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Steuerlehre/Steuer-Studium ohne Info an Arbeitgeber


Breitoni

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich bin derzeit in einem kaufmännischen Beruf tätig und möchte mich mittelfristig in Richtung

Steuern umorientieren.

Die angebotenen Master-Studiengänge oder Steuerfachwirt-Lehrgänge setzen alle voraus,

dass der Arbeitgeber zustimmt oder zumindest davon Kenntnis hat. Den möchte ich das aber

am allerwenigsten wissen lassen.

 

Kennt Ihr Studiengänge oder Möglichkeiten, die den Arbeitgeber NICHT betreffen?

 

Der Plan wäre, im Vorfeld soweit wie möglich (theoretische) Kenntnisse aufzubauen und danach

in einer Kanzlei die praktische Erfahrung zu sammeln (dort also nicht bei Null anfangen zu müssen).

 

Danke für Eure Hilfe

Toni

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Ich habe da jetzt in diese Richtung keine Erfahrungen, aber warum muss der Arbeitgeber irgendwas bestätigen?

Wenn Du die Kosten 100% selber trägst, müsste das aus meiner Sicht doch egal sein und den auch "nichts angehen" was Du in Deiner Freizeit tust. Wenn Du einen Studiengang/Weiterbildung gefunden hast, ruf da doch mal an und frage nach, warum die eine Bestätigung wollen. Vielleicht kannst Du Deine Erkenntnisse hier mitteilen, würde mich interessieren.

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Eine Bestätigung des AG wird vermutlich gefordert, weil die Weiterbildung Steuerfachwirt und ein Studium im Bereich der Steuern/Steuerrecht den steuerberatenden Berufen zugeordnet werden. Diese verlangen idr. Berufserfahrung im Sachgebiet, die sich die Anbieter bestätigen lassen. Bei dem Studium kann es vermutlich der Fall sein, dass dieser auf die Steuerberaterprüfung ausgerichtet ist und entsprechende Prüfungen zur Verkürzung der Beraterprüfung führen.

 

Wenn du bei einem Steuerberater arbeiten möchtest, dann bewirb dich einfach. Der Markt ist leer. Nur mit Traumgehältern wirst du da nicht gelockt. Zielt dein Wechsel evtl auch auf die Steuerberaterprüfung ab, dann wäre evtl. eine Kanzlei interessant, die auch einen Master fördert. Die Big4 fördern die Master in Mannheim.

 

Vielleicht gibst du uns nochmal einen Feinschliff deiner Karriereziele. Dann könnten wir unsere Antworten besser ausrichten. Welche Master hast du denn bereits gefunden? In welcher Region wohnst du?

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Also die Thematik ist die, dass ich das ganze Thema erstmal „in Ruhe“ für mich angehen will, d.h. Ich will so viel wie möglich (an theoretischen Kenntnissen) mir aneignen, ohne Druck von außen (entweder vom jetzigen Arbeitgeber, der dafür Null Verständnis hätte und mir alle erdenklichen Steine in den Weg legen würde oder von einem neuen Arbeitgeber, der eine gewisse Erwartungshaltung hätte.....). 

Mein Ziel ist es natürlich schon, mittel- und langfristig die Steuerberaterprüfung abzulegen, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg. Ich will es mir nicht gleich im Vorfeld unnötig schwer machen. So könnte ich wie gesagt „in Ruhe“ das ganze vorbereiten und wenn von Erfolg gekrönt, dann den nächsten Schritt gehen (Bewerbung und Wechsel zu einer Kanzlei).

Das die von mir geplante Vorgehensweise natürlich den Nachteil hat, dass ich für eine evtl. Angestrebte Steuerberaterprüfung noch zusätzliche Wartezeiten in Kauf nehmen müsste, ist mir klar, das würde ich dann unter „Praxiserfahrung“ einordnen.

 

Bisher habe ich vor allem den Taxmaster und den Master of .....Tax bei der DHBW im Auge. Bei beiden aber mit Bestätigung durch den Arbeitgeber.

 

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Dann schau doch mal hier:

https://www.beruf-steuerberater.de/studiengaenge/

 

Mir persönlich wäre das Vorgehen zu passiv, weswegen ich dir dahingehend keine Tipps geben kann.

Freunde von mir haben den Master in Mannheim gemacht, einen M.LL in Präsenz an einer Uni mit Schwerpunkt Steuerrecht oder sind nach dem Bachelor + Berufserfahrung direkt zur Steuerberaterprüfung angetreten. Viele Wege führen nach Rom.

 

Für den StB brauchst du jedenfalls Ausdauer. Ich hab es nicht versucht und werde es auch nie, aber ich habe die Anstrengung bei Freunden miterlebt. "in Ruhe" könnte dahingehend passen. -> Aber du solltest nicht vergessen, dass bei dem Personalmangel auch Quereinsteiger mit StB Ambitionen gefördert werden. So einen 25.000€ Master während der Arbeitszeit bezahlt bekommen, mit entsprechender Freistellung zur Prüfung, sollte man nicht direkt außer Acht lassen.

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Ich habe einen kleinen Einblick in die Branche (der Steuerkanzleien) und stelle es mir relativ schwierig vor, in eine kleine bis mittlere Kanzlei zu gehen, allein mit theoretischem Wissen, aber ohne jede Praxiserfahrung. Der Arbeitsmarkt ist zwar auch hier ganz klar ein Arbeitnehmermarkt, aber anders als in den großen Beratungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Anwaltsfirmen zählt hier ja vor allem auch viel handwerkliche Erfahrung. Und sei es in der tatsächlichen Beratung, also dem Umgang mit Mandanten.

 

Ich würde mir daher den Vorschlag von @ExReWe87 mal durch den Kopf gehen lassen.

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Danke für Eure weiteren Tipps. Da ist auf jeden Fall einiges dabei, was interessant wäre.

Ich werde nächste Woche mal bei ein paar Studienangeboten telefonisch nachfragen, wie es sich mit

der Arbeitgeber-Bestätigung verhält. Es muss doch auch beispielsweise die Konstellation geben, dass jemand bereits freiberuflich tätig ist und den Studiengang machen möchte. Insofern wäre derjenige sein eigener Arbeitgeber?

Ansonsten gebe ich auch THB recht, dass die pure Theorie nicht ausreichend ist, Praxis ist mindestens genauso wichtig. Andererseits, Leute, die frisch von der Uni kommen, haben auch "nur" theoretisches Wissen und müssen sich das Praxiswissen erst aneignen. Insofern wäre der Ansatz vielleicht doch nicht so verkehrt........

 

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  • 1 Monat später...

Zwischenzeitlich sind ja ein paar Wochen ins Land gegangen und leider hatte ich nicht gleich die notwendige Zeit, mich weiter mit der Thematik zu beschäftigen. Nichts destotrotz habe ich letzte Woche bei einem Anbieter telefonisch nachgefragt. Die Antwort war grundsätzlich positiv, aber in der praktischen Umsetzung unbefriedigend.

 

Soll heissen, eine Bestätigung direkt durch den Arbeitgeber ist nicht notwendig, ich muss lediglich die vorausgesetzte Berufserfahrung im steuerlichen Umfeld nachweisen können.

 

Das Studium als solches könnte ich ebenfalls beginnen, benötige aber zur Master-Prüfung die Vorbereitungslehrgänge zur Steuerberater-Prüfung. Die Steuerberater-Prüfung wiederum kann/darf ich nur ablegen, wenn ich mind. x Jahre an Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei vorweisen kann.

 

Einzige Möglichkeit wäre, die Vorbereitungslehrgänge zu besuchen, daraufhin den Master zu absolvieren, aber danach die Steuerberater-Prüfung nicht abzulegen. Insofern wie schon geschrieben, in der Praxis eher unbefriedigend.

 

Soweit mal meine Erkenntnisse hierzu. Werde mich wohl nochmal mit meiner zukünftigen Ausrichtung und damit zusammenhängend mit einer passenden Vorgehensweise auseinandersetzen müssen.

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