Immerhin findet sich im Zulassungsbescheid folgende Textpassage: "Sie erhalten unter der Voraussetzung, dass sich auch nachträglich keine Immatrikulationsversagungsgründe ergeben...zum Wintersemester 2019/2020 einen Studienplatz...."
Zudem noch ein Hinweis, dass es mit meinem Wunsch-Studienstandort (Frankfurt) erst klappt, wenn dort mindestens 20 Studenten eingeschrieben sind. Ansonsten müsste ich ausweichen. Aber gut. Das war ja vorher schon bekannt.
"Immatrikulationsversagungsgründe" (gutes Wort für's Glücksrad) - wäre damit auch wiederum die mangelnde Teilnehmeranzahl zu verstehen, die sich bis zum Ende der Einschreibungsfrist noch ergeben können? Aber würde mir die WINGS dann auf der anderen Seite bereits eine Rechnung senden? Fragen über Fragen. Ich glaube ich schreibe meine Ansprechpartnerin an der WINGS mal wieder an.
- Weiterlesen...
- 7 Kommentare
- 648 Aufrufe