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Klausureinsicht beantragt und Moodle 2?!


Hallo,

die FernUni Hagen bietet eine elektronische Klausureinsicht an. Mit den Ergebnis der Klausur, bekommt man einen Link zugeschickt. Dieser beinhaltet einen Antrag, den ich jetzt mal gerade schnell gefaxt habe. Dann bin ich mal gespannt, wie lange es dauert. Anscheinend wird mir eine PDF-Version meiner Klausur per Mail zugeschickt.

Seit dem 1.10. ist das neue Moodle 2 aktiv. Da muss man erst einmal wieder durchblicken;). Alle Kurse wieder einstellen usw. Das Gute ist, dass die Jade HS diese Moodle-Variante auch benutzt. Ein wenig kam mir alles schon bekannt vor.

Ich habe allerdings auch eine Mail an den Service geschickt, weil ich nirgens die Einsendeaufgaben zum neuen Modul "Wirtschaftsprüfung" downloaden kann. Auch die Lernumgebung zu diesem Modul lässt sich nicht einstellen. Die virtuelle Lernumgebung und das Moodle verweisen untereinander und nichts kann richtig eingesehen werden:confused:

13 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Katze87

Geschrieben

Eine elektronische Klausureinsicht, das klingt ja sehr praktisch. Grade wenn man sich nur noch einmal die Punktevergabe ansehen will & eigentlich nicht um die nochmalige Prüfung bitten möchte. So kann man sich diese in Ruhe zu Hause anschauen & nicht am Klausurtag. ^_^

jennys

Geschrieben

Ja, ich muss auch sagen, dass es so sehr praktisch ist. Ansonsten würde ich nicht ganz bis nach Hagen fahren, um mir die Klausur anzuschauen. Da wäre der Weg zu weit und man würde die Benotung halt einfach hinnehmen.

Diese Variante ist wohl auch noch relativ neu. Vorher war es lehrstuhlabhängig, wie die Klausureinsicht vonstatten ging. Jetzt ist es egal und soll wohl immer so laufen. Finde ich gut;-)

Jeany89

Geschrieben

Das mit der elektr. Klausureinsicht hört sich wirklich gut an. Sowas fehlt der IUBH auch noch :-)

Markus Jung

Geschrieben

Elektronische Klausureinsicht klingt wirklich sehr modern. Ich bin gespannt, wie das dann abläuft.

Musstest du den Antrag per Fax einreichen (das haben ja nur noch wenige), oder hätte es dafür auch Alternativen wie zum Beispiel eingescannt per Mail gegeben?

Aliud

Geschrieben (bearbeitet)

In Rewi war das schon immer so mit der elektronischen Klausureinsicht. Zumindest habe ich das im Jahre 2012 schon getan und meine Klausur im Arbeitsrecht per Mail im pdf Format bekommen. Die IUBH ist in dieser Hinsicht wirklich noch rückständig, obwohl die ja sonst so flexibel ist.

Bearbeitet von Aliud
jennys

Geschrieben

Ich habe den Antrag gefaxt. Ansonsten wäre nur die klassische Variante per Brief noch möglich gewesen. Als nächstes müsste ich Bescheid bekommen,  dass ich den Antrag gestellt habe.

jennys

Geschrieben

@Aliud: Bei den WiWis wohl nicht.....

Markus Jung

Geschrieben

Ich habe den Antrag gefaxt. Ansonsten wäre nur die klassische Variante per Brief noch möglich gewesen.

Das steht dann wiederum im Widerspruch zu dieser eigentlich modernen Form der Einsichtnahme...

jennys

Geschrieben

Tja, man kann nicht alles haben......schon gar nicht an der Fernuni ;)

psychodelix

Geschrieben

Elektronische Klausureinsicht klingt wirklich sehr modern. Ich bin gespannt, wie das dann abläuft.

Musstest du den Antrag per Fax einreichen (das haben ja nur noch wenige), oder hätte es dafür auch Alternativen wie zum Beispiel eingescannt per Mail gegeben?

Ich habe zwar noch ein Fax, benutze aber manchmal aus Bequemlichkeit (ich mit Laptop unten am Esstisch - Fax oben im Arbeitszimmer) einen kostenlosen Fax-Service über das Internet. ;)

Elektronische Klausureinsicht finde ich gut!

Da ich das alte Moodle noch nicht so gut kannte, habe ich zum Glück kein Problem mit der Umstellung auf Moodle2.

jennys

Geschrieben

Büro´s untereinander nutzen auch noch sehr häufig das Fax. Einfach auch zur Fristwahrung. Per Mail hält man die Frist nicht ein.

Heute morgen habe ich übrigens die Bestätigung zur Klausureinsicht erhalten. Sie wird aus organisatorischen Gründen erst nach Ablauf der 14-tägigen Antragsfrist nach Bekanntgabe der Note gewährt.

CrixECK

Geschrieben

Das steht dann wiederum im Widerspruch zu dieser eigentlich modernen Form der Einsichtnahme...

Nein, überhaupt nicht. Klausureinsicht, Widespruch etc. gehört alles in den Bereich des Verwaltungsrechts. Eine Email ist eben keine zulässige Form. Das mag "unmodern" sein, steht aber so im Gesetz. ;)

Markus Jung

Geschrieben

Dennoch müssten doch auch rechtlich abgesicherte elektronische Lösungen möglich sein, zum Beispiel über den Online-Campus, wenn dies gewünscht ist. Vielleicht kommt da ja noch was. Ist so zumindest schon mal ein guter Schritt.

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