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Abschluss auch in NRW gültig? Mal nachgefragt


Vica

1.599 Aufrufe

Mittlerweile ist ja klar, dass der Weg zum klinischen Schwerpunkt etwas steiniger ist, als erwartet (Äquivalenzprüfung, 15 ECTS zusätzliche klinische Leistungen, Aufnahmegespräch, Aufnahmetests, lange Präsenzphasen und mehr Kosten). Bei so viel Knochenarbeit verwundert es nicht, dass sich manch einer sicher sein will, dass der Abschluss hinterher auch wirklich zum Ziel führt und zur PP-Ausbildung berechtigt (für mich: zum KJP). 

Aus Niedersachsen gibt's das schriftlich vom LPA bestätigt. Das ist ja auch gut. 

Nun ist es natürlich so, dass eine Fernhochschule ja selten dort steht, wo der Prüfling wohnt. Heißt: Wer nicht in Niedersachsen wohnt oder dort hin pendeln kann, hat eventuell das Dilemma, dass er in seinem Bundesland keinen Zugang zur Approbationsausbildung bekommt, denn auch die ist mal wieder Ländersache. 

Für andere Kollegen, die ebenfalls in NRW wohnen (weiter unten), habe ich mal nachgefragt, wie weit wir mit unserem klinischen Master dort kommen würden. Ich habe folgende Antwort bekommen:
 

Zitat

 

[...]

die PFH Göttingen ist eine private Fachhochschule und fällt somit nicht unter die Voraussetzungen des § 5 Psychotherapeutengesetz. Der Zugang zur Psychotherapeutenausbildung in NRW ist somit nicht möglich.[...]


 


Die Antwort hat wirklich sehr lange gedauert und ich hätte nicht gedacht, dass sie noch kommt ;) . Das ist für manch einen sicher eine Hiobsbotschaft. Mich verwundert das gar nicht, weil ich noch nicht gehört habe, dass NRW schon bei der Anerkennung der Gleichstellung von diversen Hochschulstudiengängen mitgezogen hätte, obwohl da aktuell ja viel im Wandel ist. 

Gut, dass ich an Niedersachsen so nah dran wohne, dass ich quasi rüberhüpfen kann. Aber das war auch einer der Punkte für mich, den Studiengang überhaupt zu wählen ;) 

LG
 

8 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Also eigentlich kann es aus meiner Sicht nicht verfassungskonform sein (Stichwort freie Berufswahl), wenn ein Bundesland den Zugang ermöglicht, ein anderes bei identischen Unterlagen aber nicht...

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Diese Antwort habe ich in der Richtung erwartet, solange es für NRW noch keine Entscheidung zur Gleichstellung gibt. Diese war ja in Niedersachsen denke ich auch das Ergebnis eines längeren Prozesses, an dem die PFH wohl vermutlich aktiv beteiligt war.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sich da im Laufe der Zeit etwas tun wird und es irgendwann (zum Beispiel möglicherweise auch mal durch einen Gerichtsentscheid, falls denn da jemand klagen mag) zu einer allgemeinen Entscheidung kommen wird.

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Dazu hat auch der BDP heute etwas getwittert, dem ich sogar zustimme:

 

Kann natürlich sein, dass sich der BDP darunter etwas anderes vorstellt als ich, wie diese Kriterien aussehen sollen 😉.

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Ich bewundere ja euch Psychologie Studenten mit PP/KJP Berufswunsch und verfolge das interessiert mit.

 Ich würde wahnsinnig werden und könnte vermutlich kaum ruhig schlafen, wenn ich so viel Zeit, Energie und Geld investieren würde, der Ausgang aber ungewiss ist... 

Ich drücke die Daumen!

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vor 12 Stunden, Markus Jung schrieb:

Kann natürlich sein, dass sich der BDP darunter etwas anderes vorstellt als ich, wie diese Kriterien aussehen sollen 😉. 

 

Davon gehe ich schwer aus. Leider bin ich nicht bei Twitter, sonst hätte ich da mal gefragt, was die damit meinen. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass sie nur Uni-Master haben wollen... (obwohl es ja keine Unterscheidung mehr geben darf!). Aber lasse mich gern auch eines Besseren belehren.

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Hallo,

 

ich studiere ebenfalls im Master Psychologie an der PFH. Leider bin ich aktuell der Verzweiflung sehr nahe weil ich diese Höhen und Tiefen nur noch schwer ertrage.

Ich habe unter der Voraussetzung den klinischen Schwerpunkt wählen zu können den Master begonnen. Nach einigem Zittern gab es ja dann diese mittelmäßige Zwischenlösung. Nun habe ich das Problem, dass die Kosten langsam aber sicher meine finanziellen Möglichkeiten überschreiten. Zudem komme ich auch aus NRW und weiß daher auch, dass ich selbst mit klinischem Schwerpunkt keine Garantie habe auch zur Ausbildung in NRW zugelassen zu werden. 

Und dann ist da immer die schwebende Frage im Raum...was passiert wenn es in einigen Jahren ein Direktstudium der Psychotherapie gibt? Ich hätte dann insgesamt ca. 50.000€ für Studium und Ausbildung bezahlt...

 

Ich überlege den Wunsch bzw. das Ziel der psychotherapeutischen Ausbildung an den Nagel zu hängen und einfach Gesundheitspsychologie als Schwerpunkt zu wählen. Irgendwie muss man damit doch auch glücklich werden können, oder?!

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vor 12 Stunden, VioBu schrieb:

was passiert wenn es in einigen Jahren ein Direktstudium der Psychotherapie gibt? Ich hätte dann insgesamt ca. 50.000€ für Studium und Ausbildung bezahlt...

 

 

Das wäre dann ja erst für die Zukunft und es würde eine Übergangsregelung geben und diejenigen, die auf dem bisherigen Weg Psychotherapeut geworden sind, würden das ja auch bleiben.

 

Deine anderen Punkte kann ich gut verstehen, aber was diese Frage angeht, brauchst du dir glaube ich weniger Gedanken zu machen.

 

Könntest du dir denn vorstellen, die Ausbildung auch in einem anderen Bundesland zu machen, zum Beispiel in Niedersachsen?

 

Welche beruflichen Ziele hättest du mit dem Schwerpunkt Gesundheitspsychologie?

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Vica

Geschrieben (bearbeitet)

Am ‎01‎.‎08‎.‎2018 um 21:07 , VioBu schrieb:

Hallo,

Und dann ist da immer die schwebende Frage im Raum...was passiert wenn es in einigen Jahren ein Direktstudium der Psychotherapie gibt? Ich hätte dann insgesamt ca. 50.000€ für Studium und Ausbildung bezahlt...

 

Ich überlege den Wunsch bzw. das Ziel der psychotherapeutischen Ausbildung an den Nagel zu hängen und einfach Gesundheitspsychologie als Schwerpunkt zu wählen. Irgendwie muss man damit doch auch glücklich werden können, oder?!


Hallo @VioBu:

Schön, einen Mitstreiter hier zu sehen, das ist tatsächlich selten 🙂

Ich kann deine finanziellen Sorgen total gut nachvollziehen - es ist schon ein Hammer, was Master schon an sich kosten und dann kommt mit der Umschreibung ins Campusstudium noch einmal enorm viel an Kosten mit drauf. Das ist für mich auch nicht ohne. 

Bezüglich deiner Sorgen zur Gültigkeit des Abschlusses nach Einführen des Direktstudiengang "Psychotherapie" kann ich dich allerdings beruhigen. Die noch nicht in Kraft getretene PsychTHG Novelle stellt in §29 die Übergangszeiten dar. Es heißt dort:

 

Zitat

 

[…]

(2) Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 genanntes Studium mit dem Ziel aufgenommen oder abgeschlossen haben, um zu einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 zugelassen zu werden, können eine Ausbildung zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 ableisten, sofern sie diese Ausbildung bis spätestens zum .... (Datum zwölf Jahre nach Inkrafttreten einsetzen) abgeschlossen haben. Sie erhalten die Approbation nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2.  […]

Quelle:

https://www.vpp.org/meldungen/17/dateien/170803_psychthg-arbeitsentwurf.pdf

 


Sollte also die Novelle (und damit der Startschuss für den Direktstudiengang Psychotherapie) z.B. morgen in Kraft treten, hast du noch 12 Jahre Zeit, Studium + PP-Ausbildung nach altem System abzuschließen ;) Vom Inkrafttreten der Novelle ist bisher aber noch nicht mal etwas in Sicht - das räumt dir jeden Tag mehr Zeit ein. 

In Deutschland gibt es das in diesem Sinne nicht, dass deine Abschlüsse plötzlich wertlos werden. Das hat auch etwas mit Artikel 12 GG zu tun. 

Du brauchst dir hier gar keine Sorgen zu machen. 

Gutes Gelingen also :)

LG

Bearbeitet von Vica
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