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Berufsbezeichnung Lernpsychologe oder Gesundheitspsychologe


Student_Nachteule

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

 

ich bräuchte einmal bitte Eure Hilfe.

An verschiedenen Fernhochschulen werden interdisziplinäre Studiengänge im Bereich Psychologie angeboten:

z.B. B.A. Lernpsychologie und Lerncoaching (EURO FH)

B.A. Gesundheitsypsychologie und Medizinpädagogik (FOM), etc.

Zwar steht beispielsweise bei der EURO FH, dass der Abschluss nicht zu einer Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs berechtigt und damit nicht zur Berufsbezeichnung „Psychologe“ führt. Letztendlich geht es hier aber ja auch nicht um die Qualifikation zum vollwertigen Psychologen, sondern um einen besonders spezialisierten (vergleichbar mit dem Wirtschaftspsychologen)

Hier entschied der BGH ja:

„dass ein Wirtschaftspsychologe gerade kein „allgemeiner Psychologe“ sei, sondern ein besonders spezialisierter.“ Er hat auch der Auffassung des BDP widersprochen, dass ein Wirtschaftspsychologe zwingend Diplom bzw. Bachelor und konsekutiven Master jeweils in Psychologie abgeschlossen haben müsse.

Eine kurze Suche auf LinkedIN hat ergeben, dass sich beispielsweise einige Absolventinnen und Absolventen der FOM mit B.A. in „Gesundheitspsychologie und Medizinpädagogik“ als Gesundheitspsychologe/-in bezeichnen.

Ist das Urteil des BGHs auf diese anderen Studiengänge annährend übertragbar?

Es wäre sehr wertvoll, wenn jemand hier etwas weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße 

Student_Nachteule

 

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"Wirtschaftspsychologe/in" würde ich in keiner Weise als irreführend betrachten, da sich diese Bezeichnung zum geschützten Begriff "Psychologe" klar abgrenzt. Ich denke hier geht es primär darum, dass die Psychologie sehr häufig mit Gesundheit und Gesundheitsberufen in Zusammenhang gebracht wird und es hier, ähnlich dem Arzt/Ärztin oder der therapeutischen Zusatzbezeichnung, zu keinen Verwechslungen kommen darf. Daher würde ich "Gesundheitspsychologe" schon ein bisschen mehr kritisch sehen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Es scheint noch keinen vergleichbaren Streitfall gegeben zu haben. Es sei denn das BGH-Urteil deckt jegliche Bezeichnung ab, die nicht "Psychologe/in" für sich allein stehen lässt, bei unzureichender Vorbildung per geeignetem Studium.

Im übrigen finde ich es auch ein wenig albern, sich diese spezielle Bezeichnung zu geben statt auf den informativen Studiengang hinzuweisen. Höchstens noch bei Selbstständigen würde ich da Sinn sehen.

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Bachelorabsolventen sind keine Psychologen. Punkt. Das gilt genauso für die Begriffe Wirtschaftspsychologe, Gesundheitspsychologe, Betriebspsychologe, Organisationspsychologe Link. etc... Bei Hobbypsychologe kann man darüber streiten, ob der Begriff wettbewerbsrelevant ist oder jeder ihn tragen kann. 

 

Die Information dient letztendlich zur Aufklärung der Befähigung und der Verbraucher. Finde ich auch gut so, denn ich hätte keine Lust psychologische Dienstleistungen, die in Seele und Persönlichkeit sowie Lebensläufe und Berufskarrieren eingreifen, einem Bachelorabsolvent von einer privaten FH anzuvertrauen. 

 

Dem Vorposter gebe ich aber recht: Was bringt dir das, sich als XXX-Psychologe auszugeben? Mit dem Bachelor kannst du dich ja sowieso höchstens selbständig als Coach (dafür ist noch nichtmal der Hauptschulabschluss notwendig) machen, alles andere mit XXX-Psychologe bringt dich nur in Schwierigkeiten. 

 

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Vielen Dank bereits. Ich hoffe, dass das Ganze einmal eindeutig juristisch geregelt wird - und (dann) auch die Fernhochschulen bei allen Absolventinnen und Absolventen Klarheit darüber schaffen, als was diese sich bezeichnen dürfen und als was nicht. Betrifft wirklich sehr viele Studiengänge (B.A. Kommunikationspsychologie, SRH Riedlingen, IU, etc.), und diverse Masterstudiengänge an den Fernhochschulen. Stattdessen lässt man die Absolventinnen und Absolventen im Dunklen - häufig auf deren Kosten, die dann merken, dass sie doch lieber reine Psychologie hätten studieren sollen oder sich (eventuell) falsch titulieren - auf deren Risiko hin.

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vor 2 Minuten schrieb Student_Nachteule:

als was diese sich bezeichnen dürfen und als was nicht.

 

In welchem Zusammenhang ist das denn wichtig außer vielleicht für eine Selbständigkeit? Wenn mich jemand fragt, dann sage ich: Ich habe Wirtschaftspsychologie studiert und arbeite aktuell als xxx. Die Frage, ob ich mich als Wirtschaftspsychologe bezeichnen darf, hat sich mir bisher noch nicht gestellt.

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vor 21 Minuten schrieb Alanna:

 

In welchem Zusammenhang ist das denn wichtig außer vielleicht für eine Selbständigkeit? Wenn mich jemand fragt, dann sage ich: Ich habe Wirtschaftspsychologie studiert und arbeite aktuell als xxx. Die Frage, ob ich mich als Wirtschaftspsychologe bezeichnen darf, hat sich mir bisher noch nicht gestellt.

Vielen Dank für den Beitrag. Das ist natürlich ganz ideal.

 

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vor 2 Stunden schrieb Student_Nachteule:

Eine kurze Suche auf LinkedIN hat ergeben, dass sich beispielsweise einige Absolventinnen und Absolventen der FOM mit B.A. in „Gesundheitspsychologie und Medizinpädagogik“ als Gesundheitspsychologe/-in bezeichnen.

Das war unser Nachbarstudiengang. Der Abschluss berechtigt nicht zu irgendeiner Therapie- oder Coachingform (mit Kassensitz). Wieso es andere allerdings stört, dass sich die Absolventen nach ihrem Studiengang benennen, verstehe ich nicht. Rechtlich betreten sie (insb. die Bindestrich-Psychologen) eine schwammige Grauzone.

Das einzige Argument, dass ich nachvollziehen kann, ist dass Diplom-Psychologen (Uni) 5 Jahre studiert haben und Bachelor (unabhängig ob FH oder Uni) 3 Jahre Vollzeit Regelstudienzeit haben und unter dem Universitätsdiplom liegen. Okay.

Abgesehen von eurer Studentenbubble wird sich allerdings keine Socke dafür interessieren. Genauso wie sich auch niemand dafür interessieren würde, wenn ich mich Physiker, Chemiker, Biologe oder Botaniker nennen würde, zumal ich in den Bereichen weder fach- noch sachkundig bin. Damit würde ich mich höchstens selbst zum Clown machen. Ihr unterschätzt die Selbstregulation des Markts.

Der Studiengang hatte ursprünglich den Sinn, die Zielgruppe Lehrer für Gesundheitsberufe auszubilden (natürlich nur möglich, sofern sie bereits examiniert sind, war allerdings keine zwingende Voraussetzung, da war auch eine Frischabiturientin dabei). Allerdings war die Modularisierung bewusst breit gestreut und man konnte sich auch stattdessen für die Vertiefungsrichtung Gesundheitspsychologie entscheiden.

Viel von meinen ehemaligen Kommilitonen habe ich nicht wirklich mitbekommen (zumal auch die Pandemie dazwischen kam und den meisten Networking eher unwichtig war), einige arbeiten jedoch als Lehrer für Pflegeberufe (inzwischen wird ein Masterabschluss benötigt, bis zur Übergangsphase darf man allerdings auch mit BA unterrichten, sofern der Master in absehbarer Zeit nachgeholt wird), die Abiturientin arbeitet im Krankenhaus und eine ehemalige Kommilitonin war vor des Studiums bereits Coach (für Berufstätige) und hat nun 2 Buchstaben mehr auf ihrer Homepage und ihrer Visitenkarte. LG

 

vor 1 Stunde schrieb Juggler95:

von einer privaten FH

Wir haben's verstanden.

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vor 2 Stunden schrieb Juggler95:

Bachelorabsolventen sind keine Psychologen. Punkt.

Ursprünglich stellte die DGPs die Forderung, dass eigentlich nicht der Bachelor, sondern der Master der Regelabschluss sein müsste. „Psychologie ist ein komplexes Studium, so komplex wie sein Gegenstand, das menschliche Verhalten und Erleben. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung nimmt mehr als drei Jahre in Anspruch“, sagt Hannelore Weber, seit 1994 Professorin an der Uni Greifswald und von 2004 bis 2006 Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.[19] Diese Forderung ließ sich aber gegen die bildungspolitischen Forderungen der Politik nicht umsetzen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Psychologe)

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(Quelle: Berufsbild Psychologie: Psychologische Tätigkeitsfelder, BdP)

Aber das sind lediglich Empfehlungen des Berufsverbandes. Rechtlich ist lediglich bei Bezeichnung Dipl. Psychologe ein BGH Urteil (1983) gefällt worden. Nach der Bologna Reform wurde diesbezüglich keinerlei rechtliche Anpassung getroffen.  Der BdP beruft sich darauf, dass ein Diplom ein universitärer Abschluss beinhaltete und argumentiert mit diesem Urteil. 

Da ich kein Jurist bin, werde ich mir nicht anmaßen diesbezüglich eine Einschätzung abzugeben.

 

vor 3 Stunden schrieb Juggler95:

Das gilt genauso für die Begriffe Wirtschaftspsychologe, Gesundheitspsychologe, Betriebspsychologe, Organisationspsychologe

 

Also dem widerspricht sogar der Berufsverband zum Teil. WiPsy und Gesundheitspsy sind selbst durch den BdP anerkannt

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(Quelle: Berufsbild Psychologie: Psychologische Tätigkeitsfelder, BdP)

Und die Niederlage des BdP gerade in der Bezeichnug der WiPsy wurde ja schon kommentiert.

 

vor 3 Stunden schrieb Juggler95:

von einer privaten FH

Was stört dich eigentlich an den privaten FHs? Also ich kenne KEINE staatlichen Universitäten die ein Fernstudium anbieten. Sollte hier jemand andere Informationen haben, bin ich gerne bereit diese (und alle anderen) zu erfahren

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