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stefhk3

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  1. Standards natuerlich, die in Oesterreich gelten. Wo sonst? Und die Urkunde kommt von der FH Burgenland, hoffe ich natuerlich. Die ist der einzige Beteiligte, der ueberhaupt eine ausstellen darf. Weder ASAS noch AIM noch AFW sind Hochschulen, sind also nicht zur Verleihung von Graden berechtigt. Warum es hier der AFW (und anderer) ueberhaupt bedarf, ist natuerlich auch eine Frage.
  2. Der "Lehrgang zur Weiterbildung" ist an oesterreichischen FHs das Aequivalent zum "Universitaetslehrgang" an oesterreichischen Unis, das wiederum scheint der Nachfolger des "Lehrgangs universitaeren Charakters" zu sein, den es nicht mehr gibt (bei letzteren war z. B. die Donau-Universitaet ein grosser Anbieter). In allen Faellen handelt es sich irgendwie um Abschluesse, die keine richtigen akademischen Grade bieten, aber doch irgendwie so behandelt werden. Eine ganz aufschlussreiche Abhandlung findet sich hier: https://ogb.co.at/pladoyer-gegen-die-schlechterstellung-von-fh-lehrgangen-der-weiterbildung-fhk-bitte-aufwachen/ - entscheidend duerfte der Satz sein "In österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung erworbene Mastergrade können auch in Deutschland geführt werden". Ich denke, das stimmt auch, denn z. B. die Donau-Universitaet-Grade waren auch fuehrbar. Allerdings gebe ich folgende Punkte zu bedenken: - Die sog. Akkreditierung heisst natuerlich nicht viel, das heisst nur, dass die Mindeststandards erfuellt werden. Mit "international anerkannt" hat das nichts zu tun. - Ob Du "in Deutschland einen anerkannten Master-Abschluss" hast, ist eine Frage der Definition von "anerkannt". Der Grad ist fuehrbar, aber das heisst natuerlich nicht, dass z. B. ein Arbeitgeber Dich deswegen einstellen muss. Oder dass Dich eine Hochschule zur Promotion zulassen muss. - Welchen Eindruck ein MBA einer deutschen Weiterbildungseinrichtung in Zusammenarbeit mit einer unbekannten oesterreichischen FH, der "eigentlich" kein "richtiger" Hochschulabschluss ist, aber irgendwie doch, macht, ist offen.
  3. Die Frage wurde hier schon oft diskutiert. Letztlich spielt es sicher eine Rolle, dass man bei den privaten die Dinge "mundgerecht" serviert bekommt. Das schliesst dann auch Dinge wie das organisatorische ein. Auf deer anderen Seite geht es da auch nicht von selbst. Letztlich hat man mehrere Faktoren, neben dem genannten duerften dazu auch gehoeren, dass wegen der hoeheren Kosten weniger Leute anfangen, die es "mal probieren wollen". Wer dabei ist, zieht es dann auch durch, oder bricht eher frueh ab. In Hagen bleiben viele immatrikuliert, obwohl sie schon seit x Semestern gar keine Pruefung mehr gemacht haben. Diejenigen, die frueh abbrechen, zaehlen bei den privaten oft nicht in die offizielle Statistik und auch nicht in die subjektive - die Abbrecher treiben sich nicht in Studentenforen rum. Schliesslich spielt die Fachauswahl eine Rolle, in Hagen gibt es auch Geschichte usw. Da wird dann auch fuer die Bildung studiert, und natuerlich kommt es dann weniger auf dem Abschluss an. Das scheidet bei den privaten wegen des Preises und der Fachauswahl eher aus. Insofern: Die privaten moegen es etwas einfacher machen, wahrscheinlich auch inhaltlich. Aber wer ueberhaupt abschliessen will und das auch noch schnell, muss sich auch reinknieen.
  4. Uebrigens: Der Grund hierfuer duerfte wohl schlicht sein, dass es rechtlich nicht moeglich ist. Da gab es immer wieder Prozesse, deren Ergebnis war, dass Exmatrikulationen alleine aufgrund Studiendauer nicht moeglich sind. Das duerfte der schlichte Grund sein. Nur um mal ein Beispiel zu nennen: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_7-A-5709_Universitaet-kann-Langzeitstudent-nach-48-Semestern-zwangsweise-exmatrikulierenwenn-er-die-Zulassungsvoraussetzungen-zur-Pruefung-nicht-mehr-erfuellen-kann.news12308.htm - hier war die Exmatrikulation erfolgreich, aber nur, weil der Student (nach 24 Jahren) die Staatsexamens-Pruefung aus rechtlichen Gruenden ueberhaupt nicht mehr ablegen konnte. Die Frage, ob eine Exmatrikulation in anderen Faellen moeglich waere, bleibt ausdruecklich offen. Ausserdem deutet schon die Tatsache, dass die Uni zumindest in diesem einen Fall mit viel Muehe jemanden rausgeworfen hat, darauf hin, dass es doch kein so gutes Geschaeft ist.
  5. Kann sein, dass Hamburg hier altmodisch ist. Aber z. B. in Berlin gilt: "Die Leistungen im Bereich Lehre werden durch festgesetzte hochschularten- und fächer-gruppenspezifische Vergütungswerte finanziert. Die hierbei für ein Studium anzusetzenden Mittel werden grundsätzlich zu je einem Drittel nach Studienanfängerinnen und Studien-anfängern im 1. Hochschulsemester (Studierchancen), nach eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit (Lehrnachfrage) und Absolventinnen und Absolventen (Output) ausgeschüttet." (https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/politik/finanzierung/broschure_leistungsbasierte_hochschulfinanzierung_2011.pdf) Man beachte: Es zaehlen nur Studenten in der Regelstudienzeit. Die Uni hat also nichts davon, Langzeitstudenten zu rekrutieren. In NRW ist das aehnlich. Und nochmal: Die Diskussionen ueber die Fernuni "so gross bei so wenig Absolventen" kommen, auch in der Politik, immer wieder hoch - die Fernuni waere schlecht beraten, wenn sie sich ihre zahlen kuenstlich verschlechtert, selbst wenn es kurzfristig mehr bringt (was ich aber bezweifle). Natuerlich ist der Landeshaushalt, ein Teil von dem ja der Universitaetshaushalt ist, die freie Entscheidung des Parlaments. Eine groessere Hochschule kann hier vielleicht mehr erhalten. Aber auch in Hamburg wird sich die Begeisterung dafuer, mal eben den doppelten Haushaltsposten bereitzustellen, weil die Hochschule behauptet, sie haette doppelte soviele Studenten, in Grenzen halten.
  6. Das gehoert zu den nicht ausrottbaren Forums-Mythen. Solche Mittel gibt es, jedenfalls in NRW, nicht. In anderen Bundeslaendern mag das u. U. anders sein, aber auch hier bezweifle ich es. Um mal eine Quelle zu liefern (das bezieht sich auf ZSL-Mittel fuer die Laender, ist aber bei den Landesmitteln aehnlich, teilweise sogar staerker, da werden auch Studienzeiten beruecksichtigt usw.): "Zur Berechnung werden statistische Angaben zu den Studienanfängerinnen und -anfängern (Gewichtung 20 %), den Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern (60 %) sowie den Absolventinnen und Absolventen (20 %) herangezogen" (https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Zukunftsvertrag_Mittelverteilung_2021.pdf) Man beachte: Ewige Studenten bringen hier gar nichts. Wie gesagt, bei den Landesmitteln ist es etwas komplizierter (da kann natuerlich letztlich das Parlament entscheiden, was es will, das ist eben das Haushaltshoheit des Parlaments), aber ich glaube nicht, dass in irgendeinem Bundesland die Uni mehr Geld bekommt, wenn sie mehr Karteileichen hat. Sie muss eher mit dem Gegenteil rechnen, auch die Fernuni wird regelmaessig fuer zu geringe Absolventenzahlen und zu lange Studienzeiten kritisiert und es werden deswegen Mittelkuerzungen gefordert. Schon deshalb duerfte sie an Scheinstudenten nur sehr begrenzt interessiert. Hochschulfinanzierung ist ein kompliziertes Gebiet, schon wegen der Bund-Laender-Zusammenarbeit, und es gibt natuerlich widersprechende Interessen, die nicht alle gleichzeitig zu bedienen sind, aber so primitiv wie es in Internetforen dargestellt wird, ist es dann auch nicht.
  7. Wenigstens etws. Ich finde es immer wieder huebsch, was fuer Blueten das treibt. Auf https://www.ihk-niederrhein.de/hauptnavigation/berufliche-bildung/hoehere-berufsbildung-4458746 ist nicht nur die Rede von "Praxisstudiengaengen" (schoene Wortschoepfung), sondern es heisst auch "im Bereich der beruflich Hochqualifizierten, wie Meister, Fachwirte oder Fachkaufleute, besteht ein hoher Bedarf an Fachkräften. Um hier dem drohenden Mangel entgegenzuwirken, hat die Niederrheinische IHK ihr Weiterbildungsangebot um den Bereich der Höheren Berufsbildung erweitert." Klar, weil es Bedarf bei Meistern, Fachwirten und Fachkaufleuten besteht, bietet man jetzt den Bachelor an. Wie konnte mir entgehen, dass das die offensichtliche und natuerliche Loesung ist.
  8. Wobei die internationale Verwechslungsgefahr bei zwei- oder drei-Buchstaben-Abkuerzungen kaum zu vermeiden ist. Z. B. FU ist neben der Freien Universitaet Berlin (und der Fernuni, auch wenn die Abkuerzung nicht offiziell ist) fuer folgende Unis verwendet (laut englischer Wikipedia): Fu Foundation School of Engineering and Applied Science, a.k.a. the Columbia School of Engineering and Applied Science, New York Fairfield University, Fairfield, Connecticut Finlandia University, Hancock, Michigan Fordham University, New York Forklift University, a forklift safety training center in the United States (!) Franklin University, Ohio Rosalind Franklin University of Medicine and Science, North Chicago, Illinois Friends University, Wichita, Kansas Furman University, a University in Greenville, South Carolina FATA University, Akhorwal, Darra Adam Khel, FR Kohat, FATA, Pakistan Fuzhou University, Fuzhou, Fujian, China Bei Drei-Buchstaben sieht es aehnlich aus. IUBH war wahrscheinlich in der Beziehung recht gut.
  9. Ein anderes Problem scheint mir zu sein (sorry wenn es schon jemand erwaehnte, aber ich hab's nicht gesehen), dass unter dem Namen und der Abkuerzung ja eine Einrichtung in Bruchsal operierte. Die haben sogar noch eine Website unter http://i-u.de/ (mit Koelner Adresse). Das halte ich fuer recht ungluecklich. Mir zumindest war diese IU durchaus noch ein Begriff.
  10. Habe gerade mal die Suche auf 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 eingeschraenkt, da findet er gar nichts. Wenn ich 2007 mit meinem Benutzernamen und "der" als Suchbegriff suche (ohne Suchbegriff geht nicht), findet er gar nichts. Gleiches gilt mit "die" und "das". Fuer mich sieht es so aus, als wuerden aeltere Beitraege gar nicht gefunden werden, auch wenn das benutzerdefinierte Datum suggeriert, man koennte beliebig suchen.
  11. Genau den meine ich. Ich wusste, dass ich mal sowas in der Art geschrieben habe. Habe dann den Thread durchgeblaettert und es gefunden. Dass das schon 2007 war ist allerdings erschreckend, so alt schon... Wenn ich benutzerdefiniertes Datum ab 2000 bis heute einstelle, finde ich die gleichen drei Beitraege wie mit der Standardeinstellung "Alle".
  12. Wenn ich fuer mich als Benutzer nach "professional" suche, werden drei Beitraege gefunden, zwei davon aus dem "Bachelor professional"-Thread, naemlich die von gestern. Ich habe aber im gleichen Thread mindestens einen weiteren Beitrag vor Jahren verfasst, der "professional" im Text und im Titel hat. Ich meine, aehnliches schon vorher wahrgenommen zu haben, aber da konnte ich es nie sicher sagen. Hier ist es eindeutig. Deswegen die Frage: Hat die Suche eine zeitliche Beschraenkung? Manchmal will man doch schauen, was man vor langer Zeit geschrieben hat. Stefan
  13. Laut https://www.ihk-niederrhein.de/hauptnavigation/ueber-uns/impressum-3900036 ist die Aufsichtsbehoerde der IHK das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf - das waere eigentlich die logische Moeglichkeit. Einen "Abmahnverein der Hochschulen e. V." gibt es wahrscheinlich nicht - koennte aber bald ein lohnendes Geschaeftsmodell werden.
  14. Hier uebrigens das Zitat von Seite 1 des Threads von 2007 - wie man sieht, kommt es genau so. Heute Bachelor Professional, morgen Bachelor, uebermorgen wird er BA abgekuerzt.
  15. Im Gegenteil, die Ueberschrift verstaerkt sogar den Eindruck ("Ohne Uni: In zwölf Monaten zum Bachelor"), und im Text heisst es "Seit 2020 ist der Abschluss „Bachelor Professional“ den akademischen Abschlüssen namentlich gleichgesetzt und entspricht nach EU-Vorgaben dem Bachelorniveau". Was ist bitte "namentlich gleichgesetzt"? Und was soll denn "den akademischen Abschlüssen namentlich gleichgesetzt" suggerieren, wenn nicht, dass es das gleiche waere? Die Prognose, dass die Absolventen ihr "Professional" weglassen werden, weil "Bachelor sind wir ja eh und ist alles irgendwie das gleiche" habe ich schon getaetigt, als die Diskussion aufkam. Dass jetzt die IHK damit anfaengt, macht die Sache nicht besser.
  16. Klar. Die Business Schools sind wahrscheinlich wirklich der Idealfall der Vergleichbarkeit. Nicht nur, weil es wirklich Kohorten durch das Studium gibt, sondern weil auch die sonstigen Voraussetzungen relativ aehnlich sind. Ansonsten hat man immer das Problem der Vergleichbarkeit. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die grosse Masse der ECTS grades sich auf alle bezieht, die in einem bestimmten Zeitraum (z. B. die 365 Tage vor dem Daten des einzuordnenden Abschlusses) abgeschlossen haben. Dass die wirklichen Pruefungszeitraeume nicht alle gleich waren und die Leute zu unterschiedlichen Zeiten angefangen haben, ist da noch das geringste Problem. Der eine wurde von den Eltern voll finanziert, der andere bekom Bafoeg, ein dritter musste arbeiten. Dafuer war jemand anders alleinerziehender Elternteil. Manche haben vorher eine Ausbildung gemacht, andere nicht. Ist das alles vergleichbar? Da ist das Problem, dass vielleicht einer eine Leistung angerechnet bekommen hat, nur eines von vielen. Wollte man wirklich vergleichbare Studenten finden, wird das schwierig.
  17. Da mag es der Fall sein - aber Business Schools duerften beim Absolventenanteil keine Rolle spielen. Die haben wahrscheinlich einen mehr schulmaessigen Betrieb, wo ein Gruppe zusammen anfaengt und zusammen studiert und zusammen abschliesst. An der Massenuni oder FH, die zahlenmaessig am meisten ins Gewicht faellt (logischweiser), gibt es das nicht. Da gibt es ja auch Urlaubssemester, Auslandsaufenthalte, Schwangerschaften, Krankheiten, Leute, die im Sommersemester anfangen, Anrechnungen und dann unterschiedliche Studiengeschwindigkeiten.
  18. Das hast Du aber alles im Praesenzstudium auch (Anrechnungen, unterschiedliche Geschwindigkeiten usw). Und es gibt im Praesenzstudium auch keine fixen Semester fuer die Absolventen, jedenfalls in allen mir bekannten Faellen. Es ist im Praesenzstudium nicht so, dass alles die im Sommmersemester 2021 angefangen haben, ihr Studium am gleichen Tag oder auch bloss im gleichen Semester oder gleichen Jahr beenden. Auch im Praesensstudium wird die Sache so wie von Dir gesagt erfolgen. Eine "class of YYYY" gibt es im deutschen Praesenzstudium auch nicht. Insofern scheint mir kein Unterschied gegeben. Die darauffolgenden Beitraege klaeren es auch nicht.
  19. Versteh ich nicht. Warum soll ein kalendarischer Jahrgang Quatsch sein, oder nichts aussagen? Man braucht, um eine sinnvolle Aussage taetigen zu koennen, eine hinreichend grosse Gruppe, die vergleichbar ist. Vergleichbar sind die Leute, weil sie den gleichen Studiengang abgeschlossen haben. In welchem Monat sie abschliessen, ist doch egal? Hoechstens problematisch waere es, wenn man einen grossen zeitlichen Abstand haette, weil sich vielleicht das Gesamgtgefuege der Noten aendert. Uebrigens schliessen an Praesenzunis auch nicht alle gleichzeitig ab, jedenfalls in den mir bekannten Faellen. Es haengt natuerlich von der Organsation des Studiengangs ab, aber wenn der letzte Bestandteil der Pruefung die Abschlussarbeit oder ein Kollequium ist, sind die Termine invdividuell. Gleiches gilt fuer muendliche Pruefungen, und in weiten Teilen auch fuer schriftliche. Oder, anders gesagt, "Abschlussjahrgaenge" im Praesenzstudium sind auch Leute, die in einem bestimmten Jahr (Kalenderjahr oder akademisches Jahr oder anderer ein-Jahres-Zeitraum) abschliessen. Was soll ein Abschlussjahrgang sonst sein?
  20. Wenn Du sowieso einen Bachelor machen willst, halte ich diesen Kurs (ebenso wie andere nicht-akademische Kurse) davor oder parallel fuer Zeit- und Geldverschwendung.
  21. Naja, der Bachelor ist die Voraussetzung fuer den gehobenen Dienst (A9). Der Betriebswirt langt dazu nicht. Das meint z. B. auch Sabel, die den Betriebswirt anbieten und also wohl daran interessiet sein duerften, ihn positive darzustellen: "So schlagen staatlich geprüfte Betriebswirte auch über eine staatliche Aufnahmeprüfung die Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes ein: Vergütetes Studium z.B. an den bayerischen Beamtenfachhochschulen in Hof (allg. Verwaltung), in Starnberg (Rechtspflege), am Ammersee (Finanzwesen)" (https://staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/perspektiven.htm). Wohlgemerkt, man kann die Laufbahn einschlagen, indem man auf die FH geht und den Bachelor macht. Dast ist erstmal die Regel. Das sieht fuer Angestellte natuerlich z. T. anders aus und manche Behoerden oder behoerdenaehnliche Einrichtungen kochen ihr eigenes Sueppchen. Dass aber der Bachelor im oeffentlichen Dienst allgemeinen nichts gilt, kann man wohl ausschliessen. Schon deshalb, weil der Staat den Bachelor selbst anbiete und ausbildet. Und zumindest bei den Behoerden, die eine Beamten FH als "Zulauf" haben (und das ist die grosse Masse) werden diese auch entsprechend eingesetzt. Natuerlich, Fuehrungsfunktion ist eine Frage der Definition und die wirklich hohen Stellen sind immmer im hoeheren Dienst (vulgo Master/2. Staatsexamen), aber in diese Bereiche kommt man mit dem Betriebswirt auch nicht. Beamte landen nicht mit dem Betriebswirt im hoeheren Dienst. Punkt. Und Angestellte stehen mit dem Bachelor im allgemeinen mindestens so gut da wie mit dem Betriebswirt. Ausnahmen bestaetigen die Regel.
  22. Die Moeglichkeiten, mit Jura im Ausland zu arbeiten, sind sehr beschraenkt. Die nationalen Rechtssysteme sind unterschiedlich, und man lernt immer das nationale Recht. Die Unterschiede sind natuerlich graduell, in Laendern mit Common Law ist es sicher noch mal schwieriger, aber selbst z. B. in Frankreich kommt man mit deutschen Recht nicht weit. Dazu kommt die grosse Bedeutung von Sprache, es ist das eine, sich in einer Sprache zu verstaendigen oder Naturwissenschaft zu betreiben, Gesetze und Urteile verstehen das andere. Eine Moeglichkeit waeren internationale Organisationen, diese stellen Leute aus verschiedenen Laendern ein. Hier hilft wahrscheinlich ein Schwerpunkt im Voelkerrecht (so heisst es auf deutsch, nicht "internationales Recht", auch wenn man das im Fernsehen hoert). Aber die sind als Arbeitgebers so gesucht, dass man sich darauf nicht verlassen sollte. Insofern ist ein Jurastudium fuer eine Karriere im Ausland wahrscheinlich keine gute Wahl. Die zweite Frage verstehe ich nicht. Verfassungsrecht ist ein (kleiner) Teil des Jurastudiums. Das Thema mag aktuell etwas staerker in der oeffentlichen Aufmerksamkeit stehen, aber deswegen aendert sich das Studium nicht. Da muesste man ja jedes Jahr das Konzept aendern. Evtl. dient so etwas als Fallstudie oder als Pruefungsthema, aber das hat keinen grundsaetzlichen Einfluss auf das Studium.
  23. Ich halte das fuer uebertrieben. Die Kombinationsmoeglichkeiten von Sprache sind viel groesser als mancher denkt. Wenn ich z. B. den Halbsatz "Aber zu befürchten, eine schlechte Note zu erhalten oder durchzufallen" aus dem vorigen Beitrag von psycCGN nehme, und den bei google suche (mit "") findet google keinen auch nur ansatzweise aehnlichen Treffer. Wohlgemerkt, das ist kein besonders spezifisches Zitat und nur ein Halbsatz. Deswegen ist es auch Unsinn, wenn es bei Plagiatsfaellen heisst "das kann man ja gar nicht anders schreiben", "das muss man ja so ausdruecken" usw. Das ist Unsinn. Wenn jemand nicht abschreibt, kommen keine Plagiate zustande. Das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestaetigen. Bei uns wird turnitin verwendet, und ich habe noch keinen Fall gesehen, der strittig waere. Turnitin findet immer was, aber da ist es dann eindeutig, dass es kein Plagiat ist (turnitin vergleicht z. B. auch die Literaturangaben in der Bibliographie, die sind natuerlich gleich, wenn die gleichen Quellen zitiert werden). Bei den echten Plagiatsfaellen wiederum war es gar keine Frage, dass das nicht so unabsichtlich passiert. Also ich wuerde mir da keine Sorgen machen. Wenn man eigenstaendig formuliert, kann man nicht in Plagiat-Verdacht geraten. Alles andere wuerde mich sehr ueberraschen. Meine Doktorarbeit habe ich uebrigens nicht ueberprueft, die Pruefer haben das Thema nicht angesprochen. Also offenbar keine Probleme.
  24. Tja, ich fuerchte, wenn Dein Arbeitgeber sich nicht festlegen will, koennen wir wenig machen. Wenn wir hier nicht gereade jemanden aus der gleichen Behoerde haben, was soll die Auskunft bringen? Wenn jemand aus der gleichen Behoerde hier waere, der dass gleiche gemacht hat, warum weiss dann die Behoerde nicht Bescheid, wenn sie das ganze schon mal durchexerziert hat? Der Tip, hier zu fragen, ehrt uns ja, aber was sollen wir machen? Wenn wir jetzt sagen "geht", und dann Arbeitgeber sagt nach Abschluss des Studiums "geht nicht", was machst Du dann? Wie sollen wir eine verlaesslichere Auskunft geben als der Arbeitgeber?
  25. Erstens: Ich denke, am besten kann Dir hier Dein Arbeitgeber helfen, jegliche Auskuenfte von uns sind wahrscheinlich unzuverlaessiger. Wenn der Arbeitegeber es nicht recht weiss, deutet das in meinen Augen darauf hin, dass er die Situation noch nicht hatte. Dann muss er sich eine Meinung zu bilden und Dir diese kundtun. Jegliche Spekutlation von uns ist muessig, wenn Dein Arbeitgeber, wenn es soweit ist, sagt, "ne, doch nicht". Zweitens: Die formalen Voraussetzungen sind das eine. Das andere sind die Inhalte. Ist Dein Arbeitgeber ueberhaupt bereit, Leute mit dem Studienfach, das Du anstrebst, einzustellen? Drittens: Die sechst Semester - erst einmal lese ich da "Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern", also mindestens sieben. Und dann bezieht sich das auf Abschluss "mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit einer Masterprüfung oder mit einer Magisterprüfung". Daraus kann man eigentlich nur folgern, dass die sieben Semester fuer Bachelor und Master zusammen gelten - einen Master, der sieben (oder auch sechs Semester) dauert, wir man kaum finden. Insofern hat Dein Studium in diesem Sinne keine 14 Monate Studiendauer, sondern Bachelor plus 14 Monate. Da muss man m. E. keine Sonderregelungen haben. Umgekehrt sehe ich allerdings auch nicht, woher die kommen sollen. Oder ist das ein Master ohne vorigen Bachelor? Da sehe ich allerdings wiederum nicht, warum da im Ausland ploetzlich die sieben Semester nicht mehr gelten sollen. Aber auch hier gilt: Nur Dein Arbeitgeber kann Dir wirklich sagen, was Sache ist.
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