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Gesamte Studiengebühren?


Djuku

Empfohlene Beiträge

Liebe Leser,

 

ich spiele mit dem Gedanken mich für den Studiengang Soz. Arbeit zu bewerben.

 

Nun habe ich gesehen das es zwei Zahlungsvarianten gibt (Monatlich oder Gesamt minus Skonto)

 

Mich würde interssieren wie es sich verhält wenn man die gesamt Studiengebühren auf einmal begleicht.

Was passiert, sollte man im Laufe des Studiums durchfallen, oder wenn man das Studium aus anderen wichtigen Gründen abbrechen muss. Ist dann der gesamte bezahlte Betrag weg?

Also wenn ich zb. im zweiten Semster das Studium abbreche/durchfalle, ist dann der gesamte Restbetrag "weg"?

Bei der monatlichen Variante ist es mir klar, nur bei der gesamten Zahlung verstehe ich das noch nicht ganz.

 

Selbstverständlich ist ein Abbruch nicht mein Ziel, da es aber eine Menge Geld ist möchte ich das lieber vorher abklären.

 

LG

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Hallo Djuku,

Wo willst du denn studieren? Wie viel Geld würdest du denn sparen, wenn du die Summe sofort bezahlst?

Wie es sich verhält, wenn du aufhörst oder wenn du die Prüfung nicht bestehst würde ich an deiner Stelle direkt mit dem Institut bei dem du das Studium machen willst besprechen.

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Eine berechtigte Frage. Würde ich an deiner Stelle auch direkt an DIPLOMA stellen. Vielleicht kommt auch hier im Forum eine Antwort, da die DIPLOMA hier zum Teil mitliest und auch schreibt.

 

Auf jeden Fall wäre es interessant, wenn du uns hier das Ergebnis mitteilen würdest 

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Guten Morgen. Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Imma-Antrag, den Sie vollständig im Download des Infomaterials erhalten ;-)

"Im 1. Semester können die Studiengänge von den Studierenden mit einer sechswöchigen Frist zur Semestermitte und zum -ende gekündigt werden. Die Studiengebühr wird in diesem Falle nur bis zum Ende des entsprechenden Semesters bzw. zur Semestermitte erhoben. Nach Ablauf des 1. Semesters können die Studierenden ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zum Nachweis des Kündigungsempfangs wird eine Kündigung per Einschreiben empfohlen."

Viele Grüße,

i.A. Oliver Kreimer 

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Hallo Herr Kreimer,

 

hier ging es ja konkret um den Fall wie es aussieht, wenn die kompletten Studiengebühren mit einem Nachlass zu Beginn des Studiums gezahlt werden. Werden diese im Falle einer Kündigung dann anteilig zurück erstattet?

 

Viele Grüße

Markus Jung

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Oh, Verzeihung. Ich nahm an, das mit der Studiengebührenerhebung würde oben schon klar. 

Studierende, die als Zahlungsweise den "Skonto als Sofortzahler" gewählt haben und Ihr Studium kündigen, müssen für die Erstattung der überzahlten Gebühren ihre Kontoverbindung mit entsprechendem Kontoinhaber nennen. Die monatlichen Regelstudiengebühren werden bis zum errechneten Zeitpunkt der Exmatrikulation erhoben. Die Exmatrikulation berechnet sich anhand der o.g. Fristen. 

i.A. Oliver Kreimer

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