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stefhk3

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  1. Eine Hochschule muss in Deutschland staatlich anerkannt werden (sonst operiert sie illegal). Die Anerkennung kann befristet ausgesprochen werden oder unbefristet (was nicht heisst, dass sie nicht entzogen werden kann). Oft wird zuerst eine befristete, dann eine unbefristete Anerkennung ausgesprochen. Mit "Gleichstellung" hat es gar nichts zu tun. ich will hier den ganzen Sermon nicht wiederholen, vergesst "Gleichstellung". Es gibt keine Uni-Abschluesse an FHs in Psychologie und wird es nicht geben. Und die SRH ist eine Fachhochschule und nichts sonst, wie sehr sie auch versuchen, das zu verstecken. Die Anerkennung heisst nur, dass die Einrichtung die Anforderungen an eine Hochschule erfuellt. Mit "hoher Akzeptanz bei Arbeitgebern" oder anderen Phantasien hat das nichts zu tun.
  2. Nach mir vorliegenden Quellen ab 2021/22 - kann eigentlich auch nicht anders sein, die 2020er haben ja zum Teil schon ihre Zusagen. Ausserdem gilt es aktuell nur fuer England, der Rest hat m. W. noch keine Entscheidung getroffen (education ist ein "devolved issue", also Entscheidungsbefugnis der "nations"). Iren sind uebrigens ausgenommen, gleiches gilt fuer EU-Buerger, die in England leben. Fuer die Universitaeten kann es aber trotzdem ein Problem werden. Dieses Jahr ist es dank Corona fraglich, wie viele EU-Studenten kommen, naechstes Jahr kommen die Gebuehren dazu. Wie genau das die Finanzen beeinflusst, "remains to be seen".
  3. Das ist aber eine komplett andere EInrichtung. Die ETH hat auch einen guten Ruf. Trotzdem macht das nicht jede Einrichtung in Zuerich automatisch gut.
  4. Wie passen "durch die Anrechnung von Ausbildung und Berufserfahrung können allerdings bis zu 120 ECTS angerechnet werden" und "sehr viel Wert auf die wissenschaftliche Qualität gelegt" eigentlich zusammen? Und wie koennen "viele Module mit wissenschaftlichen Hausarbeiten abgeschlossen" werden, wenn man nur zwei Pruefungen machen muss? Ich denke, man sollte doch einfach realistisch bleiben. Auch bei diesem Angebot.
  5. Erstens: Die Bologna-Erklaerung findet sich hier: https://www.eurashe.eu/library/bologna_1999_bologna-declaration-pdf/ - wo steht hier eine Begrenzung? Alles andere waere bestenfalls eine nationale Regelung, das waere nicht Bologna. Zweitens: Die "diversen Fachpublikationen" kannst Du doch sicher angeben? Drittens: "ansonsten gäbe es keine Übergangsprobleme von Bachelor zu Master" - gibt es denn solche? Solange es das Bachelor/Master-System gibt, wird vor diesen kommenden Problemen gewarnt. Aufgetaucht sind sie bisher nicht. Oder wo sind die Heerscharen an Masterlosen Bachelor-Absolventen? Viertens: "Oder wie erklärst Du, dass es nicht für jeden Bachelorabsolventen auch einen Masterplatz gibt?" Ist dem ueberhaupt so? Wo steht das? Oder, andersherum gesagt, es gibt zahlreiche zulassungsfreie Masterstudiengaenge. Solange es die gibt, kann es gar nicht zu wenig Masterplaetze geben, es gibt naemlich ungegrenzt viele davon (das ist das Wesen eines zulassungsfreien Studienganges). Fuenftens: Die Kapazitaeten der Hochschulen moegen begrenzt sein, aber niemand zwingt die Hochschulen, nicht genauso viel Master wie Bachelorplaetze anzubieten. Auch hier nochmal der Verweis auf die zulassungsfreien Studiengaenge, solange es die gibt, sind irgendwelche vorgeblichen Probleme egal. Und was der angebliche Mangel an Betreuern fuer Abschlussarbeiten damit zu tun hat, ist raetselhaft. So, wie Du es schreibst, koennen nicht alle Studenen abschliessen, das ist was anderes als dass es nicht genug Plaetze gibt. Und die Hochschule kann natuerlich keinem eingeschreibenen Studenten verbieten, abzuschliessen. Und sie kann es auch nicht beliebig erschweren. Ausserdem stellt sich hier wieder die Frage, was das mit Bologna zu tun hat. Wenn es das Problem wirklich gibt, warum soll es das im Diplom nicht gegeben haben? Ach ja, und sechstens: Wie viele Studenten wollen ueberhaupt einen Master machen? Das ist ja auch ein Faktor. Und es muss nicht sein, dass alle scharf auf den Master sind, auch wenn das gerne unterstellt wird.
  6. Das ist einfach falsch, wie 99% der angeblichen Bologna-Regelungen, die so kursieren.
  7. Die Diskussion ist müssig. Mit der Auffassung, dass Du Leistungen weglassen kannst, weil es Dir so gefällt, wirst Du bei der Hochschule nicht durchdringen. Und bei Gericht auch nicht. Höchstens könntest Du versuchen, die Hochschule dazu zu zwingen, sich ihrerseits an die Prüfungsordnung zu halten. Ich fürchte aber, dass wiederum jedes Gericht der Hochschule zugesteht, sinnvolle Anpassungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen durchzuführen. Das Recht wiederum hat der Student wahrscheinlich auch, z. B. dürfte man aktuell recht gute Chancen haben, eine Präsenzpräsentation, so vorgesehen, durch eine Videopräsentation zu erstetzen. Dass man aber einfach eine Leistung weglassen kann, von der man längst wusste, wird niemand ernsthafterweise so sehen.
  8. Das ist aber etwas leicht anderes als im Eingangspost behauptet. Dort wurde gesagt, alle Credits des Moduls wuerden auf die Pruefung entfallen, und trotzdem muesse man die Praesentation machen. Das glaube ich nach wie vor nicht, normalerweise entfallen die Credits eines Moduls nicht auf Einzelleistungen, sondern auf das Module insgesamt. Das heisst natuerlich nicht, dass es nicht mehrere Leistungen in dem Modul geben kann, und dass davon u. U. nur manche benotet sind. So ist es ja auch bei Dir. Dafuer, dass die Credits in Deinem Falle auf bestimmte Teile entfallen, sehe ich hier keine Anzeichen.
  9. Jedi, ich verstehe einfach die Logik nicht. Genau das wird doch gemacht, was Du forderst. Die Beschraenkungen werden schrittweise und regional unterschiedlich aufgehoben. Genau das passiert. Und: Was waere denn die Alternative gewesen? Die Regierungen sind in der dummen Situation, dass sie vorher entscheiden muessen. Die Kritiker koennen nachher fabulieren, was sie gemacht haetten. Zweiteres ist, Ueberraschung, einfacher. Was waere denn passiert, wenn die Regierungen zum, sagen wir, 1. Mai alle Beschraenkungen aufghoben haetten und es haette eine neue Welle gegeben? Das Geschrei waere gross gewesen und Du, Jedi, wearst doch ganz vorne dabei gewesen, wie dumm doch die Politiker sind. Natuerlich, nachher ist man immer schlauer. Und nochmal, Deutschland steht besser da, als die meisten anderen. Das gilt nicht nur fuer die Zahlen, sondern auch fuer die Oeffnung. Hier in England plant die Regierung gerade die Regeln fuer das (anleasslich Corona neu eingefuehrte) Kurzarbeitergeld ab August zu verlaengern und die Uni hat das virtuelle Semester fuer das Wintersemester ab Oktober angekuendigt. Soviel zum Thema Lockerung. Da sieht es in Deutschland besser aus. Entsprechend wird auch die Wirtschaft in Deutschland eher und staerker wiederkommen. Schaetze ich. Masken tragen scheint mir ein akzeptabler Preis.
  10. Jedi, Du bist der Prototyp des "besorgten Buergers". Kinder kriegen durch Masken psychische Schaeden, Bill Gates muss ja irgendwas planen, Merkel ist ganz boese und ueberhaupt, irgendwas schlimmes muss ja passieren und irgendeine geheimnisvolle Macht muss dahinter stecken. Koennte es auch sein, dass Kinder Masken lustig finden, Bill Gates mit seinem Geld einfach was sinnvollles anstellen will, die Bundesregierung ihr bestes tut (und im internationalen Vergleich damit ziemlich erfolgreich ist), dass die Menschen einfach nur ihr Leben leben wollen und die Welt einfach nur ein ziemlich komplexes Gebilde ist, hinter dem kein grosser Plan steht? Nee, zu banal, lieber irgendwas munkeln von wegen alles ganz boese.
  11. Ich denke, die bisherige Auslegung ist vor allem vor dem Hintergrund moeglich, dass es, als das Gesetz verabschiedet wurde, noch gar kein Psychologie an FHs gab. Da konnte man sagen "haette es das schon gegeben, waeren sie genannt worden". Wenn aber heute der Gesetzgeber es ausdruecklich so formuliert, sollen FHs ausgeschlossen werden, das ist wohl recht eindeutig so zu verstehen. Die privaten Hochschulen haben im niedersaechsischen HG in der Tat einen separaten Teil, Paragraph 64 folgende. Der sagt es zwar nicht ausdruecklich, aber auch hier erfolgt die Anerkennung wohl entweder als Universitaet oder Fachhochschule, Die Anwendung der Kategorien erfolgt sicher analog, warum sollte es bei den privaten ploetzlich anders sein? Das "gleichgestellt" behaelt doch wohl seine Bedeutung.
  12. Ich habe das nochmal nachgesehen, tatsaechlich ist im alten Gesetz davon die Rede. Es scheint, dass manche Bundeslaender davon abweichen. Wie das geht, ist mir unklar, mir scheint das alles recht weites Verwaltungshandeln. Denn die "gleichgestellten Hochschulen" scheinen mir kein ausfuellungsbeduerftiger Rechtsbegriff, oder wie Juristen sowas nennen, sondern ein gesetzlich definierter Begriff. Ich verweise nochmal auf das niedersaechsische Hochschulgesetz, dort heisst es Das ist doch eine abschliessende Aufzaehlung, da muss man nicht interpretieren, was hier gleichgestellt ist, es ist ja genannt. @der_alex glaube ich nicht. Gibt es inzwischen wirklich FHs mit Promotionsrecht? Aber auch hier, nimm den Gesetzestext. Selbst wenn eine der FHs Promotionrecht haette, solange sie als FH genannt ist, und nicht bei den "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen", ist sie keine solche. Ich sehe da keinen Spielraum.
  13. Ich denke, da sind zwei verschiedene Dinge gemeint. Das neue Gesetz meint sicher "gleichgestellt" wie von mir erlaeutert (schau mal bei http://www.schure.de/22210/nhg.htm#p2 Paragraph 2, hier werden die Begriffe z. B. verwendet). Das "gleichstehend" bei der PFH ist was anderes, das ging es darum, dass nach der alten Gesetzeslage es "eigentlich" keine Unterscheidung nach Uni und FH gab (wahrscheinlich weil noch niemand an FHs gedacht hat, als das gemacht wurde). Trotzdem wurden die FH-Studiengaenge anfangs abgelehnt, weil was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Hier wurde dann geklaert, dass die FH-Studiengaenge auch gehen, einfach weil nicht anders vorgeschrieben. Das wurde dann als "Abschlüsse denen an Universitäten gleichstehend" bezeichnet (Abschluesse, nicht Hochschulen). Das heisst aber eigentlich nur, dass es keine Grundlage fuer die Ablehnung gibt. Der Abschluss ist trotzdem ein FH-Abschluss. Im neuen Gesetz werden ausdruecklich Universitaeten (oder eben gleichgestellte Hochschulen, was aber nur eine anderes Wort fuer Universitaeten ist) gefordert, und eine FH ist das eben nicht.
  14. Verzeihung, aber das ist sicher falsch (wenn das Gesetz lautet wie angegeben). Es gibt diese Moeglichkeit fuer private Universitaeten, nicht fuer FHs (egal ob privat oder nicht). Eine FH kann hoechsten die Moeglichkeit bekommen dadurch, dass sie eine Universitaet wird. Dass es fuer private Universitaeten nicht geht, habe ich nicht gesagt. Aber fuer private FHs geht es mit diesem Wortlaut nicht, ebensowenig wie fuer staatliche FHs. Nochmal: "gleichgestellte Hochschulen" sind keine FHs, die irgendwie priviliegiert sind, gleichgestellte Hochschulen sind Unis, die nicht so heissen (Medizinische Hochschule Hannover, Paedagogische Hochschulen in BaWue usw.). Hochschule ist kein anderes Wort fuer FH (auch wenn die FHs heute diesen Eindruck erwecken), sondern eine Bezeichnung fuer alle Typen von Hochschulen (naemlich Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen, genau die drei Typen gibt es).
  15. "Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt" ist ein hochschulrechtlicher Begriff, der Hochschulen mit Promotionsrecht meint, die lediglich nicht alle Faecher anbieten (z. B. die TiHo und die MeHo in Hannover). Frueher sprach das Gesetz von Fachhoschulen auf der einen Seite und wissenschaftlichen Hochschulen auf der andren Seite. Mit Ruecksicht auf die FHs wurde letzteres durch "Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen" ersetzt. Um eine Hochschule "gleichzustellen" muss das Land die Hochschule zur Uni machen inkl. Promotions- und Habilitationsrecht, andere Anforderungen an Professoren usw. Einfach so eine FH als "gleichgestellt" deklarieren geht nicht. Private Hochschulen sind dadurch allerdings nicht ausgeschlossen, es muessen eben Universitaeten sein (Witten-Herdecke z. B.).
  16. Wenn die Pruefungsordnung vorsieht, dass das Modul zu bestehen ist, sehe ich da wenig Spielraum. Entfallen die ECTS wirklich auf die Hausarbeit? Letztlich hat doch das Module ECTS, und das setzt eben die Prasentation voraus. Selbst wenn es wirklich keine ECTS hat, solange das Modul so akkreditiert ist, kann es auch eine Leistung ohne ECTS geben. Ich fuerchte, wenn die Pruefungsorndnung das vorsieht, musst Du es eben machen.
  17. Da muss man aber sagen, dass der Fragesteller Biologie studiert hat und oertlich nicht flexibel ist. Die Arbeitsmarktlage in Bio ist schwierig, und wenn man oertlich gebunden ist, ist es sehr problematisch, selbst wenn der Wohnort Muenchen ist. Ausserdem nicht promoviert. Und schliesslich: Gute Noten sind in Bio nicht so ungewoehnlich, die Noteninflation ist hier betraechtlich (auch wenn es nicht dem Klischee entspricht: Rein von der Durchschnittsbetetrachtung her werden in Biologie und Chemie Noten eher "verschenkt" als in manchen Faechern, die diesen Ruf haben, Durchschnittsnote in Diplom-Biologie etw 1,3 im Jahre 2000, siehe https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5526-03.html S. 92).
  18. Es gibt keine zentrale Abitur-Datenbank, auch in Hagen. Aber das muss Dich doch nicht jucken? Du hast Abitur und ein echtes Zeugnis, fertig. Wenn die Uni hier Zweifel hat, muss sie nachfragen. Sie kann dich nicht auf Verdacht ablehnen. Punkt. Mehr ist da nicht zu sagen.
  19. Ich habe zur Sicherheit noch mal nachgeforscht, es scheint sich um den gleichen Herrn zu handeln. Der von der Allensbach-HS wird als Rechtsanwalt aus Weilburg bezeichnet, in Weilburg gibt oder gab es die Anwaltskanzlei Götz, Dr. Eidenmüller, Bosin & Lembach, da gibt es aber keine aktuellen Einträge. An gleicher Adresse findet sich heute https://rechtsanwalt-eidenmüller.de/, wo das gleiche Foto wie auf der Seite von ee legal verwendet wird. Nicht damit es mehrere dieses Namens gibt, das hätte mir die Pointe verdorben.
  20. Anlässlich der WR-Begutachtung erfährt man übrigens, dass die Hochschule nach Plagiatsvorwüfen eine Honorarprofessur zurückgenommen hat (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2020/8257-20.pdf). Offenbar wollte man dann doch nicht auf eine Gesetzesänderung in der Slowakei warten. Her Eidenmüller tritt aber nach wie vor als Doktor auf (https://ee.legal/ueber-uns/eidenmueller/), was natürlich nicht illegal ist, aber doch mit Gschmäckle, um mal mundartlich in der Gegend zu bleiben. Allerdings weiss er sicher, was er tut, denn einer seiner Spezialgebiete ist "Ddeutsches und internationales Hochschulrecht" (nur echt mit zwei Ds). Das Leben schreibt eben die tollsten Geschichten...
  21. Also Du sprichst davon, dass der Arbeitgeber die Studiengebuehren zahlt und dafuer weniger Lohn. Warum sollte Dir das ohne Betrachtung der steuerlichen/sozialversicherungsrechtlichen Seite was bringen? Da muesstest Du schon eine (Teil-)Uebernahme der Kosten ohne Abzug vereinaren, was Du jedenfalls mal probieren kannst. Wie schon gesagt, sind steuerliche Vorteile nicht so ohne weiteres moeglich, da Du die Kosten, wenn Du selbst zahlst, auch absetzen koenntest. Eventuell. sparst Du Sozialversicherungsbeitraege, das ist aber nicht so einfach zu sagen. Da spielt es u. U. auch eine Rolle, ob die Kostenuebernahme vor Beginn der Weiterbildung zugesagt wurde oder nicht. Insofern kann (!) es durchaus nachteilige Folgen haben, erst nachher mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
  22. Deutschland liegt auf Platz vier von 200 Laendern der Welt, vor UK (!), Frankreich, China. Das spricht in der Tat fuer sich, wenn es auch etwas anderes spricht als Du hoerst.
  23. Es gibt also keine Belege. Es handelte sich also nur um eine Latrinenparole. Danke, dass wir das klargestellt haben.
  24. Das stimmt so generell sicher nicht, Du hast vollkommen recht, dass die Uni die Promotionsordnung macht. Nun kenne ich nicht alle und ich weiss nicht genau, wie die Wortlaute sind. Allerdings gibt es normalerweise Standardfaelle, bei denen es ohne weiteres geht. Fuer andere gelten Ausnahmen, die dann Promotionsausschuss usw. abgesegnet werden muessen. Mit den 300 ETCS faellst Du sicher nicht unter die Ausnahmen. Mit 240 wahrscheinlich auch nicht, aber wenn Du Pech hast, musst Du da noch durch ein besonderes Vefahren. Ich glaube nicht, dass es da (wenn der Rest stimmt) Probleme gibt, aber mit den 300 bist Du auf der ganz sicheren Seite.
  25. Und dafuer, dass weniger in MINT-Forschung investiert wird (zur Erinnerung: Du sprachst vom Gegenteil von "mehr für Forschung investieren", das ist weniger) hast Du sicher auch Belege?
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