Zum Inhalt springen

Schwerpunktnote durch riesen Irrtum komplett zerhauen? - Klausurwiederholung möglich?


Empfohlene Beiträge

Hey liebe Mitstudenten,

 

ich hoffe ihr könnt mir hier vielleicht weiterhelfen. Um das schonmal zu sagen, das Prüfungsamt wurde bereits gefragt. Aber durch das Wochenende werde ich wohl vor Montag keine Antwort bekommen. Und das lässt mir grade absolut keine Ruhe.

 

Ich befürchte irgendwie das ich mir meine Note meines großes Schwerpunktes im Master durch ein riesigen Irrtum komplett zerhauen hab.

 

In Kurzform. Das Modul setzt sich auch 3 Kursen zusammen. 1 Fallstudie, 1 Seminararbeit, eine Prüfung. Die erste Fallstudie wurde sehr gut bewertet. Die Seminararbeit wurde abgegeben mit einem solala (Aber noch oken Gefühl). Die Prüfung ist nicht schwer und man kann sie auch gut bestehen. Ich wurde aber so ein bisschen auf dem falschen Fuß erwischt. Es hätte wohl zu einer 3,3 oder 3,7 gereicht. Aber da es mein Schwerpunkt ist und die Prüfung auch ein recht einfaches Thema darstellt, wollte ich so eine durchschnittliche Note nicht haben. Ich habe also einen Fehlversuch hingenommen und die Prüfung ungültig gemacht (Alles durchgestrichen). Ist jetzt nichts ungewöhnliches und haben viele viele während meines Studienlebens gemacht. Als die Note für diese Prüfung eingespeißt wurde, war auch ein Anmelden zur Wiederholungsprüfung möglich. Der Kurs wurde mir als "anzumeldende Prüfungen" angezeigt. Da ich mir über das genaue Datum meines Wiederholungsversuch noch nicht sicher war, habe ich mich aber erstmal noch nicht fest zur Prüfung angemeldet. In dieser Zeit kam auch die Note der Seminararbeit. Mit 3,0 eher dürftig. Aber durch die Wiederholungsprüfung ist insgesamt noch eine gute Modulnote möglich.......

 

So dachte ich. Urplötzlich wurde mir der Kurs nicht mehr als Wiederholungsprüfung angezeigt. Es ist keine Anmeldung mehr möglich. Im care wurde die gesamte Modulnote eingespeißt.

 

Jetzt verfolgt mich natürlich ein katastrophales Gefühl. Nämlich das überhaupt garkeine Wiederholungsprüfung mehr möglich ist. Sondern das diese durchgefallene Prüfung auch so in die Gesamtnote einfließt. Dadurch das ich die Prüfung ungültig gemacht habe sind es natürlich auch 0/100 Punkten geworden. Das heißt trotz einer 1,7 und einer 3,0 ist meine Gesamtnote eine absolut miserable 4,0!!!! Ich bin gerade wirklich kurz vorm heulen. Mir war bewusst das eine Klausur die aus 2 Teilklausuren besteht, die gleichzeitig geschrieben werden, zusammengerechnet werden. Also das man das Modul bestehen kann trotz man in einer Teilklausur durchgefallen ist. Aber ich muss gestehen das ich nicht auch nur 1 Sekunde darüber nachgedacht habe, das das bei der Mischform Fallstudie, Seminararbeit und Klausur ebenfalls so ist.

 

Oh man :( :( das kann doch nicht wahr sein. Ist das jetzt wirklich so? Warum wurde mir im care denn erst noch die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung angezeigt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor einer Stunde, anjaro schrieb:

Was steht denn bei Euch in der Studien- und Prüfungsordnung drin? Ist eine Wiederholung von Teilprüfungen möglich? Oder ist das ohnehin ausgeschlossen, wenn das Gesamtergebnis ausreichend ist? Da würde ich mal reinschauen.

 

tja da mal irgendwas drüber zu finden ist nicht so einfach. In meinem Studienablaufplan habe ich folgendes gefunden:

 

"Ein Modul mit zwei Kursen besteht aus einer Einführung und einer Vertiefung. Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, musst Du sowohl die Einführung als auch die Vertiefung des Moduls erfolgreich im Rahmen einer Modulprüfung bestehen."

 

Würde ja eher bedeuten das man beide Teilprüfungen bestehen muss. Ob das aber auch für Module mit mehr als 2 Modulprüfungen gilt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe da mal eine ganz andere Frage, für welches (Vertiefungs-) Modul bei der IUBH gibt es denn eigentlich drei Prüfungsleistungen? 

 

Der Auszug welchen Du hier zitierst bezieht sich auf zweiteilige 5 ECTS Module. Bei denen es aber trotzdem nur eine Prüfung zu absolvieren gibt, welche dann allerdings in zwei Teile aufgeteilt ist. Wie BWL, KLR, Marketing etc. Ich habe bei der IUBH bisher ausschließlich maximal zwei Leistungen für ein Modul erbringen müssen. Auch bei meinen aktuellen 10 ECTS - Modulen sind es lediglich zwei. Gibt es da noch andere? 🤔  Das Modulhandbuch könnte Dir möglicherweise auch die Antwort liefern, manchmal steht da etwas über die jeweilige Gewichtung der Einzelleistungen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Modulhandbuch steht das jeder Kurs mit 33,33% gewichtet wird. Das ganze Modul hat insgesamt 15 ECTS.

 

Naja die Frage ist, warum sollte das bei den zweimal 5 ECTS Modulen anders gehandhabt werden als bei den dreiteiligen 5 ECTS. Es ist halt auch eher unglücklich das in ziemlicher großer und offensichtlicher Form darauf hingewiesen wird, dass bei den zweiteiligen 5 ECTS Modulen beide Teilprüfungen bestanden werden müssen (Obwohl es quasi wie eine einzige Klausur gehandhabt wird). Und dann aber bei den dreiteiligen 5 ECTS Modulen etwas völlig anderes gilt (es können auch nicht bestandene Teilprüfungen zum bestehen des Moduls führen) was dann aber nur irgendwo versteckt in der Prüfungsordnung steht (Obwohl diese 3 Teilprüfungen völlig unabhängig von einander abgelegt werden und sogar verschiedene Prüfungsformen haben). Falls dies so der Fall ist.

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

häh? Es hätte ja wohl sehr gut sein können das hier im Forum schonmal jemand ähnliche Probleme hatte bzw. schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat. Warum sollte ich also nicht Fragen? 

 

Wenn jemand schreibt das er ohne Probleme schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat, brauch ich nunmal nicht mit Angst in der Buxe bis Montag warten. Es geht hier halt um den unterschied von einer 2,0-2,3 zu einer 4,0 in meinem Hauptschwerpunkt in dem ich später gerne Arbeiten möchte. 

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden, anjaro schrieb:

Was steht denn bei Euch in der Studien- und Prüfungsordnung drin? Ist eine Wiederholung von Teilprüfungen möglich? Oder ist das ohnehin ausgeschlossen, wenn das Gesamtergebnis ausreichend ist? Da würde ich mal reinschauen.

 

soo jetzt habe ich mal in die Prüfungsordnung geguckt, Leider ist das alles sehr sehr schwammig.

 

Wichtige Passagen sind z.b.:

 

"Im Falle eines Nichtbestehens einer Modul-/Teilmodulprüfung dürfen nachstehende Prüfungsleistungen in folgender Anzahl wiederholt werden. Abschlussprüfung 2mal. Fortlaufende Prüfung 2mal"

 

Sagt ja im Prinzip das eine nicht bestandene Teilmodulprüfung wiederholt werden darf. Oder sehe ich das falsch?

 

Weiterhin noch:

 

"Bei Teilmodulprüfungen auf Teilmodulebene wird die Modulnote erst berechnet wenn sämtliche Teilmodulprüfungen entweder mit mindestens "Ausreichend" bestanden oder entgültig nicht bestanden sind"

 

Auch das ist doch eigentlich recht eindeutig oder? Ich habe eben nicht sämtliche Teilmodulprüfungen mit mindestens "Ausreichend" bestanden, sondern nur 2 von 3.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...