Zum Inhalt springen

Jott-En

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    226
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Jott-En

  1. Wenns bei dir so im Skript steht, dann ja. Aber wie gesagt, ein Zeitungsartikel ist keine Internetquelle. Bitte den Unterschied beachten.
  2. Das ist jetzt spannend. In der Aufgabe steht explizit, dass du die Regelungen zu Literaturangaben aus dem Skript nehmen sollst. In deinem Skript steht aber nur ein Beispiel für die gedruckte Version. Wenn man es genau nimmt, dann sollst du es so wie im Skript machen. Auch wenn das nicht vollständig ist. Im IU Zitierleitfaden (anderes Dokument) wird unterschieden. (Ist das jetzt hier das Problem mit der Skritpqualität, von der ich so selten in Lennys Beiträgen beiläufig lese? 😁) Dann kann ich dir keine Empfehlung aussprechen außer, dass es immer gut ist sich genau an die Aufgabenstellungen zu halten. Und außerdem: Dem Korrektur ist doch egal, ob du den Artikel online gefunden hast oder den gedruckt vor dir liegen hast, Hauptsache du zitierst richtig.
  3. Schau noch mal genau in den IU Zitierleitfaden. Ein Zeitungsartikel in der Online-Version ist keine Internetquelle. Im Leitfaden ist je ein Beispiel für einen Zeitungsartikel in der Online-Version, elektronischer Version mit DOI und gedruckter Version.
  4. Wenn du richtig zitierst und den Literaturverzeichnis-Eintrag richtig setzt, dann müsste der Eintrag in der Plagiatsprüfung eh rot sein. Deine Formulierungen sind wichtig und auch, insofern die Gliederung nicht vorgegeben ist, deine Gliederung und die Bezeichnung der Unterkapitel. Da fällt schnell auf, ob kopiert wurde oder nicht. Auch wenn nur Halbsätze kopiert werden, das fällt auf.
  5. Die Datenbasis ist mir noch zu klein um mehr dazu sagen zu können 😉
  6. Ich mag diese Funktion bei Foren ganz gern, wenn man explizit auf der Suche nach der Antwort auf eine Frage ist und sich nicht alle Seiten Diskussion dazu durchlesen möchte. Hast du da vielleicht Screenshots dazu wie das in der Desktop und mobilen Version aussehen wird? Wobei ich es ja dann seh, wenn es solch einen Beitrag gibt 😁
  7. Ich kann nicht aus Erfahrung sprechen, sondern habe nur einen Newseintrag von heute wahrgenommen, der den Start 2 neuer Profs (Juni & Juli) und 4 neuer Kurse (Mitte Juni, Mitte August, Anfang September) ankündigt.
  8. Ich hätte zumindest ein mir bekanntes Beispiel, was deine Ängste entkräften könnte: IT-Schulungsunternehmen Spezialisierung auf Microsoft. Bietet primär Schulungen für Gruppen mit öffentlicher Förderung an. Dort werden Basics und die üblichen Microsoft Zertifikate gelehrt. Ab und an werden auch mal mehrere Mitarbeiter aus IT-Abteilungen von den Firmen geschickt. Kontakt entsteht durch Netzwerk oder Mundpropaganda der ehemaligen Schulungsteilnehmer aus Förderungsmaßnahmen, die mittlerweile einen Job gefunden haben. Das wiederrum führt zu Folge-Consultingaufträgen, da die Trainer ja gleichzeitig auch Spezialisten sind und in (Einmal-/Migrations-)Projekten die Firmen unterstützten können. Klar muss da jeder seine Nische finden, aber ganz so negativ erscheint mir diese Richtung nicht. Wenn man keine Lust mehr auf das Trainerdasein hat, dann ist man ja prädestiniert für Consulting (wenn man als Trainer auch ein wenig den Kunden zuhört und sich für deren Anforderungen in der Praxis interessiert).
  9. Ich würde auch gern die Grundannahme in Frage stellen wollen: "IT-Trainer" ergibt bei mir in einer Stellensuche recht viele regionale Ergebnisse, davon auch viele festangestellt (GFN, Workwise, Seminar-Experts, usw.).
  10. Du hast ja genügend Mathe und Informatikanteile durch deinen Informatik Bachelor, also musst du davon nichts nachholen, sondern für dich zieht Zugang zum Studiengang nach § 4 Absatz 2. Schau mal hier rein: pomscprinf.pdf (fernuni-hagen.de) Dort steht in Anlage 1 genau was du machen könntest um die 30 ECTS nachzuholen. Die zur Auswahl stehenden Module sind alles Mastermodule. Du machst ja nicht deinen Bachelor voll von 180 auf die 210 ECTS, sondern du erweiterst den Master von 90 auf 120 ECTS. Kann man sich so vllt. besser vorstellen. Der Bereich M3 wäre dann interessant für dich (bzgl. wenig Mathe). Oder vllt. kannst du ja auch deine Tätigkeit als Betriebspraktikum für die 30 ECTS einbringen. Und immer dran denken: Im Endeffekt entscheidet immer die Uni/Studienberatung, ich geb hier nur meine subjektive Einschätzung 🙂
  11. Du hättest an der FernUni mehrere Optionen: Ich gehe davon aus, dass dein Bachelor 180 ECTS hat. Master Informatik -> Aus allen 4 Bereichen musst du mindestens 1 Modul belegen. M1 ist der mathelastige Bereich. Also Mathe dabei. Master Informatik mit Schwerpunkt IT-Sicherheit -> du musst die 61115 belegen (Modul aus M1). Also Mathe dabei. Master Praktische Informatik -> du musst 30 ECTS nachholen aus den Bereichen M3 und M4. Kein Mathe dabei. Master Praktische Informatik mit Schwerpunkt IT-Sicherheit -> du musst die 61115 belegen (Modul aus M1). Also Mathe dabei. Du könntest dir im Akademiestudium mal das Modul 61115 buchen und schauen, ob du das packst. Falls ja, dann stünde dem Schwerpunkt IT-Sicherheit nichts im Weg. Falls nicht machbar, dann kommst du im Master Informatik um Mathe trotzdem nicht rum. Im Master Praktische Informatik (mit 30 Zusatz-ECTS) allerdings schon. Das nur mal ganz grob zur Richtungsweisung.
  12. So unterschiedlich kann das Empfinden sein. Für mich war Teil 3 der beste der Reihe.
  13. Hmm, ok. Ich bin davon ausgegangen, dass jede Hochschule seine eigenen formalen Richtlinien zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten hat, und wenn nicht, zumindest darauf hinweist welche anstatt anzuwenden sind. Was sind denn die üblichen Guidelines?
  14. In D. heißt in Deutschland? Ich kann zumindest mal von 4 Hochschulen berichten, dass das explizite Kennzeichnen der Quelle bei eigenen Darstellungen nicht notwendig/wichtig ist/war.
  15. Steht es zufällig in den Richtlinien für die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten an der IU Fernstudium?
  16. Ich kenne es bisher so, dass Abbildungen, die nicht selbst erstellt wurden, mit Quelle zu kennzeichnen sind. Das impliziert also, dass Abbildungen ohne Quelle eigene Darstellungen sind. Wenn jetzt jede Darstellung gekennzeichnet werden soll, dann kann zumindest nicht "vergessen" werden eine Fremddarstellung mit entsprechender Quelle zu kennzeichnen. Das kann man jetzt wieder positiv oder negativ auslegen. Positiv: es werden keine Darstellungen "geklaut", ... Negativ: es nervt, je nach Anzahl der Darstellungen, ... (Hier könnte die Diskussion ausarten 😁) So würde ich es auslegen. Wenn's in den Richtlinien der Hochschule so vorgegeben ist, dann ist das halt so. Wenn nicht, auch ok. Scherzhafte Anmerkung zu deinem Vergleich mit Absatzkennzeichnung: ich hoffe du hast mehr Absätze in deinen Arbeiten als Darstellungen 😁
  17. Also die Seiten 6 bis 8 des Threads können direkt in die Tonne. Schade.
  18. Wer sich die Aufzeichnung der Veranstaltung von letztens ansehen möchte: Info-Veranstaltung: Neuer Studiengang Data Science - FernUniversität in Hagen (fernuni-hagen.de)
  19. Siehe Beitrag von @Heisenberg89 🙂 Die genaue Verteilung der notwendigen 60 ECTS (Mathematik und Informatik) gab es aber noch nicht.
  20. Es wurde nicht konkret auf ein Bestehendes verwiesen, deswegen gehe ich davon aus, dass es wohl ein neues geben wird.
  21. Ja, das stimmt natürlich. Das sehen wir dann erst im Laufe des SoSes, denk ich.
  22. @ClarissaD So hab ich das auch verstanden, allerdings habe ich auch verstanden, dass du nicht das komplette Zertifikat brauchst, insofern du andere Mathematik- oder Informatikinhalte aus einem Vorstudium einbringen kannst. Die genaue Verteilung wird dann aber wohl erst mit Erscheinen der PO klar. Beim MPI waren es 10 ECTS Mathe und 20 ECTS Informatik (insgesamt 30). Jetzt beim MDS werden es xx ECTS Mathe und xx ECTS Informatik (insgesamt 60). Der MPI hat insgesamt 90 ECTS, der MDS 120 ECTS. @Pandamond @londey Wäre doch dann ein ähnlicher Ansatz, oder bezieht ihr euch auf den inhaltlichen Aufbau?
  23. "Früher durfte sich jeder „Ingenieur“ nennen, der es wollte. Mit Einführung der Ingenieurgesetze in Deutschland im Jahr 1970 wurde die Berufsbezeichnung dann gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ist bis heute eine wesentliche Funktion der Ingenieurgesetze der Bundesländer." https://blog.vdi.de/warum-brauchen-wir-den-schutz-der-berufsbezeichnung-ingenieur#:~:text=Früher durfte sich jeder „Ingenieur,Funktion der Ingenieurgesetze der Bundesländer.
×
  • Neu erstellen...