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Steuerberater - Wirtschaft oder Recht abschließen?


Azurit

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Ich hab deinen Thread zufällig hier entdeckt, obwohl ich eigentlich hier über was anderes gerade debattiert hatte und verstehe um ehrlich zu sein nicht, was du vor hast. Das, was ich lese, macht für mich absolut keinen Sinn. Zufälligerweise, bin ich selbst StB/WP. 

 

Also erstmal die Zulassung zum StB-Examen:

 

Wozu studierst du das ganze Zeug? Du hast doch schon (fast) einen Master in Agrarwissenschaften? Hattet ihr den keine BWL-Module im Bachelor oder dem Master? Selbst wenn, reicht ein Anteil von ca. 20% BWL-Kursen aus, um von der Kammer zugelassen zu werden, ich zitiere hier mal meine Steuerberaterkammer (Nürnberg): https://www.stbk-nuernberg.de/images/Nachwuchs/Karriere/FAQ_StB_Pruefung.pdf:

 

EDIT: Ich hab aus deinen ehemaligen Kommentaren gesehen, dass du in Hohenheim Agrarwissenschaften studierst (studiert hast?). Da müsstest doch allein schon vom Studienprofil auf deine 20% BWL-Module im Bachelor kommen. Jedes weitere Studium wäre somit völlige Zeitverschwendung für die Zulassung, der BSc Agrar würde ausreichen (was du im Master gewählt hast, keine Ahnung). 

 

Zitat

1.4. .... "Dasselbe kann bei einem Studium der Mathematik mit dem Nebenfach Betriebswirtschaftslehre gelten oder sogar bei Theaterwissenschaften mit juristischem Nebenfach und insgesamt wirtschaftswissenschaftlicher Orientierung. Der BFH (Urteil vom 28.08.1990, DStR 1991, Seite 198, Heft 6) hat hierzu entschieden: Ein solches Studium liegt vor, wenn in nennenswertem Umfang wirtschaftswissenschaftliche Unterrichtsveranstaltungen auf der Grundlage eines fest umrissenen Studienplans besucht werden, die wirtschaftswissenschaftlichen Lehrinhalte nach einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung in einem Zeugnis ausgewiesen werden und Haupt- und Nebenfach in einem inneren Zusammenhang stehen, wonach das absolvierte Studium von vornherein als auf eine spätere Tätigkeit in der Wirtschaft ausgerichtet erscheint. Die einschlägigen Lehrinhalte sollten hierbei mehr als 20 % im Verhältnis zum gesamten Lehrinhalt enthalten."

 

Allein schon die Tatsache, dass du vielleicht in Hagen (oder wo auch immer) 60 ECTS in BWL universitär erreicht hast (z.B. im Akademiestudium) als Ergänzung zum Master-Agrarwissenschaften, reicht doch für die Zulassung in der Regel aus. Ein Arbeitskollege hatte damals Mathe studiert und hatte 30 ECTS in BWL als Nebenfach (oder so ähnlich) und wurde von der Kammer zugelassen. Hast du mal bei deiner örtlichen Kammer überhaupt nachgefragt? 

 

Zu den Studiengängen:

 

Wenn das Ziel Steuerberater-Examen ist, dann ist der Großteil des Jura-Studiums absolute Zeitverschwendung. Steuerrecht kommt im Jura-Studium nicht vor, weder im ersten, noch im zweiten Staatsexamen (außer in Bayern, da gibt's im 2. Staatsexamen eine Steuer-Klausur). Der Großteil der Studiengänge, ist mMn auch Zeitverschwendung, dafür ist die Materie zu speziell und die Studiengänge alle (in meinen Augen) zu teuer (teilweise 15k aufwärts).

 

Also, kurzgesagt, wenn du wirklich das Steuerberater-Examen machen möchtest, dann:

 

1. Prüfe, ob du nicht ohnehin schon die Voraussetzung erfüllst durch dein Agrar-Studium. Ggfs. 2 Jahre praktische Tätigkeit müsstest dann lediglich haben. Ggfs. lass dir die ECTS durch Hagen bescheinigen und schick das Ganze mit dem Agrar-Master an die Kammer.

 

2. Buch einen Kurs bei Knoll, Haas oder Endriss. Die Unterlagen gibt's teilweise günstig gebraucht auf Ebay für 200 Euro. Die Fernlernkurse kosten in der Regel so um die 1000-1500 Euro ohne Klausuren kurs. Die bereiten die fachlich auf das StB-Examen vor. Das wichtigste für das Examen ist jedoch ein Klausuren-Kurs, d.h. ein Kurs, in dem du so 30-40 Klausuren schreibst, als Vorbereitung auf das Examen (kostet auch idR wieder 1500 EUR ca). Die ganze Vorbereitung dauert meistens 1 Jahr, länger ist eig. zu viel des Guten, und dann schafft man auch das StB-Examen eigentlich locker...der Großteil der durchfällt, schreibt einfach nicht genügend Klausuren zum Testen (meine Meinung). 

 

Alles andere, als 1. und 2. ist in meinen Augen Zeitverschwendung und bringt nichts, zumindest nicht, wenn du das Ziel StB hast. 

 

Kleine Anmerkung: Wir Wirtschaftsprüfer schreiben ja auch das StB-Examen idR, weil es uns auf das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet wird. Der Großteil der Prüfungsassistent zu dem Zeitpunkt hat weder in der Steuerberatung gearbeitet, noch groß Ahnung von der Steuerberatung. Trotzdem bestehen das Examen hunderte jedes Jahr mit teilweise weniger als 1 Jahr Vorbereitungszeit. 

Bearbeitet von abm
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@abm Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

 

In meinem Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften habe ich absolviert:

- Landwirtschaftliche Betriebslehre mit 6 ECTS (würde ich der BWL zuordnen)

- Grundlagen der Ökonomie mit 6 ECTS (Mikro- und Makroökonomie, also VWL)

- Bildung und Mitarbeiterführung mit 6 ECTS (eher ein Pädagogik-Modul mit Ziel Ausbildereignung)

Mit ganz viel Wohlwollen komme ich also auf einen wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von 10 %.

Im Master-Studiengang Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Agrartechnik habe ich nicht ein einziges wirtschaftswissenschaftliches Modul gemacht.

Theoretisch könnte ich in diesem Wintersemester oder im nächsten Sommersemester noch wirtschaftswissenschaftliche Module zusätzlich machen, da ich noch eingeschrieben und prüfungsberechtigt bin. Allerdings wollte ich mich jetzt eigentlich auf meine Master-Arbeit konzentrieren, zumindest im Wintersemester.

 

Sind ECTS in einem nicht abgeschlossenen Studium nicht etwas anderes wie ein abgeschlossenes Nebenfach? Bei meiner örtlichen Kammer habe ich noch nicht nachgefragt. Das müsste dann eigentlich Stuttgart sein. Das werde ich auf jeden Fall nachholen.

 

Im Bereich Rechtswissenschaft würde ich auf jeden Fall kein Staatsexamen anstreben, sondern den LL.B. (aufgrund der Kosten an der FernUni). Es ist in etwa gleich viel Steuer wählbar wie im Bachelor Wirtschaftswissenschaft, "unnützes Zeug" käme daher in etwa auf das Gleiche raus.

 

Vorbereitungskurs wollte ich auf jeden Fall machen. Wenn ich wegen des Masters nur zwei Jahre Berufserfahrung brauchen würde, wäre das natürlich deutlich einfacher. Dann könnte ich mir das Studium komplett sparen und stattdessen quasi nach einem Jahr im Job direkt in die Vorbereitung einsteigen...

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vor 4 Minuten schrieb Azurit:

@abm Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

 

In meinem Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften habe ich absolviert:

- Landwirtschaftliche Betriebslehre mit 6 ECTS (würde ich der BWL zuordnen)

- Grundlagen der Ökonomie mit 6 ECTS (Mikro- und Makroökonomie, also VWL)

- Bildung und Mitarbeiterführung mit 6 ECTS (eher ein Pädagogik-Modul mit Ziel Ausbildereignung)

Mit ganz viel Wohlwollen komme ich also auf einen wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von 10 %.

 

Mitarbeiterführung würde ich als BWL durchgehen lassen ;) 

 

vor 4 Minuten schrieb Azurit:

Im Master-Studiengang Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Agrartechnik habe ich nicht ein einziges wirtschaftswissenschaftliches Modul gemacht.

Theoretisch könnte ich in diesem Wintersemester oder im nächsten Sommersemester noch wirtschaftswissenschaftliche Module zusätzlich machen, da ich noch eingeschrieben und prüfungsberechtigt bin. Allerdings wollte ich mich jetzt eigentlich auf meine Master-Arbeit konzentrieren, zumindest im Wintersemester.

 

Sind ECTS in einem nicht abgeschlossenen Studium nicht etwas anderes wie ein abgeschlossenes Nebenfach? Bei meiner örtlichen Kammer habe ich noch nicht nachgefragt. Das müsste dann eigentlich Stuttgart sein. Das werde ich auf jeden Fall nachholen.

 

Grundsätzlich ja, die Kammer hat hier aber ein Ermessen. Ich hab jetzt nicht unbedingt herausfiltern können, wo du in Zukunft arbeitest. Wenn es eine Landwirtschaftliche Buchstelle ist, dann könnte es sogar sein, dass die Steuerberaterkammer da "ein Auge zudrückt" wegen der fehlenden Wirtschafts-ECTS. 

 

vor 4 Minuten schrieb Azurit:

 

Im Bereich Rechtswissenschaft würde ich auf jeden Fall kein Staatsexamen anstreben, sondern den LL.B. (aufgrund der Kosten an der FernUni). Es ist in etwa gleich viel Steuer wählbar wie im Bachelor Wirtschaftswissenschaft, "unnützes Zeug" käme daher in etwa auf das Gleiche raus.

 

Vorbereitungskurs wollte ich auf jeden Fall machen. Wenn ich wegen des Masters nur zwei Jahre Berufserfahrung brauchen würde, wäre das natürlich deutlich einfacher. Dann könnte ich mir das Studium komplett sparen und stattdessen quasi nach einem Jahr im Job direkt in die Vorbereitung einsteigen...

 

Ich kenne die Module in Hagen, hab auch schon die Skripte ect. bei uns in der Kanzlei gesehen, weil der ein oder andere den Master macht. Grundsätzlich ist es so, gibt 4-5 Module zum Thema Steuern. Sind halt sehr wissenschaftlich geschrieben und eher schwere Kost (meiner Meinung nach). Da ist es deutlich einfacher einfach einen Fernlerngang bei Knoll zu buchen und einfach die Inhalte durchzuarbeiten. Selbst spezielle Steuermaster wie z.B. der bei uns an der TH Nürnberg, der Master Taxation, sagt von sich selbst "ca. die Hälfte des Wissens" für das Steuerberaterexamen abzudecken. 

 

Das heißt, deine erste Aufgabe sollte es sein, eine verbindliche Auskunft bei der Kammer einzuholen (die kostet in der Regel) bezüglich deines Studiums und deiner bereits absolvierten ECTS in den anderen Studiengängen in Hagen: http://www.steuerberaterpruefung-bw.de/Vordrucke,-Merkblaetter --> siehe verbindliche Auskunft. 

 

Ansonsten viel Erfolg! 

 

 

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vor 17 Stunden schrieb abm:

Wenn es eine Landwirtschaftliche Buchstelle ist, dann könnte es sogar sein, dass die Steuerberaterkammer da "ein Auge zudrückt" wegen der fehlenden Wirtschafts-ECTS. 

 

Das heißt, deine erste Aufgabe sollte es sein, eine verbindliche Auskunft bei der Kammer einzuholen (die kostet in der Regel) bezüglich deines Studiums und deiner bereits absolvierten ECTS in den anderen Studiengängen in Hagen: http://www.steuerberaterpruefung-bw.de/Vordrucke,-Merkblaetter --> siehe verbindliche Auskunft. 

 

Genau, es handelt sich um eine landwirtschaftliche Buchstelle.

 

Ich habe gerade schwer geschluckt - 250 Euro für die Auskunft 😱 Der Vordruck ist auch bescheuert, wahrscheinlich kommt da dann nur die Antwort, dass ich überhaupt keine Berufserfahrung habe und daher die Voraussetzungen nicht erfülle 🙄 Ich glaube, ich schreibe denen erstmal eine E-Mail, ob sie mir eine unverbindliche Auskunft geben können und stelle dann die Frage clever, dann weiß ich zumindest schonmal, in welche Richtung es geht.

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vor 17 Minuten schrieb Azurit:

 

Genau, es handelt sich um eine landwirtschaftliche Buchstelle.

 

Ich habe gerade schwer geschluckt - 250 Euro für die Auskunft 😱 Der Vordruck ist auch bescheuert, wahrscheinlich kommt da dann nur die Antwort, dass ich überhaupt keine Berufserfahrung habe und daher die Voraussetzungen nicht erfülle 🙄 Ich glaube, ich schreibe denen erstmal eine E-Mail, ob sie mir eine unverbindliche Auskunft geben können und stelle dann die Frage clever, dann weiß ich zumindest schonmal, in welche Richtung es geht.

 

Wenn du es bezahlst, Beleg aufbewahren. Kannst in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen 😅

Bearbeitet von abm
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Die Steuerberaterprüfungsstelle hat mir auf meine Anfrage unverbindlich geantwortet:

 

Der Gesetzestext ist eindeutig, es muss ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen worden sein.

ECTS, die außerhalb des abgeschlossenen Studiums erworben wurden, können daher nicht berücksichtigt werden. Um ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung zu erhalten, müssten mindestens 20% meines individuellen Studienplans wirtschaftswissenschaftlich gewesen sein. Auch das trifft in meinem Fall nicht zu.

 

Zusätzlich wurde ich darauf hingewiesen, dass auch die Berufserfahrung nicht etwa ab abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung (zu der meine Weiterbildung gehört) gerechnet wird, sondern erst ab Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums. (Auch da ist der Gesetzestext eindeutig.) Das kommt mir ziemlich in die Quere, da ich davon ausging, dass ich Berufserfahrung sammeln und den Bachelor "nebenbei" fertig machen kann, um dann direkt in die Examensvorbereitung und das Examen zu starten.

 

Der Gesetzestext spricht allerdings nur von einem Hochschulstudium und nicht etwa von einem grundständigen Hochschulstudium. Dementsprechend habe ich noch einmal bei der Steuerberaterprüfungsstelle angefragt, ob denn auch ein wirtschaftswissenschaftliches Master-Studium unter den Gesetzestext fällt. Den Master Wirtschaftswissenschaften für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen könnte ich nämlich deutlich schneller abschließen als die beiden Bachelor-Studiengänge, da sich die Leistungen aus dem Bachelor Wirtschaftswissenschaft hier natürlich auch anrechnen lassen und ich hier auch schon weitere Leistungen erbracht habe. Außerdem fallen hier Nachteile wie die Module Investition und Finanzierung und Wirtschaftsmathematik und Statistik weg. Außerdem würde mein Plan dann aufgehen, da die Berufserfahrung dann direkt nach der Weiterbildung gezählt werden kann, sofern ich den Master schaffe. Allerdings wären dann nicht 2, sondern 3 Jahre Berufserfahrung nötig, da ich ja keinen aufbauenden Master-Abschluss gemacht habe. Das lässt sich dann aber auch nicht mehr durch Anrechnungen etc. ausgleichen, da ich für Bachelor und den normalen Master in Wirtschaftswissenschaft zusätzlich auch nicht unter drei Jahre benötigen würde.

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vor 5 Stunden schrieb Azurit:

Die Steuerberaterprüfungsstelle hat mir auf meine Anfrage unverbindlich geantwortet:

 

Der Gesetzestext ist eindeutig, es muss ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen worden sein.

ECTS, die außerhalb des abgeschlossenen Studiums erworben wurden, können daher nicht berücksichtigt werden. Um ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung zu erhalten, müssten mindestens 20% meines individuellen Studienplans wirtschaftswissenschaftlich gewesen sein. Auch das trifft in meinem Fall nicht zu.

 

Zusätzlich wurde ich darauf hingewiesen, dass auch die Berufserfahrung nicht etwa ab abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung (zu der meine Weiterbildung gehört) gerechnet wird, sondern erst ab Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums. (Auch da ist der Gesetzestext eindeutig.) Das kommt mir ziemlich in die Quere, da ich davon ausging, dass ich Berufserfahrung sammeln und den Bachelor "nebenbei" fertig machen kann, um dann direkt in die Examensvorbereitung und das Examen zu starten.

 

Der Gesetzestext spricht allerdings nur von einem Hochschulstudium und nicht etwa von einem grundständigen Hochschulstudium. Dementsprechend habe ich noch einmal bei der Steuerberaterprüfungsstelle angefragt, ob denn auch ein wirtschaftswissenschaftliches Master-Studium unter den Gesetzestext fällt. Den Master Wirtschaftswissenschaften für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen könnte ich nämlich deutlich schneller abschließen als die beiden Bachelor-Studiengänge, da sich die Leistungen aus dem Bachelor Wirtschaftswissenschaft hier natürlich auch anrechnen lassen und ich hier auch schon weitere Leistungen erbracht habe. Außerdem fallen hier Nachteile wie die Module Investition und Finanzierung und Wirtschaftsmathematik und Statistik weg. Außerdem würde mein Plan dann aufgehen, da die Berufserfahrung dann direkt nach der Weiterbildung gezählt werden kann, sofern ich den Master schaffe. Allerdings wären dann nicht 2, sondern 3 Jahre Berufserfahrung nötig, da ich ja keinen aufbauenden Master-Abschluss gemacht habe. Das lässt sich dann aber auch nicht mehr durch Anrechnungen etc. ausgleichen, da ich für Bachelor und den normalen Master in Wirtschaftswissenschaft zusätzlich auch nicht unter drei Jahre benötigen würde.

 

§ 36 StBerG

 

(1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber,

1.
ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und
2.
danach praktisch tätig gewesen ist.

 

Gem. § 36 I Nr. 1 StBerG ist die Tätigkeit bezüglich des Hochschulstudiums erst danach zu erbringen.

 

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er

1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder

 

Gem. § 36 II Nr. 1 StBerG wird die Tätigkeit auch ab dem Zeitpunkt der kaufmännischen Ausbildung gewertet, jedoch eben über 8 Jahre. 

 

Weiter steht im § 36 StBerG

 

Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums nach Satz 1 Nr. 1 weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Wurde in einem Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen

 

Da das WiWi-Masterstudium weniger als 4 Jahre beträgt, brauchst du 3 Jahre Berufserfahrung NACH dem Masterstudium.

 

Als Außenstehender ist es, wie gesagt, ohne die genauen Verhältnisse schwierig das zu beurteilen, aber jetzt hast du zumindest (aus meiner Sicht) eindeutig Klarheit und kannst zumindest damit irgendwie planen. 

 

Aber - nochmal eine Anmerkung - ich kenne den Agrarmaster nicht. Kannst du in den Agrarmaster nicht irgendwie 20% ECTS, d.h. min. 24 ECTS irgendwie Wiwi-Module reinknallen? Sei es durch Anrechnung oder nochmal das absolvieren von irgendwelchen Modulen? Wäre doch deutlich einfacher, als ein komplettes Studium zu absolvieren. 

Bearbeitet von abm
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Die Steuerberaterprüfungsstelle hat mir das (unverbindlich) ebenfalls bestätigt :)

 

Am 4.12.2023 um 20:21 schrieb abm:

Aber - nochmal eine Anmerkung - ich kenne den Agrarmaster nicht. Kannst du in den Agrarmaster nicht irgendwie 20% ECTS, d.h. min. 24 ECTS irgendwie Wiwi-Module reinknallen? Sei es durch Anrechnung oder nochmal das absolvieren von irgendwelchen Modulen? Wäre doch deutlich einfacher, als ein komplettes Studium zu absolvieren. 

 

Das habe ich bereits durchgerechnet, aber:
1. Eine Anrechnung von Modulen ist nur in der ersten Hälfte des 1. Fachsemesters möglich. Zudem können keine Bachelor-Module in einem Master-Studiengang angerechnet werden. Das ist also keine Option.

2. Ich bin quasi fertig mit dem Studium (mit 33 ECTS zu viel) und schreibe gerade an meiner Master-Arbeit (2. Versuch). Dementsprechend sollte ich mich darauf konzentrieren und nebenbei nicht noch 24 ECTS zusätzlich machen - sonst gibt es am Ende gar keinen Abschluss.

3. In meinem Studiengang gibt es keine wirtschaftswissenschaftlichen Module, da die Uni einen eigenen Master-Studiengang im Bereich Agribusiness anbietet. Ich kann aus diesem Studiengang zwar Module belegen, allerdings nicht die Bachelor-Module aus den Wirtschaftswissenschaften, die in diesen Studiengang integriert sind (das ist in meiner Prüfungsordnung explizit ausgeschlossen). Die Auswahl an möglichen Modulen ist dementsprechend gering, da lediglich die vorbildungsunabhängingen BWL-Module und ein paar Wahlmodule gewählt werden können. Jedes Modul wird bei uns außerdem nur einmal jährlich angeboten. In einigen dieser Module müssen zudem Vorleistungen erbracht werden und das habe ich für das Wintersemester natürlich bereits verpasst. Im Sommersemester auf 24 ECTS zu kommen, ist nahezu unmöglich - und das ist mein letztes Semester.

4. Ich müsste die BWL-Module "so nebenbei" machen, um sie hauptsächlich zu bestehen. Allerdings habe ich mir in den letzten 2 Jahren sehr viel Mühe gegeben, mit einer guten Note abzuschließen. Wenn ich mir da lauter BWL-4er ins Zeugnis klatsche, war die ganze Mühe umsonst. Und die Möglichkeit zur Promotion wäre auch futsch, wenn ich über 2,5 rutsche. Das will ich lieber nicht riskieren.

 

Den Master an der FernUni könnte ich dagegen relativ schnell abschließen, da ich schon einige Module bestanden oder die Vorleistungen bereits erbracht habe. Da könnte ich im Sommersemester richtig Gas geben und bis auf ein Seminar und die Master-Arbeit alles fertig machen. Dann wäre ich auch gleichzeitig mit dem Abschluss der Weiterbildung fertig, wenn ich anfange, Berufserfahrung zu sammeln. Ich "verschenke" also keine Berufserfahrung, es sei denn, es klappt nicht wie vorgesehen.

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Wolltest du immer Steuerberater werden? Oder hat sich das die letzten Monate so ergeben, weil du in einer Prüfstelle seit kurzem arbeitest? Also eher Zufall, dass du da reinrutscht?

Und warum Agrarstudium? Was wolltest du damit erreichen?

Ich bin nur ein wenig irritiert, weil für ein Steuerberater muss ja kein Agrarstudium vorangegangen sein. Der Weg über ein BWL Studium wäre deutlich kürzer, wenn es von Anfang an so geplant wäre.

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Nein, ich wollte nicht von Anfang an Steuerberater werden - ist wahrscheinlich auch kein Beruf, den man sich als junger Mensch so als den "Traumberuf" vorstellt 🤣

Kurzfassung:

1. Studiengang: International Business Management

1. Ziel: Topmanager

--> grauenhaft (oberflächlich ohne fachliche Tiefe, haufenweise Gruppenarbeiten, ständig am Schreibtisch aufgrund der chinesischen Zeichen)

--> in der Regel ist Topmanager nicht das, was jeder BWLer nach dem Studium wird

2. Studiengang: Chemie

2. Ziel: medizinische Forschung, Genetik und Epigenetik

--> Forschung ist das Gegenteil von dem, was ich mir vorgestellt hatte (die gleichen Versuche über Jahre hinweg, keine Abwechslung, keine Spannung)

--> falsche Universität (technischer Schwerpunkt)

--> durchgefallen

3. Studiengang: Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie

3. Ziel: "irgendwie" Teile aus dem Chemie-Studium verwenden und vielleicht später umweltfreundliche Kusntstoffe entwickeln

--> ausschließlich Inhalte aus dem Bereich Agrar und Bioenergie, nachwachsende Rohstoffe gar nicht

4. Studiengang: Agrarwissenschaften

4. Ziel: Pflanzenzüchtung (wegen der Genetik)

--> abgeschlossen

--> Pflanzenwissenschaften liegen mir doch nicht so sehr, daher:

5. Ziel: höherer landwirtschaftlicher Dienst
5. Studiengang: Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Agrartechnik
--> bei einem Infoabend festgestellt, dass das Marketing für den höheren landwirtschaftlichen Dienst absolut nicht der Realität entspricht und ich den Job auf keinen Fall machen will

6. Ziel: Entwicklung im Bereich Robotik und KI (Schwerpunkte in meinem Master-Studiengang)

--> Unternehmen wollen "echte Ingenieure" und Agrartechniker im Vertrieb/Marketing, das war für mich aber ausgeschlossen

--> auf einer Berufsmesse Steuerberatungsunternehmen für Landwirte kennengelernt

--> Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmöglichkeiten etc. hat mich voll überzeugt

Und ob ich nun Steuerberater werde oder nicht, ist noch nicht entschieden. Wenn, dann möchte ich mir aber offenhalten, das in 3-4 Jahren zu machen und nicht erst in 7-9.

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