsam reakkreditiert bzw. erstakkreditiert:

https://ahpgs.de/wp-content/uploads/2023/06/AB_Diploma_BA_MA_komplHeilverf_final.pdf

 

Im Bericht steht auf Seite 7 zum Bachelor:

"Der Studiengang umfasst 210 Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS), wobei ein CP einem Workload von 25 Stunden entspricht."

Ich hatte hier von der IU her 30h pro Punkt im Kopf. Damit liegt der 210 ECTS Studiengang vom geschätzten Zeitaufwand sehr nahe an einem 180 ECTS Studiengang anderer Hochschulen.

 

Positiv:

"Die Gutachter:innen konstatieren, dass die Bachelorstudierenden umfassende medizinische Kompetenzen erwerben, die weit über das Maß einer Heilpraktiker:innenausbildung hinausgehen und sie zur Kommunikation mit Expert:innen verschiedener Bereiche des Gesundheitssystems befähigen."


Nicht mehr so positiv:

"Hinsichtlich der Inhalte sollten sich beide Curricula mehr an evidenzbasierten, ärztlichen Leitlinien orientieren (siehe Kriterium § 12 Abs. 1 S. 1–3, 5). Für den Masterstudiengang ist darüber hinaus die ärztliche Perspektive auf die Schmerztherapie zu stärken und die personelle Ausstattung zu verbessern (siehe Kriterium § 12 Abs. 2)."

Was die Auflagen erklärt.

Ich frage mich, ob die Auflagen anhand des Modulhandbuchs oder der tatsächlichen Lehrbriefe geprüft werden. Ich gestehe, dass ich bei ersterem eine oberflächliche Anpassung, um den Auflagen zu genügen erwarten würde.

 

 

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vor 15 Minuten schrieb Markus Jung:

Die Akkreditierung ist durch den Akkreditierungsrat ohne Auflagen erfolgt

Jo, aber mir ging es ja eher darum, was hier die Grundlage für ist.

Aus Erfahrung an anderen HS kann ich sagen, dass die Beschreibung im Modulhandbuch oft wenig mit dem eigentlichen Modul zu tun hat. Wenn jetzt die Entscheidung aufgrund des Modulhandbuchs erfolgt, und nicht geprüft wird, dass sie sich auch in den Lehrmaterialien niederschlägt, dann ist nicht sichergestellt, dass der stärkere Fokus auf die Evidenz auch bei den Studierenden ankommt.

 

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Selbst die von der Akkreditierungsagentur dem Akkreditierungsrat im Gutachten empfohlenen Auflagen haben keine direkten Veränderungen an den Studienmaterialien vorgesehen, sondern lediglich eine andere Ausformulierung der Person des ärztlichen Leiters, zum Beispiel in der Stellenbeschreibung. Lediglich darüber sollte die ärztliche Perspektive auf die Schmerztherapie im Studiengang gestärkt und in der Personal- und Leitungsstruktur verankert werden.

 

Und auch nur darauf wird im Beschluss eingegangen, wieso die Auflage nicht erteilt wurde: 

 

Zitat

Die Hochschule schildert die vorliegenden Qualifikationen des Ärztlichen Leiters sowie dessen
Funktion in der Studiengangsverantwortung und bestätigt damit vollumfänglich das Vorhandensein der ärztlichen Perspektive auf die Schmerztherapie (bzw. die Integration komplementärer Heilmethoden und der Schmerztherapie) sowie deren Verankerung in der Personal- und Leitungsstruktur. Auflage 2 wird daher nicht erteilt.

 

Ansonsten ging es um die Gegebenheiten bei den Präsenzveranstaltungen und um die Befragung von Absolvent:innen. Auch diese Auflagen wurden nicht erteilt.

 

Ich sehe daher nicht, auf welche Auflage Du Dich beziehst, wenn Du von einer Anpassung des Modulhandbuchs oder der Lehrmaterialien schreibst. 

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vor 35 Minuten schrieb Markus Jung:

aben keine direkten Veränderungen an den Studienmaterialien vorgesehen

 

 

"Hinsichtlich der Inhalte sollten sich beide Curricula mehr an evidenzbasierten, ärztlichen Leitlinien orientieren (siehe Kriterium § 12 Abs. 1 S. 1–3, 5)."

Das steht direkt vor dem Ding, mit dem ärztlichen Leiter.

 

Das klingt für mich jetzt schon nach "da sollte sich was am Curriculum" ändern.

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