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Werkstudent bei Vollzeitstudium an der IUBH?


Kikinho

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Hallo, 

ich studiere in Vollzeit an der IUBH und wollte fragen, ob ich mit diesem Status als Werkstudent arbeiten kann? Ist es abhängig davon, ob die Krankenkasse (privat versichert, Continentale) das private Fernstudium anerkennt und mich somit als "Vollstudent" anerkennt oder von welchen Faktoren hängt das ab? 

 

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!

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Je nachdem wie viel du arbeitest, werden Steuern und Sozialabgaben fällig oder nicht. Es gibt einige Dinge zu beachten, damit du Vorteile dir sicherst:

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/05/03/der-werkstudent-das-unbekannte-wesen/

https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent

https://crewmeister.com/de/magazin/werkstudenten-einstellen/

https://www.arbeitsrechte.de/werkstudententaetigkeit/

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vor 26 Minuten, Markus Jung schrieb:

Machst du das Fernstudium denn auch in dem Sinne in Vollzeit, dass du sonst keiner Beschäftigung nachgehst, oder nur vom Studientempo her?

Ja, ich werde den 120 Master in 24 Monaten machen, bin da also als Vollzeitstudent eingeschrieben. Und würde nebenher gerne als Werkstudent, also max. die 20 Stunden in der Woche, arbeiten. Und da die Frage, ob ich als Werkstudent arbeiten darf, da dieses Studium ja ein Fernstudium ist und es da ja (soweit ich das gelesen habe) nicht ganz klar ist, ob man als Vollzeit-Fernstudent auch als ‚‘‘ordentlicher Student‘‘ zählt (was ja Bedingung ist, um als werkstudent zu arbeiten).

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Du könntest auch mal mit der IUBH sprechen, ob es da Erfahrungen gibt und ob sie dir eine passende Bescheinigung ausstellen können. Die Krankenversicherung könnte auch von Bedeutung sein.

 

Hier noch ein ähnliches Thema, welches für dich hilfreich sein könnte. Auch wenn es da um einen anderen Anbieter geht.

 

 

 

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Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du als Werkstudent mit dem Personengruppenschlüssel 106 abgerechnet werden und zahlst im Rahmen dessen nur Beiträge in die Rentenversicherung.

Ist das Dein erstes Studium, oder ein Aufbaustudium? Denn ob Du als Werkstudent abgerechnet werden kannst, unterliegt bestimmten Regeln (die ich jetzt nicht alle hier auflisten werde, da wir ja kein Lohnabrechnerforum sind).

 

Falls Du nicht als "ordentlicher Studierender" in der Sozialversicherung giltst und die Werkstudentenregeln nicht angewendet werden können, kannst Du dennoch einen Nebenjob haben; dieser kann entweder als Minijob (mit privater KV) oder als sozivalversicherungsüflichtige Beschäftigung (mit Wechsel in die gesetzliche KV) abgerechnet werden.

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