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DBA Titel in Deutschland führen - wie?


Moritz877

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Hallo,

 

bzl. des Doktortitels ist mir die Führbarkeit klar,

z.B. Dr. Titel aus Bulgarien = Dr. Titel in Deutschland

z.B. Dr. Titel aus Chile = Dr. (Universität xy, Chile) Mustermann in Deutschland - also mit Herkunftsbezeichnung.

 

Wie ist es nun, wenn ich ein DBA Programm in einem aus deutscher Sicht exotischeren Land absolviere, wie ist der Titel in Deutschland zu führen?

 

Max Mustermann, DBA (Univ. xy, Chile) oder kann man ihn als Max Mustermann, DBA führen, ohne Herkunftsbezeichnung.

 

Die ausländische Hochschule wäre eine H+ Hochschule, Chile ist nur ein Beispiel, ich hab jetzt keine konkrete Schule in Chile im BLick.

 

VG Danke!!

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Nicht-EU-Grade sind in den meisten Faellen nur unter Angabe der verleihenden Hochschule fuehrbar. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber DBAs aus Chile gehoeren m. W. nicht dazu - waere auch erstaunlich. Ich sehe also nicht, auf welcher Grundlage eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich waere.

Ich sehe gerade, Chile war nur ein Beispiel. Es gilt aber auch in anderen Laendern das gesagte, Ausnahmen duerften USA, Australien, Israel, Japan und Kanada sein. Hier waere evtl. eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich, evtl. weil ich vermute, dass das fuer DBAs eher nicht gilt, sondern fuer PhDs.

Bearbeitet von stefhk3
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vor 8 Stunden, Moritz877 schrieb:

Die ausländische Hochschule wäre eine H+ Hochschule, Chile ist nur ein Beispiel, ich hab jetzt keine konkrete Schule in Chile im BLick.

Nicht nur die Hochschule muss H+ sein, sondern auch der Abschluss. Und gerade beim DBA gab es vor ein paar Jahren eine unklare Situation, was die DBA aus UK betrifft.

 

Es sollte aber auch egal sein, wie man den führen darf. Denn wenn man wirklich etwas akademisches geleistet hat, steht man auch dazu, wer den Abschluss verliehen hat.

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vor 1 Stunde, CrixECK schrieb:

Es sollte aber auch egal sein, wie man den führen darf. Denn wenn man wirklich etwas akademisches geleistet hat, steht man auch dazu, wer den Abschluss verliehen hat.

 

Na ja, es ist schon legitim darüber nachzudenken wie die Außenwirkung des reinen Titels sich darstellt, vor allem gegenüber Menschen oder in Umfeldern wo der Dr. erst mal Eindruck macht, die Leute aber darüber hinaus wenig Bezug dazu haben.

 

Und man sieht ja schon hier, dass der DBA an sich bereits nicht allen bekannt ist:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Doctor_of_Business_Administration

 

By the way: „Der Titel kann wahlweise in der Originalabkürzungsform "DBA" oder in der Form "Dr." ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden.“

 

https://www.sueddeutsche.de/karriere/ersehnte-entscheidung-dba-und-doktor-gleichwertig-1.3018469

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vor 6 Stunden, psychodelix schrieb:

 

In der Medizin nur mit Angabe des Herkunftslandes. So weit mir bekannt.

Ich denke nicht, dass es hier grundsätzlich Unterschiede gibt zwischen Doktortiteln aus der Medizin und anderen Fachgebieten gibt. Zumindest für EU-Abschlüsse ist die Angabe der Herkunft nicht mehr notwendig. 

 

Mir ist aber aufgefallen, dass vor allem ältere Ärzte die Herkunftsbezeichnung anführen, weil bei der Vergabe des Titels  die Angabe der verleihenden Universität gesetzlich vorgeschrieben war. 

 

Jüngere Ärzte geben die Universität oder das Land nicht mehr an, man kann aber anhand des Doktortitels (zum Beispiel Dr. med. univ. statt Dr. med.) auf die Herkunft schließen. 

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vor 8 Stunden, thb schrieb:

By the way: „Der Titel kann wahlweise in der Originalabkürzungsform "DBA" oder in der Form "Dr." ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden.“

Das gilt aber nur fuer EU-Grade und evtl. fuer solche aus Laendern mit Sonderregelung (USA usw., wie oben genannt). Andere Grade duerfen nur mit Herkunftsbezeichnung gefuehrt werden, das gilt aucht fuer den DBA.

Du sagst ja selbst, dass Du den Dr. aus Deinem Beispielland Chile nur mit Herkunftsbezeichnung fuehren darfst. Warums sollte das gerade beim DBA anders sein? Insofern erschliesst sich mir schon die Logik der Frage nicht.

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vor 15 Stunden, psychodelix schrieb:

 

In der Medizin nur mit Angabe des Herkunftslandes. So weit mir bekannt.

 

Das gilt nicht fuer EU-Grade. Und Sonderregelungen fuer Medizin gibt es nicht. Die Berufsausuebung ist davon im uebrigen unabhaengig.

Bearbeitet von stefhk3
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