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Schwerpunktnote durch riesen Irrtum komplett zerhauen? - Klausurwiederholung möglich?


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Mein Gott, der TE wollte einfach nur ein bisschen jammern und seine Aufregung teilen. Geteiltes leid ist halbes leid. Was hier dann für experten irgendwas reininterpretieren wollen, ist doch nonsense. Und jetzt lasst. den thread ruhen, bis eine IUBH antwort vorliegt.

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Am ‎09‎.‎08‎.‎2019 um 20:37 , bahamamama schrieb:

 

häh? Es hätte ja wohl sehr gut sein können das hier im Forum schonmal jemand ähnliche Probleme hatte bzw. schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat. Warum sollte ich also nicht Fragen? 

 

Wenn jemand schreibt das er ohne Probleme schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat, brauch ich nunmal nicht mit Angst in der Buxe bis Montag warten. Es geht hier halt um den unterschied von einer 2,0-2,3 zu einer 4,0 in meinem Hauptschwerpunkt in dem ich später gerne Arbeiten möchte. 

 

 

Aber auch in diesem Fall kann es sein, dass sich die Handhabe geändert hat.

Dein Unmut ist zu verstehen, aber letztlich wird nur die Antwort der IUBH zählen.

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1. Finde ich es legitim, sich hier im Forum zu melden, seine Situation zu schildern und nachzufragen, wenn einen etwas beschäftigt und Angst macht. 

 

2. Das Zitat aus der Prüfungsordnung verstehe ich so, als wäre hier eine Wiederholungsprüfung möglich. Allerdings könnte es ja durchaus sein, dass es dafür eine Frist gibt, die möglicherweise abgelaufen ist.

 

3. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, kann es zwar gut tun, schon ein bisschen darüber zu schreiben, aber letztlich kann nur die IUBH hier weiterhelfen.

 

Mittlerweile ist es Montagabend und mich würde es sehr interessieren, was du, @bahamamama, heute erfahren hast und wie es bei dir weiter geht. Und das könnte dann auch für andere in ähnlichen Situationen hilfreich sein.

 

Bearbeitet von Markus Jung
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