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WiInfo

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  1. Wie gesagt wird 1 Credit Point meist mit 25 h gerechnet. Da sind auch die 20 CP nicht mal schlecht. Vor allem, wenn man mitbekommt, dass es auch zu Problemen mit der Anrechnung von Leistungsnachweisen von anderen Hochschulen kommt. Vielleicht findest Du in den Blogs noch Erfahrungsberichte für Dein Fach: https://www.fernstudium-infos.de/blogs/ Um die Lücke bei Mathematik zu beheben (ging mir ähnlich vor dem Studium) würde ich noch folgendes Buch empfehlen: "Mathematik für die Fachhochschulreife" von Dillinger et al. (Europa Lehrbuchverlag) Ansonsten würde ich dann noch schnell herausfinden, was die zugelassenen Taschenrechner sind und damit nicht nur viel üben (z. B. auch in der Arbeit). Da würde ich mich tief damit beschäftigen und evtl. ein gesondertes Übungsbuch dazu kaufen. Da konnte ich in den Klausuren wirklich viel rausholen in dem ich vorher verschiedene Berechnungsmethoden ausprobiert habe. Die neuen Taschenrechner-Generation bieten da viele tolle Möglichkeiten.
  2. Das klingt tatsächlich irgendwie merkwürdig. Für den Industriemeister habe ich so 700 - 900 Stunden im Hinterkopf. Die anerkennten 105 ECTS * 25h/ECTS = 2625 h sind sogar etwas höher als die Stundenzahl für den staatlich geprüften Techniker. Als alternativen Anbieter könnte man hier noch die SRH nennen. Hat sehr gute Bewertungen und viele Prüfungsleistung erfolgen über Hausarbeiten.
  3. Wirklich? Ich kann mir kaum etwas mit ständigen Untertiteln ansehen, weil die Untertitel meist so mies sind und nur ablenken. Ausnahmen sind da eher so Filme wie "Die Passion Christi" mit Mel Gibson oder ähnliches. Bei mir ist übrigen folgendes geplant: Das Boot original und Neuverfilmung. 08/15 Nebenbei werden Klassiker wie Monty Phyton: Das Leben des Brians und die Ritter der Kokosnuss, je nach Lust und Laune, eingestreut. Oder aber vielleicht noch die Serie "Black Adder"?
  4. Bei mir war der Anrechnungsantrag zwar super-schnell aber vieles wurde vergessen bzw. zunächst nicht berücksichtigt. (Sollte ich hier letztens mal geschildert haben). Ich habe mich jetzt für die SRH entschieden wobei es hier um den B. Sc. Wirtschaftsinformatik geht. Das Curriculums klingt etwas interessanter für mich, aber vor allem die Prüfungsformen mit mehr Hausarbeiten sollten für mich wohl besser sein.
  5. Sorry lieber developer, aber vielleicht solltest Du Deinen eigenen Ratschlag selbst berücksichtigen?
  6. Ich kann das nur gutheissen und ich werde mich mal an ein Crossover versuchen. 😉 Ach vergiss die alten Bratschniks mit ihren Büchern und schlag Dir die aus Deinem Gulliver. Es ist Zeit für Molokko-Plus, für Dich, mich, unseren Droogs und andere Pajacks. Wie jetzt, als Buch? Nur ein Slowo mehr und sie rufen die kraschnig Feuerwehr! 😉 Hey Droogy, das slusche: Das ist ungut. 😉 Das ist Doppelplus-ungut. Die Millizents wird dich dafür ordentlich tollschocken.
  7. Sorry, spielst Du jetzt wieder auf das Thema Laschet und die verlorenen Klausuren an? Das hatten wir hier doch schon kürzlich mal, oder? Das hatte weder etwas mit Betrug noch mit Plagiaten zu tun. Hier bist eher inzwischen Du der Kandidat, dem etwas in einem ordentlichen Verfahren nachgewiesen wird.
  8. Danke für Deine Erläuterungen, der Thread hat ja eine gewisse Entwicklung hinter sich. 1) Zur Dissertation kann ich nur sagen, wenn es halb so schlimm war wie beschrieben wird wohl der Dr.-Grad abzuerkennen sein. Kann ich aber mangels Informationen leider nicht wirklich beurteilen. Zuständig wäre da eher die Hochschule die den Grad verliehen hat. 2) Das die 2 Paper während der Zeit bei HSF entstanden sind hatte ich nicht mehr im Hinterkopf. Aber anscheinend gibt es hier in Deinem Fall keinen direkten Bezug zur HSF, dass wäre bei Plagiaten in Skripten ja schon der Fall?. Bei wissenschaftlichen Paper stellt sich auch die Frage, an welcher Stelle der Autor angeführt ist. War er wirklich hauptverantwortlich oder hat er evtl. nur kleine Teilbereiche des Themas bearbeitet? Naja, ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld jetzt eigentlich keine Quantensprünge im Bereich der Wissenschaft, die in privaten FH ihren Ursprung hatten. Ich habe da eher eine Relevanz von schönen Worten oder Werbeversprechen dahinter gesehen. Für meinen Sprachgebrauch handelt es sich eher um Qualitätsstandards und nicht um Wissenschaft im Sinne von Forschung. Ich fand die Verweise auf einen DSG-Kodex daher auch nicht zielführend. Aber ja, die Unterscheidungen und Grenzen möge jeder woanders ziehen. Ich habe dazu als überspitztes Beispiel hier das Brandmarken ins Gespräch gebracht. 😉 Ja sogar im Bezug auf Arbeitsrecht gegenüber Hochschul-Lehrer, obwohl sie dazu zugegebenermaßen keine Daten erfassen konnten oder wollten. Sorry, hier haben die nicht mal Daten erhoben geben aber dafür Empfehlungen heraus? Wissenschaft sollte anders aussehen als so eine "Studie". Dazu später noch mehr. Wird wahrscheinlich schon in irgendeiner Form in einem Vertrag stehen. Es gibt halt genügend Beispiele wo ein öffentliches Anprangern von Fehlverhalten (gleich weder Art), den Übeltäter sogar noch finanziell geholfen hat. Gut finde ich das jetzt moralisch sicher nicht, aber Gerichte haben so entschieden. Aber in Deinem Fall gibt es doch gar keinen direkten Zusammenhang mit der entsprechenden FH als Arbeitgeber oder habe ich da etwas übersehen. Das war doch außerhalb des Dienstes, oder? Dann haben sie einen Hochstapler und Betrüger eingestellt, aber so etwas passiert halt. Ich sehe hier auch keinen Bezug zu Whistleblowing im wissenschaftlichem Bereich. Das schimmste was jetzt in Deinem Fall vorgebracht wurde war der Verdacht auf Betrug bei der Dissertation, wird ja anscheinend auch von einer spezialisierten Plattform im Internet untersucht. Da hast Du doch keine Furcht vor Sanktionen zu haben. Deinen letzten Satz kann ich leider nicht nachvollziehen. Und ich selbst musste durchaus schon öfter unter "Sanktionen" in diesem Kontext meiden. Da haben 2/3 angeführt noch nie groß plagiiert zu haben. Den von Dir zitierten Satz (u.a. "Problembewusstsein") hätte ich Aufgrund der veröffentlichten Datenlage, sicherlich nicht so reingeschrieben (um es mal höflich zu nennen). In der "Studie" vergreifen sich die Autoren doch mal ganz gerne. Ich hätte auch Problem auf die Frage von Abbildung 1 (Recht und Unrecht von Plagiaten beurteilen) zu antworten, das die Frage recht unklar ist. Zur Abbildung 2 habe ich basierend eine Datei aufgrund der gelieferten Daten erstellt, nur mit einer kumulierten Darstellung. Ich versuche sie mal hier dran zu hängen. Wenn man die Grenzen blau/orange/grau oder speziell orange/grau ansieht, scheinen alle ungefähr die gleiche Grenze zu ziehen, ab wieviel übernommene Zeilen einen Plagiatsverdacht sehen. OK, die Studierende-Recht haben irgendwie andere Vorstellungen. Da sehen da bei (gerundet!) 2 % erst bei einem 100-%-Abkupfern ein Plagiat. Die Autoren liefern auch lustige Begründungen mit, wobei ein paar nicht erwähnt wurden, wie z. B. juristische Spitzfindigkeit der Fragestellung oder einem mentalen Spirit wie "egal, ich werde ein guter Anwalt und haue mich bei Vorwürfen schon raus". 🤣 Insgesamt ein lustiges Datenmaterial, deren wissenschaftlichen Unzulänglichkeiten die Autoren ja mehrmals herausgestellt haben. Man kann sich auch weiter damit beschäftigen, aber das würde hier wohl deutlich zu weit gehen. Aber zu einem wirklich wissenschaftlichen Prozeß gehört es z. B. auch, solche Daten kritisch zu sichten und sich eigene Gedanken dazu zu machen. Man kann Gegenthesen entwickeln uswusf. und dadurch wächst das Thema dann langfristig - soetwas sehe ich als Wisschenschaft. Bewusste Plagiate oder reine Fälschungen würde ich da nie unter wissenschaftliches Fehlverhalten führen. Das sollte man lieber andere Sachen zuerst nennen. Z. B. Betrug, Urkundenfälschung, Urheberrechtsverletzungen etc. Ich hoffe ich konnte Dir hier halbwegs erklären, wo ich die Grenze in den relevanten Wörtern ungefähr sehe.
  9. Doch, ich wollte tatsächlich konkret wissen, welche Sanktionen und welchen Umgang jemand in diesen geschilderten Fällen für angemessen hält. Direkt im Bezug auf die jeweilige private Fachhochschule habe bisher nur etwas von einem plumpen abkupfern beim Erstellen von Skripten oder bei Antworten gehört. Ich möchte dieses Fehlverhalten nicht herunterspielen, Eher im Gegenteil. Aber das ist in meinen Augen noch kein wirkliches "wissenschaftliches" Fehlverhalten. Kann ich mir wegen der Bezahlsperre leider nicht ansehen. Aber das irgendjemand die Verantwortung von sich weißen möchte ist egal in welcher Konstellation jetzt wirklich nicht überraschend für mich.
  10. Sorry, Ich verstehe leider noch immer nicht, wie aus Deiner Sicht eine optimale Aufarbeitung dieses Falls aussehen soll. Da Stimme ich komplett zu. Es sind und bleiben private FH (Unternehmen), ich würde da gar nicht anfangen mit wissenschaftlichen Werten zu argumentieren. Das ist eine andere Welt als bei einer öffentlichen "richtigen" Universität. Da würde ich nicht übertreiben. Das abkupfern nicht richtig ist lernt jeder Grundschüler. Das würde ich dagegen strenger sehen. Für mich hat hier die Hochschule die einzige Verantwortung. Sie entscheidet wehr Dozent ist, wer Kursunterlagen schreibt usw. Und sie entscheidet auch darüber, wie womögliche Mogler/Täuscher aussortiert werden. Das in dem Artikel ist für mich nochmal eine ganze andere Kategorie. Da geht es ja um wirklich wissenschaftliche Forschung.
  11. OK, du hast jetzt Dein Update ja erhalten. Bist Du jetzt wirklich zufrieden?
  12. Das habe ich doch gar nicht gefragt/gesagt oder etwas in der Richtung angedeutet. Aber gut: Ich frage noch mal konkret auch bei Dir nach: Was erwartest Du hier in diesem geschilderten Fall für den Dozenten um Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden zufrieden zu stellen?
  13. Auch wenn es da Konsequenzen von Seiten der Institution gibt (was ich stark vermute), wird soetwas nicht öffentlich breitgetreten. Auch fehlverhaltende Personen haben gewisse Schutzrechte und die rechtlichen Schwierigkeiten möchte wohl keiner auf seine eigene Kappe nehmen. Ich frage mal konkret nach, was erwartest Du hier in diesem Fall um Dein Gerechtigkeitsemfpinden zufrieden zu stellen? 1) Ein überspitztes Extrem wäre ja beispielsweise öffentliches Brandmarken oder Teeren und Federn. 2) Das andere Extrem wäre z. B. ein goldener Handschlag. Es wird verkündet "Die Person möchte sich weiterentwickeln und sucht nach neuen Herausforderungen." Das wird dann garniert mit einer Sonderzahlung von zwei Jahresgehältern. Gerade letzteres gab es so ähnlich schon öfter, wenn sich Verantwortliche zu vorlaut geäußert haben.
  14. Ist mir klar. Ich habe davor auch extra geschrieben, dass ich die Kernaussagen zusammenfasse - in der Hoffnung, dass es TO besser weiterhilft. In meinen erwähnten konkreten Fall gab es laut Modulhandbücher keine Unterschiede zwischen FUH, HS Fresenius, IU und SRH. Nur die IU wollte zunächst das Modul der FUH nicht anerkennen. Wobei ich nicht sagen, wo das Problem war. So hat es auch bei anderen Grundlagen-Module ausgesehen. Bei den von Dir genannten Modulen wurde offensichtlich auch mehr als reine Grundlagen der Statistik hineingepackt. OK, wenn es nicht hinken würde wäre es ja kein Vergleich. 😉 Aber um bei Deinen Vergleich zu bleiben: Wenn ich aber jemand mit der Grundausbildung Bäcker benötige oder einstellen möchte, ist es mir fast gleich ob er als Wahlmodul jetzt Pralinen oder Zuckerbackwerk während seiner Ausbildung hatte. Würde ich dagegen einen wirklichen Spezialisten auf diesem Gebiet benötigen würde es anders aussehen. Dann würde ich aber auch keinen "Bäcker" suchen, sondern z. B. einen Konditor. (Wobei ich den "Bäcker" nicht von vorneherein ausschließen würde.) Natürlich müssen kompetenzorientierte Gleichwertigkeit und qualitative Anforderungen gegeben sein. Das ist eher noch ein anderes Thema, der quantitative Vergleich. Also die reinen ECTS-Punkte. Ja, natürlich muss nicht jeder überall studieren, herumhoppsen und spezialisierte Studiengänge wählen. Ich kann da Deine Meinung selbstverständlich akzeptieren. Aber ich selbst sehe hier deutliche Defizite wie in Deutschland (und nicht nur dort) Bologna/Lissabon nicht wirklich gut umgesetzt wurden. Und auch offizielle Stellen in Deutschland sehen da vieles ähnlich wie ich: https://www.bmbf.de/files/BE_210304_Nationaler_Bericht_Bologna_2020_final.pdf Ich bin immer noch der Meinung, dass gerade in Deutschland viele Chancen von Bologna leider nicht genutzt wurden und auch sehr viel in die falsche Richtung geht. Du hast ja u. a. die Spezialisierung angesprochen, eigentlich sollte Bologna gerade Harmonisieren.
  15. Gerne will ich auf Deinen interessanten Beitrag antworten, auch wenn das vermutlich in Richtung OT geht. Das stimmt sicher, nicht hinter jeder Modul-Überschrift steckt der gleiche Inhalt. Wenn ich jetzt konkret an das Modul Grundlagen Statistik denke, ist der Inhalt aber doch anscheinend überall gleich. Und gerade das Modul wollte mir die IU nicht anerkennen. Auch gleichnamige speziellerer Module haben auch im Präsenzstudium an klassischen Universitäten (oder vielleicht gerade da) oft ganz andere Schwerpunkte. Dies ist oft der Historie der Lehrstühle und ihren teilweise bahnbrechenden Forschungen in bestimmten Bereichen geschuldet. Und ich denke da sehe ich manchmal zuviel deutsche Genauigkeit obwohl Bologna-Reformen ja die Flexibilität erhöhen sollten und das deutsche Hochschulwesen dagegen in meinen Augen leider sehr viel verloren hat. Als Frage: Spielt es wirklich eine Rolle wenn ich im Modul einen anderen Schwerpunkt gehabt habe, als das was ein Prof woanders als so wichtig einschätzt? Da ist überhaupt die Frage wozu ist es wichtig? Es gibt soviel zu lernen und man ist doch immer meist unwissend. Für konkrete Arbeitsaufgaben wissen aber Proffs leider selten die die Antwort. Dann gibt es aber auch wirklich Module, die grundverschieden sind. Warum meint hier ein Prüfungsgremium an einer Hochschule, dass dies nicht relevant ist während es der Prüfungsausschuß an der anderen als relevant gesehen hat? Da sehe ich, dass noch immer nicht der Geist von Bologna eingekehrt ist. Das sollte ja auch Freiheit zum Studienwechsel bedeuten.
  16. Ich habe mir den Thread nochmal durchgelesen und ich glaube dem TO wurde bisher nicht wirklich weitergeholfen. Man möchte mich bitte korrigieren wenn ich es wie folgt zusammenfasse: 1) Um jetzt ein Modul zu 5 ECTS (in Deinem Beispiel bei der IU) anerkannt zu bekommen brauchst Du auch wirklich 5 ECTS. Ein alleiniges Modul mit nur 4 ECTS wird vermutlich nicht funktionieren. Aber evtl. hast ja noch andere Module absolviert (oder evtl. Berufserfahrung), die das fehlende abdecken können. (ich denke dass wäre das "Stückeln" was Markus erwähnt hat. 2) Je nach Anbieter verläuft die Anerkennung mal einfacher oder aufwändiger. Bei machen musst Du selbst alles durchlesen und ausfüllen und es wird dann nur geprüft ob Deine Eingaben den Ansprüchen entsprechen. Bei anderen Anbietern schickst Du nur die Unterlagen (z.B. Notenbescheide und Modulbeschreibungen) hin und da da schauen die örtlichen Spezialisten nach, was anerkannt wird und was nicht. 3) Anscheinend gibt es keine prospektive Aussage zur Anerkennung. Der Anerkennungsantrag ist meines Wissens wieder so ein hoheitlicher Akt der Hochschule und funktioniert nur, wenn man schon das Zertifikat hat. Bei mir wollte die IU nicht sagen, welche Module der FUH meist anerkannt werden. Das ist schade, aber hat wohl einen rechtlichen Hintergrund. 4) Warum willst Du eigentlich zuerst bei Apollon etwas machen, wenn Du sowieso bei der IU das Hauptstudium machen willst?
  17. Entschuldige bitte, da möchte ich widersprechen bzw. hinterfragen. Eine wirkliche rechtsverbindliche Auskunft wird man nicht von der Studienbetreuung erhalten. In meinen Augen zählt in erster Linie der unterschriebene Vertrag und nicht die Aussage oder die Interpretation der Verkäufer - äh ich meinte - Berater. 😉 Ohne genaue Dokumentation der Fragen und Antworten (sie wollen oft auch gerne immer nur telefonieren) ist man dann später an das schriftlich festgelegte gebunden. Alles andere ist fraglich bzw. oder nur Kulanz. Ich denke hier sollte man immer den jeweiligen Vertrag genau betrachten und nicht hoffen, dass die Aussagen von anderen mit älteren Verträgen noch immer gelten. Aber insgesamt hoffe ich, dass die versammelte Foren-Intelligenz hier eher der bessere Ansprechpartner ist. Ja, deswegen sollte man immer selbst schauen was gerade aktuell ist und nicht auf Einschätzungen anderer (mit älteren Verträgen) vertrauen. Und Ja, auch z. B. die FUH hat gerade die Bedingungen verändert. Mal abwarten ob es Bestand hat. Viel ändert sich da für den durchschnittlichen Studenten ohnehin nicht. Aber ich möchte hier mal die vorbildliche transparente Darstellung der FUH loben.
  18. Um Dir @developerdas Nachlesen etwas leichter zu machen, zitiere ich noch mal zwei konkrete Aussagen von Dir (auch wenn schon alles irgendwo stehen sollte. 😉 ) Ich sehe da halt eine gewisse Diskrepanz in Deinen Aussagen. Und der TO fragte ja auch explizit u. a. auch nach folgendem: Kann man nun ohne Probleme die Module viel schneller bearbeiten als vorgesehen oder muss man auf Kulanz hoffen (bzw. hat Anspruch auf etwaige ältere Regelungen).?
  19. Wenn es so einfach ist, setze doch bitte einen Link zu meine zwei konkreten Fragen.
  20. Ich wollte nur auf mögliche Fallstricke bei solchen teuren Ratenverträge aufmerksam machen. Aber erkläre es doch bitte genauer und gib Butter zu die Fische: Du darfst also unbegrenzt Module buchen? Oder gibt es doch eine Reglementierung im Sinne der Fragestellung des TO?
  21. Du meinst vermutlich wohl "immernoch" und nicht "innerlich"? 😉 Das ist eine wertvolle Information. Letztendlich sollte man aber bei dem Abschluss solcher langlaufenden Verträge mit doch eher hohen Zahlungen, sich nur auf das Geschriebene verlassen und nicht einfach auf das Beste hoffen. Und ganz ehrlich, ich verstehe hier die aktuelle Richtung der IU hier überhaupt nicht. Vertraglich festgeschrieben senken sie immer weiter den Kundennutzen, obwohl da meist kaum zusätzliche Mehrausgaben dahinter stehen. Muss der neue IU-Leiter, dem neuem Investor unter dem neuem Namen IU (anstatt IUBH) etwas beweisen?
  22. Das ist eine sehr gute Frage. Beim reinen Zeitausgleich - also mal schneller, mal länger - sollte es kaum Probleme geben. Generell würde ich mir die Konditionen da aber sehr genau durchlesen. Ich glaube die Probleme kommen durch den Versuch der "Turbostudenten" (einfach mal googeln) zu stande, die sehr schnell alles abgeschlossen haben, aber ihren Ratenvertrag dann vorzeitig kündigen wollten. Vor ein paar Jahren wurde ich tatsächlich von einem Anbieter öfter sabotiert, der mir (trotz Verzichtserklärungen auf vorzeitige Kündigung) keinen Nachschub liefern wollte. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass es solche Probleme bei z. B. der SRH aufgrund deren Vertragsgestaltung nicht geben sollte. Bei der IU wäre ich dagegen vorsichtig. Laut Auskunft kann man zwar zwischen den Modellen wechseln. Das zubuchbare Kontingent von früher gibt es dem Sinne aber nicht mehr. Die IU hat letztens einiges an den Studienbedingungen verändert, die Aussagen von Leuten mit älteren Verträgen sind deswegen heutzutage mit viel Vorsicht zu betrachten.
  23. Nach meiner Erfahrung und der von anderen (siehe meine entsprechende Beiträge, ist aber ein anderer Studiengang.) scheint die IU eher sehr zurückhaltend bei der Anerkennung von Studienleistungen zu sein. Ich habe dahingehend persönlich nur Erfahrung mit IU, SRH und HS Fresenius: In meinen Fällen war IU persönlich am aufwändigsten mit der niedrigsten Anerkennung (plus weiteren Ungereimtheiten). Die IU wollte mir auch nicht antworten, als ich voraus nachgefragt habe welche bestimmten Kurse/Module der FUH regelmässig anerkannt werden.
  24. Und sind die IP-Addressen auch wirklich nur neugierigen Mitteleuropäern zuzuordnen oder kommen die eher aus den Fälscherwerkstätten aus Südostasien?
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