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DerLenny

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  1. If the IU hadn't had problems like those before, I might be more prone to agree. Right now, I'd rather point out that they really need to establish an anonymous way to report possible academic misconduct.
  2. There are two independent issues here. One is a bad task description. The other is academic misconduct.
  3. Sure. If you like, I can also contact IU. I am uncertain if this is a good idea, though. If there are only a handful of students in that course, they might still be able to trace that back to you.
  4. Do you think it would be wise to tell the person grading your exam that you caught him plagiarizing?
  5. What course is this? I think I might want to take a look at this. You can also send me the information via PM., if you don't want to share it publicly.
  6. Well, I had a course book that was basically a 1:1 translation from different sources. You might have found a similar case. Right now there is no way to report academic misconduct in an anonymous manner. Since the person correcting the assignment might very well be the person who has written the assignment, I can understand why you'd want to stay anonymous. You could name the course and tag the IU in a post. Right now there are few other options.
  7. Are you referring to the assignment or the course book? How can an assignment be copied from "another thesis"?
  8. Gib Acht auf Dich. Ich stimme dir absolut zu :)
  9. Der zweite Post war echt mehr nur ne Erklärung der Frage aus dem CYT-Chat. Die rage selbst kam glaub nicht ganz an - es wurden aber alle Infos gegeben um meine Frage zu beantworten. Und ich hatte komplett vergessen, dass ich nach Studie gefragt hatte ... ich brauch etwas Schlaf
  10. Das klingt echt gut. Steht bei Analytics noch mehr dabei? 45 ECTS Analytics sind ja doch ne ganze Menge und ist ja auch mehr als im Bereich Recht. Haben Sie in Aussicht gestellt, ab wann ein Modulhandbuch verfügbar ist? Der Studiengang reizt mich immer mehr...
  11. Ok, ich grummel mal wieder. Hier wird soviel zusammen geworfen, dass es irgendwie kaum nutzbringend ist. Wir haben Tools zur Erstellung von Lehrmaterial als "Lerntool" gelistet, ebenso Tools die zwar im "Bereich Studium" verwendet werden, aber kaum direkt dem Lernen dienen (wie Office). Dann haben wir Plattformen wie YouTube und Netflix. Man kann also ableiten, dass Videos genutzt werden. Dann haben wir Komponenten und Plattformen von Learning management Systemen. Eine Trennung nach Content Creation von Lehrmaterial von schriftlichen Leistungsnachweisen Consumption Plattformen Tools zur Aufbereitung des Materials Tools zur Anzeige Research Wissensmanagement Aktives Lernen wäre hier glaube ich eine gute Sache. Bei der Durchsicht der Tools habe ich einige zum Thema Erklärvideos gefunden. Hier stelle ich mir die Frage, ob diese aktuell noch immer in der Form akzeptiert sind? Ich habe den Eindruck, dass hier das Interesse zurückgeht und daher auch immer weniger in diesem Bereich angeboten wird (oder durch meinen verschobenen Fokus nehme ich diese nicht mehr so wahr). Hier gibt es ja auch immer die Trends. So wie die meisten YTler inzwischen von "Hi, ich bin X und rede über Y" inzwischen auf "ich rede über Y" gefolgt von einem Intro umgestiegen sind - was witzigerweise dem Aufbau von anderen Serials entspricht. So haben klassischerweise ja Serien auch den Teaser - Intro - Hauptteil Aufbau. Anteilig wird bei bekannteren Kanälen auch direkt in media res eingestiegen. Den Übergang zu Formaten, die eher dem Serialformat entsprechen habe ich auch in anderen Bereichen schon wahrgenommen, insbesondere im Bereich Fiktion. Wobei es hier auch viele Beispiele im instructional und Info-Kommentarbereich gibt. Dies hat auch interessante Parallelen zum Journalismus bei dem durch den Wandel des Konsumentenverhaltens ein ähnlicher Trend sichtbar ist (und anteilig auch schon untersucht wurde).
  12. Oh, und da es glaube ich via YT Kommentaren etwas schwer verständlich war: Der Doppelmaster gibt 2 WiPsy Master mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dazu müssen 3 zusätzliche Kurse a 6 ECTS belegt werden und ggf. eine weitere Masterarbeit geschrieben werden. Also fallen 3*6 + 18 = 36 ECTS an, wenn eine zusätzliche Masterarbeit geschrieben wird. Das wären insgesamt 126 ECTS. Allerdings zählen diese jetzt als zwei 90 ECTS Master was es schwer macht, wenn man promovieren möchte. Wenn ich das jetzt korrekt verstanden habe, kann man sich hier aber "berufliche Leistungen" anrechnen lassen um dann auf 2 x 120 ECTS zu kommen und so zwei Master in WiPsy mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit je 120 ECTS zu haben. Und da habe ich ein leichtes Störgefühl. Irgendwie würde es sich für mich besser anfühlen, wenn man diese zu einem Master kombinieren könnte. Sagen wir Basis (72 ECTS), zwei Schwerpunkte (+ 2x18 ECTS) plus zwei weitere Kurse oder eine umfangreichere Masterarbeit (+ 12 ECTS) um auf die 120 ECTS u kommen und dann eben ein Master mit der Kombi Bezeichnung. Zum Beispiel M.Sc. Wirtschaftspsychologie Human Resource Management & Decision Making. Habe ich es richtig verstanden, dass die zwar geht (es wurde glaube ich erwähnt, dass die Lösung weitere Kurse zu belegen ungern gewählt wird) aber in einem solchen Fall der weitere Schwerpunkt nicht vermerkt werden würde?
  13. Könntest du mal fragen, auf welche Studie er sich am Ende bezoegen hat? ich kenne zwar eine, die das zum Thema hat [1] und würde mir die von Prof. Reinhardt genannte Studie gerne auch ansehen. [1] Stewart, J., Keegan, A., & Stevens, P. (2008). Postgraduate education to support organisation change: A reflection on reflection. Journal of European Industrial Training, 32(5), 347–358.
  14. Eine gute Bibliothek ist so extrem wichtig. Danke für den Tipp. 50 Eur / Semester ist so dermaßen unter den Kosten für regulären Zugang zu den üblichen Datenbanken.
  15. Wen diese Kenntnisse im Master gebraucht werden, dann ist das doch ein selbstregulierendes Problem. Entweder die Leute können es, oder es wird nichts. Der Zugang zu einem Masterstudium garantiert ja nicht das Bestehen. Wird es bestanden, dann sehe ich aber keinen Grund anhand der Zugangsberechtigung zu unterscheiden. Wie oben bereits geschrieben.
  16. Könntest Du den Begriff "Theoriewissen" definieren. Man unterscheidet i.d.R. zwischen deklarativen und prozedualen Gedächtnis. Je nach Alter der Literatur findest Du ggf. auch noch episodisches Gedächtnis. Was meinst du mit "Theoriewissen" und warum kann solches nicht im Beruf erlernt werden?
  17. Jo. Die Aussage war aber, dass man sich "Theoriewissen" (was ich mal als deklaratives Wissen interpretiere) nicht im Rahmen des Berufs aneignen kann. Das ist so nicht haltbar. Dein Beispiel geht in eine andere Richtung. Deinen Gedankengang kann ich gut nachvollziehen, auch wenn ich nicht zum gleichen Ergebnis komme wie Du.
  18. Genau. Und die Rglungen hier stehen (meier Meinung nach) eben Anteilig im Widerspruch zu anderen Gesetzen - eben denen, die die Gleichstellung der Abschlüsse regeln. Das war ja so etwas mein Punkt. Das ist eine sehr gewagte und extrem pauschale Aussage. Hast du hierfür einen Beleg? Die mir bekannte (und durchaus gängige) Literatur scheint dir hier vehement zu widersprechen.
  19. Im dem Fall stimme ich dir dann zu - wobei ich mir hier aber nicht sicher bin, ob es dann nicht notwendig wäre, die Begriffsdefinition des Ing. anzupassen, um die aktuell bestehende Inkonsistenz aufzulösen.
  20. Jo, aber das ist eben eine Einschränkung an der Stelle, da eben zum Ing. eben (aktuell) 3 Jahre Studium + Abschluss gehören. Hier kann die Frage gestellt werden, ob dies haltbar ist (aber das ist eine Frage für die Juristen). Rein generell würde ich sagen, dass es nur konsequent wäre, wenn hier die Definition für Ing. entsprechend erweitert werden würde (dreijähriges Basisstudium im entsprechenden Bereich + Abschluss, 2 jähriges Weiterführendes Studium mit Nachweis der entspr. Berufserfahrung). Wie gesagt, aber auch dies ginge nur, wenn eben vorher wirklich sichergestellt ist, dass die Absolventen im Anschluss die Qualifikation haben, die mit der Bezeichnung einher gehen. ich dachte aber, dass hier die Frage wäre, ob ein Einstieg in den Master möglich sein sollte, ohne vorher einen Bachelor gemacht zu haben. Und in die Richtung zielte auch meine Frage.
  21. Ist nicht die Kernidee der jeweiligen Gleichstellungen dass eben genau diese Vergleichbarkeit gegeben sein sollte, wobei das Wissen / Fertigkeiten aus dem Bachelor über die langjährige Berufspraxis erarbeitet werden? Wenn es hier tatsächliche Unterschiede git (was ich mir, je nach Fachrichtung, auch gut vorstellen kann), dann müsste IMO an dieser Stelle reguliert werden. Also, es müsste ein Weg gefunden werden, dass hier eine entsprechende Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Mir fallen zum Beispiel auf Grund meiner Berufserfahrung sehr viele Dinge auf, die nicht passen. In den "Praxis" Kursen nochmal stärker als in den Theoriekursen. Dies spricht meiner Meinung nach schon dafür, dass hier zumindest anteilig durch Berufspraxis ein vergleichbarer und ggf. auch höherer Kenntnisstand erworben werden kann. Wie würdest Du das System verbessern?
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