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klausu

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Kommentare zu Blogbeiträgen von klausu

  1. Hallo,

    die Studienberatung hatte mir folgendes geschrieben:

    Das Material wird immer im drei-Monats-Rhythmus an Sie verschickt. Grundsätzlich ist es kein Problem Material vorab zu beziehen. Als neu eingeschriebener Student befinden Sie sich allerdings zunächst in Ihrer vierwöchigen Testzeit. Wenn Sie auf Ihr Rücktrittsrecht im Testmonat verzichten -nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist von zwei Wochen-, ist ein vorzeitiger Materialversand möglich, sodass Sie dann die kompletten Materialen des ersten Semester haben könnten.

    Ich hab gedacht das ich jetzt also mindestens zwei Wochen warten muss.

  2. Hallo Markus,

    also du hast recht. Wenn ich mir von zwei Semestern das Material liefern lasse kann ich erst nach einem Jahr kündigen.

    Sehr geehrter Herr X,

    ja, das haben Sie richtig verstanden. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Stand des ausgelieferten Materials. Das bedeutet, wenn Sie sich Material vorab senden lassen, können Sie frühestens zum jeweiligen Monat des gesendeten Materials kündigen.

  3. Hallo Markus,

    ich frage da nochmal nach. Folgendes kam per Mail:

    Das Material wird immer im drei-Monats-Rhythmus an Sie verschickt. Grundsätzlich ist es kein Problem Material vorab zu beziehen. Als neu eingeschriebener Student befinden Sie sich allerdings zunächst in Ihrer vierwöchigen Testzeit. Wenn Sie auf Ihr Rücktrittsrecht im Testmonat verzichten -nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist von zwei Wochen-, ist ein vorzeitiger Materialversand möglich, sodass Sie dann die kompletten Materialen des ersten Semester haben könnten.

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