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stefhk3

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  1. Tat Tatsaechlich? https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Forschung-Entwicklung/Tabellen/forschung-entwicklung-sektoren.html;jsessionid=6735881F8FFB9FB29243460ED6A4D32D.internet732
  2. Nach dem, was Du sagst, bist Du an den Inhalten tatsaechlich interessiert. Das ist eine gute Voraussetzung fuer den Bachelor. Die schnelle Schiene ueber Meister zum Master hat mehrere Nachteile: - Eine generelle "Master-Berechtigung" ist der Meister nicht. Das geht hoechstens in einzelenen Faellen. Der Wert dieses Abschlusses ist dann aber wieder fraglich. - Der Meister duerfte Dir im IT-Bereich generell gar nichts bringen. Nun willst Du wohl in Deinem Unternehmen bleiben, auf der anderen Seite, wer weiss, was die Zukunft bringt. Dann ist es gut, etwas zu haben, was im zweifelsfalle auch anderswo gilt - Die Behauptung, dass der Bachelor auch nicht besser waere als ein Meister, wird doch schon dadurch wiederlegt, dass im gleichen Atomzug gesagt wird, beim Bachelor fallen so viele durch, den Meister kann man so nebenbei locker machen. Wie koennen sie dann genauso gut sein? - Koennen Dir die Chefs konkrete Master nennen, die Du mit dem Meister machen kannst? Wenn ja, schau Dir die Bedeutung und den Ruf diesr Master und Hochschule an. Wenn nein, sondern die (falsche) Behauptung kommt "alle", weisst Du, was Du davon zu halten hast. - Welche Optionen gibt es im Unternehmen konkret mit dem "Schnell-Master"? In welchen Positionen finden sich solche Absolventen? Wenn es die entweder noch nicht gibt oder die Leute auch nichts anderes machen als Du jetzt, sollten die Alaramglocken schrillen. Denn dann wirst Du in vier Jahren, wenn Du fertig bist, feststellen, dass es Dir genauso geht - Du kommst nicht weiter, weil dann doch fuer die echten Fuehrungspositionen der Absolvent der "richtigen Uni" vorgezogen wird. Letztlich musst Du Dich entscheiden: Willst Du den einfachen Weg in Deinem Unternehmen? Dann mach das (gegeben es ist ueberhaupt moeglich). Willst Du auch fuer Dich und evtl. die Zukunft woanders was, gehe den steinigen Weg.
  3. Da haben Sie allerdings recht. Dass manche Leute erstaunlich wenig Gefuehl fuer Alltagsstatistik haben, war schon immer so. Da meine ich jetzt keine grossartigen Rechnungen oder so, aber wie oft passiert es, dass jemand einmal im Leben Zug faehrt, und der Zug ist voll/leer/gruen/rot/sauber/schmutzig, und wenn dann eine Meldung kommt "die Fahrgastzahlen der Bahn steigen" wird geschimpft "alles Luege, ich weiss das, vor 25 Jahren bin ich einmal Zug gefahren"? Oder Leute waren vor 40 Jahren einmal fuer zwei Tage in Vendig, und seitdem wissen sie genau, wie Italien so ist. Eigentlich muesste doch jeder denkende Mensch sehen, dass so eine Stichprobe nichts aussagt, ist aber nicht so. Solange das nur am Stimmtisch stattfindet, war es kein Problem. Inzwischen ist es aber Politik. Weil der Wutbuerger Merkel hasst, muss das ganze Land Merkel hassen. Wenn die Presse etwas anderes berichtet, ist sie Luegenpresse. Der Wutbuerger denkt, ganz Deutschland lebt in Armut, wer was anderes sagt, ist gekauft und Merkel-hoerig. Da kann man die Information tatsaechlich einstellen, diesen Leuten geht es nicht um Information oder Erkenntnis oder die Wirklichkeit.
  4. Woraus entnehmen Sie, dass kein Interesse besteht? Gerade die Diskussion zeigt doch, dass Interesse besteht. Dass die Meinungen unterschiedlich sind, ja mei, so isses eben. Ich persoenlich bin an Informationen, die helfen, sich selbst einzuordnen, immer interessiert. Auf der anderen Seite sprechen sie selbst von "mit eigenen Erfahreungen vergleichen", da kann eben auch rauskommen, dass die eigenen Erfahrungen anders sind. Uebrigens habe ich mir die Sache gerade noch etwas naeher angeschaut. Die Studie selbst muss man kaufen. Etwas mehr Informationen als in dieser News findet man hier: https://www.compensation-partner.de/de/news-und-presse/it-studie-2020-gehaelter-entwickeln-sich-weiterhin-positiv Da sind durchaus einige interessante Zahlen dabei. Meister ist hier uebrigens Meister/Fachwirt. Nun koennte ich sagen, dass meiner Erfahrung nach die Fachwirte bzw. die IT-Weiterbildungen der IHK im IT-Kernbereiche (jedenfalls was ich so nenne) keine Rolle spielen, aber daraus koennten Sie folgern, dass kein Interesse besteht, deswegen lasse ich das lieber. Spitzenreiter sind ja die Berater, da sind die Akademiker aber weitgehend unter sich (Ausnahmen gibt es immer, trotzdem ist es so). Die Zahlen sind aber trotzdem interessant. Dass darueber diskutiert wird, ist doch ok, dafuer sind wir ein Forum, oder?
  5. Welche Meister gibt es denn eigentlich im IT-Bereich? Ich kenne nur Informationstechnik, das ist aber eigentlich ein Elektrikermeister. Sind jemandem schon mal Meister im Software-Bereich begegnet? Diese Theorie, dass hier Meister besser verdienen, scheint mir mehr in die Kategorie des "ex falso quodlibet" zu fallen.
  6. Das gilt nicht fuer EU-Grade. Und Sonderregelungen fuer Medizin gibt es nicht. Die Berufsausuebung ist davon im uebrigen unabhaengig.
  7. Das gilt aber nur fuer EU-Grade und evtl. fuer solche aus Laendern mit Sonderregelung (USA usw., wie oben genannt). Andere Grade duerfen nur mit Herkunftsbezeichnung gefuehrt werden, das gilt aucht fuer den DBA. Du sagst ja selbst, dass Du den Dr. aus Deinem Beispielland Chile nur mit Herkunftsbezeichnung fuehren darfst. Warums sollte das gerade beim DBA anders sein? Insofern erschliesst sich mir schon die Logik der Frage nicht.
  8. Nicht-EU-Grade sind in den meisten Faellen nur unter Angabe der verleihenden Hochschule fuehrbar. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber DBAs aus Chile gehoeren m. W. nicht dazu - waere auch erstaunlich. Ich sehe also nicht, auf welcher Grundlage eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich waere. Ich sehe gerade, Chile war nur ein Beispiel. Es gilt aber auch in anderen Laendern das gesagte, Ausnahmen duerften USA, Australien, Israel, Japan und Kanada sein. Hier waere evtl. eine Fuehrung ohne Herkunftsbezeichnung moeglich, evtl. weil ich vermute, dass das fuer DBAs eher nicht gilt, sondern fuer PhDs.
  9. Ich glaube nicht, dass es da irgeneinen Zusammenhang gibt. Fuer die Externen-Pruefung bei der IHK muss man in dem Bereich beruflich taetig gewesen sein, der ILS-Kurs ist dafuer irrelevant. Erkundige Dich bei der IHK, aber ich glaube nicht, dass der ILS-Kurs was nuetzt.
  10. Es geht dabei ja um die Gradfuehrung (eine "Gueltigkeit der Abschluesse in der EU" oder so, wie hier formuliert, gibt es eh nicht). Bei Bachelor/Master stellt sich das Problem eigentlich nicht, die werden eh in der Originalform gefuehrt). Nur beim Doktor sieht das anders aus, da wollen viele ihr Dr. Nun ist der PhD her nicht erwaehnt, ich gehe aber davon aus, dass der PhD auch als Dr. gefuehrt werden darf, wenn es der DBA darf. Insofern ist zum Thema Gradfuehrung eigentlich mehr nicht su sagen. meint stefhk3 PhD (nicht OU), der noch ueberlegt, ob er sich den Dr. beim naechsten Mal in den Pass eintragen lassen soll
  11. Das mag schon sein, nur ist das keine rechtliche Grundlage um Forderungen zu stellen (und darum geht es doch bei der Frage "wie sieht das rechtlich aus?"). Der Arbeitnehmer, der umzieht, andere Stellen absagt usw. und dann nach einer Woche gekuendigt wird, hat auch "relevante Kosten". Er bleibt trotzdem drauf sitzen.
  12. Damit habe ich mich mal beschaeftigt, generell kann man folgendes sagen: - Der "Onboarding-Aufwand" ist erst einmal nicht relevant, das sind eben Kosten, die anfallen. - Soweit nicht anders im Vertrag festgelegt, kann auch vor Arbeitsbeginn gekuendigt werden. Tut der Arbeitnehmer das rechtzeitig, ist er raus. Das war eben eine Kuendigungsmoeglichkeit, die genutzt wurde, und ist Risiko des Arbeitgebers. - Kuendigt der Arbeitnehmer zu spaet (eine fristlose Kuendigung duerfte auch in der Probezeit normalerweise nicht moeglich sein) oder erst nach Beginn, muss er prinzipiell die Zeit arbeiten (ob der Arbeitgeber davon was hat, sei dahingestellt). Tut er das nicht, gilt das gleiche wie bei - unangekuendigtem nicht-Antreten der Stelle, also ohne vorige Kuendigung. Dabei sind zwei Faelle zu unterscheiden: - Es ist eine Vertragsstrafe vereinbart, dann muss der Arbeitnehmer die zahlen. Jedenfalls, wenn die Vereinbarung gueltig ist, was zwar nicht so einfach ist, es sind Vertragsstrafen aber auch nicht per se unzulaessig. - Ist diese nicht vereinbart, ist der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig. Das gilt allerdings nur fuer tatsaechlich nachweisbaren Schaden, und das ist schwierig. Auch gab es schon Urteile, die den Anspruch beschraenkt haben mit der Begruendung, dass der Arbeitgeber sowieso Vorsorge fuer Ausfaelle (Krankheit, Tod usw.) treffen muss und nur ein Schaden, der trotz angemessener Vorsorge auftritt, geltend gemacht werden kann. Hat der Arbeitgeber keine Vorsorge getroffen, muss er sich das anrechnen lassen. Insgesamt ist es also eher schwierig, etwas geltend zu machen, und in der Praxis duerfte es meist ohne Forderungen moeglich sein, "wild" zu kuendigen. Bei ordnungsgemaesser Kuendigung ist es sowieso ok, das gilt umgekehrt auch. Im Extremfall kann ein Arbeitnehmer ja umziehen usw. und wird dann kurz nach Beginn des Arbeitsverhaeltnisses gekuendigt. Das ist Pech, ebenso ist es fuer den Arbeitgeber Pech, wenn der neue Mitarbeiter sofort kuendigt.
  13. Das mit der "akademischen Karriere" habe ich schon oefters gelesen, ich frage mich, woher das kommt. Der Anteil der Hagener Absolventen, die eine akademische Karriere anstreben ode realisieren, duerfte verschwindend gering sein. Es ist sicher, wie jede Uni, theoretischer als eine FH, aber das ist was anderes als "akademsche Karriere". Schon rein zahlenmaessig spielt die eine untergeordnete Rolle, gerade in Faechern wie Informatik. Darauf ausgerichtet ist Hagen ebensowenig wie jede andere Uni.
  14. Ist dem so? Dazu muesste sich das Gebuehrensystem sehr geaendert haben, bisher waren die Gebuehren immer belegungsabhaengig (man bezahle pro Modul), das einzige unabhaengige waren die 11 Euro im Semester Studierendenschaftsbeitrag, das ist strenggenommen keine Studiengebuher und jedenfalls schon von der Hoehe nicht relevant.
  15. Damit scheidet Bafoeg aus. Wenn Du vollzeit studieren wuerdest, koenntest Du Bafoeg erhalten (m. W. auch mit Wohnpauschale, fuer das Studenten-Bafoeg [anders ist es beim Schueler-Bafoeg] kann man Wohnpauschale erhalten, wenn man eine eigene Wohnung hat, egal, ob das "noetig" ist), gegeben die Altersgrenze wird nicht ueberschritten und das Einkommen/Vermoegen ist nicht zu hoch. Wenn die Eltern unterhaltpflichtig sind, wird das angerechnet, auch wenn Du Dich mit Deinen Eltern streitest usw.
  16. Bist Du als Vollzeit-Student immatrikuliert? Wenn ja, sollte der Stundenumfang nicht relevant sein. Allerdings musst Du die anderen Bedingungen erfuellen, insbesondere koennte es sein, dass Deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Dass Du Dich mit Deinen nicht gut verstehst oder so, ist dabei erstmal nicht relevant.
  17. Warum sollte es? Bestenfalls wird ein neuer Musterstudienplan erstellt. Es gibt ja eh keinen "Klassenverband" o. ä. Die Änderung dürfte in erster Linie fürs Bafög relevant sein, wo man jetzt ein Semester länger Befög beziehen können müsste. Sonst studiert eh jeder, so schnell wie er will oder kann.
  18. Eure Steuerklasse ist 4/4, Ihr rutscht in gar keine andere Steuerklasse. Dieses "wenn ich mehr verdient, komme ich in eine andere Steuerklasse" ist Unsinn, auch wenn es sich hartnäckig hält. Und nochmal: Einfach keine Steuererklärung machen, dann müsst Ihr auch nichts nachzahlen. Mit Deinen Steuerangelegenheiten stimmt was nicht, Du hast was übersehen, oder wohnst in Takatukaland, dessen Steuersystem mag so sein.
  19. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf hochschulkompass.de, als Seite der HRK duerfte das mit die aktuellste Quelle sein. Bei Studienform Fernstudium waehlen und man bekommt Fernstudiengaenge in Deutschland (Ausland ist nicht enthalten). Die ZFU ist insofern nicht ideal, als dass diese fuer die staatlichen Angebote nicht zustaendig ist.
  20. Solche Aenderungen sind traditionell weniger der Fernuni zuzuschreiben, sondern den Kommunen. Im Falle Eschweiler (Lippstadt kenne ich nicht) soll die fruehere Schule, in der das Regionalzentrum bisher war, zugunsten von Wohnbebauung abgerissen werden. Ein Ersatzquartier ist zwar geplant als Teil eines grosseren Neubaus in der Innenstadt, den gibt es aber noch nicht (wobei es da auch noch Aenderungen gegeben haben kann, vielleicht gibt es auch keinen Ersatz, aber die Schliessung war eine Folge staedtischer Entscheidungen).
  21. Man beachte das "Anzeige" rechts oben. Eine bezahlte Werbung der IHK. Dass es Zeitungen gibt, die mit derartig unklaren Kennzeichnungen arbeiten, ist natürlich auch nicht ok.
  22. Dachte ich mir auch. Spaetestens "mit gleichen Lerninhalten und Lernschwerpunkten" ist so spezifisch, da findet sich immer ein Unterschied. Mit sowas macht sich ILS eigentlich laecherlich.
  23. Das gilt nicht bei 4/4 - das sagt auch die Quelle: Wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben. IV mit Faktor ist was anderes als 4/4. Bei 4/4 ist keine Steuererklaerung noetig. Und bei 4/4 kann aus der Lohnsteuer alleine keine Nachzahlung kommen. Wenn es bei Dir so ist: In Zukunft keine Steuerklaerung machen, dann gibt's auch keine Nachzahlung (wobei hier sicher Gruende vorliegen fuer die Nachzahlung und der Schreiber uebersieht was, aber wenn es wirklich 4/4 waere, keine sonstigen Einkuenfte vorlaegen usw. waere es vollkommen ok keine Steuerklaerung zu machen).
  24. Das kann eigentlich nur sein, wenn Du zusätzliche Einnahmen hast, die wären aber miteinzuberechnen für das Einkommen für den Rechner. Beim reinen Arbeitseinkommen gibt es an sich keine Nachzahlung (Du wärest ja nicht einmal verpflichtet,eine Steuererklärung zu machen). Und in keinem Falle gibt es generell "die Steuernachzahlung".
  25. Solche Untergangsphantasien wuerde ich nicht ernst nehmen. Ich gehe jetzt auf die 50 zu, es gab kaum eine Zeit, wo die deutsche Automobilindustrie nicht (nach Meinung der Untergangspropheten) vor dem Kollaps stand. Und sie steht heute nicht schlechter da als vor 50 Jahren. Ueberhaupt waere ich vorsichtig mit Untergangsszenarien. Ganz Deutschland sollte in den 80ern (laut den Untergangspropheten) zum Entwicklungsland absteigen und Japan die Weltwirtschaft uebernehmen. Ist nicht ganz so gekommen, die Leute, die damals als Kinder gezwungen wurden japanisch zu lernen, zwingen jetzt ihre Kinder chinesisch zu lernen
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