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DerLenny

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  1. Das klingt echt gut. Steht bei Analytics noch mehr dabei? 45 ECTS Analytics sind ja doch ne ganze Menge und ist ja auch mehr als im Bereich Recht. Haben Sie in Aussicht gestellt, ab wann ein Modulhandbuch verfügbar ist? Der Studiengang reizt mich immer mehr...
  2. Ok, ich grummel mal wieder. Hier wird soviel zusammen geworfen, dass es irgendwie kaum nutzbringend ist. Wir haben Tools zur Erstellung von Lehrmaterial als "Lerntool" gelistet, ebenso Tools die zwar im "Bereich Studium" verwendet werden, aber kaum direkt dem Lernen dienen (wie Office). Dann haben wir Plattformen wie YouTube und Netflix. Man kann also ableiten, dass Videos genutzt werden. Dann haben wir Komponenten und Plattformen von Learning management Systemen. Eine Trennung nach Content Creation von Lehrmaterial von schriftlichen Leistungsnachweisen Consumption Plattformen Tools zur Aufbereitung des Materials Tools zur Anzeige Research Wissensmanagement Aktives Lernen wäre hier glaube ich eine gute Sache. Bei der Durchsicht der Tools habe ich einige zum Thema Erklärvideos gefunden. Hier stelle ich mir die Frage, ob diese aktuell noch immer in der Form akzeptiert sind? Ich habe den Eindruck, dass hier das Interesse zurückgeht und daher auch immer weniger in diesem Bereich angeboten wird (oder durch meinen verschobenen Fokus nehme ich diese nicht mehr so wahr). Hier gibt es ja auch immer die Trends. So wie die meisten YTler inzwischen von "Hi, ich bin X und rede über Y" inzwischen auf "ich rede über Y" gefolgt von einem Intro umgestiegen sind - was witzigerweise dem Aufbau von anderen Serials entspricht. So haben klassischerweise ja Serien auch den Teaser - Intro - Hauptteil Aufbau. Anteilig wird bei bekannteren Kanälen auch direkt in media res eingestiegen. Den Übergang zu Formaten, die eher dem Serialformat entsprechen habe ich auch in anderen Bereichen schon wahrgenommen, insbesondere im Bereich Fiktion. Wobei es hier auch viele Beispiele im instructional und Info-Kommentarbereich gibt. Dies hat auch interessante Parallelen zum Journalismus bei dem durch den Wandel des Konsumentenverhaltens ein ähnlicher Trend sichtbar ist (und anteilig auch schon untersucht wurde).
  3. Oh, und da es glaube ich via YT Kommentaren etwas schwer verständlich war: Der Doppelmaster gibt 2 WiPsy Master mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dazu müssen 3 zusätzliche Kurse a 6 ECTS belegt werden und ggf. eine weitere Masterarbeit geschrieben werden. Also fallen 3*6 + 18 = 36 ECTS an, wenn eine zusätzliche Masterarbeit geschrieben wird. Das wären insgesamt 126 ECTS. Allerdings zählen diese jetzt als zwei 90 ECTS Master was es schwer macht, wenn man promovieren möchte. Wenn ich das jetzt korrekt verstanden habe, kann man sich hier aber "berufliche Leistungen" anrechnen lassen um dann auf 2 x 120 ECTS zu kommen und so zwei Master in WiPsy mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit je 120 ECTS zu haben. Und da habe ich ein leichtes Störgefühl. Irgendwie würde es sich für mich besser anfühlen, wenn man diese zu einem Master kombinieren könnte. Sagen wir Basis (72 ECTS), zwei Schwerpunkte (+ 2x18 ECTS) plus zwei weitere Kurse oder eine umfangreichere Masterarbeit (+ 12 ECTS) um auf die 120 ECTS u kommen und dann eben ein Master mit der Kombi Bezeichnung. Zum Beispiel M.Sc. Wirtschaftspsychologie Human Resource Management & Decision Making. Habe ich es richtig verstanden, dass die zwar geht (es wurde glaube ich erwähnt, dass die Lösung weitere Kurse zu belegen ungern gewählt wird) aber in einem solchen Fall der weitere Schwerpunkt nicht vermerkt werden würde?
  4. Könntest du mal fragen, auf welche Studie er sich am Ende bezoegen hat? ich kenne zwar eine, die das zum Thema hat [1] und würde mir die von Prof. Reinhardt genannte Studie gerne auch ansehen. [1] Stewart, J., Keegan, A., & Stevens, P. (2008). Postgraduate education to support organisation change: A reflection on reflection. Journal of European Industrial Training, 32(5), 347–358.
  5. Eine gute Bibliothek ist so extrem wichtig. Danke für den Tipp. 50 Eur / Semester ist so dermaßen unter den Kosten für regulären Zugang zu den üblichen Datenbanken.
  6. Wen diese Kenntnisse im Master gebraucht werden, dann ist das doch ein selbstregulierendes Problem. Entweder die Leute können es, oder es wird nichts. Der Zugang zu einem Masterstudium garantiert ja nicht das Bestehen. Wird es bestanden, dann sehe ich aber keinen Grund anhand der Zugangsberechtigung zu unterscheiden. Wie oben bereits geschrieben.
  7. Könntest Du den Begriff "Theoriewissen" definieren. Man unterscheidet i.d.R. zwischen deklarativen und prozedualen Gedächtnis. Je nach Alter der Literatur findest Du ggf. auch noch episodisches Gedächtnis. Was meinst du mit "Theoriewissen" und warum kann solches nicht im Beruf erlernt werden?
  8. Jo. Die Aussage war aber, dass man sich "Theoriewissen" (was ich mal als deklaratives Wissen interpretiere) nicht im Rahmen des Berufs aneignen kann. Das ist so nicht haltbar. Dein Beispiel geht in eine andere Richtung. Deinen Gedankengang kann ich gut nachvollziehen, auch wenn ich nicht zum gleichen Ergebnis komme wie Du.
  9. Genau. Und die Rglungen hier stehen (meier Meinung nach) eben Anteilig im Widerspruch zu anderen Gesetzen - eben denen, die die Gleichstellung der Abschlüsse regeln. Das war ja so etwas mein Punkt. Das ist eine sehr gewagte und extrem pauschale Aussage. Hast du hierfür einen Beleg? Die mir bekannte (und durchaus gängige) Literatur scheint dir hier vehement zu widersprechen.
  10. Im dem Fall stimme ich dir dann zu - wobei ich mir hier aber nicht sicher bin, ob es dann nicht notwendig wäre, die Begriffsdefinition des Ing. anzupassen, um die aktuell bestehende Inkonsistenz aufzulösen.
  11. Jo, aber das ist eben eine Einschränkung an der Stelle, da eben zum Ing. eben (aktuell) 3 Jahre Studium + Abschluss gehören. Hier kann die Frage gestellt werden, ob dies haltbar ist (aber das ist eine Frage für die Juristen). Rein generell würde ich sagen, dass es nur konsequent wäre, wenn hier die Definition für Ing. entsprechend erweitert werden würde (dreijähriges Basisstudium im entsprechenden Bereich + Abschluss, 2 jähriges Weiterführendes Studium mit Nachweis der entspr. Berufserfahrung). Wie gesagt, aber auch dies ginge nur, wenn eben vorher wirklich sichergestellt ist, dass die Absolventen im Anschluss die Qualifikation haben, die mit der Bezeichnung einher gehen. ich dachte aber, dass hier die Frage wäre, ob ein Einstieg in den Master möglich sein sollte, ohne vorher einen Bachelor gemacht zu haben. Und in die Richtung zielte auch meine Frage.
  12. Ist nicht die Kernidee der jeweiligen Gleichstellungen dass eben genau diese Vergleichbarkeit gegeben sein sollte, wobei das Wissen / Fertigkeiten aus dem Bachelor über die langjährige Berufspraxis erarbeitet werden? Wenn es hier tatsächliche Unterschiede git (was ich mir, je nach Fachrichtung, auch gut vorstellen kann), dann müsste IMO an dieser Stelle reguliert werden. Also, es müsste ein Weg gefunden werden, dass hier eine entsprechende Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Mir fallen zum Beispiel auf Grund meiner Berufserfahrung sehr viele Dinge auf, die nicht passen. In den "Praxis" Kursen nochmal stärker als in den Theoriekursen. Dies spricht meiner Meinung nach schon dafür, dass hier zumindest anteilig durch Berufspraxis ein vergleichbarer und ggf. auch höherer Kenntnisstand erworben werden kann. Wie würdest Du das System verbessern?
  13. Jo, aber zumindest vom Look her hat sich da ja einiges geändert. Ich hab mir mal den Probezugang angesehen, und zumindest das eine Quiz hat mich anfangs etwas irritiert. Ich nehme an, dass sie da auf irgendeine Form der Darstellung rückgreifen, die man nicht kennt, wenn man den Kurs nicht selbst gebucht hat. Laut des Forums (ich hoffe zumindest, dass das T@akeLaw Forum zu dem Ding gehört), wurde da ja einiges geändert Evtl. könntest Du da ja mal ein Update mit der aktuellen Version machen? Oder evtl. direkt ein Video zu dem hier besprochenen Studiengang? Bis auf den Namen finde ich den echt interessant...
  14. Da gibt es ja meiner Meinung nach das eine (Einführung ins wis. Arbeiten). Und da ist der Anspruch ja inzwischen nur noch "bitte zitiert korrekt." Hm... so rein vom finanziellen her, würde hier aber eine Klausur echt zu einem Vorteil führen. Schaun mer mal.
  15. Muss man umgekehrt auch weniger zahlen, wenn man früher fertig wird? Laut Webseite scheint es ja eine monatliche Gebühr zu sein. Sie scheinen ja wohl generell anzubieten 5 ECTS für 490 Eur als Zertifikat zu buchen. Ich bin auf das Modulhandbuch gespannt.
  16. DerLenny

    Es geht los!

    Ich bin gespannt, was du erzählst! 🙃
  17. DerLenny

    Es geht los!

    Ui! R ist echt nice :) Je nachdem wie Technik affin du bist, könntest du auch schon mal etwas bei YT nach Einführungsvideos suchen. Da kann "langsam dran gewöhnen" besser sein, als "machen müssen, weil man was auswerten muss" - einfach, weil man dann deutlich entspannter ran gehen kann.
  18. Das wäre super nett. Könntest Du dann auch hier berichten? Der Studiengang klingt echt nice.
  19. Wenn Du noch nen Paar Augen haben willst, die über die Arbeit drüber kucken, gib mir Bescheid. Hab da inzwischen etwas Übung drin. Gib dann aber auch Bescheid wie direkt das Feedback sein darf 🙃
  20. Blaise Pascal wird der folgende Satz zugeschrieben: "Ich schreibe Dir einen langen Brief, weil ich keine Zeit habe, einen kurzen zu schreiben." Leider ist das jetzt eines der Themen, wo man wenig Ratschläge sehen kann, ohne die eigentliche Arbeit vorliegen zu haben. Die üblichen Dinge wie Füllwörter und umständliche Satzkonstruktionen wirst ja durch haben. Wenne s irgendwo Themen gibt, die sich wiederholen kannst die evtl. rausziehen und vorab / am Ende gemeinsam behandeln. Auch kann teilweise der Aufbau einen Einfluss haben. Also, manchmal it es kürzer Thema A,B und C als Oberbegriff zunehmen und dann die Fallbeispiele unter die Themen zu hängen, als die Fallbeispiele auf oberer Ebene zu haben und dann die Themen unterhalb zu behandeln. Oder anders rum. Arg viel mehr fällt mir jetzt so generisch auch nicht ein. Ist es eine Option den Tutor die Gliederung zu schicken, dein Problem zu schildern und zu fragen, worauf du mehr oder weniger Wert legen solltest?
  21. Jo, ich glaub auch eher, dass der Fred hier als Aufhänger genommen wird, das Thema Schummeln in Online Klausuren zu thematisieren. Er kann ja auch kaum was zum konkreten Fall sagen - das Thema selbst hat natürlich eine große Reichweite. ich glaub eher VM Nutzung. Aber auch das sollte ggf. über das Raum-Scan Video geklärt werden können (wenn da der komplette Screen zu sehen ist). Rein vom Vorgehen her ist es allerdings so, dass du eben zustimmst "nur auf den Schirm zu blicken" und wenn sie da einen Verstoß feststellen, dann ist das eigentlich ausreichend. Das ist ja auch der Grund, warum ich hier nach den alpha/beta Werten und anderen Kennewerten gefragt habe. Reicht ein kurzer Blick neben den Schirm? Der kommt ja quasi immer mal vor. Ist es ein bestimmter Zeitraum? Der Blick neben den Schirm in Kombination mit anderen DIngen? Es ist komplett intransparent und sorgt dementsprechend auch für Unsicherheit. Der große Eingriff (durch diese ganzen Vorgaben) geht ja mit einem gewissen Vertrauensvorschuss einher, dass hier auch korrekt geprüft wird.
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